Vielen Dank. - Damit haben wir die Debatte beendet. Ich werde jetzt keine Umfrage starten, wer in diesem Hohen Hause weiß, was ein Adblocker ist, sondern komme zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3177.
Ich habe gehört, dass dieser Antrag in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen werden soll. - Das ist ausreichend. Dann frage ich, wer dieser Überweisung zustimmt. - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Antrag in den genannten Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 20 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die offiziell verkündete Entscheidung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die institutionelle Förderung der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e. V. zum Jahresende auslaufen zu lassen, sorgte in SachsenAnhalt, aber auch bundesweit für Aufsehen.
Die geplante Übertragung des Jugendmedienschutzes auf einen neuen Träger darf für uns - das hat mein Kollege Herr Wagner vorhin auch gesagt - kein Anlass für Einsparungen sein und darf nicht dazu führen, neben dem Jugendmedienschutz existierende Projekte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes infrage zu stellen.
Noch vor einigen Monaten hat das zuständige Ministerium ein Landesinteresse an der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e. V. als Institution bekundet. Im Bericht zur Neustruktu
rierung der Beratungsstellenlandschaft über die Ergebnisse der Gespräche mit den institutionell geförderten Zuwendungsempfängern wurde dieses Interesse im Sinn des § 23 der Landeshaushaltsordnung begründet. Darin heißt es - ich zitiere -:
„Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke … dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“
Schaut man sich die Aufgaben an, die im Landesinteresse erledigt werden, stellt man fest, diese gehen weit über den Jugendmedienschutz hinaus. So sollte die Landesstelle verantwortlich zeichnen erstens für die Entwicklung wichtiger Projekte des Kinder- und Jugendschutzes, zweitens für die Informations- und Dokumentationsstelle zu neureligiösen und ideologischen Gemeinschaften, Psychogruppen, Okkultismus, Satanismus in SachsenAnhalt, kurz IDS, drittens für die Jugendschutzhotline der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e. V., viertens für die Informationsveranstaltungen der Eltern zum Thema Computerspiele und fünftens für die Akquise von Teilnehmern.
An dem Beispiel der IDS möchte ich aufzeigen, welche Auswirkungen der Wegfall dieser Stelle nach mehr als 20 Jahren ihres Bestehens zur Folge hätte. Mit dem Zerschlagen der bisherigen Struktur würde es in Sachsen-Anhalt nicht mehr geben:
eine landesweite Informations- und Präventionsarbeit in Form von Vorträgen, Seminaren, Einzelgesprächen, Broschüren und Informationsblättern für im Jugendschutz Tätige,
ein bislang gut genutztes Weiterbildungsangebot für Kriminalisten, also für die Polizei, für Kinderschutzfachkräfte, Pädagogen, Mitarbeiter freier Träger der Jugendhilfe, der Jugendämter, der Gesundheitsämter usw.,
die Beratungsarbeit und die Vermittlung von Betroffenen an Fachexperten unterschiedlichster Couleur. Ich denke da nur an Therapeuten, Juristen etc.,
mehrere landesweite Netzwerke wie das Netzwerk „Sogenannte Sekten und Psychogruppen Sachsen-Anhalt“, in welchem auch die drei Ministerien, nämlich für Soziales, für Inneres und Kultus, vertreten sind,
den Arbeitskreis „Sogenannte Sekten, Psychogruppen, Esoterik“ beim Landesjugendamt Sachsen-Anhalt sowie die Vernetzung mit bundesweiten Stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl sich das Ministerium seiner Verantwortung bewusst ist, lässt es zukünftig - aus unserer Sicht wissentlich - wichtige Aufgaben des § 14 SGB VIII außen vor.
So war es schon ein dreistes Stück, was den Ausschussmitgliedern in der Sitzung des Sozialausschusses am 28. Mai 2014 zugemutet worden ist. Auf der Tagesordnung stand die Frage nach der Zukunft der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e. V.
