Dass in Thüringen unbebaute Grundstücke als bebaut gelten, das hat etwas mit Ihrem Gesetz zu tun, das Sie zu verantworten und zu vertreten haben. Dass ein Eckgrundstück in Thüringen doppelt so groß sein soll, wie es denn tatsächlich ist, hat etwas mit Ihrem Thüringer Kommunalabgabengesetz zu tun. Dass ein Einfamilienhaus in Thüringen als Dreifamilienhaus bescheidet wird, hat etwas mit Ihrem Gesetz zu tun. Und wenn Herr Böck mich auf einer öffentlichen Veranstaltung in Gotha der Lüge bezichtigt, als ich das auch noch sage und auch noch darauf hinweise, dass das vom Innenministerium entsprechend an die Zweckverbände so rausgeschickt worden ist, dass so zu bescheiden und so zu kalkulieren ist, da muss ich sagen, das entlarvt sich selbst als Lüge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einen Leserbrief mitgebracht, der gestern zu lesen war. Da wird das Thema deutlich und damit wird auch das The
ma deutlich, wie lange Sie zugewartet haben und dass es viel zu lange ist, als am 1. Mai dann zu sagen ein paar Tage vor der Wahl, nachdem wir nicht wissen, ob in Schmalkalden oder Bad Salzungen die Zehntausenden Menschen irgendwann Ihren Wahlsieg völlig wegschwemmen im Thüringer Abwasser, das nicht geklärt ist, und in den Abwasserbescheiden, da fand ich das sehr interessant, dass hier ein Bürger mal aufgeschrieben hat, wie er die Thüringer Kommunalabgabenregelung empfunden hat. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Das Land hat seine Versprechen nicht gehalten" - Überschrift eines Leserbriefs gestern in der TLZ, Lokalausgabe Erfurt.
Das, Frau Groß, ist eine Unverschämtheit, so gehen Sie mit Menschen um. Sie wissen noch gar nicht, was der Bürger geschrieben hat, aber Sie wissen schon, dass ich es bestellt habe. Das ist die Arroganz der Macht, mit der Sie jahrelang, jahrzehntelang wirklich die Politik betrieben haben
und die Bürger auf die Straße gebracht haben, so dass sie jetzt auf den Straßen stehen und demonstrieren, weil Sie die Ängste nie ernst genommen haben. Und dann stellen Sie sich mit einer großen Geste hin...
Es ist ein auch sehr emotionales Thema, aber ich bitte doch, dass wir die Diskussion sachlich fortführen.
Frau Präsidentin, wenn mir zugerufen wird, ich hätte den Leserbrief bestellt, dann ist das eine Art mit Bürgern umzugehen, die einfach unverschämt ist, und das weise ich entschieden zurück.
Frau Groß, wir reden nicht über den Straßenausbaubeitrag Ihrer Straße, wo Sie wohnen, wir reden über den Abwasserzweckverband Güterverkehrszentrum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern in der TLZ ein Leserbrief "Das Land hat seine Versprechen nicht gehalten". Zum Thema Abwasserzweckverband im Güterverkehrszentrum äußert sich dieser Leser. Das Land Thüringen hatte einen Traum von einem Güterverkehrszentrum (GVZ). Die Grundsteinlegung war am 3. September 1993. Es sollte ein Beispiel sein für ganz Deutschland. Laut Pressebericht vom 5. Dezember 1996 wurden 315 Mio. DM investiert. 40 Prozent der Flächen sind vermarktet. Jetzt sieht man ein großes Schild: "Insolvenzverkauf".
