Protocol of the Session on February 23, 2012

In zwölf Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 438 Petitionen, davon behandelte er 89 %

abschließend. Hierbei führt wiederum das Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von 18,7 % der abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit einem Anteil von 15,9 %.

8,5 % der abschließend behandelten Petitionen konnte positiv als erledigt angesehen werden. Das bedeutet, behördliches Handeln wurde korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden. Ein Anteil von 8,9 % der Petitionen konnte immerhin als teilpositiv erledigt angesehen werden.

Der Anteil der als positiv oder teilpositiv erledigten Petitionen von 17,4 % mag auf den ersten Blick gering erscheinen, vermittelt er doch den Eindruck, der Petitionsausschuss sei bei seiner Arbeit nicht erfolgreich gewesen. Man muss jedoch auch die andere Seite betrachten. In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden. Also sprechen diese Zahlen auch für die ordentliche Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.

Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.

Insgesamt gingen 19 Sammelpetitionen im Berichtszeitraum ein. Beispielhaft seien folgende Themen genannt: Kita-Beiträge für behinderte Kinder, Vergabe einer landeseigenen Liegenschaft oder Erhalt der Bahnstrecke Magdeburg - Möckern - Loburg. Würde man jede Unterschrift als Einzelpetition zählen, kämen wir, meine Damen und Herren, auf 2 548 Petitionen.

Eine andere Möglichkeit ist die Massenpetition. Das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text also ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt. Zu dem Thema Nachbesserung des Altersteilzeitgesetzes ging eine Massenpetition mit 348 Zuschriften ein. Dazu, meine Damen und Herren, führte der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch. Ziel der Anhörung war es, sich genauer über das Anliegen der Petenten zu informieren. Jetzt, meine Damen und Herren, ist unsere ganze Aufmerksamkeit gefordert; denn der folgende Text lehnt sich stark an die Stellungnahme der Verwaltung an, und das liest sich nicht unbedingt wie ein Auszug aus einem Buch von Rosamunde Pilcher.

Meine Damen und Herren! Die Petentinnen und Petenten begehrten, der Landtag möge beschließen, dass die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befindlichen Beschäftigten im Landesdienst ein Altersteilzeitentgelt auf der Basis der tatsächlich geltenden Steuern und Sozialabgaben entsprechend § 133 SGB III erhalten.

Darüber hinaus wird durch die Petenten eine Bundesratsinitiative gefordert. Ziel sollte es sein, angepasste Mindest-Nettobetragstabellen im Sinne des § 133 SGB III in das Altersteilzeitgesetz auf

zunehmen. Die Landesregierung hat dazu ausgeführt, dass die Bestrebungen der Petentinnen und Petenten nach einer Bundesratsinitiative nicht zielführend seien, weil ursächlich für den monierten Zustand nicht das Altersteilzeitgesetz, sondern der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit sei. Dieser könne jedoch nur durch die Tarifparteien verändert werden.

Eine Lösung des Problems könne dadurch erzielt werden, dass im Altersteilzeittarifvertrag anstatt des Verweises auf die Rechtsverordnung nach § 15 des Altersteilzeitgesetzes eine andere Berechnungsvorschrift eingeführt werde, mit der das ursprünglich vereinbarte Nettoniveau erreicht werden könne. Dies sei aber nur im Rahmen der Tarifverhandlungen möglich.

Eine Änderung des Teilzeitalterstarifvertrages könne jedoch nicht durch die Landesregierung erfolgen. Diese sei nicht Tarifvertragspartei, vielmehr agiere das Land Sachsen-Anhalt als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und könne somit nicht im Alleingang eine Änderung des Altersteilzeittarifvertrages bewirken. Dennoch werde Sachsen-Anhalt in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder auch weiterhin auf eine entsprechende Lösung drängen.

Um ganz sicher zu sein, meine Damen und Herren, haben wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages bemüht. Er wurde vom Ausschuss gebeten, zur Lösung der Problematik den Handlungsspielraum von Landesregierung und Landtag zu prüfen. Im Ergebnis konnte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst keine Handlungsspielräume erkennen und empfahl, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema abzuwarten. Der Ausschuss hat sich letztlich diesem Vorschlag angeschlossen.

Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum wurden fünf Ortstermine durchgeführt. Die Organisation eines Ortstermins ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zog der Ausschuss sowohl die Petenten als auch die beteiligten Behörden hinzu. Ziel war es, Missverständnisse zwischen den Bürgern und der Verwaltung auszuräumen und akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Meine Damen und Herren! Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrmals behandelt wurden.

Es bleibt festzustellen: Im Berichtszeitraum ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein Rückgang der Gesamtzahl der Petitionen zu registrieren. Während in den Sachgebieten Finanzen, Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr eine Zunahme zu verzeichnen ist, ist in den Sachgebieten Inneres und Justiz ein starker Rückgang zu bemerken. So hat sich die Zahl der Petitionen im Sachgebiet Justiz nahezu halbiert.

Der größte Teil der Petitionen im Bereich Justiz kam aus den Justizvollzugsanstalten des Landes. Hierbei ging es überwiegend um Beschwerden über Bedienstete, über die medizinische Versorgung, über die psychologische Betreuung, über die Haftbedingungen und die Vollzugspläne. Zirka 27 % der abschließend behandelten Petitionen aus dem Sachgebiet Justiz betrafen die JVA Burg.

