Ein wirksamer Jugendmedienschutz, meine Damen und Herren, muss in erster Linie auf die Förderung und die Vermittlung von Medienkompetenz setzen. Hierbei kommt es darauf an, die Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz so zu gestalten, dass sie bei den Kindern, Jugendlichen, Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Lehrerinnen und Lehrern auch tatsächlich ankommt. Wir brauchen geeignetes Personal und geeignete Sachmittel, damit der Jugendmedienschutz bei den Jugendlichen ankommt und auch angenommen werden kann.
Daher ist die Vermittlung von Medienkompetenz in der zunehmend digitalisierten Welt eine der zentralen Bildungsaufgaben des 21. Jahrhunderts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auf einen Punkt möchte ich noch besonders hinweisen: Über die Frage, ob die Länder verpflichtet werden sollen, öffentlichen Stellen zu untersagen, gegen die Nutzung von Adblockern und Ähnlichem zu werben, müssen wir im Ausschuss beraten. Ich denke, an dieser Stelle besteht noch erheblicher Klärungsbedarf; denn mir würde aus meiner Erinnerung kein Anwendungsbereich einfallen, wo dieses Instrument tatsächlich Wirksamkeit entfalten könnte.
Meine Damen und Herren! Die Welt des Internets ist kein Neuland. Sie ist einfach ein bisschen komplex. Die Plattitüde „Sperrung hier, Filtern da“ greift zu kurz. Wir wollen keine Verbote, vor allem dann nicht, wenn sie nichts bringen; denn das Netz ist schon lange ein Raum der sozialen Interaktion.
Kinder- und Jugendschutz muss mit dem Grundsatz der Freiheit des Netzes schonend in Einklang gebracht werden. Das, meine Damen und Herren, ist die Aufgabe des Jugendmedienschutzes im 21. Jahrhundert. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Herbst. - Den Kollegen Graner habe ich gestern schon übersehen, aber heute nicht. Jetzt ist er an der Reihe und Herr Herbst will die Frage auch beantworten.
Das freut mich, Herr Vizepräsident, dass Sie an Ihrem Geburtstag an mich denken. - Ich habe eine Nachfrage bezüglich der Adblocker. Das war mir schon eben bei Herrn Wagner nicht ganz klar und jetzt bei Ihnen auch nicht. Herr Wagner bzw. die Fraktion DIE LINKE fordert nach meiner Kenntnis, dass Werbung für die Nutzung von Adblockern durch offizielle Stellen verboten werden soll.
Das ist ein interessanter Diskurs. Wir haben ihn in der Fraktion auch geführt. Deshalb sagte ich, mir fällt kein Anwendungsbereich ein.
Ich glaube, Sie haben es nicht richtig verstanden. Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe. Aber so wie ich diese doppelte Verneinung im Antrag der LINKEN interpretiere, geht es darum, dass öffentlichen Stellen untersagt werden soll, Programme zu unterbinden, die gegen Adblocker vorgehen; denn gegen Adblocker kann ja niemand etwas haben. Ich finde Adblocker toll. Ich benutze sie selbst. Aber ich kenne keinen Fall, in dem für Angebote geworben wird, die Adblocker blocken. Verstehen Sie?
Deswegen weiß ich schlichtweg nicht, was die Fraktion DIE LINKE damit bezwecken will, auch wenn der Antrag in Gänze durchaus Charme hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 14. Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist im Dezember 2010 im Landtag von Nordrhein-Westfalen gescheitert. Die damalige rot-grüne Minderheitsregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen der SPD und der GRÜNEN im Landtag wollten sich selbst und der Regierung eine unangenehme Abstimmungsniederlage ersparen. Deshalb stimmten sie vorsorglich gleich mit der Opposition gegen den Entwurf des Staatsvertrags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Erfolgsgeheimnis des Internets ist die ständige Verfügbarkeit von umfassenden Informationen. Das muss auch in Zukunft so bleiben.
Genauso klar ist aber auch: Die Meinungs- und Pressefreiheit findet gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes unter anderem ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Deswegen ist es richtig, dass neben dem zweifellos notwendigen präventiven Jugendmedienschutz klare gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten existieren müssen. Daran wird von der CDU-Fraktion auch nicht gerüttelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland funktionieren vergleichsweise gut. In der Unterrichtung des Landtages in der Drs. 6/2950 vom 25. März 2014 wird dem Landtag der Bericht über die Durchführung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis gegeben. Darin heißt es wörtlich auf Seite 9: Das deutsche Jugendschutzsystem hat Vorbildfunktion für viele Länder Europas. Das Gleiche gilt für die Umsetzung des Konzeptes der regulierten Selbstregulierung - siehe Seite 14 ff.
In Deutschland ist bereits im Jahr 2003 die Kommission für Jugendmedienschutz, KJM, gegründet worden. Allein zwischen 2008 und 2013 hat die KJM bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 1 324 Verfahren zu Online-Angeboten beantragt.
Insgesamt sind in diesem Zeitraum 1 781 OnlineAngebote durch die BPjM indiziert worden. Mit der Indizierung werden die entsprechenden OnlineAngebote mithilfe eines Moduls bei der BPjM von den Suchmaschinen ausgeschlossen und Jugendschutzprogramme auf den entsprechenden Seiten aktiviert.