Zurück zum Traum Abwasserzweckverband AW: Das GVZ musste abwassertechnisch entsorgt werden. Man gründete einen Abwasserzweckverband und überzeugte die angrenzenden Orte Büßleben, Linderbach-Azmannsdorf, Vieselbach, Wallichen, Hochstedt, Mönchenholzhausen, Obernissa, Sohnstedt, Utzberg, Niederzimmern, Hopfgarten, Eichelborn, Hayn und die Autobahnraststätte Eichelborn sich zu beteiligen. GVZ und Abwasserzweckverband schlossen eine Zweckvereinbarung. Das GVZ wollte sich mit 9.000 Einwohnergleichwerten und 18 Mio. DM am Abwasserzweckverband beteiligen. Mit diesen Zahlen wurde kalkuliert und projektiert. Dann wurde eine Kläranlage für rund 21 Mio. DM und 14.000 Einwohnergleichwerten in Wallichen errichtet, davon 9.000 vertraglich gebunden allein vom GVZ. Als die Gebietsreform kam, trennten sich die eingemeindeten Orte Büßleben, Linderbach-Azmannsdorf, Vieselbach, Wallichen, Hochstedt und das GVZ vom Abwasserzweckverband. Die Schulden wurden nach dem Flächenprinzip aufgeteilt - 60 Prozent Stadt, 40 Prozent Abwasserzweckverband. So wurde verteilt. Laut der Aussage von Staatssekretär Illert am 20. September 1999 hat der Abwasserzweckverband 1,7 Mio. DM Schulden geerbt. Die Unterlagen liegen vor. Man versprach nach der Trennung, den Abwasserzweckverband auf eine finanziell vernünftige Basis zu stellen. Leider blieb es nur ein Versprechen. Der Abwasserzweckverband hat nach Aussagen des Geschäftsführers 2001 aber 5,2 Mio. DM Schulden. Fusionen wurden angestrebt, blieben ohne Erfolg. Um das Schuldenproblem zu lösen, gibt der Abwasserzweckverband jetzt wieder eine Globalkalkulation in Auftrag, obwohl feststeht, dass zehn Jahre nicht gebaut wird. Der Sinn, Beitragsbescheide verschicken, um den Abwasserzweckverband zu entschulden. Warum sollen Häuslebauer und Grundstücksbesitzer für die Anhäufung vieler Fehlentscheidungen, die woanders getroffen worden sind, bezahlen? So die Frage des Leserbriefschreibers. Man wird feststellen, dass es für den Abwasserzweckverband kostengünstiger ist, wenn man für verschiedene Orte Einzelkläranlagen errichten würde. Wir erinnern die Landesregierung an ihr Versprechen, sich um die Entschuldung des Abwasserzweckverbands zu kümmern. Ein Tipp für Wanderfans: Wenn Einzelkläranlagen für
verschiedene Orte entstehen, wird ein 12 km langer Wanderweg zwischen den Anlagen eingerichtet. Hauptattraktion die Großkläranlage Wallichen/Vieselbach - 21 Mio. DM teuer für 14.000 Einwohnergleichwerte, aber nur drei Dörfer sind angeschlossen. Diese drei Dörfer sollen jetzt die Schulden bezahlen, die andere verursacht haben, und da kommen wir zum Kern des Problems. Das Prinzip in den Abwasserzweckverbänden, das nicht umgesetzt wird, müsste heißen: Wer bestellt, bezahlt. Dieses haben die Bürger in Wallichen und Umgebung nicht bestellt. Warum müssen sie es per Zwangsumlage bezahlen? Das ist die Frage, die einfach gestellt werden muss und das ist des Pudels Kern, dass in Thüringen in einer Form
eine Betonpolitik betrieben worden ist, bei der die Bürger nicht beteiligt worden sind und dann anschließend umgesetzt wird, dass die Bürger zwangsweise bezahlen sollen. Für mich eine Krönung derzeit und nicht nachzuvollziehen ist die 8 km lange Betonleitung vom Inselsberg hinunter zur Kläranlage, die über 1 Mio. + ten soll, statt einer dezentralen Anlage. Oder nicht zu vertreten und nicht nachzuvollziehen ist der Zwangsanschluss für die Marienglashöhle, was jetzt auch dazu führt, dass die Kosten von allen übernommen werden sollen.
