Danke für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Robra. Bitte schön.
in jedem Fall sind wir in diesem Zusammenhang früher aufgestanden als Mecklenburg-Vorpommern, wo ein
ähnlicher Antrag Ende September 2009 schon behandelt worden ist. In Mecklenburg-Vorpommern machte das auch Sinn; denn dieses Bundesland hat weder ein Landtagsinformationsgesetz noch eine Landtagsinformationsvereinbarung. Wir verfügen über beides.
In unserer Landtagsinformationsvereinbarung steht, dass wir diese in regelmäßigen Abständen gemeinsam evaluieren und verbessern. Wir sind diesbezüglich ohnehin im Gespräch. Wir haben schon im Mai 2008 gesagt, dass wir bereit sind, den Landtag in ein Subsidiaritätsfrühwarnsystem einzubeziehen. Das mag der einzige Punkt sein, über den wir uns noch verständigen müssen, wenn die Voraussetzungen für das Subsidiaritätsfrühwarnsystem geschaffen worden sind.
Sie laufen mit Ihrem Antrag hier so weit offen stehende Türen ein, dass er in der gegenwärtigen Situation schlichtweg überflüssig ist. Wir stehen insbesondere mit dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in einem umfassenden Meinungsaustausch.
Viele der Fragen, die Sie im Ausschuss immer wieder ansprechen, sind, wie Sie wissen, Fragen der internen Selbstregulation und der Selbstorganisation im Landtag. Diesbezüglich mischt sich die Landesregierung nicht ein, das kann sie nicht, das darf sie nicht und das will sie auch gar nicht.
Dazu gehört zum Beispiel die Frage, wie Sie intern sicherstellen, dass Sie die Themen behandeln, die aus Ihrer Sicht prioritär sind. Ich erlebe es teilweise - zumindest in diesem Ausschuss -, dass nicht alle begeistert von den Themen und Schwerpunktsetzungen sind, die Sie behandelt wissen wollen. Das geht anderen wahrscheinlich auch mit Ihnen bzw. andersherum so. Letztlich muss man sich nach dem Mehrheitsprinzip zusammenraufen und schauen, welches Thema man wo behandelt.
Alle Parlamente, der Landtag wie der Bundestag und das Europäische Parlament, sind nicht in der Lage sicherzustellen, dass sich jeder Abgeordnete auf allen Gebieten gleichermaßen auskennt und dass jeder Abgeordnete insofern alle Gebiete gleichermaßen intensiv behandelt. Das zwingt uns auch auf Landesebene, Schwerpunkte zu setzen.
Die Landesregierung legt zu Beginn eines jeden Jahres im Anschluss an die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte der EU-Kommission ihre Schwerpunkte fest und unterrichtet Sie darüber. Das ist, wie ich finde, eine geeignete Grundlage, an der man sich orientieren kann. Sie wissen immer sehr frühzeitig, welche Schwerpunkte die Landesregierung im Laufe des Jahres mit Blick auf die Schwerpunkte, die auch die Kommission vorgibt, zu setzen gedenkt. Wenn Sie weitergehende oder andere Schwerpunkte setzen wollen, bleibt das eine autonome Entscheidung des Parlaments.
Die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon werfen keine grundsätzlich neuen Fragen auf. Brückenklauseln und Notbremsverfahren sind letztlich normale Bundesratsverfahren. Auch die Länder greifen in diesem Sinne über den Bundesrat in die Speichen der Meinungsbildung auf der europäischen Ebene. Für das Bundesratsverfahren haben wir wiederum relativ gut funktionierende Verfahren vereinbart.
Dass das immer viel Material ist, auch auf der Ebene des Bundesrates, beklage ich gelegentlich auch. Ich
nehme auch für mich nicht mehr in Anspruch, jede Bundesratsdrucksache mit dem gleichen Verständnis und derselben Intensität gelesen zu haben wie die, die mich wirklich interessieren. Auch diesbezüglich muss man Schwerpunkte setzen. Auch das versteht sich von selbst.
