Außerdem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, in einer angemessenen Frist Verträge mit den Leistungserbringern abzuschließen. Das soll ein Schiedsverfahren unterstützen.
Ein wichtiger Schritt ist bereits die Etablierung des Forums „Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ im Bundesministerium für Gesundheit, das allen maßgeblichen Akteuren eine Plattform zur Erörterung aktueller Themen aus Palliativ- und Hospizversorgung bietet und in dem gemeinsam konkrete Lösungsansätze für eine gezielte Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung erarbeitet werden.
Im Ergebnis zeigt dies, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Wort hält und sich insbesondere der Pflege und der daraus resultierenden Weiterbildung der Pflegekräfte widmen wird, damit in allen Regionen qualifizierte Fachkräfte zur Ver
fügung stehen. Ich zitiere: Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern. Dies ist aber alles nicht zum Nulltarif zu haben.
„Es geht um einen halben Prozentpunkt Steigerung beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen. Wir gehen schrittweise vor, zunächst mit einer Anhebung um 0,3, dann um weitere 0,2 Prozentpunkte. Das bringt den Pflegebedürftigen am Ende 5 Milliarden € mehr im Jahr.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion weise ich vor diesem Hintergrund darauf hin, dass es nicht zielführend ist, auf der Landesebene der geplanten Gesetzesinitiative auf der Bundesebene vorzugreifen und die im Detail noch nicht bekannten bundesrechtlichen Regelungen vorschnell
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. April 2014 ist zu entnehmen, bei wem die Verantwortung der Palliativ- und Hospizversorgung liegt.
Bewusst gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesrechtlichen Vorschriften für die Weiterbildung von Pflegekräften. Bereits 1995 wurden die Vorschriften über die Weiterbildung in der Krankenpflege ersatzlos aufgehoben. Weiterbildungen werden seither nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt. Das Land fördert die ambulanten Hospizvereine und den Hospiz- und Palliativverband des Landes mit einer Projektförderung.
Die Hospizvereine sollen mithilfe der Landesförderung die geforderten Qualitätskriterien der Krankenkassen erfüllen. Sobald die Qualitätskriterien erfüllt sind, ist eine Förderung mit Landesmitteln ausgeschlossen, da dann die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt. Dies belegt, dass sich die Landesregierung seit Jahren dieses Themas annimmt und sich ihrer Verantwortung bewusst ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor diesem Hintergrund bitten die Koalitionsfraktionen in ihrem Alternativantrag die Landesregierung darum, den Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Stand der Umsetzung der angekündigten Gesetzesinitiative auf der Bundesebene zu unterrichten und parallel dazu im Ausschuss über die Situation der Palliativversorgung in Sachsen-Anhalt sowie zu gegebenenfalls
bestehendem ergänzenden Handlungsbedarf aus Landessicht zu berichten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Vielen Dank, Herr Kollege Krause. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt die Kollegin Frau Zoschke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst all jenen danken, die sich seit vielen Jahrzehnten mit dem Thema praktisch auseinandersetzen und in Hospizen oder in den Palliativabteilungen der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ich denke, diese Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich hoffe, ich tue das nicht nur im Namen meiner Fraktion, sondern im Namen des gesamten Hauses.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt selbstverständlich auch für das Sterben. Es ist gut, dass die Palliativmedizin und die Hospizbewegung diesen Aspekt seit Jahrzehnten engagiert thematisieren und aufgreifen.
Es ist gut, dass die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen 2010 in Deutschland verabschiedet wurde und inzwischen von knapp 900 Institutionen sowie von über 10 000 Personen unterzeichnet worden ist, unter anderem auch durch den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts.
Es ist gut, dass die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Danke dafür.
Im Gegensatz zum sich entwickelnden medizinischen Fortschritt unterlag die Kultur des Sterbens in unserer Gesellschaft tatsächlich mehrere Jahrzehnte lang einer rückschrittlichen Entwicklung. In den Generationen vor uns starben die Menschen in der Regel zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen, fraglos häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen, weil es etwa nur unzureichend schmerzlindernde Medikamente gab oder es sogar an Wasser, Nahrung oder Heizung mangelte.
