Protocol of the Session on January 19, 2006

Ich glaube, es geht letztlich darum - der Innenminister hat es deutlich gemacht -, die innere Sicherheit in diesem Lande weiter zu verbessern - die rote Lampe leuchtet; ich komme zum Ende -; das geht nur über gut ausgebildete Polizisten. Wir sind zuversichtlich, dass dies mit diesem Gesetz noch besser möglich ist, als es vorher schon der Fall war. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir zunächst über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Oder wünscht jemand Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.

Dann geht es insgesamt um die selbständigen Bestimmungen. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit sind sie so beschlossen.

Jetzt stimmen wir über die Gesetzesüberschrift und zugleich über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Es ist das gleiche Abstimmungsverhalten: Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, Ablehnung bei den Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt (Studentenwerksgesetz - StuWG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2365

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/2570

Ich bitte zunächst Herrn Dr. Schellenberger, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtags am 8. September 2005 zur federführenden Be

ratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Die durch die Landesregierung vorgelegte Neufassung des Studentenwerksgesetzes ist in Anlehnung an die aktuellen Entwicklungen und Erfordernisse darauf gerichtet, die Eigenverantwortung der Studentenwerke im Umgang mit ihren eigenen Mitteln und den Landeszuschüssen zu stärken. Dieses Gesetz soll den Studentenwerken größere Freiräume für die wirtschaftliche Effizienz ihrer Betätigung eröffnen, was letztlich der Vorhaltung eines hochwertigen Dienstleistungsangebots für die Studierenden förderlich ist.

Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darauf verständigt, hierzu zunächst eine Anhörung der Vertreter der Studentenwerke und der Hochschulen sowie von Interessenvertretungen durchzuführen. Diese Anhörung fand am 26. Oktober 2005, also am gleichen Tag wie die andere Anhörung, die ich vorhin bereits erwähnt habe, im Landtagsgebäude statt.

Wir haben in der Sitzung am 16. November 2005 über den Gesetzentwurf beraten. Dem Ausschuss lagen Stellungnahmen des GBD und des Landesrechnungshofs vor. Die Linkspartei.PDS legte dem Ausschuss in dieser Sitzung Änderungsanträge vor, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurden. Dagegen fand ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der darauf abzielte, dass Beschlüsse des Verwaltungsrats über die Grundordnung und die Beitragsordnung einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bedürfen, eine große Mehrheit.

Der Gesetzentwurf wurde in der so geänderten Fassung mit 9 : 0 : 2 Stimmen beschlossen. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet. Der Ausschuss für Finanzen hat in der Beratung am 15. Dezember 2005 der vorläufigen Beschlussempfehlung zugestimmt.

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft fand am 11. Januar 2006 statt. In diese wurde noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht, der angenommen worden ist. Unter Berücksichtigung der darin vorgesehenen Änderung wurde über den gesamten Gesetzentwurf abgestimmt.

Der Ausschuss hat dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen zugestimmt. Wir haben uns in Anbetracht der Zeit darauf verständigt, hierzu eine Debatte nicht zu führen. Ich bitte Sie, das Parlament, dieser Beschlussempfehlung heute zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab.

Wenn niemand widerspricht, stimmen wir über alle selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit in der Fassung der Beschlussempfehlung insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit ist das Gesetz ohne Gegenstimme angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist abgeschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke „Harz (Niedersachsen) “ und „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2567

Ich bitte die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke, als Einbringerin für die Landesregierung das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon in den Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-An- halt)“ ist die Notwendigkeit dieses zweiten Staatsvertrages diskutiert worden. Die Debatte im Dezember 2005 war mehr von zeitlichen als von inhaltlichen Argumenten geprägt.

Nachdem der Ausschuss für Umwelt in der Sitzung am 14. Dezember 2005 dem Abschluss des Staatsvertrages in der gemäß der Landtagsinformationsvereinbarung vorgelegten Form zugestimmt hatte, war der Weg frei für die Unterzeichnung des Staatsvertrages über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke.

Die Ministerpräsidenten der Vertragsparteien Herr Wulff und Herr Prof. Dr. Böhmer haben den Staatsvertrag am 5. Januar 2006 in einer würdigen Feier in Wernigerode unterzeichnet. Von allen Rednern wurde die Einmaligkeit dieses Projektes hervorgehoben. Die Länder übergreifende Vereinigung zweier Nationalparke ist beispielhaft und die Umsetzung sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht bemerkenswert.

An dieser Stelle möchte ich allen Bearbeitern dieser Gesetzeswerke, aber auch den Parlamentariern für ihre stets zielgerichtete und effektive Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit dem Staatsvertrag wird die Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung und der Beiräte gelegt. In § 1 Abs. 3 des Staatsvertrages wird ein Verfahren implementiert, das eine kooperative und einvernehmliche Stellenbesetzung bis zur Ebene der Fachbereichsleiter sicherstellt. Angesichts der Einzigartigkeit des Projektes erscheint es auch nicht verwunderlich, dass bei der erstmaligen Besetzung der Fachbereichsleiterstellen ein erhöhter Diskussions- oder auch Abstimmungsbedarf gegeben ist; aber darauf bin ich bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Kasten eingegangen.

