Protocol of the Session on October 16, 2015

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 zum Thema „Schiffsgefäße mit geringerem Tiefgang“ stellt die Abgeordnete Frau Professor Dalbert. Bitte schön. Ich muss lachen, weil meine Mutter den Begriff „geringen Tiefgang“ immer auf Reden mit geringem Tiefgang bezogen. Sie werden uns jetzt eine tiefgängige Frage stellen.

Ich gebe mein Bestes, Herr Präsident. - Laut einer Aussage des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel vom 15. März 2015 arbeite Sachsen-Anhalt derzeit an einem Programm zur Entwicklung und zum Einsatz von Schiffsgefäßen mit geringerem Tiefgang (Containerbarge), welches im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gefördert werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie, in welcher Höhe, wird das Projekt geför

2. Wann ist mit Ergebnissen des Projektes zu

rechnen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Professor Dalbert, wir arbeiten seit vielen Jahren daran, dass wir die Schiffe den Flüssen anpassen, und versuchen, möglichst erfolgreich zu sein.

Deshalb haben wir das Projekt - das ist die Antwort zur Frage 1 - bei der EFRE-Förderung angemeldet. Das Projekt wird rund 5 Millionen € kosten und wird auch mit rund 5 Millionen € gefördert. Es wird finanziert im Rahmen der EFRE-Förderung 2014 bis 2020.

Zur Frage 2: Mit den ersten Ergebnissen ist aus derzeitiger Sicht im Jahr 2019 zu rechnen. Dann ist die abschließende Erprobung eines Prototypen geplant. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass im Ergebnis der Erprobung des Prototyps bis zum Jahr 2023 drei Bargen zum Einsatz kommen.

Herr Minister, einen kleinen Moment, nicht gleich weglaufen. Herr Czeke hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, vielen Dank. - Wenn mich mein Langzeitgedächtnis nicht täuscht, gab es mal ein Ex-Projekt flachgehendes Flussschiff. Denn wir haben uns damals sehr dafür interessiert, dass man die Schiffe den Flüssen anpasst. Was unterscheidet das jetzige Projekt von dem damaligen? Hat das Kind nun einen anderen Namen, um wieder Geld in die Maschine zu bringen?

Herr Czeke, Sie kennen ja die Finanzsituation vor einigen Jahren, wenn es um die Erprobung solcher Elbebargen gegangen ist. Uns ist es gelungen, die EU davon zu überzeugen, dass das für SachsenAnhalt wichtig ist und dass die EU dieses Projekt fördert.

Vielen Dank. - Herr Hoffmann hat doch noch eine Frage. Wir hatten seine Wortmeldung missgedeutet.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe auch ein Langzeitgedächtnis und ich weiß, dass die Schiffswerft Roßlau sogar einen Prototyp gebaut hatte. Inwiefern spielt das bei der Geschichte noch eine Rolle?

Herr Hoffmann, wenn wir diese Maßnahme mit EUMitteln finanzieren, werden wir das ausschreiben müssen. Die Schiffswerft kann sich sehr gern daran beteiligen.

Das war das Thema Schiff.

Jetzt kommen wir zur Frage 3 zum Thema „Abriss von Mietwohnungen in Quedlinburg“. Der Abgeordnete Herr Seppuhn hat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Welterbestadt Quedlinburg beabsichtigt, in ihrem Stadtteil Quarmbeck Mietwohnungen, die der städtischen Wohnungsgesellschaft gehören, mithilfe von Fördermitteln abzureißen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es vonseiten der Stadt Quedlinburg oder

der städtischen Wohnungsgesellschaft Anfra

gen bzw. angekündigte Anträge an das Land oder den Bund, um den Abriss von Mietwohnungen im Ortsteil Quarmbeck finanziell mit Fördermitteln zu unterstützen?

2. Welche Fristen gibt es, bezogen auf die voran

gegangene Frage, bei der Beantragung von Fördermitteln für den Abriss von Mietwohnungen, wenn dieser in den Jahren 2016 bis 2022 stattfinden soll?

Ich werde dazu sicherlich gleich noch Nachfragen haben. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Steppuhn. - Es antwortet erneut Herr Minister Webel. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Steppuhn wie folgt.

