Wir können Personal auch nicht kurzfristig einsetzen, weil Menschen krank sind. Wir müssen es also irgendwie anders lösen. Ich habe Vertrauen darin, dass das vor Ort geregelt werden kann.
Danke, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird Herr Rotter für die CDU-Fraktion sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat mich insofern überrascht oder vielleicht auch nicht überrascht, als er erneut belegt, dass die Grenzen der Gewaltenteilung zumindest in der Wahrnehmung einiger in diesem Bundesland offensichtlich so verrückt sind, dass eine Trennung in Exekutive, Legislative und Judikative offensichtlich nicht mehr erkennbar ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag betrifft ausschließlich exekutives Handeln, und zwar die Frage, wie die Landesregierung die ihr übertragenen Aufgaben bewältigt. Wie die Landesregierung dies tut, entzieht sich der Einflussnahme durch den Landtag.
Wenn Anträge wie der vorliegende Schule machen würden, würden wir uns demnächst mit einer Vielzahl vergleichbarer Anträge in diesem Hohen Hause befassen müssen. Denn in jedem Ressort wird und kann es - aus welchen Gründen auch immer - möglich sein, dass die Arbeitsfähigkeit einzelner Einheiten zeitweilig nicht so ist, wie dies wünschenswert wäre. Dies zu lösen ist aber nicht die Aufgabe der Legislative, sondern eine ureigene Aufgabe der Exekutive selbst.
antragstellenden Fraktion die unzureichende Aufgabenbewältigung in bestimmten Themenfeldern aufgreifen. Der Landtag ist natürlich berechtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen, die die Landesregierung beauftragen, dieses oder jenes zu tun oder zu unterlassen. Der Landtag kann aber nicht der Exekutive vorgeben, wie die Landesregierung derartige Aufträge abzuarbeiten und zu erledigen hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig davon ist die Landesregierung selbstverständlich gefordert und - ich glaube den Herrn Minister richtig verstanden zu haben - es liegt auch in ihrem ureigenen Interesse, die Verwaltungseinheiten personell so auszustatten bzw. zu untersetzen, dass die ihnen übertragenen Aufgaben entsprechend bewältigt werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hohmann, ich gebe Ihnen Recht, eine Überweisung in den Ausschuss macht für diesen Antrag wirklich keinen Sinn. Deshalb beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Herr Lange, DIE LINKE: Das müssen Sie nicht beantragen! - Herr Striegel, GRÜNE: Das müssen Sie nicht beantragen! Das müssen Sie tun!)
Herr Rotter, es gibt eine Nachfrage von der Kollegin Zoschke. Möchten Sie diese beantworten? - Kollegin Zoschke.
Ich hätte gern von Ihnen gewusst, wie Sie sich sich als Mitglied des Landtages verhalten, wenn ein Mitarbeiter der Landesverwaltung, also der Exekutive, zu Ihnen kommt und Ihnen von einem Problem berichtet, das nicht nur ein Tagesproblem, sondern ein längerfristiges Problem ist, sich also als Exekutive an die Legislative wendet. Wie
(Herr Miesterfeldt, SPD: Überhaupt nicht! Sie müssen den Dienstweg einhalten! - Herr Striegel, GRÜNE: Ignorieren, so lange es geht!)
Wenn ich darf, wenn Sie nicht dazwischenreden, versuche ich diese doch einfache Frage, wie Sie sagen, zu beantworten. Sicherlich ist die Lösung des Problems nicht ganz so einfach. Ich würde aber keinesfalls versuchen, das über einen solchen Antrag zu regeln. Vielleicht wäre dann ein Selbstbefassungsantrag im Ausschuss durchaus genauso zielführend gewesen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann nahtlos an die Frage der Kollegin Zoschke anknüpfen. Ich finde es durchaus legitim und sehe überhaupt keinen Eingriff in die Gewaltenteilung darin, wenn das Parlament die Regierung kontrolliert; denn das sehe ich als unseren ureigensten Auftrag an. Nichts anderes tut die LINKE mit diesem Antrag.
Dass er in der Sache hilfreich ist - da bin ich wieder völlig bei Ihnen, Herr Rotter -, glaube ich auch nicht, aber aus völlig anderen Gründen.
Es ist lange bekannt und mehrfach im Landesjugendhilfeausschuss auch Thema gewesen, dass es eine problematische Personalsituation im Landesjugendamt gibt. Mehrere Personen sind langfristig erkrankt. Es sind Lehrer aus dem MK abgeordnet worden, die nicht originär Verwaltungskräfte sind, die also durchaus in verständlichem Maße langsamer im Bearbeiten von Bescheiden sind, die sich erst einmal in die Thematik einarbeiten mussten, die im Übrigen auch wieder ins MK zurückgehen.
Es ist also eine Situation, die nicht einfach ist. In der Tat muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort ihre Arbeit tun, dafür danken, dass sie das unter so schwierigen Bedingungen tun.