Aufgrund der Vielzahl der Petitionen hat der Ausschuss beschlossen, im März 2012 eine auswärtige Sitzung in der JVA Burg durchzuführen. An dieser Stelle, Frau Ministerin, möchte ich Sie - das Schreiben wird Sie noch erreichen - dazu herzlich einladen. - Hallo, Frau Ministerin Kolb, an dieser Stelle sind Sie herzlich eingeladen.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns die Zahl der eingegangenen Petitionen einmal genauer angesehen und festgestellt, dass die Anzahl der Petitionen insgesamt immer noch hoch ist, dass aber im Vergleich zu vergangenen Berichtszeiträumen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Das hatte ich bereits erwähnt.

Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Petitionen sind nicht ersichtlich. Wir können hier nur spekulieren. Entweder haben die Bürgerinnen und Bürger nichts an der Verwaltung zu kritisieren - das wäre natürlich erfreulich - oder sie haben schlimmstenfalls resigniert.

An den Zugangsmöglichkeiten dürfte es zumindest nicht liegen. Neben der Einreichung einer Petition auf dem Postweg oder per Telefax ist es seit Februar 2011 auch möglich, eine Petition online beim Landtag einzureichen. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern jetzt drei Zugangswege zu dem Petitionsausschuss offen. Bis zum 31. November 2011 gingen 45 Petitionen und Eingaben online ein.

Bei der Analyse der Petitionen konnten wir auch feststellen, dass sich die Qualität der eingegangenen Petitionen verändert hat. Die Petitionen sind inhaltlich anspruchsvoller geworden und bedürfen einer intensiveren Beratung durch den Ausschuss. Einzelheiten dazu und konkrete Beispiele können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung sowie dem als Anlage 14 beigefügten Tätigkeitsbericht entnehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und insbesondere der Geschäftsstelle des Ausschusses bedanken.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern des Petitionsausschusses, die ernsthaft gewillt

sind, sich an den sachlichen Inhalten der Petitionen und somit am Anliegen der Bürger zu orientieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/774 für den Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis zum 30. November 2011 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit dem Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.

Zum Schluss noch ein letzter Hinweis an alle Mitglieder dieses Hohen Hauses, der sich aus der Bearbeitung einer Petition ergeben hat: Meine Damen und Herren, warten Sie nicht auf die nächste Polizei- oder Zollkontrolle, sondern überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Personalausweise. Denn ein abgelaufener Ausweis kann sehr teuer werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der SPD)

Wir danken Ihnen für Ihren Bericht, dem Ausschuss für seine Arbeit und für den wichtigen Hinweis bezüglich der Ausweise.

Ich sehe keine Wortmeldungen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/774. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind ein paar Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 11 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

Beschluss Landtag - Drs. 6/581

Beschlussempfehlung Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 6/802

Der Ausschuss hat mit der Beschlussempfehlung von der Ermächtigung im Landtagsbeschluss Gebrauch gemacht und den Entwurf einer Geschäftsordnung vorgelegt. Die Berichterstatterin des Ausschusses ist Frau Feußner. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Mit Beschluss des Landtags vom 11. November 2011 in der Drs. 6/581 wurde der Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR in der sechsten Wahlperiode eingesetzt. Gleichzeitig wurde der Ausschuss durch diesen Beschluss ermächtigt, dem Landtag im Wege einer Beschlussempfehlung den Entwurf einer Geschäftsordnung gemäß § 46a Absatz 5 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt zuzuleiten. Dies ist mit der heutigen Sitzung erfolgt.

In seiner konstituierenden Sitzung am 19. Januar 2012 kam der Ausschuss überein, die Geschäftsordnung des entsprechenden Ausschusses in der letzten Wahlperiode mit kleinen redaktionellen Änderungen zu übernehmen. Der Ausschuss verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 6/802 vorliegende Beschlussempfehlung zu seiner Geschäftsordnung, für die ich Sie jetzt um Zustimmung bitten möchte.

Ich will an dieser Stelle nur noch erwähnen, dass wir aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes in der letzten Legislaturperiode auch eine Anpassung der Geschäftsordnung auf der Landesebene vorgenommen haben. Diese wird jetzt weitestgehend mit kleinen Änderungen für diese Legislaturperiode übernommen.

Ergänzend sei vielleicht in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass einige Abgeordnete bereits einen Antrag auf Überprüfung gemäß § 46 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes des Landes SachsenAnhalt beim Präsidenten des Landtags gestellt haben. Der Präsident, so denke ich, wird entsprechend den Anträgen den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR um Überprüfung bitten und dessen Mitteilungen nach Eingang im Landtag an den Ausschuss weiterleiten. Erst dann wird der Ausschuss seine eigentliche Tätigkeit aufnehmen können.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals darum bitten, dass die Abgeordneten, die einen Antrag beim Präsidenten stellen möchten - das müssen Sie nach der neuen Geschäftsordnung selber tun -, dies möglichst zeitnah erledigen, weil die Überprüfung im Einzelfall auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bitte äußern. Auch wenn die Fraktion DIE LINKE sich nicht an dem Ausschuss beteiligt, möchte ich sie höflichst auffordern, sich ebenfalls einer Überprüfung zu unterziehen. Es steht Ihnen wie jedem anderen Abgeordneten auch natürlich frei, dies zu tun. Bezüglich Ihrer Glaubwürdigkeit und der Begründung,

die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben, und mit Blick auf eine Aufklärung für die Zukunft wäre das sicherlich dienlich. Ich lade Sie ganz herzlich dazu ein, auch einen solchen Antrag zu stellen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Feußner. - Ich sehe keine Wortmeldung. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/802 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009

Antrag Minister der Finanzen - Drs. 5/3028

Jahresbericht 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2009 - Teil 1