Protocol of the Session on December 8, 2005

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Czeke. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Daldrup.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Sachverhalt, der zu diesem Verwaltungsgerichtsverfahren geführt hat, hat die Ministerin ausgeführt. Ich will sagen, dass dies ein fast klassisches Beispiel dafür ist, wie man aus einer Maus einen Elefanten macht, wie man sich hinstellen kann und das aus einer formalrechtlichen Problematik heraus macht; denn mehr ist das nicht.

Dass jemand nach einem Gespräch, dessen Inhalt sich nicht verändert hätte, wenn er die Bevollmächtigung gehabt hätte, eine Strukturreform und die Personalprobleme verschieben soll, ist mir etwas unerklärlich, auch vor dem Hintergrund des Aspekts, dass diese Verschiebung dann zu weiteren Verunsicherungen der Mitarbeiter führt. Wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann würde das bedeuten, dass die Mitarbeiter in den Forstbetrieben oder in der Forstverwaltung weiterhin nicht wissen, wie es weitergeht. Das kann man nun wirklich niemandem

zumuten. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das die Intention der SPD war. Ich kann es mir bei meinem besten Willen nicht vorstellen, dass das so ist.

Wir haben vorhin anhand der Argumentation und der Schwierigkeit, Worte zu finden, um das zu begründen, gesehen, dass auch Sie Schwierigkeiten haben, das vernünftig zu begründen. Es scheint mehr ein Ablenkungsmanöver und ein bisschen ein taktisches Spielchen zu sein. Es ist eine Frage, die weder indirekt noch direkt etwas mit der Forststrukturreform zu tun hat. Das ist vielmehr eine Personalfrage, ein personalrechtliches Problem, das die Parteien unter sich auskehren müssen. Aus meiner Sicht ist es nicht dazu geeignet, um im Parlament eine Verschiebung zu beantragen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass der Antrag abgelehnt werden muss.

(Beifall bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Es gibt keine Alternative zur Ablehnung!)

Danke, Herr Daldrup. - Herr Oleikiewitz, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Diese Möglichkeit nehme ich gern wahr. - Ich könnte jetzt eine ganz einfache Frage stellen, weil Sie mir diese Frage vorhin nicht beantwortet haben. Die Frage lautet: Frau Ministerin, wie gehen Sie mit diesem Beschluss des Gerichts um, wenn Sie dann auch die Begründung dafür haben?

Die Begründung unterstreicht noch einmal den Beschluss des Gerichts und sagt: Das Verfahren zur personalrechtlichen Umsetzung der Forststrukturreform ist aus der Sicht des Gerichts ungesetzlich gewesen. Was machen Sie dann? - Dazu fällt mir als juristischem Laien ein, dass dann alle die, die sich bisher auf eine Stelle beworben haben und diese Stelle nicht bekommen haben, oder die, die bisher außen vor geblieben sind - hier stehen die 400 Personen in Rede -, die Möglichkeit haben, gegen das bisherige Verfahren zu klagen. Was passiert dann? Diese Antwort haben Sie mir nicht gegeben.

Im Übrigen, Herr Daldrup, fing die ganze Geschichte damit an, dass Frau Wernicke den ersten Entwurf für eine Forststrukturreform damit begründete, dass diese Reform durchgeführt werden muss, weil das Land klamm ist und kein Geld mehr hat; deswegen müssen wir gucken, wo wir Geld einsparen können. Das war die Begründung. Sie hat im gleichen Atemzug gesagt, dass keiner entlassen wird. Das heißt also: Wir machen eine Reform, wir sparen Geld ein und das Personal wird irgendwo hin verschichtet, aber es wird keiner entlassen.

Nun haben wir inzwischen festgestellt, dass die Reform trotzdem mehr Geld kostet, als sie kosten sollte. Jedenfalls sagen das die Experten außerhalb des Ministeriums. Diesbezüglich muss ich einfach einmal sagen, da glaube ich denen mehr als den Leuten, die im Ministerium sitzen.

(Oh! bei der CDU)

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es so sein wird. Deswegen denke ich, dass wir diese heutige Debatte mit Recht initiiert haben. Ich glaube schon, dass der Hauptpersonalrat - - Frau Wernicke, mir gefällt die Art und Weise nicht, wie Sie von den Leuten sprechen.

Das sind immerhin die Vertreter derjenigen in den Verwaltungen, die die Arbeit machen. Das will ich einmal ganz klar feststellen.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, die haben auch ein Recht darauf, ordentlich behandelt zu werden. Ich hätte schon erwartet, dass Sie als Vertreterin des Hauses, als oberste Spitze nicht einen stellvertretenden Abteilungsleiter, gleichzusetzen mit einem Referatsleiter, zu den Leuten schicken, der mit den Leuten verhandeln soll, die letztlich die erste Vertretung der Belegschaft sind, sondern dass Sie das selbst machen. Das muss ich an dieser Stelle schon einmal sagen.