Und dennoch: Sterben fand in den häuslichen Wänden und zumeist mit menschlicher Betreuung durch die Familie statt. Später wurde das Sterben in aller Regel sprichwörtlich in das Krankenhaus überwiesen. Das Sterben war weg; abgeschoben in eine Art Schmuddelecke. Nicht selten wurde der Prozess des Sterbens dabei verlängert. Die Wünsche der Sterbenden blieben hingegen oftmals unberücksichtigt. Dieses galt und gilt es grundlegend zu ändern.
Den Antragspunkten der GRÜNEN stehen wir durchweg positiv gegenüber und halten es für richtig, diese im Einzelnen im Sozialausschuss zu diskutieren. Wir sprechen uns also für eine Überweisung aus.
Der Alternativantrag von CDU und SPD stellt demgegenüber eine eklatante Abschwächung des Anliegens dar. Hierin wird die Aufgabe der Landesregierung auf die Unterrichtungsebene reduziert. Nun will ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, gar nicht ihren Optimismus bezüglich des angekündigten Bundesgesetzes rauben, wenngleich wir diesen Optimismus nicht teilen. So oder so bleibt aber zu fragen, warum wir uns nicht verbindlich mit den Problemkomplexen beschäftigen sollten, die im Antrag der GRÜNEN aufgeworfen wurden.
Diese sind im Einzelnen die Finanzierung der Palliativ-Care-Fortbildung, die von den Einrichtungsträgern getragen werden muss, obwohl sie nicht in den Pflegesätzen abgebildet ist. Es betrifft aber auch die Palliativkompetenz der Heimaufsicht, den Ausbau und die Verzahnung der ambulanten Palliativversorgung, die Förderung der Palliativvereine, die Initiierung einer Fachtagung auf Landesebene sowie die Einbeziehung der Palliativmedizin in die Pflegeausbildung.
Welchen Grund gibt es, dass wir uns nicht über generelle Positionen sowie den Rahmen landespolitischer Möglichkeiten zu diesen konkreten Punkten verständigen sollten?
Abschließend möchte ich noch einen weiteren Punkt ansprechen, zu dem sich die Politik endlich konsequenter verhalten muss. Dass ist die Frage der rechtlichen Entwicklung beim Einsatz schmerzstillender Medikamente für sterbende Menschen. Das wäre eines der Themen, das auf einer Landesfachtagung zur Palliativkultur inhaltlich aufgegriffen werden könnte.
Denn Sinn und Zweck der Palliativmedizin ist es, den Bedürfnissen der Sterbenden gerecht zu werden. Ich zitiere hierzu den zweiten Satz der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung:
„Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.“
Um die Schmerzen Sterbender zu lindern, wird es notwendig sein, die Ausnahmen im Betäubungsmittelgesetz zu erweitern und deren bürokratische Hürden abzubauen. Dabei geht es auch darum, den Palliativfachkräften sowie den Angehörigen der Sterbenden Rechtssicherheit in ihrem Handeln zu geben.
Das Beispiel der bedingten Freigabe von Cannabis als Medikament verdeutlicht das Problem recht gut. Denn die Hürden in Deutschland sind so hoch, dass die Zahlen der Nutzung noch immer äußerst gering sind. Bundesweit gibt es nur für etwa 200 Personen eine Ausnahmegenehmigung, Cannabis als Medikament in einer Apotheke zu beziehen.
Es gibt also ausreichend Gründe, das Thema Palliativkultur intensiv zu beraten. Ich werbe noch einmal für die Überweisung des Antrages und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Zoschke. - Für die SPD spricht jetzt Frau Grimm-Benne. Bitte, Frau Abgeordnete.
Meine Damen und Herren Kollegen! Ich wollte nach den Ausführungen des Ministers zunächst auf meinen Redebeitrag verzichten. Jetzt habe ich schon die Angstaugen von meinem Kollegen Kurze gesehen, nachdem ich so viel Papier mit nach vorn genommen habe. Ich habe es mit nach vorn genommen, weil ich bei den Redebeiträgen sowohl von Ihnen, Frau Lüddemann, als auch insbesondere von Frau Zoschke den Eindruck habe, wir haben nichts im Land an Palliativversorgung.
Nein. Ich finde, dass sie sagen, in Altenpflegeheimen haben wir noch nichts für die Palliativversorgung getan, wir müssen noch Fachkonferenzen machen usw.
