Protocol of the Session on November 13, 2015

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Impfstatus sieht die Landesregierung

bei ehrenamtlichen Einsatzkräften von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen als notwendig an?

2. Wer trägt die Kosten notwendiger Schutzimp

fungen, soweit diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es antwortet der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Nadine Hampel für die Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Das Robert-Koch-Institut - das ist das Institut, das im Auftrag der Bundesregierung und der Landesregierungen generell Empfehlungen zu Impfstatus, Gesundheitsstatus, Pandemie und Ähn

lichem gibt - hat am 12. Oktober 2015 eine Empfehlung zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen von Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland veröffentlicht.

Darin wird auch ausgeführt, dass zur Impfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen für Asylsuchende die Standardimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission - kurz: Stiko - erforderlich sind.

Neben den für alle Personen empfohlenen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Influenza für Personen ab 60 Jahren empfiehlt die Stiko bei beruflicher Indikation, die bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch ehrenamtlich Tätigen in den Einrichtungen gegeben ist, zusätzliche Impfungen gegen folgende Erkrankungen: Hepatitis A und B, Auffrischimpfungen gegen Polio, falls die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt, und Influenza während der Saison.

Zur Frage 2: Für die Durchführung der benannten Standardimpfungen ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt verantwortlich. Die Kosten tragen die Krankenkassen.

Versicherte im Sinne des SGB VII, die keine Beschäftigten sind, sowie Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig sind, werden durch die Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ erfasst. Bei Vorliegen von Gefährdungen für die Beschäftigten hat der Arbeitgeber Impfangebote zu machen. Werden diese durch die Beschäftigten angenommen, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Bei den freiwilligen Feuerwehren ist dies grundsätzlich die Kommune.

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gilt die Schutzimpfungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses. Darin ist festgelegt, dass für Personen, die unter anderem in Asylbewerbereinrichtungen arbeiten, die Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B eine Kassenleistung darstellt.

Die Kassenärztliche Vereinigung teilt auf telefonische Nachfrage mit, dass in Sachsen-Anhalt die Schutzimpfungsrichtlinie in diesem Sinne auch ausgelegt wird und die entsprechenden notwendigen Impfungen, die nach Gefährdungsbeurteilung durch den impfenden Arzt für ehrenamtliches Personal in Asylbewerbereinrichtungen erfolgen, von den Krankenkassen zu zahlen sind.

Vielen Dank, Herr Minister. Die Kollegin Hampel möchte nachfragen.

Ich möchte noch einmal nachfragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann richtet sich der Kom

munale Versorgungsverband an die Hauptamtlichen. Mir geht es aber gerade um die Ehrenamtlichen, wie die freiwilligen Feuerwehren, die beispielsweise in der ZASt Brandwache halten. Wer trägt für diese Ehrenamtlichen die Kosten der Impfung, wenn sie gerade nicht von den Krankenkassen übernommen werden?

Ich habe gerade gesagt, dass die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass die Kosten hierfür von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Darauf haben sie sich geeinigt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Krankenkassen die Kosten der Impfungen für die ehrenamtlichen Helfer, auch bei der Feuerwehr, zahlen.

(Herr Erben, SPD: Die zahlen das?)

- Ja, zumindest gehe ich davon aus.

Vielen Dank.

Die zehnte und letzte Frage stellt der Kollege Graner. Das Thema der Frage 10 lautet „Digitales bürgerschaftliches Engagement“. Ganz zum Schluss kommt die Staatskanzlei, nämlich Herr Staatsminister Robra zu Wort. - Bitte, Herr Graner.

Am 15. Oktober 2015 hat der Landtag in der Drs. 6/4493 einstimmig beschlossen, das digitale bürgerschaftliche Engagement im Land zu unterstützen. Auch durch ehrenamtliches Engagement soll die Netzinfrastruktur in Flüchtlingsunterkünften und anderen öffentlichen Orten aufgebaut bzw. verbessert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landes

regierung, um beim Ausbau digitaler Infrastrukturen im Bereich öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie in Flüchtlingsunterkünften die ehrenamtlichen Aktivitäten zu berücksichtigen und einzubeziehen?

2. Gibt es bereits Pläne oder Absprachen zur Um

setzung der Versorgung der ZASt-Standorte mit Wifi-Infrastruktur?

Vielen Dank, Kollege Graner. - Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Zeit seit meinem Geburtstag - das war der 15. Oktober - intensiv genutzt und, wie in der

Landtagssitzung angekündigt, zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zu dem Fachgespräch eingeladen. Dieses Fachgespräch soll am nächsten Donnerstag, den 19. November, stattfinden.

Die netzpolitischen Sprecher aller Fraktionen - auch Sie müssten die Einladung inzwischen erhalten haben - sind hierzu eingeladen. Zudem sind die Medienanstalt, Freifunkinitiativen, Telekommunikationsunternehmen, der VITM, Angehörige der Ressorts und auch freie Initiativen eingeladen worden, also im Grunde genommen all diejenigen, die wirklich etwas dazu beitragen können.

Im Lichte dieses Fachgesprächs wird die Staatskanzlei die nächsten Umsetzungsschritte zum Landtagsbeschluss aus der Drs. 6/4493 festlegen. Das Ministerium für Inneres und Sport wird mit Blick auf die Versorgung von Flüchtlingsunterkünften mit WLAN auch in dieses Gespräch einbezogen.

Derzeit werden in Halberstadt und im Maritim-Hotel in Halle freie WLAN-Angebote der Telekom vorgehalten; das müsste funktionieren. Für die weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es entsprechende Anmeldungen bei der Telekom, die auch mit Nachdruck abgearbeitet werden. Die Umsetzung müsste in den nächsten Tagen und Wochen, je nachdem, wie die Inbetriebnahme erfolgt, stattfinden. Dies steht ganz oben auf der Agenda.

Vielen Dank. Der Kollege Graner hat eine Nachfrage.

Herr Staatsminister, Sie sprachen jetzt von Angeboten der Telekom. Liegen Ihnen auch Angebote von Freifunkinitiativen vor, die Flüchtlingsunterkünfte auszustatten und, wenn ja, wie reagiert die Landesregierung darauf?

Ehrlich gesagt bin ich diesbezüglich im Moment nicht im Bilde. Ich müsste mit Staatssekretär Richter sprechen, der sich darum kümmert. Aber ich will das gern mitnehmen.

(Herr Striegel, GRÜNE: Ihnen liegen Ange- bote vor!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 101. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 49. Sitzungsperiode für den 9., 10. und 11. Dezember 2015 ein. Ich wünsche uns allen ein nachdenkliches Wochenende. Die Sitzung des Landtages ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 13.35 Uhr.