Danke, Herr Barthel, für Ihren Dank. - Ich möchte intervenieren. Es geht noch einmal um das Problem der globalen Minderausgabe. In dem Haushaltsplanentwurf, der Ihnen vorliegt, haben wir drei globale Minderausgaben. Einmal gibt es eine globale Minderausgabe im Einzelplan 08 in Höhe von 10 Millionen €. Im Einzelplan 13 gibt es zwei globale Minderausgaben bei den Titeln 426 01 und 426 02. Die globale Minderausgabe bei Titel 426 01 im Bereich Personal ist als ein Spitzausgleich genommen worden.
Sie haben dankenswerterweise Bezug genommen auf meine Kleine Anfrage, die der Kollege Knöchel in den Haushaltsberatungen wiederholt zitiert hat. Ich hatte bereits im Jahr 2012 eine Kleine Anfrage dazu gestellt, wie sich die Ausgabenreste im Jahr 2011 darstellten. Damals hatten wir Aus
gabenreste in Höhe von 405 Millionen €; davon sind 362,9 Millionen € bewilligt worden. Es gab also einen Spielraum von 38 Millionen €.
Im Jahr 2012 - ich habe noch einmal nachgeschaut - waren Ausgabenreste in Höhe von 328,3 Millionen € beantragt worden, von denen 236,6 Millionen € genehmigt worden sind. Damit ist auch hier ein Spielraum für eine globale Minderausgabe ohne Probleme gegeben.
Auch wenn es eine Intervention war, will ich gern zur globalen Minderausgabe im Einzelplan 08 noch etwas sagen. Da muss ich ein Stück weit reagieren. Das ist eine politische Entscheidung gewesen, die nicht unbedingt systemkonform ist. Das ist auch keine echte globale Minderausgabe.
- Ich erkläre es Ihnen, weil Sie es nicht wissen. - Es ist keine echte globale Minderausgabe im klassischen Sinne, sondern es war eine Empfehlung der Fachpolitiker, dass man die GRW-Mittel zu 100 % ausschöpfen kann und dass man bei den Bewilligungen nicht limitiert wird, indem man von vornherein dafür sorgt, dass dort tatsächlich Geld übrig bleibt.
In der Vergangenheit ist es immer so gewesen, dass bei Investitionsmaßnahmen durch Bauverzögerungen oder dadurch, dass Investoren abgesprungen sind, am Jahresende rund 30 Millionen € übrig geblieben sind. Insofern hat man sich mit der globalen Minderausgabe im Einzelplan 08 die Möglichkeit erhalten, die Förderung zu 100 % bewilligen zu können. Ein Stück Hoffnung schwingt dabei mit. Man ist aber der Meinung, dass am Jahresende die Projekte, die sich zeitlich verschieben, dafür sorgen werden, dass man diese globale Minderausgabe am Ende auch vertreten kann.
Es ist auch kein Geheimnis. Für den Fall, dass wider Erwarten die Mittel tatsächlich zu 100 % abfließen, muss das im folgenden Haushaltsjahr ausgeglichen werden. Das ist mit dem Wirtschaftsminister klar verabredet worden. Das findet die volle Unterstützung beider Koalitionsfraktionen, weil das Investieren und das Generieren von Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätzen und Steueraufkommen Sachsen-Anhalt nach wie vor die Flucht nach vorn und das beste Mittel ist, um besser zu werden. Deswegen haben wir das gern gemacht.
Herr Barthel, ich möchte noch einmal auf das Thema Kulturausgaben zurückkommen. Stimmen Sie mir darin zu, dass die Aussage aus dem Kul
turfinanzbericht - ich zitiere -: „Kultur wird nicht nur durch den öffentlichen Bereich, sondern auch maßgeblich durch private Haushalte, die Wirtschaft, durch Stiftungen und andere private Organisationen ohne Erwerbszweck finanziert.“, im Wesentlichen auf die finanzstarken Kommunen im Westen zutrifft und weniger auf die Situation in unserem Bundesland? Das ist die erste Frage.
Nun eine allgemeine Anmerkung zu diesem Ländervergleich. Wir reden von Ausgaben in Höhe von 116 € pro Einwohner in Sachsen-Anhalt. Das sind Zahlen aus dem Jahr 2009. Seitdem haben sich die Ausgaben in Sachsen-Anhalt nicht wesentlich erhöht, während andere Länder wie Thüringen, mit dem wir uns gut vergleichen können, die Kulturausgaben seit dieser Zeit erhöht haben.
Stimmen Sie mir darin zu, dass ein bevölkerungsreiches Land wie Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg oder Bayern mit einer höheren Bevölkerungsdichte und Ausgaben von 97 € pro Einwohner im Jahr 2009 insgesamt viel mehr Geld zur Verfügung hat, um die Kulturleistungen zu bedienen?