Mit Verlaub, es liegt vielleicht daran, dass Sie erst in der jetzigen Legislaturperiode in den Landtag gekommen sind. Ich möchte das einmal positiv darstellen.
Wir haben uns zusammen mit Pfarrer Paulsen und mit dem Landesverband schon sehr frühzeitig um Palliativversorgung sowohl in Altenpflegeheimen als auch in Krankenhäusern gekümmert, wirklich richtig gekümmert. Ich kann mich daran erinnern, wie Pfarrer Paulsen in verschiedenen Veranstaltungen sowohl vom Ministerium als auch von der
Liga der Freien Wohlfahrtspflege und auch von privaten Trägern von Pflegeheimen und Krankenhäusern sehr eindringlich dazu gesprochen hat und ausgeführt hat, wie wichtig es ist, für die immer älter werdende Bevölkerung in den Altenpflegeheimen und in den Krankenhäusern eine Sterbekultur zu entwickeln und insbesondere im ambulanten Bereich eine Palliativversorgung zu entwickeln.
Ich habe eine Broschüre von unserer größten Pflegekassen, nämlich der AOK Sachsen-Anhalt, zur Palliativversorgung in Sachsen-Anhalt mitgebracht. Auch Ihre Region, der Bereich Dessau, ist darin bereits enthalten mit dem Medizinischen Versorgungszentrum des Städtischen Klinikums. Dort sind bereits Fachkräfte in diesem Bereich ausgebildet, insbesondere für die Palliativversorgung. Mittlerweile haben wir bereits für jede Region ein Netz, auch finanziert, und zwar nicht nur über die AOK, sondern auch über die anderen Pflegekassen.
Das mag vielleicht noch nicht ganz ausreichend sein. Wir sind aber auf gutem Weg. Bei der flächendeckenden Palliativversorgung für den häuslichen Bereich, also für die ambulante Versorgung, brauchen wir einfach den Bund, wenn wir sie so hinbekommen wollen, wie ich sie mir vorstelle. Da brauchen wir den Bund, weil so viele Mittel gebraucht werden, dass sie durch uns nicht aufgebracht werden könnten, um das flächendeckend aufzubauen.
Nach den Gesprächen, die jedenfalls ich mit der AOK geführt habe, will man auch gerade im Bereich der ambulanten Pflege versuchen, den Bereich mit auszufinanzieren, damit man wirklich eine wohnortnahe und im häuslichen Umfeld befindliche Palliativversorgung hinbekommen kann. Das ist der eine Punkt.
Hinsichtlich des anderen Punktes, nämlich der Altenpflegeheime, hat sich unheimlich viel getan. Früher hat man gesehen, dass sterbende Menschen tatsächlich in leere Zimmer gestellt worden sind. Irgendwann einmal sind die Angehörigen angerufen worden. Oder man hat sie nahezu vergessen.
Inzwischen hat sich jedenfalls in den Pflegeeinrichtungen, die ich besucht habe, eine richtige Sterbekultur entwickelt. Jetzt sind Sterberäume eingerichtet worden. Es gibt Räume der Stille für die Angehörigen und für die Sterbenden. Ich kann nur für meinen Landesverband der Arbeiterwohlfahrt sagen, dass es sich ganz toll entwickelt hat. Wir haben auch Qualitätskriterien. In jeder Altenpflegeschule werden dazu auch entsprechende Aus- und Weiterbildungen angeboten.
Deswegen möchte ich hier einfach einmal sagen, dass ich finde, dass sich eine Menge getan hat. Ich finde, dass denjenigen, die sich damit beschäf
tigen, Hochachtung gebührt. Frau Zoschke hat das am Anfang der Debatte gesagt. Die Mitarbeiter haben sich weiterqualifiziert. Ich finde, Sachsen-Anhalt muss sich dabei überhaupt nicht verstecken.
Deswegen habe ich nichts gegen eine Anhörung im Ausschuss. Aber ich finde, es reicht, wenn der Minister und meinetwegen die Pflegekassen zu dem angehört werden, was sich im Land getan hat. Dazu können wir uns Bericht erstatten lassen. Aber ich wollte die Darstellung, dass wir hier seit nahezu 20 Jahren eine Entwicklung gesehen haben und ihr nicht begegnet sind, nicht so stehen lassen. - Herzlichen Dank.