Frau Dr. Kuppe, Ihr Antrag - das hat der Vorsitzende vorhin schon ausgeführt - hat bei uns zwei Dinge ausgelöst. Das betrifft zum einen die Definition des Begriffs Mitteldeutschland. Sie haben sie sehr eng auf den Bereich Jena/Leipzig/Halle fokussiert.
Dafür habe ich Verständnis, ein Stück weit auch Sympathie, weil ich aus Halle komme. Aber ich denke, Mitteldeutschland sollten wir weiter fassen. Herr Bischoff wird mir sicherlich darin zustimmen, dass Magdeburg irgendwie auch dazugehört
Der zweite Punkt ist die Frage der Organisation von wissenschaftlicher Kooperation, von Austausch und Vernetzung. Wir sind etwas misstrauisch, dass das der Staat, die Regierung gemeinsam mit den Akteuren wirklich hinbekommt, und fragen uns deshalb, ob wir dabei nicht eher auf die Selbstorganisationskräfte der Wissenschaft vertrauen sollten. Diesbezüglich ist unsere Überzeugung offenbar eine andere.
Wir haben uns in den letzten vier Jahren eher darauf „beschränkt“, die Grundlagen der Hochschulpolitik und auch der Ressourcen von Hochschulpolitik neu zu organisieren. Ich denke, wir haben über die Zielvereinbarungen erst über drei Jahre, jetzt über fünf Jahre eine Verlässlichkeit insbesondere in Bezug auf die Finanzierung, Herr Höhn - das war ja ein Thema -, hinbekommen. Wir haben das auch bei den medizinischen Fakultäten erreicht.
Der Bund hat seine Exzellenzdiskussion etwas überraschend aufgebracht. Diese ist, so denke ich, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz auf einen praktikablen und besseren Weg gesetzt worden.
Ich will mich oder uns nicht selbst loben, aber ich möchte sagen: Wir waren hier im Lande ein Stück schneller. Wir haben im Doppelhaushalt die Mittel für ein von uns aufgelegtes Exzellenzprogramm für die Forschungsförderung veranschlagt. Das war durchaus beachtlich. Ich denke, dass dieses von uns konzipierte Exzellenzprogramm nur Sinn macht, wenn wir es verstetigen. Das heißt, wir werden in den nächsten Jahren über Rahmenverträge und anderes nachdenken müssen, um den Universitäten die Profilbildung, die wir gemeinsam nach einer schwierigen Diskussion hinbekommen haben, zu ermöglichen und um diese Profilbildung über eine Sinnhaftigkeit der Forschungsfinanzierung zu unterstützen und zu befördern. Ich denke, auf diesem Weg sollten wir gemeinsam arbeiten.
Sofern ich die Reaktionen aus den Hochschulen richtig deute - - In der letzten Woche hat die MLU einen Neujahrsempfang veranstaltet. Magnifizenz Grecksch hat an der Forschungsförderung festgemacht, dass das sozusagen der Schlussstein in der hochschulpolitischen Architektur der letzten vier Jahre sein muss. Das sollten wir doch noch gemeinsam hinbekommen. Dann, glaube ich, kann sich die Hochschulpolitik in Sachsen-Anhalt im nationalen Vergleich durchaus sehen lassen. - Vielen Dank.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Darin wird empfohlen, die Anträge in den Drucksachen, die ich vorhin genannt habe, für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft ist damit mehrheitlich zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Ich bitte erneut Herrn Dr. Schellenberger, als Berichterstatter des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft das Wort zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Antrag in der 57. Sitzung des Landtages am 14. April 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Hintergrund dieses Antrages sind die mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und dem Kinderförderungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zum Übergang in die Grundschule, die die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Schulen sowie die Umsetzung des Bildungsauftrages im Kindergarten betreffen.
Wir haben uns in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 8. Juni 2005 mit diesem Thema beschäftigt. Der Kultusminister hat in der Sitzung erneut Bericht erstattet, diesmal über die Neugestaltung des Übergangs zur Grundschule und über die Umsetzung des im Januar 2004 in Kraft getretenen Erlasses „Aufnahme in die Grundschule“.
