Protocol of the Session on September 18, 2014

Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde dann noch kritisch angemerkt, dass es im Land

nach wie vor keine Vorstellungen darüber gibt, in welche Richtung sich die institutionelle Förderung entwickeln wird. Seitens der Landesregierung wurde empfohlen, zu diesem Thema und weiteren aufgetretenen Fragen einen oder mehrere gesonderte Anträge zu stellen, weil sie mit dem Moratorium im engeren Sinne nichts zu tun hätten.

Schließlich wurde dem Landtag mit 10 : 0 : 2 Stimmen empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote am 18. Juli 2014 der Intention des Antrages insoweit Rechnung getragen worden sei. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine ganz kurze Bemerkung neben der reinen sachlichen Berichterstattung, da eine Debatte dazu ja nicht vorgesehen ist.

(Herr Rotter, CDU: Das verstehe ich jetzt nicht, Frau Dirlich!)

Wir, die Fraktion DIE LINKE - -

Frau Dirlich, das ist die Berichterstattung. Ich werde nachher fragen, ob jemand das Wort zu diesem Thema wünscht. Dann können Sie sich melden.

Gut. - Ich wiederhole den letzten Satz: Das Hohe Haus ist gebeten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Bitte sehr, Frau Dirlich.

Ich mache es gleich von hier aus. - Ich wollte eigentlich nur noch einmal sagen, dass wir nach wie vor für uns in Anspruch nehmen, den erfolgreichsten niemals beschlossenen Antrag in der Geschichte der Parlamente gestellt zu haben. Das von uns schon im Jahr 2011 geforderte Moratorium hat immerhin drei Jahre lang gehalten. Nun hat es sogar Gesetzeskraft erlangt.

Ich fürchte nur, dass genau das ein Problem sein wird, weshalb wir uns weiterhin mit dem Thema werden beschäftigen müssen. Denn die Finanzierungsgrundlage ist aus unserer Sicht nach wie vor nicht ausreichend.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wünscht noch jemand das Wort?

(Herr Rotter, CDU: Wir halten uns an getrof- fene Vereinbarungen!)

Da niemand mehr das Wort wünscht, kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 6/3425. Es geht um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Leistungsfähigkeit des Landesjugendamtes nicht gefährden

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3405

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Hohmann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Montag, dem 8. September 2014, befasste sich der Landesjugendhilfeausschuss in einer Sondersitzung mit dem Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung.

Leider war unsere Fraktion die einzige, die an diesem Tag zugegen war. Wären Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, anwesend gewesen, hätten auch Sie mitbekommen, was das Landesjugendamt zu berichten hatte. Dazu genügt ein Blick in die Begründung unseres Antrages.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Soweit ich feststellen kann, wurde für den laufenden Haushalt keine globale Minderausgabe beschlossen. Ebenso wurde vom Finanzminister keine Haushaltssperre verhängt. Der Haushaltsführungserlass trat bereits am 2. Januar 2014 in Kraft. Was diese Rahmenbedingungen anbelangt, könnte man sagen, es ist alles in Butter; einem reibungslosen Haushaltsvollzug steht nichts im Wege. Merkwürdig ist nur, dass dies bei den Trägern ganz anders ankommt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kinder- und Jugendring hat zum Beispiel seinen Zuwendungsbescheid am 9. September 2014 erhalten. Das Paritätische Jugendwerk bekam seinen Zuwendungsbescheid am 10. September 2014. Das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Jugendhilfe bekam seinen Zuwendungsbescheid etwas früher, es musste aber auch bis zum 27. Juni 2014 warten. Diese Beispiele ließen sich fortsetzen.

In der Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides befinden sich die Träger in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Sie erhalten ihre Fördermittel in monatlichen oder zweimonatlichen Raten. Gut, das sichert den Trägern zwar stückchenweise das Überleben, aber vorausschauende Planungen sind unter diesen Umständen unmöglich.

