Ich prophezeie Ihnen, dass es mehr Lehraufträge werden und nicht weniger und dass noch mehr Daueraufgaben durch befristet Beschäftigte erledigt werden müssen. Deshalb stellt sich die Frage, wie man zu vernünftigen Lösungen kommen kann.
Klar haben wir in den Ausschüssen diskutiert, aber ich sage auch: Qualität und Quantität gehen dabei auseinander; und einen Antrag aufzurufen und ihn zu vertagen, ist zwar aufgerufen, aber nicht entsprechend beraten. Zeit war jedenfalls genug. Seit Anfang 2013 hätte man es so einrichten könnten, dass man es ordentlich in die Zielvereinbarungen hätte schreiben können. Das ist allerdings politisch nicht gewollt gewesen, und dies ist bedauerlich.
Zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind die Punkte genannt worden, die geändert und überprüft werden sollen. Ich sage auch, Frau Dr. Pähle: Dass dieser Antrag in die richtige Richtung geht, das machen wir deutlich, indem wir uns der Stimme enthalten.
Aber Frau Dalberts Ausführungen, dass er bei Weitem nicht genug und hinreichend inkonkret sei, und ich kein Vertrauen in ein Ministerium habe, das die Probleme nur kleinredet, müssen Sie der Opposition schon zugestehen.
Was die Beschäftigungsbedingungen und deren Zukunft, auch die des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, betrifft, so gibt es eine große Einigkeit bei der LINKEN, den GRÜNEN und der SPD.
wenn Sie als SPD nicht mehr ausgebremst werden. Dann können wir endlich zusammen vernünftige Hochschulpolitik machen. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3644 ein. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind mittlerweile alle Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die anwesend sind. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden.
Doch bevor wir in die Beratung eintreten, können wir Damen und Herren des Humanistischen Regionalverbandes Hettstedt bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2012 statt. Berichterstatter ist der Kollege Weihrich. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 6/1672 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag in der 37. Sitzung am 14. Dezember 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Umwelt. Mitberatend wurde der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligt.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, die Arbeit mit der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt sowie mit der Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von
Mit der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt und mit der Ökokontoverordnung werden die Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen geregelt.
Ziel der beabsichtigten Überarbeitung ist es, die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entschieden zu minimieren. Außerdem soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, den Katalog zur Bewertung der Biotoptypen im Rahmen von Eingriffen entsprechend zu überarbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt befasste sich erstmals in der 24. Sitzung am 13. März 2013 mit dem Antrag und nahm die Berichterstattung der Landesregierung hinsichtlich des Entwurfs der neuen Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die sogenannte Bundeskompensationsverordnung, zur Kenntnis.
In der 27. Sitzung am 3. Juli 2013 sowie in der 31. Sitzung am 9. Oktober 2013 fanden weitere Beratungen im federführenden Ausschuss statt. Da zu beiden Terminen eine Bundeskompensationsverordnung nicht vorlag, kam der Ausschuss überein, sich zu Beginn des Jahres 2014 erneut mit dem Thema zu befassen.
Schließlich wurde die Drucksache in der 35. Sitzung am 22. Januar 2014 aufgerufen. Im Rahmen dieser Beratung führte die Landesregierung unter anderem aus, dass die „Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung sei und dass auf der Bundesebene der Versuch unternommen werde, eine Bundeskompensationsverordnung zu erarbeiten.
Im Ergebnis dieser Sitzung erarbeitete der federführende Umweltausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Darin empfahl der Ausschuss für Umwelt mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung des Antrages.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 36. Sitzung am 9. April 2014 mit dem in Rede stehenden Antrag und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss. Der mitberatende Ausschuss schloss sich in seiner Beschlussempfehlung mit 6 : 3 : 1 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Schließlich befasste sich der federführende Ausschuss für Umwelt in der 45. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3657. Darin empfiehlt der Ausschuss für
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Weihrich. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Aeikens.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor nunmehr zwei Jahren hat die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag eingebracht. Er hat das Ziel, im Grunde bewährte Naturschutzstandards vermeintlich zugunsten der Landwirtschaft herunterzufahren. Offenbar ist die Vorstellung, dass Probleme der Landwirtschaft, insbesondere die baulichen Hinterlassenschaften der DDRBetriebe, mithilfe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beseitigt werden sollen. Das ist eigentlich ein löbliches Ansinnen.