Nichtsdestotrotz gibt es auch Belastungs- oder Überlastungsanzeigen - so heißt es, glaube ich, offiziell -, die lange bekannt sind. Ich finde - ich sage das, um den Beispielen, die Frau Hohmann hier schon vorgetragen hat, ein Beispiel hinzuzufügen -:
Wenn das Amt dem Landesjugendhilfeausschuss, der seine Termine über ein Jahr im Voraus bekannt gibt, sagt, dass es problematisch sei, von Halle nach Magdeburg zu kommen und das Protokoll zu schreiben, dann macht das die Überlastung mehr als deutlich.
Förderanträge für Jugendbildungsmaßnahmen, die im Januar oder Februar stattgefunden haben, werden erst im September bewilligt, obwohl die Anträge langfristig und fristgerecht gestellt wurden. Der Ablauf im Amt ließ keine frühere Bescheidung zu. Man könnte weitere Beispiele anführen.
Seitdem nun auch der Landesrechnungshof prüft, schein alles zu spät zu sein und es scheint überhaupt nichts mehr zu passieren. Auch ich habe ein Notstandsempfinden, wenn regelmäßig bei mir in der Sprechstunde oder am Telefon Träger aufschlagen und von Situationen berichten, wie für dieses Land gute Projekte, für die auch zum Teil unter schwierigen Bedingungen Gelder eingestellt wurden, nicht in Anspruch genommen werden können, weil die Mitarbeiter sagen, sie könnten schon das, was routinemäßig und institutionell vorliegt, nicht abdecken und könnten somit auch keine, schon gar keine Sonderanträge bearbeiten.
Diese Situation empfinde ich als hochproblematisch. Wir als Parlament haben die Pflicht, darauf genauer zu schauen und darauf aufmerksam zu machen.
Das Entscheidende ist - deswegen werden wir mit diesem Antrag auch nicht weiterkommen -, dass das Grundproblem nicht in der personellen Ausstattung besteht, auch wenn mehr Personal zur Verfügung stehen muss, und dass das alles viel zu lange dauert.
Herr Minister, wir haben auch im Ausschuss immer wieder auf diese Situation hingewiesen. Wir haben darüber auch im Zusammenhang mit dem PEK und dem Aufgabenerledigungskonzept gesprochen. Das ist viele Monate her und offenbar hat sich nicht viel getan. Wenn Sie sagen, das sei Ihr Job, den müssten Sie tun und das stehe irgendwo, dann machen Sie einfach den Job.
Aber ich finde, das Hauptproblem besteht darin, dass die Arbeit in diesem Land doppelt, dreifach und manchmal sogar vierfach gemacht wird. Das
MS übt die Fachaufsicht aus. Darüber hinaus gibt es das Landesjugendamt als Teil des Landesverwaltungsamtes als ausführende Behörde. Das wurde vom Minister bereits ausgeführt.
Die Situation ist folgende: Die Träger stellen einen Antrag. Dann gehen sie zur Fachbehörde in das MS. Dann wird das verhandelt. Dann geht es um das Konzept des Antrages. Dann geht es um die Ausgestaltung, um den Finanzplan, um das Personal, um die Personalkosten etc. - Alles chic, alles gut, von der Fachebene absegnet.
Dann geht der Antrag zum Landesverwaltungsamt, in dem Fall zum Landesjugendamt, und, man höre und staune, es wird wieder geredet, und zwar über das Konzept, über das Personal, über die Ausgestaltung, über den Finanzplan etc. Das stimmt in der Regel nicht überein. Sodann geht der Antrag zurück an das MS. Dort wird erneut geredet und gesprochen; es werden Termine gemacht und hin- und hergefahren. Der Antrag geht dann wieder zurück nach Halle zum Landesjugendamt usw.
Ich frage mich - das ist nichts Neues -, warum man nicht eine klare Struktur einführen und dieses Hin und Her beenden kann. Denn dieses Verfahren birgt einen hohen Stressfaktor für alle Beteiligten und führt zu langen Bearbeitungszeiten. Wenn das, was die Fachbehörde sagt, auch vom Landesjugendamt umgesetzt werden würde, dann würde dies viel helfen. Das würde wirklich etwas bringen. Aber das kann kein Antrag dieser Welt erreichen; denn dann müsste der Minister sagen, er nehme seine Fachaufsicht wahr und ordne das an.
Die derzeitige Praxis geht zulasten der Inhalte, der Träger und letztlich zulasten der Klienten. Das müssen wir in der Tat immer wieder anprangern. Hierzu müssen klare Worte gesprochen werden, damit sich die Verwaltungswege vereinfachen und damit die Dinge, die einmal festgezurrt werden, auch festgezurrt bleiben. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert, dass die Leistungsfähigkeit des Landesjugendamtes in der Gegenwart und auch in der Zukunft nicht mehr gewährleistet ist und nicht gewährleistet sein wird.
Auch ich werde immer dann unruhig, wenn Arbeitsweise, Funktionsweise oder Leistungsfähigkeit von Ämtern, Institutionen oder auch anderen
Dingen nicht gewährleistet sind, egal auf welcher Ebene. Man ist dann immer ein bisschen unruhig und man muss sich solcher Dinge auch annehmen. Das betrifft die Frage, die Frau Zoschke an den Kollegen Rotter gerichtet hat.