Protocol of the Session on June 20, 2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Bischoff, ich weiß gar nicht, warum Sie sich heute so aufgeregt haben.

(Minister Herr Bischoff: Richtig doll!)

- Ja. So kenne ich Sie eigentlich gar nicht. - Ich kann Frau Lüddemann nur darin beipflichten: Unser Antrag zielte lediglich darauf ab, dass wir uns der Sache noch einmal annehmen. Denn wenn man die Pressemitteilung aus Ihrem Hause kennt, wonach die Förderung zum Jahresende ausläuft, dann könnte man daraus schließen, dass einiges wegbricht.

Ich bin bewusst nicht auf die Diskussion im Ausschuss eingegangen. Ich bin auch bewusst nicht auf die Landesstelle an sich eingegangen. Ich bin auch bewusst nicht auf die Vorfälle eingegangen, die es dort gegeben hat.

Ich muss schon sagen, es erstaunt mich, wie schnell hier Veränderungen vollzogen werden, wenn etwas nicht so funktioniert, etwa bei der Stelle des Geschäftsführers. Er hätte ebenso gut langzeiterkrankt sein können oder hätte einen Unfall haben können. Dann hätten Sie wahrscheinlich

nicht auf diese Weise reagiert. Dann wäre das keine Frage gewesen. Insofern habe ich diese ganzen Dinge gar nicht in meine Rede einbezogen.

Ich denke schon, wir müssen uns im Ausschuss darüber verständigen, wie wir mit den anderen Aufgaben umgehen wollen. Ich habe auch an keiner Stelle Kritik an fjp>media geübt. Ich weiß - ich war mehrmals dort zu Gast, auch bei der Verleihung der Goldenen Feder -, dass dort eine wertvolle Arbeit geleistet wird. Das ist unbestritten.

Ich weiß auch, dass der Medienschutz hier im Land viel zu kurz kommt. Eigentlich müssten wir dort aufsatteln. Das weiß ich, Herr Minister. Aber wir haben auch noch andere Aufgabenfelder zu bearbeiten. Deshalb freue ich mich schon auf die Diskussion im Ausschuss. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3178. Ich habe den Wunsch auf Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales vernommen. Etwas anderes habe ich nicht vernommen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? - Das sind Vertreter aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 21 abgearbeitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Abgeordnete wünschen, jetzt eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung nach § 68 der Geschäftsordnung abzugeben, zum einen der Kollege Herbst und zum anderen die Kollegin Quade. Ich verfahre nach dem Alphabet. - Sie haben sich offensichtlich anders geeinigt. Dann erteile ich der Kollegin Quade das Wort. Sie haben eine Redezeit von drei Minuten. Frau Quade, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat heute und gestern sehr intensiv über den Fall der Familie Haji und die Vorgehensweise bei einer Abschiebung sowie die Umstände einer Abschiebung diskutiert und reflektiert. Zeitgleich - das ist der Grund für diese Erklärung außerhalb der Tagesordnung - ereignete sich heute in Magdeburg eine skandalöse Abschiebung, die ich Ihnen hiermit bekanntgeben möchte.

Ein armenischer Staatsbürger, der bisher geduldet wurde, hatte einen Termin in der Ausländerbehörde zur Verlängerung seiner Duldung. Er wurde im Wartezimmer von der Polizei aufgegriffen und zum Zweck der Abschiebung mitgenommen. Er wurde unter Polizeibegleitung in seine Wohnung zu sei

ner Familie gebracht, um seine Sachen zu holen. Dort muss offenkundig etwas passiert sein; wir wissen nicht genau was.

Vermutlich brach Panik aus. Die Mutter versuchte in ihrer Verzweiflung, sich umzubringen und trank Chlorreiniger. Der Mann selbst ist schwer krank. Er leidet an der Lungenkrankheit COPD, die zu schweren Anfällen führen kann. Er bekam einen solchen Anfall und kollabierte.

Wir haben es hier in Magdeburg wieder mit einem Abschiebeversuch zu tun, der mit einem Suizidversuch und im Krankenhaus endet. Erneut stellt sich die Frage nach den Methoden der Ausländerbehörde Magdeburg. Der zuständige Beigeordnete der Stadt wusste nach eigenem Bekunden bis vor Kurzem nichts von diesem Abschiebungsversuch und von diesem Vorgang. Es scheint sich um einen Alleingang der Ausländerbehörde Magdeburg zu handeln.

Meine Damen und Herren! Ich bin tief betroffen von diesen Geschehnissen. Ich fordere die lückenlose Aufklärung. Es muss aufgeklärt werden, was dort passiert ist, wer dafür die Verantwortung trägt, auch in personeller Hinsicht. Ich bin fassungslos angesichts der Vorgehensweise am Weltflüchtlingstag und nach dem Bekanntwerden der Vorgänge und des weiteren Schicksals der Familie Haji nach ihrer Abschiebung.

Es war mir ein persönliches Bedürfnis, Ihnen diese Vorgänge bekanntzumachen und sie auch der Öffentlichkeit bekanntzumachen; deshalb diese persönliche Erklärung. - Vielen Dank für die Gelegenheit dazu.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Danke, Frau Quade. - Herr Abgeordneter Herbst, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sich denken können, beziehe ich mich auf den gleichen Vorfall. Ich bin schockiert über zwei verletzte Menschen nach einem Abschiebungsversuch am heutigen Tag in Magdeburg. Ich wünsche den beiden von hier aus Genesung.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich bin schockiert über die Arroganz, mit der eine Ausländerbehörde trotz der Presse der letzten Tage und trotz des heutigen Weltflüchtlingstages offenbar im Stil einer Machtdemonstration und ohne jegliches Fingerspitzengefühl eine solche Maßnahme durchsetzt.