Die Landesregierung berichtete, dass die institutionelle Förderung der Landesstelle gegen Jahresende ausläuft, die Projekte des Kinder- und Jugendschutzes ab dem Jahr 2015 jedoch von fjp>media übernommen werden sollten; damit wäre die Wahrnehmung der Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes weiterhin gewährleistet.
Bevor wir jedoch in die Diskussion eintraten, erreichte uns eine Pressemeldung aus dem Sozialministerium. Daraus ging hervor, dass es zukünftig ein Kompetenzzentrum Jugendmedienschutz mit dem Schwerpunkt Medienkompetenz geben soll. Diesen Stil des Ministeriums im Umgang mit den Abgeordneten kritisieren wir auf das Schärfste.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Kinder- und Jugendbericht des Landes Sachsen-Anhalt vertrat das Ministerium noch eine ganz andere Auffassung zur Landesstelle Kinder- und Jugendschutz. Darin konnte man lesen - ich zitiere -:
„Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen darf sich nicht nur auf den Jugendmedienschutz beschränken. Die Aufgabe des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes beinhaltet auch den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.“
So sieht sich die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag bestärkt, in dem wir die Landesregierung auffordern, erstens die neben dem Jugendmedienschutz ebenfalls existierenden Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auf der Landesebene weiterhin wahrzunehmen, zweitens die entsprechenden Projekte fortzuführen und im Haushaltsplanentwurf 2015/ 2016 finanziell zu untersetzen sowie drittens dem Ausschuss für Arbeit und Soziales noch vor der Sommerpause zu berichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hohmann. - Für die Landesregierung spricht vor der vereinbarten Fünfminutendebatte Minister Herr Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass man immer ein paar Schritte bis hier nach vorn gehen muss. Dann kann man durchatmen.
Frau Hohmann, ich würde Sie bitten, in den paar Minuten, in denen ich reden kann, zu überlegen, ob Sie mir sagen können, an welcher Stelle ich gesagt habe, es fallen Aufgaben weg, es wird gespart, es werden Projekte gestrichen.
Ich sage es etwas ärgerlich und dann hole ich wieder Luft: Ich habe den Ausschuss beim letzten Mal ausführlich informiert. Ich habe auch um Entschuldigung gebeten, dass die Pressemitteilung so früh herausgegeben wurde. Wenn das nicht akzeptiert wird, dann hätten Sie das gleich sagen müssen. Ich glaube, das gehört zum guten Stil. Ich bitte hier noch einmal ausdrücklich um Entschuldigung, dass es zu früh herausgegangen ist.
Ich will zu den Dingen, die Sie zitiert haben, keine Stellung nehmen. Denn das, was Sie zitiert haben, stand im Zusammenhang mit der Diskussion über die institutionelle Förderung der Beratungsstellen. Das war vor der Diskussion um den Skandal im Zusammenhang mit den kinderpornografischen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer. Davor fand diese Veranstaltung statt, bei der wir das gesagt haben.
In der Zwischenzeit fanden auch Anhörungen im Ausschuss statt, bei denen alle Beteiligten mitbekommen haben, was die einzelnen Gruppen, die wir fördern, tun. Auch die Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz hat berichtet. Ich will das nicht kommentieren. Sie waren dabei und können sich Ihr eigenes Bild machen. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion bestand auch die Vorstellung, der niemand widersprochen hat, zu überlegen, dass der Kinder- und Jugendring des Landes, die Landesstelle für geschlechtergerechtes SachsenAnhalt und die Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz zusammengehen.
Frau Hohmann, ich höre Ihnen immer ganz genau zu und schaue hin. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn das auch umgekehrt passiert. Denn ich ärgere mich, wenn Unterstellungen formuliert werden. Ich bemühe mich, Transparenz zu erzeugen.
