Protocol of the Session on November 10, 2011

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben die in Rede stehenden Gesetzentwürfe gerade noch einmal vorgelesen bekommen. Sie sind an den Ausschuss für Bildung und Kultur zur federführenden Beratung überwiesen worden. Außerdem wurden an der Beratung des

Gesetzentwurfes in Drs. 6/84 der Ausschuss für Arbeit und Soziales und an der Beratung des Gesetzentwurfes in Drs. 6/319 der Ausschuss für Inneres jeweils im Wege der Mitberatung beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf in Drs. 6/37 beabsichtigt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die verbindliche Schullaufbahnempfehlung abzuschaffen und durch ein Beratungsgespräch der Erziehungsberechtigten mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu ersetzen. In der 2. Sitzung des Landtags am 12. Mai 2011 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Kultur zur Beratung überwiesen.

Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrem Gesetzentwurf in Drs. 6/84 sicherstellen, dass die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets auch für die Eigenbeteiligung nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gewährt werden können. Der Gesetzentwurf wurde in der 5. Sitzung des Landtages am 10. Juni 2011 zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 6/319 überwies der Landtag in der 8. Sitzung am 8. September 2011 zur Beratung an die eingangs genannten Ausschüsse. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Schulaufsicht zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Bildungssystems durch die Errichtung einer im Geschäftsbereich des Kultusministeriums angesiedelten Behörde neu auszurichten.

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/328, der ebenfalls in der 8. Sitzung des Landtags am 8. September 2011 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wurde, sieht eine Änderung bei der Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern und Eltern in der Schule vor.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 4. Sitzung am 21. September 2011 mit den vier Gesetzentwürfen und beschloss in guter Tradition, eine Anhörung durchzuführen. Diese wurde auf den 12. Oktober 2011 terminiert. Zur Anhörung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden verschiedene Institutionen, Verbände und Sachverständige und natürlich die mitberatenden Ausschüsse eingeladen.

Nach der Anhörung erarbeitete der Ausschuss für Bildung und Kultur eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Arbeit und Soziales.

Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/328 und ein Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/319 vor. Von den Fraktionen der CDU und der SPD wurde ein Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/319 als Tischvorlage verteilt.

Zunächst beschloss der Bildungsausschuss, auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 6/319 zu beraten. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/319 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung wurde einstimmig angenommen.

Der so geänderte Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/319 wurde mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen und als vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Inneres weitergeleitet.

Dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl der federführende Ausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/84 abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 5. Sitzung am 26. Oktober 2011 mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/84 und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Er schloss sich mehrheitlich der Empfehlung des federführenden Ausschusses an, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 8. Sitzung am 27. Oktober 2011 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des GBD vor.

Im Verlaufe der Beratung im Innenausschuss stellte die Fraktion der CDU Fragen an den Vertreter des Kultusministeriums. Dieser bat, die Fragen im Rahmen der abschließenden Beratung im federführenden Bildungsausschuss beantworten zu können. Dem folgten die Mitglieder des Innenausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Innenausschuss dem federführenden Bildungsausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des vorgelegten

(Frau Bull, DIE LINKE: Gesetzentwurfes!)

- Gesetzentwurfes, ja der vorgelegten Beschlussempfehlung, genau.

(Frau Bull, DIE LINKE: Da haben wir es! Zehn Punkte! - Heiterkeit im ganzen Hause)

- Ja, jetzt sind wieder alle da, danke. Ich habe nämlich gemerkt, dass es eh keinen interessiert. Aber es gehört dazu.

Also, jedenfalls war das Abstimmungsergebnis 7 : 0 : 4. Beschlossen wurde auch, dass die offen gebliebenen Punkte im Rahmen der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss behandelt werden, was dieser auch prompt gemacht hat.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur nahm die vier Gesetzentwürfe zur Änderung des Schulgesetzes erneut auf die Tagesordnung in der 7. Sitzung am 2. November 2011. Dem Bildungsausschuss lagen zur Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 6/319 Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und den Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Nummer 1 des Änderungsantrages der Regierungsfraktionen, der inhaltsgleich - ich hatte gesagt, dass ich das an dieser Stelle betonen werde - mit Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE ist, wurde einstimmig beschlossen. Hierin geht es um die Streichung von § 86 Absatz 2, weil mit der Errichtung einer eigenen Behörde die Spezifik entfällt und der § 7 des Personalvertretungsgesetzes ohne diese Einschränkung gelten kann.

Nummer 2 dieses Änderungsantrages der Regierungsfraktionen wurde bei vier Enthaltungen beschlossen. Mit dieser Änderung ist eine Grundlage geschaffen worden, Verordnungen ändern zu können.

Die Nummern 2 und 3 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE wurden mehrheitlich abgelehnt. Mit diesen Regelungen sollten sowohl im Schulgesetz Gleichstellungsbeauftragte im Landesschulamt rechtlich verankert als auch die Regelung im Frauenfördergesetz angepasst werden.

Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, in der empfohlen wird, das Gesetz der Landesregierung in der Fassung der vom GBD vorgelegten Synopse zu beschließen, wurde mit einer weiteren mündlichen Änderung beschlossen. Der mündliche Änderungsvorschlag findet sich in § 1 der Ihnen in der Drs. 6/534 vorliegenden Beschlussempfehlung wieder.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im Anschluss an die Sitzung des Bildungsausschusses festgestellt wurde, dass die Überschrift des Artikels 2 lauten muss „Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Ich bitte Sie, bei der Abstimmung über die Artikelüberschriften dieses Gesetzes diese redaktionelle Korrektur zu berücksichtigen.