Dies ist ein generelles Problem. Aber insbesondere im Bereich der internationalen Jugendarbeit, wo die Projekte über Ländergrenzen hinweg sehr frühzeitig geplant werden müssen, ist ein langfristiges Agieren für die Träger mit einem hohen Risiko behaftet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt haben wir also eine eigenartige Situation. Einerseits gibt es einen Haushalt, der rechtzeitig verabschiedet wurde und keinen besonderen Auflagen unterliegt; andererseits müssen die Träger monatelang auf ihre Bescheide warten. Woran liegt das? - An dieser Stelle kann ja nur die Verwaltung ins Spiel kommen.

Im Sozialausschuss wurden das Aufgabenerledigungskonzept und das Personalentwicklungskonzept mehrfach intensiv behandelt. Das Landesjugendamt wurde im Ausschuss nicht gesondert diskutiert. Dies wäre aber sehr aufschlussreich gewesen. Denn das Landesjugendamt hat seit seiner Integration in das Landesverwaltungsamt folgendes Problem: Die Stellen des Landesjugendamtes unterliegen der Dienstaufsicht des Innenministeriums, aber der Fachaufsicht des Sozialministeriums.

Die derzeitige Situation zeigt, dass es aus fachaufsichtsrechtlicher Sicht durchaus zusätzlichen Stellenbedarf im Landesjugendamt gibt, und das trotz der laufenden Abordnung von Personal aus dem Bereich des MK. Das Innenministerium scheint sich in dieser Frage aber nicht zu bewegen. Es wäre sehr schön, wenn die beiden Minister uns über ihren Diskussionsstand aufklären könnten.

Im Übrigen ist dieses Problem nicht wirklich neu. Schon der ehemalige Leiter des Landesjugendamtes Herr Dr. Topf hat genau aus diesem Grund um die Einrichtung von Fachkapitelstellen gekämpft. Geschehen ist das bis heute nicht.

Ich möchte ganz deutlich klarstellen, dass es in meiner Rede nicht um eine Kritik an der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamtes geht. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Synergien im Verwaltungsbereich zu suchen, unnötige Kosten zu sparen und Bürokratie abzubauen, sind vernünftige Ziele. Jedoch darf dieser Weg nicht dazu führen, dass die Verwaltung bei personellen Engpässen und zusätzlicher Arbeitsbelastung in solche Schwierigkeiten kommt, dass die Wahrnehmung der Regelaufgaben ernsthaft gefährdet ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, ist unser Antrag ein klassischer Direktabstimmungsantrag. Diese möchte ich auch beantragen. Sollten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, für eine Überweisung plädieren, so ist dies inhaltlich zwar wenig sinnvoll, aber wir werden uns dem nicht in den Weg stellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem ersten Punkt des Antrages bedarf es keiner Aufforderung. Das ist bereits durch Gesetz geregelt. Wer die Verantwortung für die Organisation hat, ist auch für das Personal zuständig. Von daher denke ich, dass dieser Punkt überflüssig ist. Ich weiß nicht, warum wir noch einmal darüber abstimmen sollten, weil sich das von selbst versteht.

(Zuruf von Frau Hohmann, DIE LINKE)

- Ja, klar. Wenn es geregelt ist, dann haben wir auch die Verantwortung. Das kann man noch einmal feststellen. Aber das ist schon festgestellt worden.

Das SGB VIII gibt den überörtlichen Trägern der Jugendhilfe auf, für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein Landesjugendamt einzurichten. Dieses ist eine sozialpädagogische Fachbehörde, die insbesondere für die Fortbildung der in der Jugendhilfe Beschäftigten, für die Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und für die Zusammenarbeit der freien Träger zuständig ist. Darüber hinaus obliegt ihr die Begleitung von Modellvorhaben und die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben von überörtlicher Bedeutung.

Der mit der Aufgabenerledigung verbundene hohe fachliche Anspruch findet besonderen Ausdruck in der ebenfalls gesetzlich normierten Verpflichtung, für die jeweiligen Aufgaben im Landesjugendamt nur nach ihrer Persönlichkeit geeignete Personen mit einer der Aufgabe entsprechenden Ausbildung einzusetzen. Dies sind sich aus der Spezifik der Kinder- und Jugendhilfe ergebende Anforderungen, die dann zu beachten sind.