In dem Bericht brachte er zum Ausdruck, dass bereits auf allen Hierarchieebenen und in allen Arbeitsfeldern, die von diesem Erlass berührt würden, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt worden seien. Es wurde darauf verwiesen, dass bestehende Probleme nicht daher rührten, dass die einzelnen Bereiche nicht genügend auf die Umsetzung der neuen Regelung vorbereitet gewesen seien, sondern daher, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kindertagesstätten und den Schulen zunächst nicht reibungslos verlaufen sei.
Der Kultusminister berichtete, dass es in zahlreichen Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten und Schulen jedoch gelungen sei, die realistischen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der Einrichtungen zu erörtern und auf der Grundlage dieser Realitäten Konzepte der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Einen wesentlichen Beratungsgegenstand im Ausschuss stellte der Umstand dar, dass im Frühjahr 2005 in den Grundschulen des Landes zwei Aufnahmeverfahren zeitlich zusammenfielen. Zum einen betraf es das auf den alten Erlassen aus den Jahren 1993 und 1994 beruhende Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2005/2006; dazu kam gleichzeitig die Anmeldung der Kinder, die zum Schuljahr 2006/2007 in die Grundschule aufgenommen werden sollen, und zwar auf der Grundlage eines Erlasses aus dem Jahr 2004. Zudem war zu beachten, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 die flexible Schuleingangsphase eingeführt wurde.
Das Ministerium nahm auf die Bitte des Ausschusses hin zu dieser Situation noch einmal in einem gesonderten schriftlichen Bericht Stellung. In der Ausschusssitzung am 16. November 2005 wurde durch das Kultusministerium intensiv über diesen Bericht informiert und es wurden der Prozess der Gestaltung der flexiblen Schuleingangsphase sowie der Übergang von den Kindertagesstätten in die Grundschulen beleuchtet.
Die Schulleiter sind in einzelnen Dienstberatungen gebeten worden, gute Vorstellungen und Ideen unter dem Gesichtspunkt „Best Practice“ an das Ministerium weiterzuleiten; diese Beispiele wurden in den Landesbildungsserver eingestellt, um die Möglichkeit zu nutzen, anderen diese Informationen zugänglich zu machen; das soll
Im Ergebnis der Beratung fasste der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: Der Antrag der PDSFraktion ist für erledigt zu erklären.
Daran schloss sich das normale Prozedere an. Die Angelegenheit ist sodann an den mitberatenden Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport weitergeleitet worden. Dieser Ausschuss hat das Thema ebenfalls einstimmig für erledigt erklärt.
Damit stehe ich nun heute hier. Ich bitte das Hohe Haus darum, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu folgen und den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS für erledigt zu erklären. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor, sodass wir gleich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft abstimmen können.
Wir haben gehört, dass der ursprüngliche Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS für erledigt erklärt werden soll. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dies einstimmig so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Ich kann nun den Tagesordnungspunkt 13 aufrufen, möchte das aber nicht tun, ohne Sie darauf aufmerksam zu machen, dass wir zeitlich genau eine halbe Stunde im Rückstand sind. Das bedeutet, dass wir vermutlich die beiden Tagesordnungspunkte, die als letzte für heute Abend vorgesehen waren, nicht mehr schaffen werden; denn der für 18 Uhr eingeplante Termin muss eingehalten werden.
Ich bitte nun Frau Marion Fischer, als Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/1554 und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/1586 wurden in der 40. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2004 zur federführenden Beratung in den Aus
schuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Inneres sowie für Finanzen überwiesen.
Das Thema wurde erstmals in der 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 8. September 2004 aufgerufen. Die Mitglieder des Ausschusses haben damals einstimmig beschlossen, das Thema in jeder folgenden Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen, um sich von der Landesregierung über den jeweils aktuellen Stand der Umsetzung von Hartz IV berichten zu lassen, insbesondere über die Begleitung der Kreise und kreisfreien Städte beim Gesetzesvollzug sowie über die Betreuung der fünf zugelassenen kommunalen Träger bei der Übernahme der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit.
Mein Dank geht an dieser Stelle an Ihr Haus, Herr Minister Dr. Rehberger, und auch noch einmal, wenn Sie das überbringen könnten, an Staatssekretär Dr. Haseloff, der nicht nur in den Ausschussberatungen, sondern auch in vielen bilateralen Gesprächen am Rande die Ausschussmitglieder immer aktuell und zeitnah unterrichtet hat.