Protocol of the Session on June 20, 2014

und betriebswirtschaftlich geprägt.

Festzuhalten ist: Grundsätzlich unterliegen alle öffentlichen Aufträge, ausgenommen Bauleistungen, der Preisverordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Preisverordnung obliegt dementsprechend grundsätzlich den Preisüberwachungsstellen der Bundesländer.

Meine Damen und Herren! Die Preisüberwachungsstelle des Landes, organisatorisch beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft angesiedelt, kann somit zur Einsparung von öffentlichen Haushaltsmitteln beitragen und kann dementsprechend einen wichtigen Beitrag zu einem ordnungsgemäßen Umgang mit Steuergeldern und damit zum Wohl der Allgemeinheit leisten. - In diesem Punkt gebe ich der Feststellung in Ihrem Antrag vollkommen recht.

Auch der Feststellung, dass der Anteil landeseigener Prüfaufträge bei der Preisüberwachungsstelle deutlich hinter denen des Bundes zurückbleibt, kann man angesichts der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage wohl kaum widersprechen. Im Jahr 2009 gingen 100 % der Rückforderungssumme von knapp 480 000 € an den Bund, in den Jahren 2010 75 %, 2011 84 %, 2012 84 % und 2013 wiederum 100 %.

Die Gründe hierfür sind sicherlich nicht einzig und allein in der Bekanntheit der Preisüberwachungsstelle zu suchen. Auch die vom Herrn Minister vor

getragenen Argumente hinsichtlich der Aufgabenstruktur geben hierbei Aufschluss.

Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen würden dies gern noch ein wenig genauer wissen. Deshalb möchte ich für unseren Änderungsantrag werben. Konkret möchten wir gern darüber informiert werden und darüber diskutieren, dass

erstens die aktuelle Situation der Preisüberwachungsstelle im Hinblick auf die Anzahl landeseigener Prüfaufträge und von Prüfaufträgen des Bundes beleuchtet wird,

zweitens das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Preisüberwachungsstelle zwischen erbrachter Leistung und tatsächlicher Auftragslage untersucht und erläutert wird,

drittens die Möglichkeiten der Preisüberwachungsstelle zur Einsparung öffentlicher Haushaltsmittel dargestellt und auch in den Fokus der Ministerien gerückt werden,

viertens eine stärkere Inanspruchnahme der Preisüberwachungsstelle im Sinne einer stärkeren Nutzung der Leistungen zur Preisprüfung forciert und mit geeigneten Maßnahmen unterstützt wird und

fünftens die Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Instrumentes Preisprüfung bzw. Information zum Leistungsspektrum der Preisüberwachungsstelle auf der Agenda steht.

Meine Damen und Herren! Lassen wir uns in den Ausschüssen zu diesem Thema berichten und diskutieren wir darüber. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Kollege Mormann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Hoffmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Um es gleich vorwegzunehmen: Unsere Fraktion spricht sich für eine Überweisung des Ursprungsantrags in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen aus, weil der sachliche Bezug zu den Bedingungen der öffentlichen Auftragsvergabe vorhanden ist.

Da es im Kern der Aufgaben dieser Preisüberwachungsstelle vorrangig darum geht, Aufträge zu prüfen, bei denen es nur einen Anbieter gibt oder nur die öffentliche Hand die Leistung kauft, ist zuerst zu klären, in welchem quantitativen Umfang überhaupt eine solche Vergabe im Land SachsenAnhalt vorgenommen werden kann.

Leider ist in der Kleinen Anfrage des Kollegen Meister danach nicht gefragt worden, sodass wir

uns zuerst gern ein umfängliches Bild über den Aufwand verschaffen möchten, bevor wir die Einschätzung teilen sollen, dass landeseigene Prüfaufträge unterschätzt werden.

Dann würde auch deutlich werden, welche besonderen Vorschriften notwendig sind, um Preise zu rechtfertigen, die nicht im Wettbewerb erzielt werden. Denn es geht darum - wir haben es heute schon ein paarmal gehört -, eine Überlastung der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen zu vermeiden und zugleich einen auskömmlichen Preis für den Auftragnehmer zu ermöglichen.

Offenbar spielt Letzteres bisher keine Rolle; denn in den Antworten auf die Kleine Anfrage des Kollegen Meister wird nicht auf zusätzliche Zahlungen an Auftraggeber wegen eines zu billigen Angebotes eingegangen.

In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, bei der Diskussion im Ausschuss auch das aktuell gültige Vergaberecht des Landes Sachsen-Anhalt in die Bewertung einzubeziehen.

Der niedersächsische Landesrechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2013 fest, dass im eigenen Land wie bei uns kaum Ersuchen auf Prüfungen festgestellt werden, ja, die Preisüberwachung als eine weithin unbekannte Institution für die Erzielung von Landeseinnahmen verstanden wird. Daraus leitet sich möglicherweise der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN ab. Zumindest nach dem Bericht des Rechnungshofes will das zuständige niedersächsische Ministerium nun alle Ressorts verstärkt über die Preisüberwachungsstelle informieren. Dort wurden also offenbar schon so etwas wie Schlussfolgerungen gezogen. Vielleicht kann dazu Minister Möllring - dann aber wahrscheinlich im Ausschuss - ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern.