Das Landesjugendamt ist in Sachsen-Anhalt nicht als eigenständige Behörde konstituiert, sondern in eine große, dem Innenressort unterstellte Landesoberbehörde wie das Landesverwaltungsamt eingebettet. Das ist auch bei vielen anderen Dingen in der Diskussion, weil man dann die Möglichkeit

hat, mit einem großen Personalkörper bestimmte Schwerpunkte zu bearbeiten oder auszugleichen, wenn es personell eng ist.

Dass der notwendige Ausgleich zwischen den Anforderungen einer Fachbehörde und den Chancen und Risiken eines zentralen Behördenapparates der besonderen Aufmerksamkeit aller Beteiligten, also des Behördenleiters und auch der beteiligten Ressorts - daran sind ja noch mehr Ressorts beteiligt, die auch Fachkapitelpersonal haben, was wir in der Abteilung 6 ja nicht haben - bedarf, um einen reibungslosen Vollzug zu gewährleisten, ist meines Erachtens eine Daueraufgabe und auch im Hinblick auf das PEK zu verwirklichen. Dabei brauchen wir größtmögliche Sorgfalt.

Ich möchte noch sagen - es klingt so, als wäre mir das nicht bekannt -: Ich habe die Erfahrung schon gemacht, weil die Träger, die Sie auch genannt haben, schon im Frühjahr darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie auf den Zuwendungsbescheid warteten. Ich habe damals schon hinterfragt und auch mit dem Landesjugendamt darüber geredet, weshalb das nicht zügig genug geht.

Ich habe damals darum gebeten - das geht nur mit dem Behördenleiter und mit dem Abteilungsleiter, der vor Ort Verantwortung trägt -, Prioritäten zu setzen. Die Prioritäten waren für mich damals, dass alles, was an Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit im Sommer stattfindet, Vorrang hat. Hinsichtlich der anderen Aufgaben, die ohnehin nach der Zwölftel-Regelung mitfinanziert werden, haben wir die Träger darüber informiert, dass dieser Zuwendungsbescheid später kommt, sie aber nicht in ihrer Existenz bedroht sind.

Trotzdem - das gebe ich zu - ist das ein misslicher Umstand. Das hatten wir früher auch schon, wenn die Haushaltspläne später verabschiedet worden sind. Jetzt ist es nicht so. Sie haben es auch geschrieben. Jetzt liegt es auch an Langzeiterkrankten. Diese Ausfälle auszugleichen ist immer schwierig. Es hat auch ein Stückchen mit Aufgabenerfüllung, mit Aufgabenkritik zu tun, also damit, wie ich Aufgaben erfülle. Das ist wieder eine Führungsaufgabe in den jeweiligen Ministerien, aber besonders im Landesverwaltungsamt.

Ich war im Sommer dort, habe die Verantwortlichen angehört, auch den Präsidenten und die Abteilungsleiter. Dazu muss ich erst einmal sagen: Die gesamte Abteilung 6 hat mir bis auf das Landesjugendamt mitgeteilt, dass alles reibungslos und gut läuft.

Da gibt es zwar auch einmal Probleme, wenn Fachleute, die älter werden, ausscheiden. Beim Landesjugendamt ist es besonders schwierig. Der Abteilungsleiter hat mir zugesichert, dass sich die Probleme im Landesjugendamt lösen lassen. Darin will ich mich nicht einmischen. Das ist dessen Aufgabe.

Deshalb sage ich zu dem zweiten Punkt: Erst einmal ist es nicht üblich, im Landtag über Personalsituationen in Organisationseinheiten der Landesverwaltung zu berichten. Ich weiß nicht genau, wie Sie das lösen wollen. Sie haben in der Begründung zu dem Antrag geschrieben, Sie wollen es lösen. Mit einer Berichterstattung löst man es nicht. Wir wollen es vor Ort lösen. Ich gehe davon aus, dass es lösbar ist.

Ich glaube, dass so etwas immer einmal vorkommt, dass Engpässe eintreten, gerade durch Langzeiterkrankungen, und dass wir die Fachleute, die wir dafür brauchen, nicht in der allgemeinen Verwaltung finden, auch nicht - das ist die Schwierigkeit - im Landesverwaltungsamt.

Wir können Personal auch nicht kurzfristig einsetzen, weil Menschen krank sind. Wir müssen es also irgendwie anders lösen. Ich habe Vertrauen darin, dass das vor Ort geregelt werden kann.