Außerdem empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag in seiner Beschlussempfehlung, die Gesetzentwürfe in den Drs. 6/37, 6/84 sowie 6/328 abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/534 vor. Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dorgerloh.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von dem heute zu beschließenden Artikelgesetz gehen vier wesentliche Botschaften vom Parlament und von der Landesregierung aus.

Erstens. Wir stärken die Rechte der Eltern und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler, indem sie bereits in diesem Schuljahr wieder selbst darüber entscheiden, welche Schulform nach der Klasse 4 besucht werden soll.

Zweitens. Wir bestimmen die Organisation und die Aufgaben der Schulaufsicht neu. Zum 1. Januar 2012 wird in einem ersten Schritt ein Landesschulamt eingerichtet.

Drittens. Wir schaffen durch die Reduzierung der gesetzlichen Vorgaben für zentrale Klassenarbeiten in den Klassenstufen 4 und 6 neue Entscheidungsfreiräume und Flexibilität im Einsatz, in der Terminierung sowie in der Gestaltung und der Bewertungsrelevanz zentraler Leistungserhebungen.

Last, but not least, viertens. Wir optimieren die Rahmenbedingungen für die Mitarbeit in den Elternvertretungen an Schulen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich diese Botschaften etwas untersetzen. Für alle Schülerinnen und Schüler, die sich seit August im vierten Schuljahrgang befinden, entfällt künftig die Eignungsfeststellung. Sie erhalten - das ist wichtig hier zu betonen - aber weiterhin eine Schullaufbahnempfehlung. Diese entfaltet jedoch keine rechtliche Bindungswirkung mehr. Vielmehr dient sie als substanzielle Grundlage für die Beratung der Eltern. Die Letztentscheidung obliegt den Eltern.

Auf der Grundlage der heutigen Gesetzesverabschiedung wird mein Haus sehr zügig die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um diese Entscheidungen umzusetzen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Errichtung eines Landesschulamtes zum 1. Januar 2012 haben wir erst die halbe Wegstrecke geschafft. Die Neuorganisation der Schulaufsicht im Geschäftsbereich des Kultusministeriums erfolgt in zwei Stufen. Mit der heutigen Gesetzesänderung übertragen wir zunächst alle Aufgaben der Schulaufsicht, die bisher der Abteilung 5 des Landesverwaltungsamtes zugeordnet waren, auf das neue Landesschulamt.

Dabei ist es mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit der Errichtung des Landesschulamtes auch die Präsenz in den Regionen gesichert wird. Neben Halle bleiben die bisherigen Außenstellen als unselbständige Nebenstellen erhalten.

In einer zweiten Stufe werden wir uns dem Innenausbau des Landesschulamtes widmen. Hierbei geht es darum, die bisherige Organisation, aber auch die Aufgaben der Schulaufsicht insgesamt zu

evaluieren und unter den Gesichtspunkten einer höheren Eigenständigkeit von Schule, so wie es im Koalitionsvertrag verabredet ist, einer stärkeren regionalen Präsenz sowie der Nutzung neuer Aufsichtsinstrumente die Schulbehörde modern und effizient aufzustellen.

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich eine von mir eingerichtete Arbeitsgruppe. Dazu zählt auch die Prüfung, ob schulfachliche Aspekte für oder gegen eine Zusammenführung von Landesschulamt und Lisa sprechen. So ist es im Kabinett besprochen und verabredet worden.

In den letzten Wochen wurde zunächst gemeinsam mit dem Innenministerium der detaillierte Übergang von Personal und Aufgaben zum 1. Januar abgestimmt. Hierzu gibt es ein abgestimmtes Verfahren. Der Innenausbau und die qualitätsorientierte Modernisierung sollen bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Meine Damen und Herren! In großem Konsens sind in der Grund- und der Sekundarstufe kompetenzorientierte Lehrpläne eingeführt worden. Für die Gymnasien ist auf der Grundlage bundesweiter Abiturstandards Ähnliches geplant. Diese Umstellung auf kompetenzorientierte Lehrpläne erfordert, von vorrangig punktueller auf eine verstärkt prozessorientierte Leistungsbewertung umzustellen und alle Kompetenzbereiche abbildenden Formen der Leistungsbewertung einzuführen bzw. zu verstärken.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, die gesetzlich normierte Anzahl der zentralen Klassenarbeiten in den Klassen 4 und 6 zu reduzieren - wichtig ist, hier auch darauf hinzuweisen, wir schaffen sie nicht ab -, um den Schulen neue Entscheidungsspielräume sowie mehr Flexibilität beim Einsatz und bei der Terminierung, bei der Gestaltung und der Bewertungsrelevanz zentraler Leistungserhebungen zu eröffnen.

Wir können uns an dieser Stelle auch gut vorstellen, dass wir uns mit der Umsetzung und mit den Erfahrungen, die wir im Bereich der kompetenzorientierten Lehrpläne machen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal anzusehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schule kann ihren Auftrag nur in Kooperation mit Partnern erfüllen. Ganz wichtige Partner sind die Eltern, insbesondere diejenigen, die sich in den Vertretungen ehrenamtlich engagieren. An der Stelle will ich auch einmal all den Eltern, die sich in den Vertretungen ehrenamtlich engagieren, ganz herzlich Dank sagen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Darum haben wir die Anregung des Landeselternrates zur Optimierung der Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Elternarbeit gern in diesen Gesetzentwurf aufgenommen.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz werden zentrale Vorhaben im Schulbereich aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Fachausschuss und bitte Sie um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Brachmann. - Bitte.