Herr Ramelow, ist Ihnen denn bekannt, dass der Erfurter Teil dieses von Ihnen angesprochenen Zweckverbandes aufgelöst worden ist, in die Stadtwerke integriert wurde und dass die Bürger in dem betroffenen Gebiet, nämlich Vieselbach, Wallichen, Linderbach usw., ihre Beiträge zurückerstattet bekommen haben?
Meine Damen und Herren, das ist typisch. Hier ist ein Gelächter, aber es ist nicht einmal verstanden worden, dass die drei Dörfer, die jetzt den Rest bezahlen sollen, die Angemeierten sind. Warum sollen die drei übrig gebliebenen Dörfer die 21 Mio. für die Kläranlage bezahlen und die anderen haben ihre Beiträge wiederbekommen? Das ist doch der eigentliche Skandal. Die Bürger in den drei übrig gebliebenen Dörfern haben doch diese Kläranlage nicht gebaut und die 14.000 Einwohnergleichwerte sich nicht selber ausgedacht. Da gab es doch andere Verträge. Sie als Stadträtin sollten doch dann dafür eintreten, dass wirklich den drei Dörfern auch die entsprechende Rückerstattung zuteil wird und dass man die Kläranlage nimmt und einpackt und einstampft bei dieser Landespolitik, die in Thüringen gemacht worden ist.
Es wäre mir viel lieber, wenn man eigentlich den Bürgern diese Frage beantworten würde und nicht hier eine Polemik betreibt...
Herr Ramelow, ist Ihnen bekannt, dass der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung diesem Restverband ein Angebot unterbreitet hat, dass er übergeht in den Zweckverband Arnstadt und Umgebung?
Ich weiß gar nicht, warum Sie da so hämisch lachen, Herr Althaus. Der Bürger sagt, uns ist Entschuldung zugesagt worden. Aber genau das ist die Arroganz der Macht, dass Sie das nämlich den Bürgern in den drei Dörfern nicht zusagen, dass sie entschuldet werden, sondern dass dann gesagt wird, da kann man doch dieses und jenes machen und es verteuert sich immer weiter.
Meine Damen und Herren, nein, so billig kommen Sie nicht heraus. Diese Thüringer Kommunalordnung haben Sie gesetzlich geregelt. Noch im Jahr 1999/2000 haben wir, die PDS, ein Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz in dieses hohe Haus eingebracht. In diesem Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz haben wir diese Fragen aufgeworfen, haben gesagt, es muss mit den Beitragsbescheiden anders umgegangen werden. Eckgrundstücke müssen anders veranlagt werden, unbebaute dürfen zukünftig nicht mehr beschieden werden usw. In der Kernphilosophie steht eine Frage, zu sagen, mittelfristig muss man weg von der Frage der Beitragsfinanzierung, es braucht eine Umstellung zur Gebührenfinanzierung. Jetzt haben Sie angekündigt, es bei der Trinkwasserregelung so machen zu wollen. Ich begrüße es, dass Sie endlich auf den Trichter kommen, dass das, was die PDS jahrelang gesagt hat, tatsächlich möglich und auch zielführend ist und auch weiterhilft.
