Wie ich eben schon erwähnte, streitet die Fraktion DIE LINKE bei diesem Thema insbesondere für die Entlastung des Mittelstandes und kleinerer Unternehmen. Ich schaue einmal zum Präsidenten der Handwerkskammer Herrn Keindorf. Sie haben ja Ahnung von diesem Thema, und Sie wissen, was der Systemwechsel besonders in diesem Bereich mit sich gebracht hat.
Fakt ist, dass beim Systemwechsel von Gebühr auf Beitrag eine degressive Beitragsstaffelung beschlossen wurde. Sie bewirkt, dass insbesondere kleine Unternehmen in der Relation deutlich stärker belastet werden als größere Unternehmen. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder mit vielen Fahrzeugen zahlen zum Teil achtmal mehr als zuvor.
Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich vertritt auch die Linksfraktion sehr deutlich die Position, dass sich die Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss. Auch der Gesamtansatz der Wirtschaft von etwa 10 % erscheint uns sinnvoll. Die Frage für uns ist nur, wie man die Verteilung innerhalb des Wirtschaftsbereiches regelt. Dabei kritisieren wir ausdrücklich, dass kleine und mittelständische Unternehmen derart stark belastet werden und größere und demzufolge finanzkräftigere Unternehmen verschont bleiben. Das ist für die Linksfraktion nicht hinnehmbar.
Aus all diesen Gründen plädiert die Fraktion DIE LINKE dafür, mehr Befreiungstatbeständen und Entlastungen, vor allem im Handwerksbereich, Vorrang zu geben und auf eine Absenkung um 48 Cent, die keinem wirklich hilft, zu verzichten.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Felke. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig: Der Tagesordnungspunkt hätte mit Sicherheit mehr Zuhörer verdient, denn letztlich sind wir alle vom Rundfunkbeitrag betroffen.
Es wird Sie nicht überraschen: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf und damit dem Staatsvertrag zustimmen. Er ist aus unserer Sicht ein Kompromiss, aber kein fauler, sondern ein durchaus praktikabler.
Mit der Umsetzung in mehreren Schritten gibt es nach unserer Auffassung eine nachvollziehbare Lösung. Zum einen wird allen Beitragszahlern etwas vom Mehraufkommen zurückgegeben, aber gleichzeitig wird die folgende Beitragsperiode in den Blick genommen und damit eine Beitragsstabilität angestrebt.
Nach Vorlage des Evaluationsberichtes im nächsten Jahr soll entschieden werden, welche weiteren konkreten Veränderungen in der Beitragspflicht vorgenommen werden können. Wie vielfältig die Wünsche nach einer Veränderung der Beitragspflicht sind, hat die Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen zum Staatsvertrag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien noch einmal deutlich gemacht.
Die Forderungen reichen von der vollständigen Befreiung von der Beitragspflicht durch Behindertenvertretungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand über den Verzicht der Einbeziehung gewerblich genutzter Fahrzeuge, die Beseitigung der Nachteile von Filialbetrieben und die Veränderung der Beitragsstaffel nach Mitarbeiterzahl durch Verbände von Industrie, Handel und Handwerk bis hin zu dem Wunsch nach deutlicher Einschränkung von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch den Verband Privater Rundfunk und Telemedien.
Alle Wünsche - das ist schon jetzt klar - werden sich im Rahmen des zur Verfügung stehenden Spielraumes nicht erfüllen lassen, und dies meiner Meinung auch nicht, wenn man auf die Absenkung um 48 Cent verzichtet hätte.
Hilfreich für eine fundierte Beurteilung wäre zu wissen, welche konkreten Auswirkungen jede einzelne Maßnahme auf den Rundfunkbeitrag hätte.
Beim vollständigen Verzicht auf Werbung der Öffentlich-Rechtlichen wissen wir, dass dies Mehrkosten in Höhe von 1,25 € je Beitragszahler bedeuten würde. Ich erneuere hier deshalb nochmals meine Aufforderung an die Staatskanzlei, uns diesbezüglich detaillierte Zahlen vorzulegen. Das kann sicherlich noch einmal an den Herrn Staatsminister weitergegeben werden.
Ergeben hat die Abfrage der Stellungnahmen zum Rundfunkstaatsvertrag aber auch, dass der bürokratische Aufwand reduziert werden sollte. Fast alle Kammern fordern eine Vereinfachung der Meldebögen. Dies sollte auf kurzem Wege zwischen den Staatskanzleien und dem Beitragsservice zu korrigieren sein.
Meine Damen und Herren! Für uns als SPD steht fest, dass mit den vorgesehenen Korrekturen eine Veränderung der jeweiligen Anteile von privaten Haushalten, öffentlicher Hand und Privatwirtschaft am Gesamtertrag nicht erfolgen darf. Veränderungen haben sich damit auf die jeweilige Gruppe zu konzentrieren.
Unser Beschluss vom November 2011 zum Umgang mit möglichen Mehreinnahmen ist nach wie vor aktuell und sollte für uns Richtschnur bei der Umsetzung der weiteren Schritte sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr Herbst das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt das Gesetz zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit insbesondere die Senkung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,98 € auf monatlich 17,50 € ab dem 1. April 2015 mit und wird dem auch so zustimmen.