Ich bin davon irritiert und ich halte es übrigens auch für einen Affront gegenüber diesem Hohen

Hause, dass am Weltflüchtlingstag und während einer laufenden Sitzung, in der unter anderem über genau dieses Thema und über damit zusammenhängende Probleme debattiert wird, eine solche Hauruck-Abschiebung durchgezogen wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich bin auch irritiert wegen des offensichtlichen Alleingangs der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg - es wird sich noch zeigen, ob das so war -, die offenbar weder ihren Vorgesetzten, den Beigeordneten, noch den Innenminister über diese brisante Aktion informiert hat.

Ich halte es aus humanitären Gründen für unverantwortlich und für politisch gerade in dieser Situation völlig kontraproduktiv, entgegen den Zielen des Landes Sachsen-Anhalt eine solche Aktion durchzuziehen. Ich fordere die Landesregierung auf, an der Aufklärung dieses Falls mitzuwirken und gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg das Missfallen darüber zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Stark-III-Förderkriterien entsprechend den aktuellen Entwicklungen bei der Schulnetzplanung überarbeiten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3179

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3206

Einbringer für die Fraktion DIE LINKE ist der Herr Abgeordnete Höhn. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Einbringungsrede zu diesem Antrag mit einer Würdigung beginnen. Es ist zweifellos richtig - das sollte auch ausgesprochen werden -, dass wir durch das Stark-III-Förderprogramm und den Einsatz der damit verbundenen Gelder der Europäischen Union, des Landes bzw. der Kommunen in der jetzt auslaufenden Förderperiode für die Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen-Anhalt sehr viel getan haben. Ich möchte das als Oppositionspolitiker ausdrücklich würdigen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dennoch haben wir - das ist der Grund unseres Antrages - bereits vor Beginn der ersten Förderperiode von Stark III Kritik an einigen Punkten der

Förderkriterien angemeldet. Wir halten es für einen geeigneten Zeitpunkt, jetzt, da wir vor der nächsten Runde stehen, dieses Thema noch einmal aufzurufen, um möglicherweise in der anstehenden Förderung das eine oder andere zu korrigieren.

Die Kritik bezog sich auch damals bereits auf den sogenannten Demografiecheck, der nach Aussage der Landesregierung gewährleisten soll, dass die Förderung nur in Objekte fließt, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Das ist prinzipiell nicht infrage zu stellen; das möchte ich ausdrücklich betonen, bevor dieser Vorwurf möglicherweise kommt. Doch es gibt bei mindestens zwei Punkten Kriterien, die sehr kritisch zu hinterfragen sind, sowohl hinsichtlich der Erfüllbarkeit als auch hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit.

Ich möchte den ersten Punkt benennen: Die Träger sind verpflichtet, die Schülerzahlen der einzelnen Schuljahrgänge bis zum Schuljahr 2020/2030 - das bezieht sich auf die vergangene Förderperiode - darzustellen, also über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren. Das halten wir für eine sehr fragwürdige Anforderung an die Träger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir die folgende Bemerkung, obwohl ich mir heute fest vorgenommen habe, nicht ausführlich zum Thema Personal oder Schulentwicklungsplanung zu reden:

(Oh! bei der CDU)

Das Land traut sich nicht oder ist nicht in der Lage, die Bedarfsplanung für die Lehrerinnen und Lehrer für mehrere Jahre im Voraus festzulegen - der Kultusminister nennt das offiziell „auf Sicht fahren für ein Jahr“ -, aber die Schulträger sollen die Schülerzahlen für mehr als 15 Jahre verlässlich prognostizieren. Ich finde das zumindest unfair von der Vorgehensweise her, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen - auch das wissen wir als diejenigen, die für Landespolitik Verantwortung tragen - ist es schwer, mit Bestimmtheit zu sagen, welche Schulformen es im Jahr 2030 in Sachsen-Anhalt überhaupt geben wird. Ich möchte daran erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit eine neue Schulform in diesem Land eingeführt haben.

Das zweite Problem neben dieser Langfristprognose, die dort verlangt wird, sind die konkreten Zahlen für die Grundschulen, die im Demografiecheck festgeschrieben waren und von denen ich befürchte, dass sie in ähnlicher Weise fortgeschrieben werden. Aber vielleicht kann das der Minister heute schon widerlegen.

Ich möchte die Zahlen für all diejenigen, die sie nicht präsent haben, kurz darstellen. Als bestandsgesichert und insofern förderfähig im Sinne des

Demografiechecks müssen für Grundschulen innerhalb der Zweckbindungsfrist mindestens 100 Schülerinnen und Schüler nachgewiesen werden. Für Grundschulen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a bis f der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, SEPl-VO, vom 22. Mai 2008 - das sind die Grundschulen in dünnbesiedelten Gebieten - müssen es mindestens 80 Schülerinnen und Schüler sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten gerade eine neue Verordnung auf den Tisch bekommen. Nach der alten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, die zu diesem Zeitpunkt noch galt, galten als bestandsfähig Grundschulen, die zunächst 60 Schülerinnen und Schüler hatten. In bestimmen Ausnahmefällen galt sogar die Zahl 40 als bestandsfähig nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung.

Jetzt haben wir mittlerweile eine neue Verordnung. Das wissen Sie alle, darüber haben wir lange diskutiert. Nach dieser neuen Verordnung sind Grundschulen bestandsfähig - dafür machen wir eine Schulentwicklungsplanung -, wenn sie ab dem kommenden Schuljahr 60 bzw. in den dünnbesiedelten Gebieten 52 Schülerinnen und Schüler und ab 2017 80 bzw. 60 Schülerinnen und Schüler nachweisen. In den Oberzentren sind es schon jetzt 80.