Aber ich erinnere auch, meine Damen und Herren, an die Wahlversprechen, die die CDU 1994 gemacht hat das war der Innenminister Schuster. Er hatte öffentlich verkündet: Gebühren für Wasser und Abwasser nicht über 8,80 DM pro Kubikmeter, keine Beiträge für Straßen und Wasser und Abwasser in Summe von mehr als 5.000 DM. Das war ein Versprechen. Die Zahlen, Herr Althaus, die Sie genannt haben, wären alle ad absurdum, wenn Herr Schuster und die CDU das eingehalten hätte, was er für Ihre Partei vor der Wahl damals versprochen hat. Wie können Sie sich heute hinstellen und von 90.000 und 100.000 ist empörend. Ja, das ist empörend, da haben Sie Recht, da widerspreche ich Ihnen überhaupt nicht. Aber hätte Ihre Partei es umgesetzt, was der Innenminister Schuster öffentlich verkündet hat, gäbe es diese Beitragsbescheide überhaupt nicht. Meine Damen und Herren, es ist eben ein durchgängiger roter Faden in der Landespolitik: Keine Vorgaben nach nachvollziehbarer Kalkulation; die Zweckverbände haben dann gemacht, was sie wollen; Erlass von fehlerhafter Mustersatzung, an der sich die Gemeinden und Zweckverbände orientierten, wodurch chaotische Rechtszustände entstanden sind. 1995 hat das Land ein kommunales Wasser- und Abwasserkataster Kowakat in Auftrag gegeben. Es hat 100.000 + dass es bis heute anwendungsbereit ist. Eine erste Tiefenprüfung der Zweckverbände 1995, zweite Tiefenprüfung 1998 - bis heute keine grundlegenden Schlussfol
gerungen. Seit 1995 mehrere Nachförderungen von wasserwirtschaftlichen Investitionen und damit Eingeständnis der Landesregierung der eigenen Fehler in der Politik. Mehrfache Verlängerung der Verjährungsfrist und das empört mich rechtlich sogar am meisten, dass man immer wieder den Landtag bemüht hat, gegen die Bürger die Verjährungsvorschriften aufzuheben und dann die Politik weiterzubetreiben. Aber Sie haben den Landtag jeweils bemüht und genötigt, die Verjährung aufzuheben, so dass die Politik weiter fortgeführt worden ist, von der Sie jetzt die Abkehr einleiten. Eine uneingeschränkte rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst für Straßen, die 1991 ausgebaut wurden - Kommunalaufsichten drohten mit Zwangsmitteln, wenn sich die Gemeinden weigerten, rückwirkende Beiträge zu erheben -; mehrfache Uminterpretation bei der Verfahrensweise mit Altanschlussnehmern und Altanlagen und damit ein erneutes Rechtschaos; erstes wirkungsloses Zinshilfeprogramm 1998 bis 2001, Strukturbeihilfeprogramm, was viel Geld kostet, aber vergleichsweise wenige Effekte brachte; die dritte Tiefenprüfung 2001 und 2002. Der Abschlussbericht ist im März 2003 vorgelegt worden, aber nicht dem Thüringer Landtag und das, was wir verwerflich finden, nicht den Bürgerinitiativen, nicht den Beteiligten, nicht denen, die eigentlich die Opfer dieser verfehlten Politik sind.
Deswegen, meine Damen und Herren, glauben wir nicht recht daran, dass Sie jetzt wirklich eine Kehrtwende in der Politik einleiten wollen. Wir haben den Verdacht, es seien wohl doch nur Wahlgeschenke. Was ich empörend finde, das ist eben auch, dass die Thüringer Landgesellschaft für landeseigene Immobilien, die von Beitragsbescheiden tangiert waren, von 2000 bis 2002 in 136 Fällen selber in das Widerspruchsverfahren gegangen ist und in 86 Fällen sogar erfolgreich war. Das heißt, das Land wehrt sich gegen die Politik von Zweckverbänden dann, wenn es mit eigenen Liegenschaften betroffen ist, benutzt den Rechtsweg, erkennt in 86 Fällen, dass es sogar gewinnt. Das heißt, dass die zugrunde liegende Kalkulation falsch war, aber es ändert nicht die Landespolitik, sondern nutzt nur den einseitigen Vorteil und lässt zu, dass die Interessen der Bürger diejenigen sind, die auf die lange Bank geschoben werden, dass sie dann durch die Gerichte den Instanzenzug machen. Dann kommt eben das Problem, dass Beitragsbescheide, die in Widerspruch gehen, keine aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, der Zweckverband kassiert