In diesem Kontext sollten wir auch darüber debattieren, inwieweit im Land selbst dem Thema der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen Bedeutung beigemessen wird. Schließlich gibt es im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft eine eigene Referatsstelle mit einem Regierungsrat und in der Preisüberwachungsstelle des Landesverwaltungsamtes zwei Planstellen. Also: Inwieweit werden Ressourcen aus unterschiedlichen Verwaltungsebenen hierbei einbezogen? Wo gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Arbeitsaufgaben?

Es sollten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern Berücksichtigung finden, die offenbar mit einem sehr unterschiedlichen Ressortansatz je nach dem Umfang der öffentlichen Vergaben in diesem Bereich an die Lösungen der Aufgaben herangehen. In diesem Sinne werbe ich für die Überweisung des Antrages der GRÜNEN in die Ausschüsse.

Allerdings muss ich sagen: Die Fragen, die wir gestellt haben oder die wir da sehen, entsprechen so ziemlich auch dem, was in dem Alternativantrag steht. Nur kann ich den nicht einfach so überweisen, dass wir dann im Ausschuss entscheiden, ob wir das machen wollen. Wir sollten es einfach tun. Die Debatten werden dann ergeben, mit welchen, ich sage mal: vielleicht weitergehenden Beschlüssen wir uns dann auseinandersetzen müssen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke, Kollege Hoffmann. Wenn eine Überweisung erfolgt, betrifft das ohnehin beide Anträge.

(Herr Hoffmann, DIE LINKE: Gut! Danke!)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Thomas. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin den Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerordentlich dankbar für diesen Antrag, und zwar aus zwei Gründen.

Als ersten Grund möchte ich anführen: Herr Meister, wir sind hier im Vorfeld der Haushaltsberatungen. Wir freuen uns über jeden konstruktiven Vorschlag, unseren Haushalt weiterhin zu konsolidieren. Ich freue mich auf weitere Vorschläge aus Ihrer Fraktion, wie wir unseren Haushalt optimistisch für die Zukunft gestalten können. Obgleich: Mir fehlt der Glaube daran, dass die Preisüberwachungsstelle dazu dienen kann, unseren Haushalt so zu konsolidieren, dass wir alle damit zufrieden sind. Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiges Thema.

Wir haben schon viel über die Aufgabe und den Wirkungskreis der Preisüberwachungsstelle gehört. Auch zur Historie haben wir einiges dargelegt bekommen. Das möchte ich nicht alles wiederholen.

Ich glaube schon, dass es wichtig ist, über die Preisüberwachungsstelle auch im Ausschuss zu diskutieren. Kollege Hoffmann hat ja einige Fragen aufgeworfen. Natürlich wollen wir uns darüber informieren und berichten lassen, wie diese Stelle funktioniert. Aber gleich in Feststellungen und in einen gewissem Aktionismus zu verfallen, davon möchte ich abraten, weil ich glaube, dazu haben wir alle noch einen gewissen Informationsbedarf.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen werben; denn der beinhaltet ja, Kollege Hoffmann, eine Information im Finanzausschuss und im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Nach diesen Informationen können wir immer noch überlegen, ob uns das womöglich

schon reicht oder ob wir dann noch weiter handeln müssen. Deswegen halten wir, die Koalitionsfraktionen, unseren Alternativantrag für ausreichend.

Wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Hohen Hause eine breite Mehrheit dafür hinbekommen, diesen Alternativantrag zu unterstützen, um auch unsere Preisüberwachungsstelle, die personell nicht besonders groß ist, aber doch eine wichtige Funktion erfüllt, öffentlich ins rechte Licht zu rücken und zu würdigen. In diesem Sinne würde ich mich über Unterstützung freuen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Thomas. - Kollege Meister, Sie können erwidern. - Kollege Meister möchte nicht erwidern. Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen jetzt über die beiden Anträge ab. Es ist zunächst eine Überweisung der Drs. 6/3134 und Drs. 6/3211 beantragt worden. Die beiden Drucksachen können nur im Zusammenhang überwiesen werden. Wer stimmt einer Überweisung zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/3134 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in Drs. 6/3211 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung

Sozialplanung auf Landes- und kommunaler Ebene befördern

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3135

Einringerin ist die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Planvolles Vorgehen, nachhaltiger Ressourceneinsatz, zielorientiertes Handeln und wirkungsorientierte Budgetsteuerung - dem sollten alle Fraktionen dieses Hohen Hauses zu

stimmen können, insbesondere dann, wenn wir an unsere Herausforderungen im demografischen oder im fiskalischen Bereich denken.

Meine Fraktion und ich wollen mit diesem Antrag die Sozialplanung in diesem Land umfassend aufwerten. Wir sehen das Land im Sinne seiner Gesamtverantwortung auch in der Verantwortung, kommunale Planungsprozesse anzustoßen.

Zuerst einige Ausführungen zur grundsätzlichen Frage, was Sozialplanung überhaupt ist. Eine bündige Definition wurde bereits 1970 von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle formuliert: