Protocol of the Session on November 13, 2015

Besonders erschreckend ist es, dass der Frauenanteil bei den Anstalten des öffentlichen Rechts mit gerade einmal 13 % ganz besonders niedrig ist. Meine Fraktion gibt sich hier nicht mit der

bloßen Erklärung zufrieden, dass ein höherer Männeranteil in Führungspositionen auch automatisch zu einem höheren Männeranteil in funktionsgebunden Gremien auf der einen und einer Unterrepräsentanz der Frauen auf der anderen Seite führen muss. Hier ist ein komplexes Herangehen nötig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Begründung ist also keineswegs zufriedenstellend. Wir sind hier im Zugzwang. Im Mai dieses Jahres haben wir mit unserer Unterstützung ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männer in Führungspositionen in der Privatwirtschaft auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt im Jahr 2016 in Kraft. Wir fordern jetzt, dass das natürlich auch für den öffentlichen Dienst in unserem Land gelten muss. Wir können als Gesetzgeber nichts von der freien Wirtschaft fordern, was wir nicht selbst umzusetzen imstande sind.

Wir haben vorhin viele Anregungen gehört. Das ist Sache des Ausschusses. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, um über notwendige Maßnahmen und Ideen zu diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Frau Kollegin. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Hampel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift in der heutigen Ausgabe der „Volksstimme“ lautet:

„Frauen im Land sind selten Spitze“

Das entspricht mitnichten der Realität. Die Überschrift hätte besser lauten sollen: Unsere Frauen im Land sind spitze,

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

aber sie sind noch viel zu selten an der Spitze. Umso mehr begrüße ich, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Spitzenkandidatinnen in den Landtagswahlkampf ziehen und damit mit gutem Beispiel vorangehen.

(Herr Borgwardt, CDU: Da habt ihr jetzt et- was!)

- Ja, das muss man jetzt aushalten.

Wenn ich schon einmal bei dem „Volksstimme“Artikel von heute und beim Landtagswahlkampf bin: Liebe Edwina, ich kenne deine persönliche Meinung, die war ja heute auch zu lesen. Das kann aber nicht die Mehrheitsmeinung in der CDU-Fraktion sein; denn sonst hätten wir

heute einen ganz anderen Alternativantrag vorgelegt.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Wir haben eine Quote von 40 % vorgeschlagen. Dazu hat die CDU ganz klar erklärt: Dabei machen wir nicht mit. Deshalb ist der Alternativantrag so, wie er ist. Dennoch ist es gut. Wir wollten das Thema gar nicht abbügeln. Wir begrüßen nämlich ganz ehrlich diese heutige Debatte mit Blick auf die Defizite, die wir in diesem Bereich haben. Wir wollen uns zumindest im Ausschuss noch einmal darüber verständigen.

Frau Kollegin, Sie haben Kritik an der Landesregierung geübt und dabei auch zur Ministerin hinübergeschaut. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Menge auf den Weg gebracht. Ich nenne das Gender-Mainstreaming-Konzept, die Broschüre „Karrierewege von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt“, das Mentoringprogramm usw. Die Ministerin ist darauf eingegangen. Das sind viele Bausteine, die aber nun einmal nicht kurzfristig wirken, sondern auf Langfristigkeit angelegt sind.

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Schauen wir uns einmal die Zahlen von 2010 bis heute an. Die Zahlen sprechen für sich. Von einem Frauenanteil von 27 % in Gremien mit Landesbeteiligung sind wir auf 21 % zurückgefallen. Das heißt doch: Allein mit langfristigen Konzepten, die Frauen von unten nach oben aufbauen sollen, erreichen wir keine geschlechterparitätische Besetzung in unseren Gremien. Das muss für uns Ansporn sein, es in Zukunft besser zu machen und auch über Quoten zu sprechen.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Es gibt den schönen Satz: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir alle sind uns sicherlich darin einig, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben müssen, ihre Berufs- und Lebensplanung zu realisieren. Ein Frauenanteil von 21 % ist nicht zufriedenstellend. Das heißt, es gibt weiterhin die gläserne Decke für Frauen. Da dieser Funktionsvorbehalt nun einmal besteht, ist es völlig logisch, dass wir die Vorgabe des Koalitionsvertrags, einen Frauenanteil von 40 % in Führungspositionen zu erreichen, derzeit nicht erfüllen können.

Frau Quade hat den Beirat „Frauen in Führungspositionen“ angesprochen, der bei der Staatskanzlei angesiedelt ist. Ich bin selbst Mitglied dieses Beirats und habe an vielen Sitzungen teilgenommen. Wir haben in der Tat viel geredet. Die Vorsitzende Nicole Rotzsch hat das übrigens sehr gut gemacht. Wir haben viel geredet. Wir haben viele Expertinnen und Experten angehört. Wir haben

auch gute Vorschläge und Empfehlungen an den Ministerpräsidenten erarbeitet. Es ist aber leider nichts passiert, nichts umgesetzt worden, weil die Empfehlungen des Beirats keinen verpflichtenden Charakter haben. Es waren nur Empfehlungen, die leider im Sande verlaufen sind.

Diese sollten wir in einer Gesamtdiskussion aber noch einmal hervorholen. Vielleicht ist das eine oder andere gute Projekt dabei, das wir in Zukunft aufgreifen sollten, um es umzusetzen.