Zwar hat die KEF eine noch deutlichere Beitragssenkung auf 17,25 € monatlich vorgeschlagen, aber das Ansinnen, sich zur Schaffung von Sicherheiten notwendige finanzielle Puffer zu erhalten, ist für uns nachvollziehbar.
So werden bereits jetzt entsprechende Beitragsmehreinnahmen für eine Reduzierung der Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler genutzt. Und das ist gut so.
Wichtig ist aber, dass diese verminderte Absenkung zunächst nur einen ersten Schritt darstellt. Weitere Schritte bzw. Maßnahmen sollen und müssen nach der Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung des aktuell bestehenden neuen Rundfunkbeitragsmodells im Jahr 2015 überlegt, entschieden und angegangen werden. Hierfür ist diese entsprechende Reserve, dieser Puffer gedacht.
Wie ich bereits in meiner Rede am 18. September 2014 zu diesem Thema in diesem Hohen Hause ausgeführt habe, kann konstatiert werden, dass die geräteunabhängige Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beitragsmodell auf breiten Schultern im Grundsatz gut funktioniert.
Jedoch hat die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien ergeben - daran haben sich viele Verbände und Organisationen beteiligt -, dass immer noch Raum für Verbesserungen am Rundfunkbeitragsmodell besteht.
So haben beispielsweise die Vertreter von Handwerk, Handel und Industrie hohe finanzielle Belastungen durch das neue Modell vorgetragen, aber auch die Umständlichkeit der Antragsformulare angemerkt. Darauf sind meine Vorredner bereits eingegangen.
Mögliche Änderungen könnten sich aus den Ergebnissen der Evaluation ergeben, wobei die Leistung der Rundfunkbeiträge weiter auf breiten Schultern verbleiben sollte.
Meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und somit in Sachsen-Anhalt vordringlich der Mitteldeutsche Rundfunk stehen, wie ich es bereits früher zum Ausdruck gebracht habe, vor großen Herausforderungen, die natürlich finanziert werden müssen. Dazu leistet die vorsichtige Absenkung des Rundfunkbeitrages ebenfalls einen Beitrag.
Meine Damen und Herren! Wir als Fraktion wünschen uns einen weltoffenen und modernen Mitteldeutschen Rundfunk in Sachsen Anhalt und darüber hinaus, der diese Botschaft in Sachsen Anhalt auch in seinen Strukturen vorgibt.
Wir haben einen Antrag, der von mir eingebracht worden ist, zur Vielfalt in den Medien vorgelegt, mit dem genau das in Struktur und Programm erreicht und dann auch in die Haushalte getragen werden soll. Es gibt darüber hinaus viele Dinge zu tun. Ich denke dabei an die Struktur der Gremien des Mitteldeutschen Rundfunks, die wir vor uns haben.
Meine Damen und Herren! In diesem Sinne schafft die vorgeschlagene Absenkung des Rundfunkbeitrags auch die Möglichkeit, finanzielle Spielräume für eben diese Vorhaben zu eröffnen.
Daher, meine Damen und Herren, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Es sind weitere Schritte zu machen, diese werden wir gemeinsam beraten. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Herbst. - Für die CDU spricht jetzt Herr Kurze. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dabei geht es im Kern um nicht mehr als die erstmalige Senkung der monatlichen Kosten für den öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Wir können uns alle noch gut an den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erinnern. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir
die Rundfunkgebühr in einen Rundfunkbeitrag umgewandelt. Mit dem neuen Beitrag knüpft man nicht mehr an ein Gerät an, sondern im privaten Bereich an die Wohnung und im nichtprivaten Bereich an die Betriebsstätte, die Zahl der Mitarbeiter und die Zahl der gewerblich genutzten Kfz. Im privaten Bereich ist es dadurch zu mehr Beitragsgerechtigkeit gekommen.
Infolge der Reform fließen in den Jahren 2013 bis 2016 nunmehr 667,7 Millionen € mehr als angemeldet in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Mit der Senkung des Beitrages wird dem Beitragszahler, wenn auch nur geringfügig, etwas zurückgegeben. Erstmals wird der ehrliche Beitragszahler belohnt, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, begrüßen wir ausdrücklich.
Denn damit wird das umgesetzt, was dieser Landtag bei der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages - Punkt 2 des Beschlusses in der Drs. 6/566 vom 10. November 2011 - bereits beschlossen hat.
Interessant ist, dass sich die Fraktion DIE LINKE im Medienausschuss gegen die Senkung ausgesprochen hat. Dies hat sie heute auch getan. Sie will den Beitragszahlern nicht einmal die Entlastung um 48 Cent gönnen.
Es bleibt also dabei: Für DIE LINKE ist das Geld überall besser aufgehoben als im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.
Deutlich schwieriger ist die Situation im nichtprivaten Bereich. Der Unternehmer bezahlt als Privatmann für seine Wohnung, dann für die Betriebsstätten, dann für seine Mitarbeiter und dann nicht selten für die gewerblich genutzten Kfz.
Keine Fraktion hat dies deutlicher angesprochen als die CDU-Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren.