In Bezug auf das Thema Ost-West-Angleichung ist schon klar, dass dieses Thema vielschichtiger ist, als ich das eben holzschnittartig gesagt habe. Aber diese Vielschichtigkeit führt eben auch nicht dazu, dass es eine einfachere Lösung ist, wenn man auf der einen Seite springt und gleichzeitig sagt, die Höherwertung im Osten wird damit erledigt. Dann benachteiligt man die jetzigen, die einzahlen.
Die einzige Möglichkeit wäre, man trennt es voneinander und lässt beides. Man gleicht die jetzigen Rentenbezieher auf 100 % an und lässt die Höherbewertung. Oder man wandelt sie in regionale Aufwertungsfaktoren um. Das könnte man ja einmal in der Rentendebatte besprechen. Denn zwischen Schleswig-Holstein, Bayern und BadenWürttemberg bestehen große Lohnunterschiede. Da wären vielleicht auch unterschiedliche regionale Faktoren angemessen.
So wie die CDU das beim Mindestlohn fordert, könnten wir das ja einmal bei der Rente fordern. Das wäre, glaube ich, sehr vernünftig, anstatt nur die Ost-West-Diskussion zu führen. - Vielen Dank.
Danke schön. Es gibt noch eine letzte Frage zu diesem Tagesordnungspunkt, die ich noch zulassen wollte. - Frau Kollegin Dirlich, bitte.
Frau Kollegin, ich wollte Sie auf die Tatsache aufmerksam machen, dass auch nach jetziger Gesetzeslage der Rentenbeitrag im Jahr 2030 bei 28 % landen wird. Der Unterschied zu unserem Konzept besteht darin, dass nach unserem Konzept zu einer paritätischen Finanzierung von jeweils 14 % zurückgekehrt wird. Nach der jetzigen Gesetzeslage würden die Arbeitnehmerinnen 11 % plus 7 % von den 28 % und die Arbeitgeberinnen nur 11 % tragen müssen. Das ist der Unterschied.
Ich habe kein Schreckgespenst an die Wand gemalt. Ich finde, dies ist nur kein vernünftiger Weg. Ich stehe dann eher für eine Steuerfinanzierung als für die Erhöhung der Beiträge. Aber es wäre doch vernünftig zu sagen, dann ändert man es wieder in eine paritätische Finanzierung und geht bei den Beiträgen nicht zurück, wie das der eine oder andere im Bund vorschlägt, sondern versucht, so lange wie möglich die Rentenbeiträge aus den Rücklagen stabil zu halten.
Das wäre doch ein vernünftiges Vorgehen. Egal wie, ich möchte nicht bei Beiträgen von 28 % landen. Sie haben die Kranken-, die Arbeitslosen-, die Pflegeversicherung. Die Beiträge dafür werden auch steigen. Dann sind wir, wenn man das herunterrechnet, bei einer Belastung von 25 bis 26 % allein schon aus den Sozialsicherungssystemen.
Das ist für keinen Lohn tragbar. Das trifft die mittleren Einkommen ganz besonders. Wer ein Einkommen von 100 000 € im Monat hat, den wird nicht stören, ob er einen Tausender mehr oder weniger hat. Ihn stört es zwar, aber da fällt es nicht so sehr auf.
Wer aber ein Einkommen von 1 500 € netto hat, dem fehlt ein Hunderter ganz entscheidend. Darum sage ich, wir müssen aufpassen, wir müssen schauen, was wir über die Steuer finanzieren können, wie wir eine möglichst große Gerechtigkeit herstellen können und wie wir die Rentenbeiträge stabil halten können, damit die Kosten für die Sicherungssysteme nicht so viel vom Lohn auffressen.
Ansonsten haben wir wieder das Problem, dass wir keine Inlandsnachfrage, keine Kaufkraft haben. Dann geht der ganze Rattenschwanz wieder von vorn los. Ich glaube, das muss man alles berücksichtigen.
Ich beschimpfe Sie deshalb gar nicht, sondern ich sage nur, für mich ist das nicht der Weg, den ich richtig finde.
Danke schön. - Damit ist das zweite Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte für heute abgeschlossen. Beschlüsse werden nicht gefasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal um Ihre besondere Aufmerksamkeit bitten.
Der Ältestenrat hat in der 17. Sitzung am 5. Juli 2012 beschlossen, im Rahmen der Fragestunde gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung der Beantwortung Kleiner Anfragen eine Befragung der Landesregierung voranzustellen.
Da wir in dieser Sitzungsperiode mit der Erprobung, also einem Test beginnen, möchte ich zunächst ein paar Bemerkungen zum Verfahren machen, das im Übrigen in der Unterrichtung - für diejenigen, die das nachlesen möchten - in der Drs. 6/1271 dargelegt ist.
Zur Vorbereitung der Befragung hat die Landesregierung mir mit Datum vom 18. September 2012 ein Schreiben zukommen lassen. Hierüber wurde das Hohe Haus mit der Unterrichtung in der Drs. 6/1450 informiert.
Die Befragung der Landesregierung dauert in der Regel 30 Minuten. Der Präsident kann die Befragung verlängern. Dauert die Befragung länger als 30 Minuten, verkürzt sich die Fragestunde um die Verlängerungszeit. Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen. Ausstehende Antworten der Landesregierung werden daher in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 6 GO zu Protokoll gegeben.
Die Mitglieder des Landtages richten über die Saalmikrofone ihre Fragen zu den mitgeteilten Themen an das zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Fragen können durch kurze Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurze Antworten ermöglichen und dürfen höchstens eine Redezeit von drei Minuten in Anspruch nehmen.
Ich bitte darum, dass sich das zuständige Mitglied der Landesregierung während der gesamten betreffenden Befragung am Rednerpult aufhält. Dies ist dann die erste Runde der Befragung.
In der zweiten Runde können die Mitglieder des Landtages weitere Fragen von aktuellem Interesse an die Landesregierung richten. Die Fragen müssen Gegenstände berühren, die in der Zuständigkeit der Landesregierung liegen. Grundsätzlich antwortet das angesprochene Mitglied der Landesregierung. Das Rederecht des zuständigen Mitglieds der Landesregierung bleibt unberührt.
Die Antworten von Mitgliedern der Landesregierung sollen eine jeweilige Redezeit von drei Minuten nicht überschreiten.
Mitglieder des Landtages zeigen dem Präsidenten in der Sitzung schriftlich an, dass sie eine Anfrage
an die Landesregierung richten wollen. Sie geben mit der Anzeige auch an, ob sie zum durch die Landesregierung bestimmten Thema eine Frage stellen oder zu welchem anderen Gegenstand sie welches Mitglied der Landesregierung befragen wollen.
Der Präsident bestimmt die Reihenfolge der Fragesteller. Für die Wortmeldungen haben die parlamentarischen Geschäftsführer Formulare in ausreichender Zahl erhalten. Die gelben sind für die Wortmeldungen zu dem durch die Landesregierung bestimmten Thema, die hellblauen für andere Fragegegenstände vorgesehen
So weit die Vorbemerkungen. Ich fasse das noch einmal zusammen für alle Gäste heute im Hause, die nicht regelmäßig die Geschäftsordnung lesen:
Wir haben jetzt eine Fragestunde. Sie besteht aus einem ersten und einem zweiten Teil. In dem ersten Teil fragen Mitglieder des Landtages Mitglieder der Landesregierung zu Themen, die in der letzten Kabinettssitzung wichtig waren. In dem zweiten Teil können die Mitglieder des Landtages Fragen, die sie für wichtig erachten, an die Landesregierung stellen, die dann mündlich und möglichst kurz zu beantworten sind.
Im Anschluss daran haben die Mitglieder des Landtages die Möglichkeit, Fragen schriftlich einzureichen - das ist bereits geschehen -, auf die die Mitglieder der Landesregierung antworten. Sollte die Zeit, die wir für die Fragestunde vorgesehen haben, heute nicht ausreichen, erfolgt die Antwort schriftlich. - So weit die Vorbemerkungen.
Mir liegt jetzt eine erste Frage vor, weitere bisher noch nicht. Wenn es dabei bliebe, würde mich das wundern. - Wir fangen mit der ersten Frage vom Abgeordneten Herrn Wunschinski an. Er stellt eine Frage zum Frauenstrafvollzug. Bitte.
Herr Präsident, die zuständige Ministerin ist nicht anwesend. Sie hat mir aber zugesagt, dass sie die Antwort Minister Bullerjahn überlässt. Meine Frage lautet: Wie sieht es mit dem Frauenstrafvollzug aus? Wann werden die Frauen nach Brandenburg verlegt und wie viele von ihnen werden verlegt?
Diese Frage wird der Minister für Finanzen beantworten, weil Frau Ministerin Kolb heute an einer Sitzung des Bundesrates teilnimmt.
- Es gibt bei uns eine Vertretungsregelung, und Sie wissen, etliche unserer Vertreter und Vertreterinnen sind im Bundesrat. Ich lese also vor, ganz spontan.
Mit der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zur Unterbringung weiblicher Jugendgefangener und Strafgefangener aus dem Land Sachsen-Anhalt ist Folgendes festgelegt worden: Liegen Anhaltspunkte für eine akute Betäubungsmittelintoxikation vor, kann in Abstimmung zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin eine Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen des Landes Berlin erfolgen.
Entschuldigung, Herr Kollege. Wir befinden uns jetzt zwar in der Erprobungsphase und erproben uns alle sozusagen mit dem neuen Instrument,