Was die Beteiligung Dritter an den Universitätsklinika betrifft, muss man genau schauen, was dahintersteckt. Was bedeutet es, wenn sich Unternehmen beispielsweise an der Finanzierung eines Großgerätes beteiligen? Welche Auswirkungen kann das haben? - Bei der Entscheidung muss man abwägen, ob man das zulässt oder nicht.
Was die Privatisierung der Universitätsklinika als Institution in Gänze betrifft, hat die SPD eine sehr klare Meinung: Eine Privatisierung der Universitätsklinika wird es mit uns nicht geben.
Frau Pähle, schließt das ein, dass auch eine Rechtsformänderung hin zu einer privatrechtlichen Rechtsform, also gGmbH etc., aus Ihrer Sicht nicht erfolgen wird?
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich mich mit diesen Alternativen noch nicht auseinandergesetzt habe. Das muss man sich dann genau anschauen. Deshalb bitte ich darum, dass wir darüber unter vier Augen oder im Ausschuss diskutieren.
Dann tue ich das einmal unter unser aller Augen. Frau Pähle, Sie haben eine Dimension bezüglich des Evaluationsbegriffs eröffnet, die gar nicht Gegenstand der Debatte war, also die Fragen, wie eine Evaluation gestaltet wird, wer sie vornimmt, ob man den Sachverstand von außen einkauft oder ob das Mitarbeiter der Universität, der Kliniken oder des Ministerium tun. Ich glaube, diese Fragen waren gar nicht Gegenstand der Debatte. Ich habe das gleichwohl interessiert gehört.
Das hat mich zu einer Frage bewegt. Sind wir uns darin einig, dass es - unabhängig davon, mit welchen Leuten man eine Evaluation durchführt - das Wesen der Evaluation ist, dass man sie durchführt, bevor man etwas ändert?
Die Frage ist nur, ob wir uns darin einig werden können, dass wir es dem Ministerium zutrauen, dass es, bevor ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, die Vor- und Nachteile des geltenden Gesetzes betrachtet. Ich spreche dies dem Ministerium zu und sage, dass es dort auch genügend Experten gibt, die einschätzen können, welche Vor- und Nachteile das geltende Gesetz hat und an welchen Stellen die Stellschrauben verändert werden müssen.
Aus Gesprächen mit Frau Ministerin weiß ich auch, dass sie selbst und auch ihr Haus in Gesprächen mit den Klinika und mit den Universitäten sind, um genau die Stellen zu identifizieren, an denen Änderungen notwendig sind.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft in der Drs. 6/804. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und
Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 10. November 2011 statt. Herr Geisthardt übernimmt die Berichterstattung. Bitte, Herr Kollege.
Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind in der 12. Sitzung des Landtages am 10. November 2011 an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Beratung überwiesen worden.
Die Beratung der Anträge im Ausschuss fand in der 8. Sitzung am 8. Februar 2012 statt. Dazu lagen Vorschläge zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung seitens der Fraktion DIE LINKE sowie der Koalitionsfraktionen vor.
Die Koalitionsfraktionen erklärten, dass der zielgenaue Einsatz von EU-Fördermitteln in SachsenAnhalt ein wichtiger Baustein zur Entwicklung des Landes sei. Der im März 2011 veröffentlichte „Strategiebericht 2010 - Fondsübergreifende Halbzeitbilanz der EU-Fonds in Sachsen-Anhalt“ zeige Möglichkeiten eines auch künftig effizienten Einsatzes der operationellen Programme des EFRE, des ESF und des EPLR auf. Die Landesregierung werde daher gebeten, die in dem Bericht dargelegten Vorschläge für eine effektive Gestaltung der Programme zu berücksichtigen, um bereits mit Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 einen effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde um den Aspekt ergänzt, dass eine frühzeitige Einbeziehung der regionalen Begleitausschüsse und des Landtages bei der Erarbeitung der operationellen Programme zu den EU-Fonds ab 2014 zu berücksichtigen sei.
Die Fraktion DIE LINKE hat ausgeführt, am 6. Oktober 2011 habe die EU-Kommission ihre Verordnungsvorschläge für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 veröffentlicht; diese stünden in einem engen Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU in den genannten Zeiträumen.
Die Fraktion DIE LINKE kritisierte, dass die Parlamente in den betroffenen Regionen nicht in die Rahmenplanung der Kommission einbezogen würden und dass ihnen deshalb nur allgemeine Informationen vorbehalten blieben sowie ein sehr geringer Einfluss auf die regionale Ausgestaltung in Form der operationellen Programme, die wiederum von der Landesregierung erarbeitet würden, verbleibe.
Der Ausschuss kam überein, die Entwürfe für eine Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktionen der CDU und der SPD zur Abstimmung zu stellen. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE fand keine Mehrheit und wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Vorschlag der Koalitionsfraktion wurde mit 6 : 0 : 4 Stimmen angenommen und liegt Ihnen als Beschlussempfehlung vor. Ich bitte das Hohe Haus, diese Beschlussempfehlung anzunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt. - Jetzt hat sich der Kollege Herr Czeke gemeldet. Möchten Sie Herrn Geisthardt eine Frage stellen? - Ist Herr Geisthardt so nett und beantwortet sie? - Das tut er. Bitte schön, Herr Czeke.
Herr Kollege Geisthardt, eine Frage hätte ich noch. Welche frühzeitige Beteiligung sehen Sie, wenn sogar unser Wunsch nach Öffentlichmachung der Protokolle des regionalen Begleitausschusses ablehnend beschieden wurde? Wie kann der Landtag dann frühzeitig in diese Dinge einbezogen werden?
Die Protokolle des Begleitausschusses werden, denke ich, dem zuständigen Ausschuss nicht verweigert werden. Insofern sind sie einer parlamentarischen Öffentlichkeit zugänglich und in diesem Rahmen auch zu beraten, wenn es nötig ist. Eine darüber hinausgehende Beratung wäre weder sachgerecht noch von der Rechtslage her gedeckt.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/814. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Dann ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mittlerweile die fünfte Berichterstattung, aber das ist nun einmal notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Punkt 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 liegt Ihnen als Anlage 14 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in der Drs. 6/774 vor.
Meine Damen und Herren! Ich muss Sie jetzt mit statistischem Zahlenmaterial quälen. Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 489 Bürgerbegehren ein, das heißt, täglich erreichte mindestens eine Petition den Landtag.
Von 489 Eingängen konnten 396 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. Das entspricht einem Anteil von 81 %. 70 Eingänge, also 14 %, wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses beantwortet. 23 Petitionen, und damit ein Anteil von 5 %, wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretungen eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 19 % entfiel der größte Teil der eingegangenen Petitionen auf das Sachgebiet Inneres, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 14 %. Einzelheiten hierzu können Sie, meine Damen und Herren, dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.