Protocol of the Session on March 27, 2015

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und die Fragestunde ab. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 6/3867

Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Mewes. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Petito - nein, Petito ist kein Tochterunternehmen von Zalando - ist lateinisch und heißt übersetzt Angriff. Das Wort Petition stammt von dem lateinischen Wort Petito ab. In unserem heutigen Sprachgebrauch würden wir es allerdings übersetzen mit: Bitte, Ersuchen.

Mit Bitten, Ersuchen und Beschwerden kann sich laut unserer Landesverfassung jeder Bürger an den Landtag wenden. Die Menschen machen davon sehr rege Gebrauch. Meine Damen und Herren! Und das ist gut so.

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich betone es immer wieder gern: Der Petitionsausschuss ist das Eingangstor zum Parlament von Sachsen-Anhalt. Er ist die Brücke zwischen uns Parlamentariern und den Bürgern. In keinem anderen Parlamentsausschuss werden die Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger so gebündelt vorgetragen. Nicht selten befassen wir uns früher als die Fachausschüsse mit Problemen, die die Menschen bewegen.

Mit unseren Antworten an die Bürgerinnen und Bürger zeigen wir in praktischen Einzelfällen, wie wir mit den Sorgen und Nöten der Menschen umgehen.

Ich möchte unsere Arbeit in drei Leitlinien zusammenfassen: Erstens. Wir geben Hilfe im Einzelfall, wenn Bürgerinnen und Bürgern Unrecht geschehen ist. Zweitens. Wir haben eine Befriedungsfunktion; das heißt, wir versöhnen den Bürger mit den staatlichen Entscheidungen. Drittens. Wir können die Mitwirkung an der Gesetzgebung unterstützen.

Damit ist der Petitionsausschuss eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen. Auch das ist ein

Satz, den man sich merken kann. Ich möchte in diesem Kontext nur ein Beispiel nennen. Durch die Petition zur Schließung von kleinen Grundschulen mit mehreren Tausend Unterschriften wurde dies zum Thema im Parlament.

Meine Damen und Herren! Nicht selten kommt es aber vor, dass sich die Menschen erst an uns wenden, wenn das Dach brennt. Dann leisten wir Mitglieder des Petitionsausschusses große Überzeugungsarbeit, oftmals im persönlichen Gespräch vor Ort, sozusagen Auge in Auge. Zwei aktuelle Beispiele dafür: einmal die Wipperliese und einmal die Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahnlinie in Magdeburg. Es leben dann oft zwei Seelen in unserer Brust. Auf der einen Seite verstehen wir das subjektiv geprägte Anliegen der Bürger, auf der anderen Seite gibt es Gesetze, an die sich jeder zu halten hat.

Wir merken dann immer wieder, wie schwer Demokratie sein kann. Dennoch müssen wir als Parlament dankbar sein, wenn sich die Petenten an uns wenden und nicht den Magida-Organisatoren nachlaufen. Die Petition ist der Beweis dafür, dass sich die Menschen am politischen Geschehen beteiligen wollen. Dieses Vertrauen gilt es zu rechtfertigen, meine Damen und Herren, jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr.

Meine Damen und Herren! Ich behaupte ganz einfach, der Petitionsausschuss ist die Visitenkarte unseres Parlaments. Leider ist diese Tatsache noch nicht bei allen Mitgliedern des Hohen Hauses angekommen.

Meine Damen und Herren! Ich muss Sie jetzt mit der Statistik quälen. In der Drs. 6/3867 liegt Ihnen zunächst die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen zu den im Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 30. November 2014 erledigten Petitionen vor. In diesen sechs Monaten gingen 174 Petitionen ein; 168 wurden abschließend behandelt.

Über die Vielfältigkeit der Themen, mit denen sich der Ausschuss in dem halben Jahr beschäftigt hat, können Sie sich in den Anlagen 1 bis 13 informieren. In der Anlage 16 zu der Drucksache ist der schriftliche Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 30. November 2014 beigefügt.

6 % der Bürger nutzten die Möglichkeit, ihre Petition oder Eingabe online über die Internetseite des Landtages einzureichen. Eine Zunahme bei der Nutzung dieses Instruments zur Petitionseinreichung ist nicht feststellbar.