Angesichts der Bedeutung der noch vakanten Fachbereichsleiterstellen ist zu beachten, dass die personellen Grundlagen auf Jahre hinaus gelegt werden. Dementsprechend bedarf die Stellenbesetzung eines einvernehmlichen und vertrauensvollen Verfahrens. Nur wenn die Vertragsparteien letztendlich die gemeinsam getragenen Lösungen etablieren, wird die Zusammenführung der beiden Nationalparke auch in der Praxis erfolgreich sein.

Bei der Beurteilung der Auswahlkriterien musste Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Die Arbeitsfähigkeit der

Nationalparkverwaltung ist aber durch die bisherigen oder bis heute als vorübergehend zu bezeichnenden Vakanzen nicht beeinträchtigt worden.

Die Aufsicht über die gemeinsame Nationalparkverwaltung wird nach Artikel 3 des Staatsvertrages durch die jeweils zuständigen obersten Landesbehörden wahrgenommen. Auch in diesem Bereich laufen im Moment zahlreiche Gespräche, um eine in der Praxis möglichst effiziente und unbürokratische Zusammenarbeit zu gestalten. Auch hier gilt, was für den gesamten Vereinigungsprozess maßgeblich ist: Die Grundlagen sind gelegt; nun sind diese mit Leben zu erfüllen.

Die Regelungen bezüglich der Beiräte, insbesondere zu dem Nationalparkbeirat, sind verschiedentlich kritisiert worden. Verlangt wurden fest definierte Beratungsgegenstände, quasi eine Pflichtberatung für die Nationalparkverwaltung. Dies wird der Bedeutung eines Beirates nicht gerecht und führt, wie es insbesondere Herr Ministerpräsident Wulff in Wernigerode ausgeführt hat, zu einer Verschleierung von Zuständigkeiten und Verantwortung.

Ich möchte aber nochmals betonen, dass die Beiräte in ihrer Bedeutung für die Nationalparkverwaltung und die gesamte Region nichts eingebüßt haben. Ich gehe sogar davon aus, dass die Diskussionen im Zusammenhang mit den neuen Nationalparkgesetzen eher zu einer Stärkung der Beiräte geführt haben.

Als eine der ersten Bewährungsproben der gesamten Konstruktion steht die Erarbeitung der nach § 2 Abs. 1 der neuen Nationalparkgesetze erforderlichen Gebietsgliederung in den nächsten Monaten bevor. Es wird sich auch hier am Status quo nichts Wesentliches ändern. Die Arbeiten werden aber in der Schaffung eines gemeinsamen Nationalparkplanes und des völlig neu gestalteten Wegeplanes ihren Abschluss finden; auch dies ist durch diesen Staatsvertrag implementiert worden.

Abschließend möchte ich Sie um etwas bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich denke, der gemeinsame Nationalpark Harz hat es verdient, dass ihm das geschlossene Vertrauen des Hohen Hauses ausgesprochen wird. Nur so wird deutlich, dass die gemeinsame Arbeit für die Natur und die Region auch von diesem Hohen Hause gewollt ist. Ich bitte Sie daher, dem Zustimmungsgesetz Ihre Stimme zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion begonnen. Es spricht Herr Oleikiewitz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich viele Gründe, die Arbeit dieser Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu kritisieren. Wir haben das an dieser Stelle auch gemacht. Bei dem Staatsvertrag zum Nationalpark Hochharz enthalte ich mich dieser Kritik.

(Zustimmung bei der CDU)

Es ist ein Erfolg der Arbeit der Regierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, dass es noch vor dem

Ende der Legislaturperiode zum Abschluss dieses Verfahrens kommt. Das erkennt die SPD neidlos an.

(Zustimmung bei der CDU)

Wie Sie wissen, haben auch wir verschiedene Initiativen ergriffen, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen. Leider hat die Geschichte es anders gewollt. Wir haben es während unserer Regierungszeit leider nicht geschafft. Deswegen noch einmal dieses Lob an Sie.

(Herr Tullner, CDU: Das Ergebnis ist doch gut!)

Es ist nicht alles glatt gelaufen; wir haben das ja auch in den Ausschussberatungen festgestellt. Zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gab es zum Teil einander widerstrebende Ansichten, die erst ausgeräumt werden mussten. Wir haben über den Zusammenschluss der beiden Nationalparke zum Teil sehr emotional diskutiert. Ich glaube aber, letztendlich ist dabei doch ein gutes Ergebnis herausgekommen.