Das haben die drei Stellen überlegt. Das war nicht meine Idee. Dass das im Nachhinein nicht geklappt hat, dass sie sich nicht einigen konnten,
Als dann die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer eingingen und sich der Verein selber von ihm getrennt hat, war noch einmal die Frage zu stellen, ob das, was die Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz tut mit all den Projekten, wie IDS usw., woanders weitergeführt werden kann und die inhaltliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen, sogar besser umgesetzt werden kann.
Die drei Interessierten, also die Landesstelle, der Kinderschutzbund und fjp>media, sollten gemeinsame Vorstellungen entwickeln. Wir haben darum gebeten, dass sich alle drei abstimmen. Das ist nicht passiert. Das kann ich im Ausschuss vorlegen. Ich wäre sehr interessiert daran zu erfahren, ob die Mitglieder des Ausschusses oder des Hohen Hauses der Meinung sind, welche von den eingereichten Weiterentwicklungen dieses wichtigen erzieherischen Projektes die weitergehende ist. Man kann noch etwas hinzufügen. Aber es gibt neue Herausforderungen.
Ich lege Wert darauf - das können wir bei einer Überweisung auch im Ausschuss machen -, dass ich das noch einmal vorlege.
Ich weise es ausdrücklich weit von mir, dass die Landesregierung insbesondere den erzieherischen und den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz abgeschrieben hat.
Man hätte fast eine verbundene Debatte führen können. Ich bedauere es, dass Herr Wagner nicht dabei ist. Er hat nämlich Gespräche mit fjp>media geführt. Davon habe ich aus Briefen erfahren. Ich habe gemerkt, dass nahezu Einigkeit darüber herrscht, dass nämlich die größeren Gefahren für den Kinder- und Jugendschutz im Netz zu finden sind. Das sagt auch der Kinder- und Jugendbericht der Bundesrepublik, der Datenschutzbeauftragte und das wurde auch in der Debatte vorhin deutlich.
Deshalb war es auch ein Stück weit verständlich, dass fjp>media, also die Freie Jugendpresse in Magdeburg, diesem Thema einen großen Raum widmet, aber nicht diesem Thema allein; das sollte weiterentwickelt werden. Ich finde, dass das, was fjp>media eingereicht hat, das ist, was am weitesten geht. Sie beziehen sich auch auf Alkohol und auf Tabak, also auf die klassischen Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen, sowie auf Drogen, Handys, Computerspiele und auf alle Dinge, mit denen Kinder und Jugendliche umgehen. Das ist wichtig und soll weiterentwickelt werden. Das halte ich auch für richtig. Das geht weit über das hinaus, was die Landesstelle bisher gemacht hat, die bis heute übrigens kein neues Konzept eingereicht hat.
Ein weiterer Punkt. Ich habe nicht gesagt, dass IDS eingestellt wird, an keiner Stelle. Ich habe übrigens alle Schreiben bekommen. Es war gut zu sehen, wie sie deutschlandweit vernetzt sind. Dass wir diese Stelle in Sachsen-Anhalt brauchen, ist klar.
Aber, Frau Hohmann, zwischen diesen Personen und dem Geschäftsführer war es, bevor das vor einem Jahr losging, klar, dass sie zwei Stellen gar nicht brauchten, sondern dass auch anderthalb Stellen ausreichen. Das hat mit mir gar nichts zu tun. Die Aufgabe, etwas zu dokumentieren und zu informieren, wird weiterhin gebraucht, aber eventuell nicht mehr so intensiv.
Auch die Jugendschutz-Hotline, die nur auf der Basis von einer Honorarkraft betrieben wird, wird nicht so stark in Anspruch genommen. Daher überlegen wir, dass diese Aufgabe im Landesjugendamt angebunden werden kann - das ist auch ein Stück weit dafür zuständig -, um einmal zu sehen, wie viele Anrufe tatsächlich zum Beispiel von Anwälten und Institutionen, die beraten werden wollen, eingehen. Dann wird man sehen, ob eine Jugendschutz-Hotline gebraucht wird. Denn wir haben auch Jugendnottelefone und ähnliche Dinge.