Aber auch dafür gilt, dass die Landesregierung für die interne Meinungsbildung, mit welchen Dingen Sie sich schwerpunktmäßig befassen möchten, nicht zuständig ist und sich auch gar nicht den Vorwurf zuziehen will, durch eine selbst vorgenommene Gewichtung der Beratungstätigkeit in unlauterer Weise Einfluss zu nehmen. Wir liefern das alles so transparent, wie es möglich ist. Dann sind Sie gefordert zu sagen, was letztlich in welchem Ausschuss behandelt werden soll.
Ich glaube, dass ich aus meiner Sicht über die mit den Begleitgesetzen noch zusammenhängenden Schularbeiten, die wir gemeinsam zu machen haben, erschöpfend berichtet habe, und wäre dankbar, wenn ich von der Verpflichtung, zum Jahresende noch mal zu berichten, in diesem Fall entbunden würde. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Die SPD hat jetzt das Wort. Herr Abgeordneter Tögel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuvor noch kurz die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen denen der Koalitionsfraktionen, für meine Wahl als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen zu bedanken. Ich weiß, dass es nicht jedem leicht gefallen ist, den Arm dafür zu heben. Ich kann mir mehrere Gründe dafür vorstellen.
Ich bedanke mich dennoch und biete natürlich nicht nur den Koalitionsfraktionen, sondern auch den Mitgliedern der anderen Fraktionen an, dass ich in dem Rahmen, der mir möglich ist, der Informationsverpflichtung und den Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtages und des Ausschusses gerecht werden will, die Arbeit im Ausschuss der Regionen im Interesse des Landes und unter Einbeziehung des Landtages möglichst gut zu gestalten.
Kurz zu dem Antrag, der uns heute von der Fraktion DIE LINKE vorgelegt wurde. Herr Minister Robra hat es schon gesagt, es ist der wortgleiche Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben sich wenigstens die Mühe gemacht und die Überschrift geändert, damit man nicht so schnell herausbekommt, dass dieser Antrag in Mecklenburg-Vorpommern schon auf der Tagesordnung stand. Wie auch immer, er ist ansonsten wortwörtlich gleich.
Wir haben mit dem Inhalt dieses Antrages gar nicht so viele Probleme. Sie, Herr Czeke, haben eben gesagt, dass wir uns in der Aktuellen Debatte in der Plenarsitzung Anfang September darüber unterhalten haben. Ich kann dem Redebeitrag, den ich damals gehalten habe, nichts hinzufügen, weil die gleichen Dinge, die Sie heute gesagt haben, schon damals zur Diskussion standen. Damals hatte allerdings die FDP diese Aktuelle Debatte angestoßen.
Wir haben Defizite im parlamentarischen Verfahren. Wir haben Probleme in der Umsetzung unserer Mitwirkungsrechte, und das vor allem aufgrund der Fülle der Materialien, aber auch aufgrund der zum Teil kurzen Fristen, die uns zur Verfügung stehen. Wir beschäftigen uns seit Monaten im Ausschuss in Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung und mit der Landesregierung damit, dieses Verfahren zu verbessern und möglichst effizient und für alle handhabbar zu gestalten. Das werden wir auch weiterhin tun.
Deshalb werden wir diesen Antrag in den Europaausschuss überweisen, allerdings nur in den Europaausschuss, weil dieser bereits mit der Materie befasst ist. Eine Überweisung in den Rechtsausschuss scheint uns nicht nötig zu sein.
Wir werden uns, weil es im Interesse der Parlamentarier ist, dafür einsetzen, dass wir Verfahren finden, die unserer Verantwortung als Parlament gerecht werden. Wir werden aber nicht - auch das habe ich im September schon gesagt - auf ein imperatives Mandat der Landesregierung hinwirken.
Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, die Landesregierung an die Beschlüsse des Landtages binden. Wir erwarten, wenn wir Beschlüsse fassen und die Landesregierung davon abweicht, eine entsprechende Begründung, aber ein imperatives Mandat wird es von uns nicht geben. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung darf dadurch nicht eingeschränkt werden.
Die Mitglieder des Europaausschusses haben die Entschließung der Landtagspräsidenten erhalten. Sie ist uns zugegangen. Sie hat durchaus interessante Aspekte. Ich bedauere auch, dass es in vielen Fällen nicht gelungen ist, diese Aspekte in der praktischen Arbeit umzusetzen. Aber wir werden daran arbeiten. Ich bin optimistisch, dass es uns gelingt, wenn es auch eine Zeit lang dauert, hierbei Verbesserungen herbeizuführen.