Die mit der KJM kooperierende gemeinsame Stelle der Länder Jugendschutz.net registrierte im Jahr 2013 1 422 Verstöße gegen die Bestim
Klar ist: Gesetzlicher Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert. Wir würden ein falsches Signal setzen, wenn wir vor diesem Hintergrund anfingen, die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendmedienschutz zu lockern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern kann. Natürlich muss neben dem gesetzlichen Jugendmedienschutz der präventive Jugendmedienschutz stehen, aber nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung.
Auch in diesem Zusammenhang passiert in Sachsen-Anhalt schon eine ganze Menge, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie kennen das Medienkompetenzzentrum der MSA und die Netzwerkstelle für Medienkompetenz, aber auch Verbände und Organisationen wie die fjp>media wurden heute schon genannt, engagieren sich in diesem Bereich und sind vorbildlich in ihrem Wirken.
Wir als CDU-Fraktion wollen, dass die Aufklärung über den Umgang mit den Möglichkeiten des Internets auch im Schulunterricht in der Zukunft eine noch breitere Aufmerksamkeit erhält.
Es wird Sie daher nicht überraschen, sehr geehrter Herr Wagner, dass wir Ihrem Antrag so nicht zustimmen können.
Wir halten es aber für vertretbar, Ihren Antrag in den für Medienangelegenheiten zuständigen Ausschuss zu überweisen, um ihn dann gemeinsam mit dem aktuellen Bericht der MSA über die Durchführung der Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu beraten. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf zwei Sachen eingehen, zunächst auf den Beitrag des Staatsministers zu dem technischen System.
Wenn wir sagen, wir wollen, dass bestimmte Filterprogramme nicht von der KJM anerkannt werden und die entsprechenden staatlichen Vorgaben dafür erfüllen müssen, dass sie als Jugendschutzprogramme laufen, dann heißt das prinzipiell nicht, dass damit technische Möglichkeiten, Kinder und
Im Gegenteil, die bestehen fort. Wir formulieren in unserem Antrag nicht umsonst, dass es die Möglichkeit geben soll, dass von der staatlichen Seite zumindest ein Standard unterstützt werden kann, der auf freiwilliger Basis sowohl bei den Nutzerinnen und Nutzern des Netzes als auch bei den Anbietern Verwendung findet.
Allein das Anerkennungsverfahren und die Möglichkeit, hinterher im Backbone des Netzes noch Software zu installieren, die Jugendschutzaufgaben erfüllen soll, geht uns zu weit. Hier sind Einschnitte zumindest in der Diskussion, denen wir nicht Vorschub geben wollen, indem wir den Auftrag geben, dass das in die Verhandlungen mit einfließen soll.
Das Zweite: Ich gehe noch einmal auf die Werbung ein. Man kann allgemein fragen, was im Netz tatsächlich kinder- und jugendbeeinträchtigend ist und wodurch im Internet die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen am häufigsten beeinträchtigt wird.
Ich stelle für mich fest, das ist der Teil der Werbung, die personalisierte Werbung, die nicht regulierte Werbung. Es sind nicht so sehr Elemente zum Beispiel zur Darstellung von Gewalt oder sexuellen Inhalten, die es auch gibt, die es immer geben wird und was wahrscheinlich die ersten Inhalte sind, die man leicht erreicht, indem man technische Maßnahmen umgeht. Das ist bei der Werbung im ersten Moment nicht so offensichtlich und auch vielen Eltern nicht so bewusst. Deswegen haben wir es an dieser Stelle mit aufgenommen.
Auch habe ich versucht, die Bigotterie zu erklären, die aus meiner Sicht hier besteht, dass es mit den Adblockern gerade eine Technik gibt, die Eltern heute theoretisch installieren können, sodass diese in dem Feld Werbung, personalisierte Werbung bis hin zu Profilbildung bereits ihre Kinder und Jugendlichen schützen können.
Da das aber ein Vergütungsmodell insbesondere für kommerzielle Anbieter im Netz ist, sprechen politische Vertreter dann von einem Verbot solcher Software. Das lässt sich vielleicht gar nicht umsetzen, erschwert aber deutlich die Diskussion um den Kinder- und Jugendmedienschutz. Dann hat man wieder so einen Scheinschutz, dem vielleicht Eltern erliegen, der aus meiner Sicht kontraproduktiv ist.
Sie können davon ausgehen, dass auch die Fraktion DIE LINKE die Medienkompetenzvermittlung an den Schulen stärken und verbindlich gestalten möchte. Ich kann Ihnen auch sagen, dass unsere Fraktion in dieser Hinsicht in Kürze aktiv wird. Ich freue mich, dass in diesem Punkt ein Konsens in
diesem Hohen Hause besteht, der uns auch weiterhin beschäftigen wird. Ich freue mich auch, dass Sie so gnädig sind und sich dazu bereit erklären, dass wir über unseren Antrag und über unsere Belange im Ausschuss noch einmal diskutieren werden, worauf ich mich sehr freue. - Danke schön.