Ist es nicht so, dass wir uns, wenn wir schon Ländervergleiche heranziehen, nur mit Ländern wie Sachsen und Thüringen vergleichen sollten, die eine ähnliche Ausgangssituation, einen ähnlichen Kulturreichtum, eine ähnliche wirtschaftliche Situation und auch eine ähnliche Bevölkerungssituation haben? Diesen Ländern gelingt es trotzdem, deutlich höhere Beträge pro Einwohner bereitzustellen.
Stimmen Sie mir darin zu, dass die Ländervergleiche, wenn man sie heranzieht, auf Sachsen und Thüringen zu beziehen sind und nicht auf Länder aus dem Westen, die zwar ähnliche oder mittlerweile sogar gleich hohe Ausgaben pro Einwohner verzeichnen wie Sachsen-Anhalt, die aber nicht die Länder sind, mit denen wir uns vergleichen können?
Herr Kollege Weihrich, den Gefallen kann ich Ihnen leider nicht tun. Ich kann Ihnen ausdrücklich nicht zustimmen. Ich kann Ihnen aber kurz erklären, warum das, was Sie sagen, falsch ist.
Ich neige dazu, dass wir uns mit Ländern vergleichen sollten, die strukturell und in Bezug auf die Landesfinanzen in einer ähnlichen Situation sind. Nehmen wir zum Beispiel Sachsen. Sachsen wird im Jahr 2020 voraussichtlich pro Kopf eine höhere Steuerkraft haben als Bayern. Dort sind wir längst nicht angekommen.
Sachsen ist quasi schuldenfrei. Sachsen hat wahrscheinlich aus taktischen Gründen so viel Geld in Rücklagen versteckt, damit überhaupt noch Geld aus dem Länderfinanzausgleich fließt. Sachsen hat mit dem, worüber wir momentan diskutieren,
schon vor zehn Jahren begonnen. Sie sind auf ihrem Konsolidierungskurs deutlich weiter vorangekommen als wir.
In Thüringen ist es übrigens genauso. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Konsolidierungsbericht einmal zu lesen. Thüringen hat seit zwei Jahren schon einen strukturellen Überschuss. Da sind wir noch gar nicht angekommen. Wir sind heilfroh, dass wir jetzt bei einem strukturell ausgeglichenen Haushalt angekommen sind, was bei Weitem nicht selbstverständlich ist.
Um noch einmal auf Bayern zurückzukommen: Natürlich ist es ein Unterschied, wenn man statt 2,3 Millionen acht Millionen Einwohner im Land hat. Das sind aber auch acht Millionen Menschen, die ins Theater gehen können. Das dürfen Sie dabei nicht vergessen. Das sind acht Millionen Kunden, die auch zur Tragfähigkeit solcher Einrichtungen einen wesentlich höheren Beitrag leisten.
Sie können doch nicht auf die Idee kommen zu sagen, die Pro-Kopf-Ausgaben von 97 € in Bayern vergleichen wir mit den Ausgaben in SachsenAnhalt. Herr Kollege Gallert hat es ja gesagt. Was macht es denn für einen Sinn, dass ein Geberland, das 5 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich einzahlt, pro Kopf einen Betrag von 97 € für Kultur ausgibt und ein Nehmerland, das 500 Millionen € bekommt, mehr als 100 € ausgibt?
Ich sage einmal, das kann man machen, wenn man Geld an einer anderen Stelle einspart. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass es so etwas wie eine bundesstaatliche Solidarität unter den Ländern gibt. Wir können uns doch nicht auf dem Rücken der Geberländer Dinge auf einem wesentlich höheren Niveau leisten, die in dieser Form dort nicht stattfinden.
Ich stelle mir einmal vor, dass ich dort Landespolitiker bin und den Leuten erklären muss, dass ich an einer Stelle für einen Überschuss sorge, indem ich quasi an Stellen spare, an denen von den Nehmerländern zusätzliche Ausgaben finanziert werden. Das kann man machen, wenn man finanzpolitisch dort ist, wo wir hinkommen wollen, wenn man nämlich genauso leistungsfähig ist wie Sachsen, wie Thüringen.
Das sind in der Tat Länder, die ähnliche Startvoraussetzungen hatten und die mit uns vergleichbar sind, was die Bevölkerung und die Struktur insgesamt angeht. Aber dann muss man sich auch daran messen lassen, welche Entscheidungen diese Länder in der Vergangenheit getroffen haben. Wenn wir an diesem Punkt sind, finden wir auch sofort einen Konsens hinsichtlich der Steigerung der Kulturausgaben, wenn wir uns das leisten können. Das ist eine freiwillige Aufgabe.
Ich habe nur eine Anmerkung. Ich wollte eigentlich auf einen anderen Punkt hinaus. Sie haben jetzt wieder finanzpolitisch argumentiert. Ich wollte aber gerade begründen, warum wir die Kennzahlen so nicht vergleichen können. Es geht nämlich darum, uns sachlich und inhaltlich mit Ländern zu vergleichen, die einen ähnlichen Kulturreichtum haben in Bezug auf die Einwohnerdichte wie wir in Sachsen-Anhalt. Deswegen habe ich dafür plädiert, dass ein Vergleich, wenn er denn stattfindet, mit Sachsen und Thüringen erfolgen muss und nicht mit Ländern im Westen.
