Protocol of the Session on September 7, 2023

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2671

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3038

(Erste Beratung in der 42. Sitzung des Landtages am 01.06.2023)

Bericht erstatten zu der Ausschussberatung wird uns der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes

zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 42. Sitzung am 1. Juni 2023 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Spielbankgesetz fortentwickelt und an den im Jahr 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag als dessen ergänzendes Ausführungsgesetz angepasst werden. Zudem sollen durch das Gesetz datenschutzrelevante Normen des Spielbankgesetzes überarbeitet werden. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen sowie des Jugend- und Spielerschutzes. Nicht zuletzt soll eine Störersperrdatei eingeführt werden.

Bereits vor der ersten Ausschussberatung stellte die Landesregierung auf Bitten der innenpolitischen Sprecher die Stellungnahmen aus ihrem Anhörungsverfahren zur Verfügung.

Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 22. Sitzung am 15. Juni 2023 zu dem beabsichtigten Beratungsverfahren und kam überein, in seiner nächsten Sitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag auf der Grundlage der dann vorliegenden Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erarbeiten zu wollen.

In der 23. Sitzung am 24. August 2023 machte sich der Ausschuss nach kurzer Beratung die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Seitens der Fraktionen gab es keine Änderungsanträge hierzu.

Bei der folgenden Abstimmung wurde die Annahme des Gesetzentwurfes mit den vom

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen mit 9 : 0 : 3 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/3038 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Es wurde verabredet, hierzu keine Debatte zu führen. Ich sehe auch keine gegenteiligen Wortmeldungen, sodass wir zum Abstimmungsverfahren kommen können.

Abstimmung

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der AfD. Wer der Beschlussempfehlung nicht zustimmen kann und da- gegen ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Dazu sehe ich keine Handzeichen. Wer sich der Stimme enthält, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und das Gesetz wurde beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2905

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Minister Herr Robra. - Herr Robra kommt zum Rednerpult.

Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):

Danke sehr. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat nach der Vorunterrichtung des Landtages und der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag eingebracht. Der Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages ist als Antwort auf das individuelle Fehlverhalten, vor allem aber auch auf allgemeine Missstände in einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im vergangenen Jahr zu verstehen und soll dazu beitragen, diese zukünftig besser unterbinden zu können.

Daher sind Compliance und Transparenz die zentralen Themen dieses Entwurfs. Sie sind gemeinschaftlich und standardisiert in allen öffentlichen Rundfunkanstalten anzuwenden. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es an dieser Stelle voneinander abweichende und zum Teil auch Spontanentwicklungen gab, die wir jetzt auf eine gemeinsame Linie bringen wollen.

Die Regelungen zur Stärkung von Compliance-, Transparenz- und Kontrollmechanismen schaffen eine einheitliche Basis für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, für ZDF und Deutschlandradio, und zwar verbindlich und verpflichtend.

Es gab zu dem Entwurf eine öffentliche Anhörung, deren Beiträge in die Erarbeitung ein- geflossen sind. Im Wesentlichen geht es um Änderungen des Medienstaatsvertrags, wie die Einführung einer allgemeinen Transparenzverpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit mit konkreten Vorgaben zu Bezügen und sonstigen Einkünften der Intendanten- und Direktorenebene. Diese sind unter Namensnennung zu veröffentlichen. Zu veröffentlichen sind weiterhin Angaben über die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außertariflichen Vereinbarungen. Das ist aus meiner Sicht ein erster Schritt, auf den wir uns im Kreise aller 16 Länder verständigen konnten, aber es ist noch nicht das Ende des Prozesses. Nicht zuletzt umfasst das Transparenzgebot auch die Organisationsstruktur und die Satzungen der Anstalten.

Zu den verpflichten Regelungen im Bereich Compliance gehört die Anwendung allgemeiner Wirtschaftsstandards, etwa bei Gemeinschaftseinrichtungen, also nicht nur in den Anstalten selbst, und Mehrheitsbeteiligungen, die Einrichtung eines Compliance-Managementsystems und einer unabhängigen ComplianceStelle.