75 Anliegen wurden als Eingaben bearbeitet. Sie konnten nicht als Petition behandelt werden, weil sie die Kriterien einer Petition nach den Grundsätzen des Ausschusses nicht erfüllten. So begehrten beispielsweise Bürger die Aufhebung ei

nes Gerichtsurteils oder die Unterstützung in zivilrechtlichen Angelegenheiten oder äußerten nur allgemein ihre Meinung zu bestimmten Themen. Auch wenn diese Schreiben nicht als Petition behandelt werden konnten, meine Damen und Herren, wurden sie doch mit einem Rat oder einem Hinweis beantwortet.

16 Petitionen wurden an den Bundestag oder an Volksvertreter anderer Bundesländer weitergeleitet.

Von 417 eingegangenen Bürgerbegehren konnten 326 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden.

Mit ca. 22 % war im Sachgebiet Inneres die größte Zahl von eingegangenen Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 14 % und von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Justiz mit jeweils 11 %. Statistische Einzelheiten können Sie, meine Damen und Herren, dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.

In 18 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss 421 Petitionen, 356 davon abschließend. Hierbei führte das Sachgebiet Inneres mit 23 % abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 14 % sowie Gesundheit und Soziales mit ca. 13 %.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für die gute, konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Ausschussmitglieder arbeiten fernab von jeglichem Fraktionszwang zusammen und orientieren sich ausschließlich an dem sachlichen Inhalt der Petition und somit am Anliegen der Bürger.

Dabei waren wir mehrfach erfolgreich im Sinne der Petenten tätig. So können ca. 10 % der abschließend behandelten Petitionen als positiv angesehen werden. Behördliches Handeln konnte korrigiert oder es konnte ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden werden. Damit können wir auch in diesem Jahr einschätzen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.

Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. Insgesamt gingen im Berichtszeitraum 21 Sammelpetitionen ein. Themen der Sammelpetitionen waren die Änderung des KAG, die Schließung von Fachbereichen an den Universitäten und die Schließung von Grundschulen im ländlichen Raum. Weitere Gegenstände der Sammelpetitionen sind dem Anhang A des Tätigkeitsberichtes zu entnehmen.

Betrachtet man jedoch die Zahl der Menschen, die sich hinter den 21 Sammelpetitionen verbergen,

dann kommt man auf eine Zahl von 42 696 Bürgern, die sich an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt haben. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, hat im letzten Jahr mit etwa 43 000 Menschen persönlich oder schriftlich Kontakt gehabt?

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum sechs Ortstermine durch. Die Organisation eines Ortstermins ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zieht der Ausschuss sowohl die Petenten als auch die beteiligten Behörden hinzu. Ziel ist es, Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es in solchen Fällen nicht bei einem Gesprächstermin bleibt.

Einen ähnlichen Zweck verfolgt auch die Anhörung. Ich darf zunächst an die öffentliche Anhörung zur Volksinitiative „Kulturland Sachsen-Anhalt retten“ erinnern. Der Petitionsausschuss beriet gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Landtages über die Volksinitiative und hörte die Vertrauenspersonen an. Der sachlich zuständige Ausschuss nahm an der Anhörung teil. Mit dieser Anhörung trugen wir wesentlich zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Landtages bei.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum außerdem zwei öffentliche und eine nichtöffentliche Anhörung durch. Bei diesen Anhörungen erhielten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen den Abgeordneten gegenüber zu verdeutlichen. Auch hierzu zwei Beispiele. Das erste Beispiel betrifft den Dammbruch am Dessauer Busch. Das war eine sehr, sehr emotionale Anhörung. Beim zweiten Beispiel geht es um die Schließung von kleinen Grundschulen im ländlichen Raum. Sie können sich vorstellen, dass auch diese Anhörung sehr emotional war.

Der Widerspruch gegen die Schließung von Schulen war ein Dauerthema im Ausschuss. Eltern, Bürgerinitiativen und andere Gruppierungen brachten ihre große Sorge vor, dass Kinder nicht mehr in der Nähe ihres Wohnortes beschult werden können. Viele weitere Fragen drängten sich in diesem Zusammenhang auf. Zum Beispiel: Wie lang ist der neue Schulweg unserer Kinder und wie lange sind unsere Kinder zukünftig unterwegs? Gibt es öffentliche Verkehrsmittel, die unsere Kinder nutzen können und wie sicher ist der neue Schulweg für unsere Kinder? Nicht zuletzt: Welche Folgen hat der neue Schulweg für unser Familienleben? Auch der Wegfall des vertrauten Lehrers und das Zerbrechen von Schülerfreundschaften beschäftigten die Eltern.

Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung, der auch die Schulnetzplanung unterliegt, konnte der Ausschuss in den meisten Fällen für die Eltern und die Bürgerbewegungen nicht weiter tätig werden. Aber wir haben in diesem Zusammenhang auch

immer wieder deutlich gemacht, dass die Schulentwicklungsplanungsverordnung aus dem Jahr 2014 Ausnahmen in dünn besiedelten Gebieten nicht kategorisch ausschließt.

Der Ausschuss für Petitionen beschloss, einzelne Petitionen zur Grundschulschließung an den Ausschuss für Bildung und Kultur weiterzuleiten und diesen um eine Empfehlung zu bitten. Der Petitionsausschuss feiert in diesem Kontext ein einjähriges Jubiläum; denn seit einem Jahr warten wir auf die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesem Thema.

Meine Damen und Herren! Weitere Einzelheiten und Informationen zur Tätigkeit des Petitionsausschusses können Sie der Beschlussempfehlung und dem beigefügten Tätigkeitsbericht entnehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung durch die Bediensteten der Landesregierung und der nachgeordneten Organe bedanken. Ihre Stellungnahmen waren für uns eine große Hilfe, auch wenn sie sich nicht immer wie Liebesromane lesen ließen. Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, insbesondere Frau Rentmeister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/3867 für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 30. November 2014 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit dem Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, sage ich Folgendes: Ich hoffe, dass Sie sich den Merksatz notiert haben. Ich wiederhole ihn aber gern: Der Petitionsausschuss ist das Eingangstor bzw. die Visitenkarte des Parlaments. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Mewes. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte eintreten, können wir Schülerinnen und Schüler der Europaschule „August Bebel“ in Blankenburg begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Jantos.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht üblich, dass zu dem Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses auch noch die Fraktionen sprechen, aber wir haben uns im Petitionsausschuss einstimmig dafür ausgespro

chen, weil wir der Meinung sind, dass die Arbeit des Petitionsausschusses in den Reihen der Fraktionen zu wenig wahrgenommen wird und dass die Wirkungen, die man mit einer Petition und einer ordnungsgemäßen Bearbeitung erreichen kann, eigentlich unterschätzt werden.

Die Zahlen hat Herr Mewes bereits genannt: Im Berichtszeitraum gab es 417 Schreiben und 356 Petitionen.

Ich muss vorweg sagen: Im Petitionsausschuss gibt es Verantwortliche für bestimmte Bereiche. So wie wir in den letzten Jahren gearbeitet haben, konnte niemand von außen während der Sitzungen erkennen, welcher Partei wir angehören. Wir arbeiten am Thema für den Bürger überparteilich zusammen und sind nur daran interessiert, dass der Bürger sein Recht bekommt, wenn er Recht hat.

Mein Partner ist zum Beispiel der Kollege Loos. Ich habe einmal versucht, die letzte Zeit zu rekapitulieren. In dieser Wahlperiode hat es wahrscheinlich keine Petition gegeben, zu der wir eine unterschiedliche Meinung hatten. Das zeichnet uns aus. So versuchen wir, die Probleme gemeinsam zu lösen. Damit Sie einen Eindruck von der praktischen Arbeit bekommen, habe ich eine Petition mitgebracht. Ich hoffe, dass die Zeit ausreicht, damit ich den Ablauf einmal kurz vortragen kann.

Es ist eine Petition von Bürgern aus der Kirchstraße in der Lutherstadt Eisleben, die am 23. Oktober 2012 eingereicht wurde. Die Bewohner hatten schon vor der Einreichung der Petition eine Odyssee hinter sich: Sie hatten sich am 16. Mai 2011 an die Lutherstadt Eisleben gewandt. Sie hatten sich am 17. Mai 2011 an das dortige Bauamt gewandt. Sie hatten sich am 22. Juni 2011 mit einem Schreiben an das Ordnungsamt und am 11. Juli 2011 noch einmal an die Bürgermeisterin gewandt.