Nach den Anschlägen von Brokstedt, Illerkirchberg und Würzburg - die Fortsetzung dieser Liste könnte endlos sein - ist die Politik bis hinauf in die Staatsspitze vor allem darum bemüht, auf verwirrte Einzeltäter abzustellen, um keinen Beifall von der falschen Seite zu erhalten.
Es ist nicht richtig zu behaupten, dass die Verbrechen Einzelner niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen oder Staatsangehörigkeiten zurückzuführen seien. Die hiesige Gemeinschaft muss sich weiterhin grundlegend Gedanken darüber machen, wen sie ins Land lässt und ob sie bei gewaltbereiten Gästen eher wegsehen möchte.
Der Täter fiel nicht vom Himmel. Verantwortung übernehmen heißt aus Fehlern lernen. Es ist offenbar leicht, sich für eine scheinbar gute Sache abstrakt solidarisch zu erklären und anderen Fremdenhass zu unterstellen. Es scheint aber unendlich schwer zu sein zu erkennen, dass auch die erstochenen und schwerverletzten Menschen im Regionalzug
Kann es sich unser Land tatsächlich leisten, so weiterzumachen? Kann es weiter hingenommen werden, eine ungehinderte Zuwanderung zuzulassen mit der Konsequenz, dass die Bevölkerung unseres Landes in dieser Weise gefährdet wird?
Wir schaffen mehr Sicherheit durch die Streichung des subsidiären Schutzes, durch konsequente Abschiebung nicht Asylberechtigter, durch den Schutz unserer Grenzen. Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag dazu. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Korell. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Dr. Zieschang, die Ministerin für Inneres und Sport.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wieso wird in Deutschland subsidiärer Schutz nach § 4 des Asylgesetzes gewährt? - Die formelle Antwort lautet: Deutschland setzt damit zwingende europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht um. Aber die inhaltliche Begründung lautet: Der subsidiäre Schutzstatus schließt eine Lücke, die neben dem Schutzstatus als Asylberechtigter und neben dem Schutzstatus eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention besteht.
Asylstatus und Flüchtlingsschutz setzen eine individuelle oder gruppenbezogene Verfolgung voraus. Menschen können jedoch auch auf andere Weise als durch eine gezielte Verfolgung von schweren Menschenrechtsverletzungen so bedroht werden, dass sie ihr Heimatland verlassen müssen. Der subsidiäre Schutz wurde geschaffen, um diese Schutzlücke zu schließen. Er wird demjenigen Geflüchteten erteilt, dem bei der Rückkehr in sein Heimatland die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens droht.
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich immer zu seiner humanitären Verantwortung für Menschen bekannt, die unseren Schutz benötigen. Dies schließt auch Schutzsuchende ein, deren Leben von Krieg oder Bürgerkrieg bedroht ist. Das heißt aber nicht, dass in der Migrationspolitik alles so bleiben kann, wie es ist - im Gegenteil. Vielmehr bedarf es einer Kehrtwende in der Migrationspolitik. Dies habe ich auch auf dem Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche in Berlin deutlich gemacht.
Humanitäres Handeln ist im Bereich der Migration auf Dauer nur möglich, wenn es mit wirksamer Ordnung und Steuerung verknüpft ist. Das heißt, illegale Migration muss begrenzt werden und legale Migration muss besser gesteuert werden.
Wie Sie wissen, fordere ich seit Langem, dass gegen irreguläre Migration auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene deutlich entschlossener vorgegangen wird. Dazu zählt
In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat auf seiner außerordentlichen Tagung im Februar in Brüssel zur Migration beschlossen hat. Die Staats- und Regierungschefs haben sich unter anderem darauf verständigt, den Ausbau von Grenzeinrichtungen an den EU-Außengrenzen unverzüglich und mit umfangreichen europäischen Mitteln zu unter- stützen. Eine effektive Grenzsicherung ist ins- besondere auch eine sicherheitspolitische Notwendigkeit.
Erfreulicherweise hat sich die Bundesinnenministerin auf dem Flüchtlingsgipfel in der letzten Woche zu diesen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und explizit auch zu einem besseren Schutz der EU-Außengrenzen bekannt. Nun erwarte ich aber auch, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene an die Spitze der Bewegung setzt, wenn es um die Umsetzung dieser Beschlüsse geht.
Im nächsten Schritt muss die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zum Abschluss gebracht werden. Wir benötigen ein europäisches Asylsystem, das Verantwortlichkeiten eindeutig regelt und dabei die Lasten zwischen den Mitgliedstaaten gerecht verteilt.
