Protocol of the Session on June 20, 2014

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 23. Mai 2013 mit dem Antrag. Die Fraktionen der SPD und der CDU legten zu dieser Beratung einen Vorschlag für die vorläufige Beschlussempfehlung vor. Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss überein, die Beratung des Antrages zu vertagen.

In der 29. Sitzung am 28. November 2013 fand die zweite Beratung im federführenden Ausschuss statt. Die Fraktionen der CDU und der SPD legten zu dieser Beratung einen weiteren Beschlussvorschlag für die vorläufige Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft

nahm den Beschlussvorschlag in geänderter Fassung als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse mit 7 : 5 : 0 Stimmen an.

Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der Sitzung am 17. Januar 2014 mit dem Antrag und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, welche mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen wurde.

Der mitberatende Ausschuss schließt sich darin der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in geänderter Fassung an. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr empfiehlt unter anderem, die Landesregierung zu bitten, sich auf der Bundesebene und im Bundesrat für eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages für den Bereich des sozialen Wohnungsbaues und in Bezug auf die Erhöhung des Wohngeldes einzusetzen.

Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Arbeit und Soziales erarbeitete in der 37. Sitzung am 19. Februar 2014 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, die mit 5 : 4 : 0 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr anzunehmen.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 35. Sitzung am 22. Mai 2014 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3150 vorliegende Beschlussempfehlung, die den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse folgt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen wurde.

Das alles hat natürlich etwas länger als die üblichen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen gedauert. Das war natürlich auch der Bundestagswahl und den von der Bundesregierung zu erarbeitenden Vorschlägen für das EEG geschuldet. Aus diesem Grund wurde die Behandlung des Antrages im Ausschuss vertagt. Aus diesem Grund haben wir auch relativ lange gebraucht, um Ihnen heute diese Beschlussempfehlung vorlegen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Auftrag meines Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender Tögel. - Wir haben im Ältestenrat eine Fünfminutendebatte vereinbart. Zunächst spricht für die Landesregierung Herr Minister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist ein Mammut-Projekt, das nicht durch einige wenige Maßnahmen einmal auf den Weg gebracht werden kann, sondern stetig und regelmäßig politisch begleitet werden muss.

Dass die Energiewende derzeit das dickste Brett ist, das die Politik bohrt, wird erneut ersichtlich, wenn wir uns vor Augen führen, dass der Ursprungsantrag, der der hier und heute zur Abstimmung stehenden Beschlussempfehlung zugrunde liegt, bereits im Dezember 2012 in den Landtag eingebracht wurde und dass darüber seither regelmäßig im Ausschuss debattiert wurde. Es ist gut, dass wir im Landtag regelmäßig über die Energiewende sprechen; denn in kaum einem anderen Politikfeld ist zurzeit so viel Bewegung wie im Bereich der Energiepolitik.

Die Bürger müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies ist meines Erachtens der richtige Ansatz; denn die Akzeptanz der Energiewende ist ungebrochen hoch. Damit das so bleibt, können wir die Bürger nicht über alle Maßen finanziell belasten. Vor allem darf bei ihnen nicht der Eindruck entstehen, mit der Finanzierung der Energiewende alleingelassen zu werden.

Ein gesellschaftliches Projekt muss von der Gesellschaft insgesamt finanziert und getragen werden. Dazu gehört eine faire Verteilung der Kosten. Die nun vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft vom 2. Juni 2014 zielt genau auf diese faire Kostenverteilung.

In Punkt 1 geht es um die faire Beteiligung der Industrie. Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn wir nicht nur an ihrem Anfang, sondern auch an ihrem Ende noch ein weltweit wettbewerbfähiger Industriestandort sind. Daher ist es unser zentrales Anliegen, die Energiewende so mitzugestalten, dass unsere Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht einbüßen.

Dafür braucht man ein wirklich wohldosiertes Ausnahmeregime für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit der EU-Kommission für die Neugestaltung der besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz tragen dem im Wesentlichen Rechnung.

Ich komme zu Punkt 2. Die Offshore-Haftungsumlage ist mittlerweile traurige Wirklichkeit geworden. Mit Energieerzeugung und Transport lässt sich weiterhin viel Geld verdienen. Deshalb fordert die Landesregierung nach wie vor die Abschaffung der Umlage für die verspätete Anbindung von Offshore-Anlagen. Dieses Problem muss privatwirtschaftlich gestemmt werden.

In Punkt 3 wird richtigerweise das Festhalten an einem breiten Energiemix gefordert. Darauf baut auch unser Energiekonzept 2030 auf. Der Kern des Konzeptes ist eine künftige Energieversorgung, die von den erneuerbaren Energien her gedacht ist. Sie sind der Taktgeber für unser technisches System und für das Marktdesign. Es geht also um die Ausnutzung der verschiedensten Flexibilitätsoptionen, angefangen beim Netzausbau über Speicher bis hin zum Reservekraftwerk, wie in Punkt 4 auch klargestellt wird. Ebenso spielt natürlich die Energieeffizienz eine wichtige Rolle.

Der Punkt 5 widmet sich dem wichtigen Thema der energetischen Gebäudesanierung. Man kann

eigentlich nicht oft genug sagen, dass die billigste Energie die ist, die man gar nicht erst verbraucht. Für das Heizen geben wir viel mehr Geld aus als für elektrische Energie. Gerade in unseren Wohnhäusern schlummern noch viele ungenutzte Energiepotenziale. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die mitberatenden Ausschüsse empfohlen haben, in diesem Bereich auf eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages zu drängen. Das heißt, die notwendigen Energiekosten sollen im deutschen Sozialstaat auch durch Sozialleistungen abgefangen werden, wenn die Bürger sie nicht selbst zahlen können.

Klar muss für den Bereich der energetischen Sanierung aber sein, dass Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungszwang zwei verschiedene paar Schuhe sind. Die Zwangssanierung will wohl keiner. Wir müssen vielmehr die richtigen Anreize setzen, damit die energetische Gebäudesanierung umgesetzt wird. Für uns ist das ein weiteres Thema, das noch nicht vom Tisch ist.

Sie sehen, dass im Bereich der Energiewende auch in nächster Zeit noch viel zu tun sein wird. Mit Sicherheit wird das Thema Energie auch in Zukunft nicht langweilig werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Hunger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister sagte es schon. Der Antrag, der der Auslöser für die heutige Beschlussempfehlung war, ist mittlerweile eineinhalb Jahre alt. In dieser bewegten Zeit, in der sich in der Energiewirtschaft sehr viel getan hat, könnte man erwarten, dass er sich überlebt hat. Seine Forderungen sind aber nach wie vor aktuell, sodass ich fast versucht war, meine damalige Einbringungsrede heute zu wiederholen. Aber ich möchte doch lieber auf das schauen, was wir in dem Antrag gefordert haben

und was sich nun in der Beschlussempfehlung wiederfindet.

Eine sozial gestaltete Energiewende muss dafür sorgen, dass die Kosten für den Umbau der Energieversorgung von allen Schultern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden. Das war das Grundanliegen unseres Antrags. Dieses Prinzip war schon im Jahr 2012 eklatant verletzt. Mehr als 2 000 Betriebe nutzten die weitgehende Befreiung von der EEG-Umlage. Sie verbrauchten zwar fast ein Fünftel des Stromes, zahlten aber nur 0,3 % der gesamten EEG-Umlage und sparten so etwa 4,7 Milliarden € an Kosten.

Wie sieht das heute aus? - Die Zahl der Branchen, die die Befreiung in Anspruch nehmen können, ist gewachsen. Die Zahl der Betriebe ist noch unklar. Die Befreiung ist etwas anders gestaffelt worden. Ob das wirklich die wohldosierte Belastung ergibt, die der Minister ansprach, kann man zurzeit schwer einschätzen.

Ich gehe aber davon aus, dass die Schieflage hinsichtlich der Belastung damit noch nicht beseitigt ist. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass diese Frage in der Beschlussempfehlung noch einmal aufgegriffen wird und damit die Landesregierung zum Handeln in Berlin aufgefordert wird. Meine Befürchtung ist nur, dass es dafür inzwischen zu spät ist, wenn ich mir anschaue, wie weit die Verhandlungen dort gediehen sind.

Leider wird auch die zusätzliche Entlastung der Unternehmen, die von den sinkenden Strompreisen durch eine wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien profitieren, dabei nicht thematisiert. Dabei wäre zum Beispiel durch die Wiedereinführung der Strompreisaufsicht zumindest für die Grundtarife eine Möglichkeit gegeben, um auch die Bürger als Stromkunden von den sinkenden Preisen profitieren zu lassen.

(Zustimmung von Herrn Höhn, DIE LINKE)

Auch das Eigenstromprivileg wird in der Beschlussempfehlung nicht thematisiert. Es hat aber wenig mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, wenn diejenigen, die ihren selbst erzeugten erneuerbaren Strom selbst verbrauchen, dafür nun quasi eine Sonnensteuer zahlen müssen, die Eigennutzer fossiler Energien aber davon befreit sind. Auch hier würde ich mir den Einsatz der Landesregierung wünschen. Leider hat die Landesregierung in anderen Diskussionen aber mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich für entsprechende Änderungen in Berlin nicht einsetzen wird.