Wir sind uns also einig: Appelle und Empfehlungen reichen nicht aus. § 10 des Frauenförderungsgesetzes, der eine geschlechterparitätische Besetzung vorschreibt, ist im Moment ein zahnloser Tiger. Denn wenn die Nichteinhaltung dieser Vorgabe keine Folgen hat, dann wird das auch in Zukunft niemand ernst nehmen.

Bereits im Jahr 2011 habe ich eine Kleine Anfrage zur Gremienbesetzung gestellt. Daraufhin hat die Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass wir sicherlich ein modernes Gleichstellungsgesetz brauchen. Mir ist der Name dieses Gesetzes zunächst einmal schnurz.

Es wunderte mich aber, dass die CDU-Fraktion das jetzt so darstellt, als würde es nicht an ihr liegen, dass wir dieses Gesetz noch nicht haben. Ich sehe das ein bisschen anders. Es gibt einen Punkt, zu dem wir bisher keine Einigkeit erzielen konnten. Zahlreiche Eckpunkte haben wir gemeinsam erarbeitet. Bei vielen Aspekten sind wir uns einig, in einem Punkt aber nicht. Dieser betrifft die Frage der Besetzung der Ämter der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Wir sagen, dass dieses Amt ausschließlich weiblich besetzt werden soll. Die CDU hingegen tritt dafür ein, dass es auch männliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben soll. Das ist der Dissens, den wir bisher nicht ausräumen konnten.

Ich finde, zur Ehrlichkeit der Debatte gehört es auch, das so zu benennen. Daran müssen wir weiter arbeiten und darüber müssen wir weiter diskutieren. Das schaffen wir in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Kollegin. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könnte Frau Lüddemann noch einmal sprechen. - Sie möchte das offensichtlich nicht. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Uns liegen der Ursprungsantrag und ein Alternativantrag vor. Wir stimmen zunächst über den Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs 6/4480 ab. Wer stimmt dem zu?

- Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4545 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 48. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/4540

Es liegen uns zehn Kleine Anfragen vor. Auf Wunsch von Beteiligten sollen die Frage 4 und die Frage 1 getauscht werden. Ich rufe also zuerst die Frage 4 auf. Es geht um die Förderung von interkommunaler Zusammenarbeit. Fragestellerin ist Kollegin Edler. Bitte schön, Sie haben das Wort.

DIE LINKE fordert seit der Gemeindegebietsreform eine tatsächliche interkommunale Funktionalreform im Zusammenhang mit effizienter interkommunaler Zusammenarbeit. Aus diesem Grunde ist die Initiative des Landes und der Stadt Oberharz am Brocken zu begrüßen. Hier ist ein Gutachten geplant, welches das Ziel verfolgen soll, zu eruieren, wo Synergieeffekte im Zuge von interkommunaler Zusammenarbeit zu erzielen sind und mit welchem Partner.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Voraussetzungen sind an ein solches

Gutachten und seine Förderung durch das Land geknüpft?

2. Aus welchen Mitteln wird diese Art von Gutach

ten finanziert?

Danke schön. - Es antwortet der Herr Finanzminister. Bitte schön, Herr Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stadt Oberharz am Brocken hat seit ihrer Gründung mit finanzieller Unterstützung des Landes deutliche Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht. Dennoch konnte bislang die dauerhafte Leistungsfähigkeit noch nicht vollständig er

reicht werden. Sie wissen, ich war selbst vor Ort. Viele Abgeordnete dieses Parlaments haben sich ebenfalls eingebracht und diesen Prozess begleitet.

Die zur Verfügung gestellte Unterstützung aus dem Stark-II-Programm kann die Haushaltssituation erst langfristig verbessern. Das ist nicht nur im Oberharz so, sondern bei vielen Gemeinden. Insbesondere in den Jahren 2019 und 2020 wird man das spüren.

Dem Ministerium der Finanzen stehen nach der Genehmigung durch den Finanzausschuss des Landtags Mittel zur Verfügung, um die Konsolidierung durch die Erstattung von Gutachterkosten zu unterstützen. Im Einzelplan 13 sind bei Kapitel 13 12 Titel 633 14 für die Erstattung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Stark II Mittel in Höhe von 250 000 € veranschlagt worden. Der Stadt wurde daher antragsgemäß die Finanzierung eines Gutachtens zur interkommunalen Zusammenarbeit zugesagt.

Voraussetzung für die Finanzierung eines solchen Gutachtens aus Landesmitteln ist, dass ein eigener Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet wird - und auch durchgehalten wird für die Jahre danach - und sich Synergieeffekte für die Konsolidierung anderer Kommunen ergeben. Das heißt, dass wir daraus auch bestimmte Schritte für andere Kommunen ableiten können.

Dabei werden an den Gutachter besondere Anforderungen gestellt wie zum Beispiel die Realisierungsbegleitung. Das ist sehr wichtig. Es geht also nicht nur darum, ein Gutachten vorzulegen. Ich habe das in Eisleben ja selber mitgemacht. Das Schwierige ist es, Beschlüsse zu fassen oder auch erst einmal die Diskussionen in Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen auszuhalten. Hinzu kommt die Erarbeitung von Konzepten und von Entwürfen für eine Zweckvereinbarung. Es geht also auch um die praktische Umsetzung dessen, was im Gutachten als Schritt bzw. Absichtserklärung dargestellt wird.