Parallel zu diesem Prozess hatte die ARD die Compliance-Standards veröffentlicht, auf die ich zumindest am Rande hingewiesen haben möchte. Auch darin geht es um Mindeststandards, die in allen Anstalten umgesetzt werden

und die für Tochtergesellschaften und die bis- her sehr intransparenten Gemeinschaftssendungen, Einrichtungen und Aufgaben gelten. Ziel ist es, auch dort die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in journalistische Inhalte und Protagonisten zu stärken, transparent zu agieren und - ich zitiere - „verantwortungsbewusst, wirtschaftlich und sparsam mit Beitragsmitteln umzugehen“. Das ist bekanntlich unsere Magna Charta, die uns - ich schaue zu Herrn Kosmehl - seit vielen, vielen Jahren begleitet und in der wir uns einig sind. Herr Kosmehl, allmählich habe ich auch den Eindruck, dass wir die anderen 15 Länder auf unsere Seite ziehen können.

Nach dem Entwurf des Staatsvertrages sollen weiterhin der Sachverstand und die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien gestärkt sowie der Umgang mit Interessenkollisionen geregelt werden. Gremienmitglieder sollen etwa über betriebswirtschaftliches Wissen und Kompetenzen verfügen, um ihre Aufgaben angemessen auszuüben.

Der zuständige Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten, Medien sowie Kultur hat die Regelungsvorschläge begrüßt, uns aber eine weitergehende Stellungnahme mit auf den Weg gegeben, die in die weiteren Diskussionen zum Meinungsbildungsprozess einfließt; namentlich in die Arbeit des Zukunftsrates, der, wie ich erwarte, noch im Laufe dieses Jahres Vorschläge unterbreiten wird.

Meinen Respekt - das will ich hervorheben - hat der neue Entwurf zum RBB-Staatsvertrag. Berlin und Brandenburg - CDU- und SPD-regiert - haben einige meiner älteren Anregungen aufgegriffen: Deckelung des Gehaltes der Intendanten bei B 11. Das entspricht dem, was Präsidenten eines Verfassungsgerichtes verdienen. Wir hatten im MDR-Staatsvertrag einen von uns eingebrachten Ansatz in diese Richtung vor-

gesehen, der bedauerlicherweise an Sachsen gescheitert ist.

Es wird ein Direktorium geben. Man will also weg von der Intendantenverfassung. Der Kollege Grimm aus Brandenburg hat bei der Präsentation meinen Terminus von den Sonnenkönigen, den letzten absoluten Herrschern, aufgegriffen. Also auch diese Denkweise verbreitet sich unter den Kolleginnen und Kollegen in der Rundfunkkommission.

Uns sollte dieser Entwurf der Länder Berlin und Brandenburg zum RBB-Staatsvertrag, der, wie gesagt, sehr weitgehend ist und auch da natürlich noch parlamentarisch behandelt werden muss - das ist ja noch nicht final -, Anlass geben, auch unseren MDR-Staatsvertrag weiterzuentwickeln. Meine Idee dazu ist, das dann zu tun, wenn der Zukunftsrat seine Positionen vor- gelegt hat. Ich denke einmal, wenn dann in Thüringen und Sachsen gewählt sein wird, dann haben wir ein Zeitfenster bis zu unserer Wahl, in dem wir eine Novelle zum MDR-Staatsvertrag unter Ausschöpfung eben all dessen, was die nächsten Diskussionsrunden und auch weitere Staatsverträge wie in Brandenburg mit sich bringen, ganz gut unterbringen können.