Nun komme ich zu den zwei Punkten unseres damaligen Antrags, die sich in der Beschlussempfehlung eben nicht wiederfinden. Diese haben die Diskussion im Wirtschaftsausschuss aber nicht unwesentlich geprägt. Ihre Nichtaufnahme in die Beschlussempfehlung war auch der Grund

für unsere Ablehnung dieser Beschlussempfehlung.

Wir haben uns im ersten Punkt für ein verbindliches Verbot von Stromsperren eingesetzt, weil sich zeigt, dass viele Bürger trotz Sparsamkeit ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.

Ich möchte Sie einmal darauf hinweisen, dass der Hartz-IV-Satz jetzt 391 € beträgt. Davon sind 32,69 € für die Bezahlung der Stromkosten und für die Wohnungsinstandhaltung vorgesehen worden. Ein Singlehaushalt verbraucht aber bereits jetzt nur für Stromkosten einen Betrag von 39,42 €. Sie sehen also, schon jetzt besteht eine Differenz, die immer weiter wächst. Wir müssen Möglichkeiten finden, die gewährleisten, dass eine Abschaltung von Strom nicht mehr realisiert werden kann.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir hatten bereits im Jahr 2012 gut 300 000 Fälle in der Bundesrepublik, in denen diese Abschaltung stattgefunden hat. Das sind ungefähr 800 000 Betroffene. Ich möchte es noch einmal sagen: Es geht hierbei um eine Grundversorgung, es geht nicht um Luxusbedürfnisse, sondern nur um die Grundversorgung. Hierfür müssen in diesem reichen Land Lösungen gefunden werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Unter einem weiteren Punkt haben wir nach Lösungen für den Erwerb energieeffizienter Haushaltsgeräte für einkommensschwache Haushalte gesucht und Einmalzahlungen oder Abwrackprämien vorgeschlagen. Leider fand auch dies in der Beschlussempfehlung keine Resonanz.

Inzwischen wissen wir, dass das Bundesministerium für Umwelt eine sogenannte Abwrackprämie für Kühlschränke aufgelegt hat. Hartz-IV-Empfänger haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Geld für neue Kühlschränke zu bekommen. Ich finde, dass solche Anreizprogramme durchaus ihre Berechtigung haben und in einer Linie mit Förderprogrammen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, mit Förderprogrammen zur Installation von Speichern oder mit der Förderung der energetischen Sanierung von Eigenheimen stehen.

Abschließend möchte ich auf Nr. 3 der Beschlussempfehlung eingehen, mit der wieder der mittelfristige breite Energiemix zur Stabilisierung der Kosten beschworen wird.

Die EnviaM hat gemeinsam mit der Universität Leipzig nun schon zum dritten Mal eine Studie mit dem Titel „Energiewende Ost“ herausgegeben. Dazu sind Unternehmen und Haushalte befragt worden, 400 Unternehmen in Ostdeutschland und 1 650 Haushalte, ausdrücklich auch energieintensive Unternehmen. Eine Frage darin lautet: Braucht die Energiewende den Neubau von Kohle- und

Gaskraftwerken? - Im Jahr 2013 haben 63 % der Unternehmen auf diese Frage mit Ja geantwortet. Im Jahr 2014 waren es gerade einmal 32 %.

Ich lese das als ein Zeichen für das Zutrauen in die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien. Es zeigt mir aber auch, dass wir die Diskussion um die Perspektive der Kohle und um die Zeit nach der Kohle weiterführen müssen. Auch das ist ein Aspekt der sozialen Energiewende. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Kollegin Hunger. - Für die Fraktion der SPD spricht Abgeordneter Herr Mormann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema erreichte dieses Haus im Sinne des ursprünglichen Antrags der Fraktion DIE LINKE bereits im Dezember 2012. Thematisch befassen wir uns damit natürlich schon wesentlich länger.

Zum Diskussionsverlauf hat der Ausschussvorsitzende in seiner Einbringung schon einiges gesagt. Lassen Sie mich deshalb zunächst ein paar generelle Sachen zur Energiewende ausführen und dann im Detail auf die Inhalte der Beschlussempfehlung eingehen.

Die Energiewende bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Akzeptanz stets im Fokus bleiben muss. Es geht um Energiepreise, die weder die Lebensqualität der Menschen im Lande gefährden noch den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland in seiner Entwicklung zurückwerfen dürfen.