Protocol of the Session on December 9, 2005

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulz. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein zu der Drs. 4/2521, der Beschlussempfehlung des Ausschusses, dem Änderungsantrag der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2525, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2533 und dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/2536.

Nun möchte ich Ihnen den Vorschlag machen, über die Änderungsanträge, die gleichzeitig mehrere Änderungen enthalten, insgesamt abzustimmen und damit auch über die Gesamtheit der selbständigen Bestimmungen. Gibt es dagegen Widerspruch bzw. möchten Sie sich in die Mühen der Ebene begeben und über die Änderungsanträge und die selbständigen Bestimmungen einzeln abstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Ich mache noch darauf aufmerksam, dass Herr Lienau bezüglich des Artikels 1 Nr. 3 eine mündliche Korrektur angebracht hat, über die ich jetzt nicht abstimmen lasse, da diese Änderung automatisch einfließt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS in der Drs. 4/2525 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der SPDFraktion in der Drs. 4/2533 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Oppositionsfraktionen. Gegenstimmen? - Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Nunmehr stimmen wir über den Änderungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion in der Drs. 4/2536 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte.

(Herr Borgwardt, CDU, steht am Saalmikrofon)

- Wir sind im Abstimmungsvorgang, Herr Borgwardt. - Zustimmung bei der SPD-, bei der CDU- und bei der FDPFraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Linkspartei.PDS. Damit ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

So, Herr Borgwardt, nun können Sie sprechen.

Mein Hinweis bezieht sich darauf, dass Sie während der ersten beiden Abstimmungen nicht nach Enthaltungen gefragt haben.

Gut. Da aber sämtliche Stimmen als Gegenstimmen erkennbar waren - -

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

- Hat sich jemand der Stimme enthalten?

(Herr Bullerjahn, SPD: Es ist vorbei! - Herr Scharf, CDU: Es ist vorbei!)

Ich lasse jetzt über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit in der nunmehr durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP veränderten Fassung abstimmen. Wer der Gesamtheit der selbständigen Bestimmungen in der so geänderten Fassung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Damit ist den selbständigen Bestimmungen in der geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über die Artikelüberschriften in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung ab. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Damit ist auch den Artikelüberschriften mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab, die lautet: „Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“. Wer dieser Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion.

Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD-Fraktion. Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und

das Gesetz in seiner Gesamtheit beschlossen worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 15 beendet.

Wir kommen zum heutigen letzten Tagesordnungspunkt 16:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Sachsen-Anhalt (Informationszugangsgesetz für das Land Sach- sen-Anhalt - IZG-LSA) und Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drs. 4/1136

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/2522

Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 20. November 2003 statt. Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abgeordnete Herr Dr. Püchel. Bitte sehr, Herr Dr. Püchel, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 29. Sitzung am 20. November 2003 den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Sachsen-Anhalt und die Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS)

- Das waren nicht Sie, das war damals noch die PDS. - Die Ausschüsse für Inneres, für Kultur und Medien sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten erhielten den Gesetzentwurf zur Mitberatung.

Mit dem Gesetzentwurf hat der Einbringer das Ziel verfolgt, in Sachsen-Anhalt einen umfassenden Anspruch auf Informationszugang in allen Verwaltungsbereichen zu schaffen und den allgemeinen Zugang zu Informationen gegenüber öffentlichen Stellen zu ermöglichen. Dieser Zugang soll sich grundsätzlich auf alle behördlichen Akten erstrecken und damit über die eigenen personenbezogenen Daten hinausgehen. Mit dem Gesetz soll unter bestimmten Voraussetzungen jeder natürlichen und juristischen Person des Privatrechts der freie Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten gewährt werden.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den Gesetzentwurf erstmals in seiner 22. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und eine Anhörung unter Beteiligung der drei mitberatenden Ausschüsse beschlossen. Die Anhörung, zu der Datenschutzbeauftragte sowie Vertreter der Innenministerien verschiedener Bundesländer, von Verbänden und Institutionen eingeladen wurden, fand am 24. März 2004 statt. Die Gäste nutzten die Gelegenheit, über ihre Erfahrungen mit einem Informationszugangsgesetz zu berichten, aber auch ihre Bedenken zu dem Gesetzentwurf vorzutragen.

In der 41. Sitzung am 15. Juni 2005 erarbeitete der Ausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung, mit der den

mitberatenden Ausschüssen mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen wurde. Die Ausschüsse folgten der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung.

Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf war für die 43. Sitzung am 26. Oktober 2005 geplant. Die Fraktionen der CDU und der FDP beantragten in dieser Sitzung, die Beratung über den Gesetzentwurf zurückzustellen, weil seitens der Regierungsfraktionen weiterer interner Beratungsbedarf bestand. Der Ausschuss folgte diesem Antrag und kam überein, den Gesetzentwurf in der Sitzung am 30. November 2005 erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

In der Sitzung am 30. November 2005 führte der Vertreter der CDU-Fraktion aus, dass die Fraktionen der CDU und der FDP den Gesetzentwurf umfassend beraten hätten und dabei zu dem Ergebnis gelangt seien, dass ein Informationszugangsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht benötigt werde. Ein allgemeines Informationszugangsgesetz stelle nach ihrer Auffassung einen Systemwechsel dar. Bislang werde ein Informationszugang gewährt, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt seien, zum Beispiel persönliche Betroffenheit. Mit einem Informationszugangsgesetz würde die Verfahrensweise geändert. Informationen könnten auch von Nichtbetroffenen abgefordert werden.