Zu dieser Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gehört für mich die Einführung sogenannter Grenzverfahren für Asylbegehrende nach dem Muster des deutschen
Flughafenverfahrens. Mit solchen Vorprüfungen direkt an der EU-Außengrenze kann die Zahl jener, die ohne Aussicht auf die Zuerkennung von Schutz nach Europa einreisen, deutlich reduziert werden.
Zudem sollten Asylbegehrende zukünftig verpflichtet werden, während der Prüfung ihres Antrags in dem für sie zuständigen Mitgliedstaat zu verbleiben. Dies sind meines Erachtens einige wichtige Ansatzpunkte, um illegale Migration zu begrenzen. Der subsidiäre Schutz sollte indessen nicht infrage gestellt werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Zieschang. Der Presse war zu entnehmen, dass Sie in den letzten Tagen das Vorgehen beim Flüchtlingsgipfel sehr kritisch beurteilt haben und auch kritisieren, die Verantwortung aber doch sehr stark auf die Bundesregierung schieben. Ich frage Sie - denn es ist auch in Ihrer Verantwortung -: Was tun Sie, was können wir noch mehr tun, um die Anreize für Migranten zu senken, damit wir das Problem hier nicht haben?
Wir sehen, dass die Zahlen wieder zunehmen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung überläuft, dass die Landräte jetzt auch in Sachsen-Anhalt beklagen, dass es zu viel wird. Kann man nicht einmal darüber nachdenken, z. B. die
Residenzpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verschärfen? Ob man die 18-Monate- Regelung ausnutzt, das weiß ich jetzt nicht. Und genauso: Kann man denn nicht von Geldleistungen auf Sachleistungen umstellen?
Ich denke, dass auch das Land durchaus Möglichkeiten hat, um die Anreize weiter zu verringern, sodass wir das Problem zumindest in Sachsen-Anhalt in Zukunft in geringerem Umfang haben. Meine Bitte ist, dass Sie das ein- mal mitnehmen.
Denn das liegt auch in Ihrer Verantwortung und nicht nur in der der Bundesregierung. Ich denke, wenn wir nur an Frau Faeser appellieren, werden wir wenig Chancen haben. Wir müssen als Land hierbei den Druck erhöhen, damit Frau Faeser endlich zum Handeln gezwungen wird.
Frau Dr. Zieschang, wollen Sie darauf reagieren? Das war eine Intervention, also keine Frage im Wortsinne.
Ich möchte das tun. - Es wird ja suggeriert, dass das Land Sachsen-Anhalt gesonderte Anreize dazu setzen würde, dass Menschen nach Sachsen-Anhalt kommen. Das ist nicht so. Insofern verstehe ich die Intervention nicht. Das Land Sachsen-Anhalt setzt keine gesonderten Anreize, damit Menschen von anderswo hierherkommen. Insofern verstehe ich diese Intervention nicht.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir treten in die Debatte ein. Der erste Redner ist Herr Erben von der SPD-Fraktion. - Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Korell, Ihre Einbringungsrede hat uns, glaube ich, sehr deutlich gezeigt: Die AfD stellt den Antrag eigentlich nur, um hier im Hohen Haus eine 15-minütige rassistische Hetzrede zu halten.
Selbst wenn sich die Landesregierung, wie von der AfD gefordert, dafür einsetzen würde, dass der subsidiäre Schutz aus der Rechtsordnung gestrichen wird, scheitert das bereits an höherrangigen rechtlichen Hindernissen. Es wäre der Debatte vielleicht auch zuträglich gewesen, wenn Sie überhaupt nur einen Satz zu Ihrem eigenen Antrag verloren hätten,
Entgegen Ihrer Darstellung greift der subsidiäre Schutz eben nicht für jeden, der hier- bleiben will. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen können,
dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslandes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nicht staatlichen Akteuren ausgehen.
Das steht auch nicht nur deshalb in § 4 des Asylgesetzes - ich glaube, Sie haben ihn nicht wirklich gelesen -, weil wir in Deutschland so besonders mitmenschlich sind. Das ergibt sich aus der Pflicht der Bundesrepublik zur Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie.
Sie sehen: Die Landesregierung könnte sich dafür in Berlin so stark einsetzen, wie sie will, und die Mehrheiten im Deutschen Bundestag könnten noch so sehr gegen den subsidiären Schutz sein - es kann vom Bundesgesetzgeber gar nicht zur Disposition gestellt werden.
Werte Antragsteller von der AfD, entgegen dem, was Sie in Ihrem Antrag suggerieren, ist der subsidiäre Schutz nach § 4 des Asylgesetzes auch überhaupt nicht schrankenlos. Nach § 4 Abs. 2 des Asylgesetzes ist ein Ausländer vom subsidiären Schutzstatus ausgeschlossen,