Ich freue mich dann auf die weiteren Beratungen im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur. Ich würde aus der Sicht der Landesregierung die Überweisung dorthin anregen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Robra. Es gibt zwei Fragen, zum einen von Herrn Gebhardt und zum anderen von Frau Frederking. - Herr Gebhardt, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Robra, Sie haben noch einmal auf die Stellungnahme des Ausschusses abgehoben. Ich will nur insofern nicht korrigieren, sondern ergänzen: Das ist nicht nur eine Stellungnahme des Ausschusses. Da keine Fraktion dieser Stellungnahme widersprochen hat, ist es vielmehr ein Beschluss des Landtages, in den sich diese Stellungnahme dann formell umgemünzt hat.

In diesem Beschluss des Landtages steht klar: Der Landtag hält jedoch zur Sicherung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung auch in diesen Themenbereichen weitergehende Reformen für dringend erforderlich. Im Einzelnen erwartet der Landtag, dass zukünftig sichergestellt wird... Dann steht da, dass sich das außer- und über- tarifliche Vergütungs- und Versorgungssystem einschließlich der Intendantenbezüge am Maßstab des öffentlichen Dienstes orientiert.

Meine Frage ist jetzt: Das war die Stellungnahme zur LIV-Vorlage, also zur Landtagsinformationsvorlage. Daraus ist ein Beschluss des Landtages geworden, der einen klaren Handlungsauftrag für die Landesregierung enthält. Was hat denn die Landesregierung, was hat der Ministerpräsident oder was haben Sie in den Verhandlungen getan, sodass sich in dem Staatsvertrag, in dem jetzt auch über Intendantengehälter, also zumindest über deren Veröffentlichung, geredet wird und sie reguliert werden, entsprechende Regelungen finden?

Wenn man einmal diese Gehälterfrage anfasst, dann wäre es doch ein Leichtes gewesen, in die Debatte einzuwerfen, jetzt können wir auch diese Deckelung ein für alle Mal im Staatsvertrag festschreiben, so wie wir sie auch in der Stellungnahme und schließlich im Landtags-

beschluss gefordert haben, denn damit würden wir der Position der CDU sehr nahe kommen.

Die CDU hat seinerzeit beim MDR-Staatsvertrag argumentiert, dass wir keinen Flickenteppich haben wollen, dass nicht jede Anstalt für sich da eine Obergrenze festlegt. Vielmehr wir brauchen eine Gesamtlösung für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da sind wir nun dicht beieinander. Das steht in der Stellungnahme. Sie hätten sie nur umsetzen müssen.

Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):

Ich wäre fast geneigt, lieber Herr Gebhardt, Ihnen zu wünschen, dass Sie Ihre Lebenserfahrungen noch einmal um eine zeitweilige Mitgliedschaft in der Rundfunkkommission bereichern würden. Vielleicht fragen Sie mal den Kollegen Immanuel Hoff, der Ihrer Partei angehört, wie das mit dem Durchsetzen von Landesinteressen so ist. Natürlich habe ich das im Kreis der Kolleginnen und Kollegen angesprochen. Der Konsens war, wir machen jetzt dies - auch nach der Anhörung des Landtages -, und alles Weitere, also auch weitergehende Überlegungen zur Deckelung, zur Umstrukturierung des Bezügesystems und vieles andere mehr, kommt dann in den großen Topf, weil wir dazu natürlich auch noch Vorschläge des Zukunftsrates erwarten. Das ist auch in der Agenda, die wir für den Zukunftsrat formuliert haben, enthalten. Also, so einfach ist es ja nicht.

Ich kann da nichts durchsetzen, sondern ich gehe da auf der Tippel-tappel-Tour. Sie nehmen hoffentlich alle wahr, dass ich da sehr geduldig und auch hartnäckig bin und Themen nicht einfach fallen lasse, sondern dass das immer von mir auch weiter vorangebracht wird. Gerade jetzt sind die Dinge in Bewegung gekommen.

Der RBB-Staatsvertrag hat das ja schon aufgegriffen. Wir hatten das damals im MDR-Staatsvertrag sozusagen nur angeteasert.