ab, der Bürger geht in Widerspruchsbescheid und kann teilweise sechs oder acht Jahre warten, bis er vor Gericht überhaupt mal ein Verfahren in eine Richtung bekommt, dass er sagt, er könnte Recht haben oder er könnte nicht Recht haben. Dass die Bürger da das Gefühl haben, dass sie nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, kann ich gut nachvollziehen. Insoweit wäre es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass auch ein Beitragsbescheid, wenn Sie ihn denn weiterhin erheben wollen, aufschiebende Wirkung haben muss, wenn Widerspruchsverfahren eingeleitet werden, so dass die Instanzen gezwungen sind, schneller zu
entscheiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Dieses Chaos, Herr Althaus, haben Sie zu vertreten. Das ist eine Kontinuität von 14 Jahren CDU-Politik, allerdings auch, lieber Uwe Höhn, von den Jahren, in denen die SPD den Innenminister gestellt hat. Auch dort hat nicht die Kraft bestanden, wirklich ein grundhaftes Umsteuern in dieser Politik einzuleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als PDSFraktion sind der Meinung, dass die Bürger, die auf die Straße gegangen sind, einen Anspruch darauf haben, ernst genommen zu werden. Die Bürger haben mit ihren Beitragsbescheiden, als sie die vor Silvester bekommen haben, gespürt, dass es ihnen jetzt ans Portemonnaie geht, und die Bürger haben gespürt, dass in einigen Fällen eben die kalte Enteignung ansteht, und zwar durch eine verfehlte Politik der Zweckverbände, die kein Mensch durchschaut und bei denen die Bürger dann, wenn sie Fragen haben, zu ihrem Kommunalabgeordneten gehen, der sagt, ich war es nicht, der Bürgermeister war es. Der Bürgermeister sagt, das hat mir die Verwaltung gesagt und das ist von oben gekommen und die Kommunalaufsicht hat es abgesegnet. Die Landtagspolitiker sagen, wir haben damit nichts zu tun. Das führt dann dazu, wie an der Fahnerschen Höhe, dass 33.000 Bescheide rausgeschickt werden vor Weihnachten; 32.000 sind mittlerweile in den Widerspruch gegangen. Das heißt, in fast allen Fällen, in 99 Prozent, hängt es jetzt bei Gericht. Da muss ich einfach sagen, das ist eine verfehlte Zweckverbandspolitik, bei der eine Transparenz endlich notwendig ist. Deswegen unsere Forderung, meine Damen und Herren, Aufhebung der Beitragsbescheide, nicht Aussetzung,
Aufhebung der Beitragsbescheide und eine generelle Umsteuerung, dann die Vorlage der Tiefenprüfung an die Bürgerinitiativen, gleichzeitig ein Bekenntnis dazu, dass 180 Zweckverbände 160 zu viel sind, weil die Overheadkosten einfach nicht mehr zu akzeptieren sind mit all dem, was da an Verwaltung dranhängt und was niemand durchschaut. Was wir brauchen, das ist eine demokratisch legitimierte Kontrollinstanz in einem Zweckverband, das heißt, einen Verbraucherbeirat, der nicht nur wie Petersilie ist, der nicht nur zum Abnicken reingeholt wird, sondern der dann sich auch die Kalkulation und Investitionsplanung vorlegen lassen kann, um zu entscheiden, brauchen wir das oder brauchen wir das nicht. Da gehört auch eine generell andere Landespolitik dazu. Nicht jeder kleine Ortsteil, nicht jedes kleine Dörfchen, nicht jeder kleine Weiler muss an kilometerlange Abwasserrohre angeschlossen werden. Es muss dezentrale Lösungen in Thüringen geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Thema Beiträge und Gebühren wird immer so getan, dass all diejenigen, die sagen, es ist gebührenfinanzierbar, unso
zial seien. Jetzt berufe ich mich - ich weiß nicht, ob er da ist, doch er ist da - auf den Präsidenten des Landesrechnungshofs, der in seinem Leben, bevor er hier Abgeordneter war, schon mal eine andere Tätigkeit hatte, nämlich auch zuständig war für die Errichtung einer Kläranlage. Wie er mir erzählt hat, ist dort, und das war nicht in Thüringen, keine Beitragsbescheidung vorgenommen worden, sondern eine Gebührenfinanzierung. Offenkundig geht es woanders. Und alles wird hier immer als alternativlos dargestellt.