Zu Frage 1: Nach aktuellem Kenntnisstand des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr beabsichtigt die Stadt Quedlinburg, für ihre Wohnungsgesellschaft per 30. November 2015 für das Programmjahr 2016 die Abrissförderung für einen Teil der Mietwohnungen in Quedlinburg, Ortsteil Quarmbeck, zu beantragen.

Zu Frage 2: Die Fristen zum Antragsverfahren sind in den Städtebauförderrichtlinien, veröffentlicht im Ministerialblatt, geregelt. Danach sind die Förderanträge der Gemeinden für das Programm Stadtumbau Ost, Programmteil „Abriss/Rückbau“, bis zum 30. November für das jeweils darauf folgende Programmjahr bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Der Kollege Steppuhn hat eine Nachfrage.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Frage: Wie bewerten Sie es, dass in Zeiten zunehmender Zuwanderung und Wohnungsknappheit in Sachsen-Anhalt überhaupt noch Wohnungen unter Einsatz von Fördermitteln abgerissen werden?

Die zweite Frage: Wie gehen Sie in diesem Zusammenhang damit um, dass der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau nunmehr finanzielle Mittel in Höhe von 1 Milliarde € zur Verfügung stellt, um maroden Wohnungsbestand wieder zu ertüchtigen? - Danke schön.

Herr Steppuhn, wir haben immer noch die kommunale Selbstverwaltung. Die Städte haben ihre städtischen Entwicklungskonzepte, die sehr langfristig angelegt sind. Ich denke, man sollte die Kommunen selbst entscheiden lassen, wo sie Rückbau betreiben wollen oder wo sie auf Rückbau verzichten, was es auch schon in Sachsen-Anhalt gibt.

Als Zweites stellt auch der Bund den Ländern 500 Millionen € bereit, die natürlich entsprechend dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden sollen, um auch die Wohnungen für Asylbewerber oder für Flüchtlinge herzurichten. Deshalb, denke ich einmal, tangiert das Programm der KfW das Land Sachsen-Anhalt nicht. Das ist ein Programm, das die Wohnungsunternehmen ohne Genehmigung des Landes in Anspruch nehmen können.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU - Herr Steppuhn, SPD, meldet sich zu Wort)

Das wäre jetzt eigentlich eine Frage zu viel.

Ja, nur zur Klarstellung. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Mittel für dieses Programm gerade von 500 Millionen € auf 1 Milliarde € aufgestockt worden sind?

Sie verwechseln das KfW-Programm mit den am 24. September in Berlin verabredeten 500 Millionen €, die man im Rahmen der Wohnungsbauförderung für Flüchtlingsunterkünfte und für die Ertüchtigung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung stellen möchte.

Jetzt ist Frau Hohmann an der Reihe, wenn Sie einverstanden sind, Herr Minister. Frau Hohmann möchte Sie auch noch etwas fragen. - Bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, ich hätte erst einmal eine Verständnisfrage. Sie sprachen von Abriss und Rückbau. Abriss ist allen klar - abgerissen. Rückbau: Was, ganz genau, kann man darunter verstehen? - Das wäre die erste Teilfrage.

Die zweite wäre: Gibt es für die Entwicklung von Stadtteilen generell im Land Sachsen-Anhalt Förderprogramme und inwieweit werden in Ihrem Haus Beratungen vorgenommen oder Unterstützung geboten?

Frau Hohmann, die erste Frage: Abriss ist komplett weg, Rückbau etagenweise. Sie werden es schon verfolgt haben, dass man von ehedem Sechsgeschossern zwei oder drei Etagen heruntergenommen und diese umgestaltet hat.

Die zweite Frage?

Das war die Frage nach Förderprogrammen in Sachsen-Anhalt.

Ja, Förderprogramme gibt es. Im Rahmen der sozialen Stadt können auch Quartiere gefördert werden. Das ist kein Problem. Das Programm Stadtumbau Ost hat mehrere Programmteile und auf diese können die Kommunen natürlich auch zurückgreifen.

Die Beratung gibt es bei uns im Ministerium, aber auch im Landesverwaltungsamt, das in unserem Auftrag die Zuwendungsbescheide für Stadtumbaumittel herausgibt.

Danke schön.

Vielen Dank.