Ich will nochmals betonen: Wir sind im Landtag von Sachsen-Anhalt schon wesentlich weiter als andere Landtage in der Bundesrepublik oder andere Regionen mit Gesetzgebungskompetenz. Sie haben wesentlich weniger Möglichkeiten, auch innerstaatlich noch weniger Möglichkeiten, auf Europaebene mitzuwirken. Sie haben zum Beispiel kein dem Bundesrat ähnliches Organ. Wir sollten versuchen, die Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern. In diesem Sinne bitte ich, wie gesagt, um Unterstützung, diesen Antrag in den Europaausschuss zu überweisen.
Vielen Dank für den Beitrag der SPD. - Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Kosmehl hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Czeke, wieder einmal läuft DIE LINKE der FDP hinterher.
Sie machen das leider immer nur zeitlich und nicht inhaltlich. Es würde uns natürlich freuen, wenn Sie unseren Positionen auch inhaltlich folgen könnten. Dass Sie
es zeitlich machen, könnte ich noch verstehen, wenn Sie heute, Herr Kollege Czeke, vorgegangen wären und noch einmal das Ja der Iren zum Vertrag von Lissabon ausdrücklich gelobt
und gesagt hätten, dass jetzt der Weg frei ist für eine Integration und eine Vertiefung der Europäischen Union. Das haben Sie leider nicht gemacht. Ich unterstelle Ihnen das nicht, aber ich hoffe auch nicht, dass Sie all Ihre Hoffnung hinsichtlich der Ablehnung des Vertrages von Lissabon an einen Europafeind, der sich selbst so bezeichnet, nämlich dem Präsidenten der Tschechischen Republik, Václav Klaus, klammern. Das sollte die LINKE nicht tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vertrag von Lissabon ist eine gute Grundlage. Der Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union nach vorn bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles andere, was man zur Integrationsverantwortung sagen muss, habe ich in der Aktuellen Debatte bereits angedeutet oder zum Teil auch ausgeführt. Das will ich heute nicht wiederholen. Ich will die Gelegenheit heute aber nutzen, einen Vorschlag zu machen. Ich hoffe, dass dieser unkonventionelle Weg der Geschäftsordnung entspricht.
Herr Präsident, ich würde Sie ganz persönlich ansprechen wollen und Sie bitten, dass Sie die Fraktionen über den Ältestenrat bitten, Vertreter für eine Arbeitsgruppe zu benennen, die dem Ältestenrat Vorschläge für eine Überarbeitung, eine Fortentwicklung der Landtagsinformationsvereinbarung auf der Grundlage der über den Bundesrat neu hinzukommenden Verpflichtungen unterbreiten soll, die der Ältestenrat dann dem Landtag vorschlagen soll.
Wir würden uns natürlich sehr freuen - auch wenn die Staatskanzlei immer sehr zurückhaltend ist -, wenn sich auch die Landesregierung an den Gesprächen in dieser Arbeitsgruppe beteiligen würde, weil Landesregierung und Landtag nur gemeinsam etwas auf den Weg bringen können. Wir sollten es jetzt angehen. Wenn wir heute hier eine Zustimmung durch Beifall bekommen,
dann hat der Präsident ein Mandat. Ich würde mich freuen, wenn wir uns einbringen könnten und wenn wir an dieser Stelle sagen könnten, wie es weitergeht, und dass wir uns auch als Landtag in Ausführung der Integrationsverantwortung, die der Bundesrat auferlegt bekommen hat, mit der Landesregierung zusammensetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Sie kommen zu spät. Aber wenn wenigstens die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe Ergebnis dieser Debatte ist, dann hat sich Ihr Antrag, Herr Kollege Czeke, am Ende vielleicht doch gelohnt. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kosmehl, für Ihren Beitrag und den interessanten Antrag. - Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Borgwardt hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal haben wir einen Tagesordnungspunkt, unter dem ein Thema behandelt wird, das hoffentlich nicht für die Leere zum Teil auch in meiner Fraktion - das sage ich hier ausdrücklich - verantwortlich ist. Das glaube ich nicht.