Im Übrigen glaube ich schon, dass mich der Eindruck nicht getäuscht hat, dass der Hauptpersonalrat und die Personalvertretung insgesamt in das gesamte Verfahren relativ stiefmütterlich oder halbherzig einbezogen worden sind. Ich glaube schon, dass aus Ihrer Sicht viel mehr möglich gewesen wäre. Offensichtlich wollte das aber niemand in dem Haus. So haben wir jetzt die Situation, wie sie sich jetzt darbietet.

Ich glaube, Sie werden um eine Beantwortung der Frage, was wir mit den Leuten machen, die jetzt vor Gericht ziehen, nicht umhinkommen. Mit dieser Frage müssen Sie sich befassen. Es wäre schön, wenn Sie darauf noch eine Antwort hätten. Ich glaube aber, dass Sie die Antwort heute nicht werden geben können.

Herr Oleikiewitz, Frau Dr. Hüskens hat eine Frage.

Frau Dr. Hüskens.

Herr Oleikiewitz, ich würde Sie gern einmal fragen, ob Sie ernsthaft glauben - die SPD hat ja auch acht Jahre lang in diesem Land regiert -, dass Ihre Minister tatsächlich immer persönlich oder vertreten durch ihre Staatssekretäre oder die Abteilungsleiter 1 in den Personalrat gegangen sind.

Was ich glaube, spielt hier überhaupt keine Rolle, Frau Dr. Hüskens.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin in der vierten Legislaturperiode und habe eine Landesregierung vor mir, die eine Forststrukturreform durchziehen will, ohne die Personalräte ordentlich einzubeziehen. Das ist der Fakt, den ich hier vertrete, und das ist die Tatsache, die wir hier feststellen müssen, Frau Dr. Hüskens.

(Beifall bei der SPD und bei der Linkspartei.PDS)

Weitere Anfragen beantworte ich gern.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Herr Oleikiewitz. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2538 ein.

Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18 und kommen zum letzten Tagesordnungspunkt für den heutigen Tag. Ich bitte Sie, im Saal zu bleiben, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt abgehandelt haben, weil wir uns alle noch auf das weihnachtliche Konzert der Musikschule Bernburg freuen können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Grundschulen in eingemeindeten Orten

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/2247

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/2517

Die erste Beratung fand in der 62. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2005 statt. Herr Dr. Schellenberger kann es nicht mehr erwarten, Bericht zu erstatten. Bitte sehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wollte Ihnen ein bisschen Arbeit abnehmen, aber Sie haben mir Arbeit abgenommen.

Der Antrag wurde also im Juli 2005 hier im Plenum behandelt. Der Kultusminister hat bereits damals darauf aufmerksam gemacht, dass die betroffenen Schulen momentan noch regelgerecht seien und die Problematik erst im Schuljahr 2006/2007 relevant werde. Diese Regelung gilt für Mehrfachstandorte ab 60 Schülerinnen und Schülern. Insofern besteht kurzfristig kein Handlungsbedarf.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich mit dem Antrag am 16. November 2005 beschäftigt. Das Kultusministerium hat in dieser Sitzung noch einmal zu der Thematik berichtet. Es geht im Land insgesamt um 45 Grundschulen, für die der Fall zutreffen würde, dass sie von Einzel- zu Mehrfachstandorten werden.

(Unruhe)

Von diesen 45 Schulen gibt es wiederum neun Schulen, die die Mindestschülerzahl von 60 unterschreiten. Dabei handelt es sich um eine Größenordnung von 40 bis 60 Schüler. Das Kultusministerium hat das Landesverwaltungsamt angewiesen, den Anträgen von Trägern auf eine Ausnahmeregelung für diese Schulen stattzugeben, wenn nachgewiesen wird, dass sich die Schulwegzeiten unzumutbar erhöhen würden.

In Abhängigkeit von den Schulwegzeiten ist es also in den genannten neun Fällen möglich, Ausnahmen zu genehmigen. Der Ausschuss war der Meinung, dass damit das Problem durch das Kultusministerium vortrefflich gelöst worden ist, und er sprach sich dafür aus, den Antrag für erledigt zu erklären.

Ich würde mich freuen, wenn Sie dem nachkommen würden, und bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Dr. Schellenberger, für die Berichterstattung. - Eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2517 ein.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und den Antrag für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag einstimmig für erledigt erklärt worden

(Minister Herr Dr. Daehre: Oh, Weihnachten!)

und wir können den Tagesordnungspunkt 11 verlassen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir am Ende der 69. Sitzung sind und am morgigen Tag um 9 Uhr die 70. Sitzung beginnen.