Ignoriert wird dabei allerdings, dass zum Beispiel mit dem Abriss alter Stallanlagen und mit der Entsiegelung der Betriebsflächen viel Geld eingesetzt werden muss, für den Naturschutz aber vergleichsweise wenig dabei herauskommt. Im Übrigen sollte in der Bewertungsrichtlinie für Neuversiegelungen kein anderer Maßstab herangezogen werden als für Entsiegelungen. Bei einer angedachten Höherbewertung von Entsiegelungsmaßnahmen müsste sich zwangsläufig der Kompensationsaufwand für Neubauten und Neuversiegelungen erhöhen, andererseits wäre das Bewertungsverfahren in sich nicht schlüssig und gerichtlich angreifbar. Das können wir nicht wollen.
Wenn die Fraktion DIE LINKE der Auffassung ist, dass für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen zu viel landwirtschaftliche
Nutzfläche entzogen wird, so ist auch das möglicherweise ein Trugschluss. Für Naturschutzmaßnahmen überplante Fläche bedeutet nicht unbedingt einen Verzicht auf eine landwirtschaftliche Nutzung. Nutzungsintegrierte Maßnahmen sind allgemein üblich. Einen nennenswerten Flächenverlust gibt es nur dort, wo für die Inanspruchnahme von Wald Ersatzaufforstungen durchgeführt werden müssen. Das ist dann aber eine Sache der forstlichen Regelungen und nicht des Naturschutzrechtes.
Die Fraktion DIE LINKE scheint auch zu ignorieren, dass ca. 80 % des Verlustes an unzerschnittener, unversiegelter und unbebauter Freifläche
- dabei handelt es sich nicht nur um landwirtschaftliche Nutzfläche - auf die Bauleitplanung zurückzuführen sind, also die Neuausweisung oder Erweiterung von Industrie-, Gewerbe- oder Wohngebieten. Über den Ausgleich und den Ersatz hierfür ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.
Folgerichtig empfiehlt der Ausschuss für Umwelt dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den genannten Antrag abzulehnen. Ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung des Ausschusses war auch, dass mit der zu erwartenden Bundeskompensationsverordnung entsprechende landesspezifische Regelungen größtenteils obsolet werden.
Am 3. Dezember 2014 fand eine Sitzung auf Abteilungsleiterebene mit den Ländern und dem Bundesumweltministerium statt. In dieser Sitzung wurde das weitere Vorgehen abgestimmt. Das Bundesumweltministerium hat vor, im zweiten Quartal 2015 dem Bundesrat einen geänderten Entwurf zur Bundeskompensationsverordnung vorzulegen. Nach Verabschiedung dieser Verordnung lässt sich abschätzen, ob und wie die landesspezifischen Regelungen angepasst oder aufgehoben werden müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Beschluss des Landtages vom Juni 2013 mit dem Titel „Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz verbessern“ verweisen,
dessen Realisierung teilweise in Abhängigkeit von der angekündigten Bundeskompensationsverordnung zu sehen ist.
Zur bisherigen technischen Umsetzung des bestehenden Kompensationsverzeichnisses des Landes kann ich Folgendes ausführen: Gemäß § 18 des Landesnaturschutzgesetzes hat das Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde für Naturschutz ein Gesamtverzeichnis für das Land SachsenAnhalt zu führen, in dem bei den unteren Naturschutzbehörden und dem Landesverwaltungsamt als oberer Naturschutzbehörde erfasste Daten zu Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst werden. Die bei den unteren Naturschutzbehörden eingebuchten Ökokontomaßnahmen werden grundsätzlich vollständig und zeitnah erfasst und können dort oder beim Landesamt für Umweltschutz eingesehen oder abgefordert werden.
Das Interesse an den angebotenen Maßnahmen entspricht leider nicht unseren Erwartungen. Über dieses Thema müssen wir sprechen und daran müssen wir arbeiten.
Mittelfristig ist vorgesehen, durch eine Internetportallösung die Zugriffsmöglichkeiten auf das Ökokonto-Angebot zu erleichtern, sodass Investoren unmittelbar über das Internet die erforderlichen Informationen erhalten können. Kurzfristig wird eine
Somit bedarf es auch aus diesen Gründen einer Weiterverfolgung des Antrages der Fraktion DIE LINKE nicht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. - Als erster Debattenredner spricht Herr Abgeordneter Bergmann von der Fraktion der SPD.