Die Koalitionsfraktionen würden den Gesetzentwurf auch deshalb ablehnen, weil sie für einen Bürokratieabbau seien. Zur Vermeidung von Rechtsmissbrauch bei der Umsetzung des Informationszugangsgesetzes wäre eine Kontrolle erforderlich, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutete.

Beide Fraktionen wollten außerdem zunächst abwarten, ob sich das Bundesinformationsgesetz bewähre. Dieses habe in der Vergangenheit verschiedentlich zu Rechtsunsicherheit geführt. Das besondere Informationsrecht des Bürgers solle zudem im neuen Umweltinformationsgesetz des Landes festgeschrieben werden. Die diesbezügliche Entwicklung solle weiter beobachtet werden.

Die Vertreterin der Fraktion der Linkspartei.PDS hielt die Argumentation der Koalitionsfraktionen gegen den Gesetzentwurf für nicht hinnehmbar. Ein solches Gesetz führe nicht zu mehr Bürokratie bzw. zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand; diese Annahme sei von keinem der Angehörten bestätigt worden. Es sei außerdem kurzsichtig, wenn von der CDU als Argument gegen den Gesetzentwurf angeführt werde, dass in der Anhörung von einigen Vertretern der Länder ausgeführt worden sei, dass von der Möglichkeit, unter Bezug auf ein solches Gesetz einen Anspruch auf Information zu erheben, kaum Gebrauch gemacht worden sei. Vielmehr könne man nicht erwarten, dass die Bürger von einer solchen gesetzlichen Vorgabe Gebrauch machten, ohne dass zuvor eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit stattgefunden habe.

Der Vertreter der SPD-Fraktion hielt den Koalitionsfraktionen vor, dass sie überhaupt keinen internen Beratungsbedarf mehr gehabt hätten. Sie hätten die Verschiebung der Beratung gewollt, um in der Landtagssitzung im November nicht erklären zu müssen, warum man zum einen ein Umweltinformationsgesetz mit der Begründung wolle, dass die Bürger ein Recht auf Information hätten, und von ihnen in der gleichen Sitzung ein allgemeines Informationszugangsgesetz mit der Begründung abgelehnt werde, die Bürger benötigten ein solches Gesetz nicht.

Die Vertreterin der FDP-Fraktion erklärte, dass ihre Fraktion der Intention des Gesetzentwurfes folge und sie positiv sehe. Sie sei auch aufgrund der Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen in anderen Bundesländern für ein solches Gesetz. Es gebe aber sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Gesetze, die den Bürgern bereits Informationsrechte gewährten. Es müsse zunächst einmal eruiert werden, welche Informationsmöglichkeiten diese Gesetze den Bürgern böten. Eine solche Analyse sei aber nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde werde die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.

Meine Damen und Herren! Im Ergebnis dieser Beratung beschloss der Ausschuss mit 7 : 3 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, diesem Votum zu folgen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Püchel, für die Berichterstattung. - Zunächst hat für die Landesregierung der Minister des Innern Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der Landesregierung sollte der ablehnenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gefolgt werden. Bereits am 20. November 2003 hat Kollege Becker anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs die Position der Landesregierung dargelegt. Ich will Sie mit einer Wiederholung all der Gründe, die gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sprechen, nicht langweilen. Nur so viel:

Der Gesetzentwurf trägt nicht dem Umstand Rechnung, dass wir in unserem Land bereits eine Vielzahl von Einzelregelungen zum Informationszugang für Bürger haben. Im Land Sachsen-Anhalt ist entsprechend der deutschen Rechtstradition der Zugang zu amtlichen Informationen durch ein Geflecht von Einzelvorschriften geregelt. Diese gewähren den Bürgern Zugang zu all den Informationen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Rechte und für die Teilnahme an der staatlichen Gemeinschaft benötigen.

Der Interessenlage des Bürgers wird dabei jeweils Rechnung getragen. So kann der Zugang zu amtlichen Informationen beispielsweise auf Verfahrensbeteiligte beschränkt, vom Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses abhängig gemacht werden, aber auch voraussetzungslos möglich sein. Uneingeschränkten Zugang zu amtlichen Informationen gewähren Bestimmungen über die Veröffentlichung oder die Auslegung von Plänen. In Umweltangelegenheiten besteht freier Zugang zu amtlichen Informationen.

Auf Landesebene befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt derzeit in der parlamentarischen Beratung. An dieser Stelle sei folgender Hinweis erlaubt: Es ist keineswegs inkonsequent, den Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes vorzulegen, aber ein allgemeines Informationsgesetz abzulehnen.

Zum Erlass des Umweltinformationsgesetzes sind wir aufgrund europäischen Rechts und darüber hinaus

nach Artikel 6 Abs. 2 der Landesverfassung verpflichtet. Außer-dem ist das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nicht neu. Wir brauchen das Landesgesetz deshalb, weil im neuen Umweltinformationsgesetz des Bundes die Länder aus Kompetenzgründen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen worden sind.

Im Übrigen: Auch ohne besondere Gesetze stellt die Verwaltung dem Bürger eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Ich möchte nur die Stichworte Internet und E-Government exemplarisch anführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das von der Linkspartei.PDS vorgeschlagene Informationszugangsgesetz würde die Informationszugangsrechte der Bürger nur subsidiär verbessern. Ein solches Gesetz würde nämlich gegenüber anderen Rechtsvorschriften, die den Zugang zu amtlichen Informationen regeln, nur subsidiär gelten können.