Herr Weihrich, ich neige dazu, solch eine Diskussion nicht von den Handlungsspielräumen, die einem die Finanzen vorgeben, zu trennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Debatte fort. Es spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Meister. Bitte schön, Herr Meister. - Oder habe ich einen falschen Zettel? - Nein. Ich sah Sie nicht. Irgendjemand hat Sie verdeckt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit den Punkten der Haushaltsdiskussion, in denen sich die unterschiedlichen Positionen im Hause zumindest in Sichtweite zueinander befinden. Wenn man die Haushaltspolitik, den Landeshaushalt nachhaltig gestalten will, kommt man nicht umhin, auf die Fragen Neuverschuldung, Risikovorsorge und Schuldentilgung Antworten zu geben.
der Zinsdienst ist, ihnen einen Haushalt zu ermöglichen, der Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zulässt, ist eine zentrale Leitlinie bündnisgrüner Haushaltspolitik.
Während eine Neuverschuldung schon im Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen war, trafen die ursprünglich ausgewiesenen Nullansätze bei der Steuerschwankungsreserve und bei der Tilgung in der ersten Lesung des Haushalts im Landtag auf Kritik aus meiner Fraktion. Beide Probleme stellen sich heute zumindest in Teilen als entschärft dar.
Vor dem Hintergrund der positiv ausgefallenen Steuerschätzung hatten die regierungstragenden Fraktionen im Finanzausschuss per Änderungsantrag der Steuerschwankungsreserve 10 Millionen € zugeführt. Wir haben dieses Ansinnen als Oppositionsfraktion - das ist nicht selbstverständlich - im Ausschuss mitgetragen.
Bei der Tilgung überraschte uns die Regierung mit 90 Millionen €, die fest von der europäischen Ebene erwartet werden. Im Haushalt und auch in den anfänglichen Ausschussberatungen tauchte dieser Betrag nicht auf, was nun den Vorteil hat, dass die Haushaltsdiskussion von einer gewissen Enge geprägt ist. Herr Gallert führte dazu aus. Ich glaube tatsächlich, dass das eine Motivation ist, das so zu machen.
Unter der Annahme, dass dieser Betrag in die Steuerschwankungsreserve fließen wird, wurde in die aktuelle Beschlussempfehlung eine Entnahme in Höhe von 50 Millionen € aus der Steuerschwankungsreserve für die Tilgung vorgesehen. Man kehrt damit zum ursprünglichen Tilgungsplan zurück.
Das Ergebnis ist zu begrüßen, weil damit im Jahr 2014 eine Tilgung möglich sein wird, auch wenn man sich diese größer wünschen könnte. Das Ergebnis ist letztlich zu begrüßen. Der Weg dahin wirft im Hinblick auf seine Transparenz allerdings Fragen auf.
Unsere Differenzen zur Haushaltspolitik der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen liegen jedoch stärker in der Frage, wie wir die heute bestehenden inhaltlichen Spielräume nutzen. Obwohl der Landeshaushalt insgesamt sogar Aufwüchse verzeichnet und insofern eigentlich nicht als klassischer Sparhaushalt durchgeht, stehen wir vor einschneidenden Änderungen und Einsparungen in Teilbereichen.
Da sind die Kürzung des Blindengeldes, die Einsparungen in den Bereichen der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft zu nennen. Hinzu kommen Kürzungen in weiteren sozialen Bereichen wie bei der Jugendpauschale und beim Fachkräfteprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit. Beide Ansätze werden um jeweils 1 Million € gekürzt.
Des Weiteren gibt es Bereiche, in denen die schlichte Nichterhöhung von Ansätzen trotz steigender Personal- und Sachkosten real zu schmerzhaften Einschränkungen führt. Ich denke dabei an unseren den Haushalt nicht im Mark, in seinen Grundfesten erschütternden Antrag in den Ausschüssen, den Ansatz für den Landesfrauenrat wegen der Tarifsteigerungen um etwa 6 000 € zu erhöhen. Die Ablehnung war mit dem Zuruf verbunden, wir müssten Prioritäten setzen. Tja, letztlich muss ich sagen, ja, genau so ist es. Die Frage ist nur, welche Prioritäten wir setzen.
Welche Vision für unser Land liegt dem vorliegenden Haushalt zugrunde? - Einen erhellenden Einblick gab kürzlich exemplarisch eine Rede des Landwirtschaftsministers Dr. Aeikens vor dem Landkreistag in Stolberg/Harz. Den Landkreistag treibt ein ganz wesentliches Problem unseres Landes um, der demografische Wandel und die Abwanderung junger Menschen. Dies sind ernste Probleme, die gerade im ländlichen Raum ein besonderes Gewicht haben.