Protocol of the Session on December 8, 2005

Herr Prof. Dr. Spotka Enthaltung

Herr Stadelmann Nein

Herr Stahlknecht Nein

Herr Steinecke Nein

Frau Theil -

Herr Dr. Thiel Ja

Frau Tiedge Ja

Herr Tögel Ja

Herr Tullner Nein

Frau Vogel Nein

Herr Dr. Volk Nein

Frau Weiß Nein

Frau Wernicke Nein

Herr Wolpert -

Frau Wybrands Nein

Herr Zimmer -

Ist noch jemand im Raum, der seine Stimme abgeben möchte? - Frau Feußner.

(Frau Feußner, CDU: Ich stimme mit Nein!)

- Frau Feußner stimmt mit Nein. Noch jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann zählen wir aus. Die Auszählung verzögert sich noch etwas; es war hier im Saal ziemlich unruhig.

Ich weise darauf hin, dass wir heute früh beschlossen hatten, den Tagesordnungspunkt 18, der die personalrechtliche Umsetzung der geplanten Forststrukturreform betrifft, zu verschieben und ihn heute als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Da sich die Auszählung der Stimmen jetzt noch ein wenig hinzieht, schlagen wir vor, diesen Punkt anschließend abzuhandeln und dann festzustellen, wie viel Zeit wir noch für die Behandlung eines anderen Tagesordnungspunktes haben. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann warten wir jetzt, bis die Auszählung beendet ist.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 4/2539 bekannt: Mit Ja stimmten 38 Abgeordnete, mit Nein 51; es gab eine Enthaltung. 25 Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist der Änderungsantrag der SPD abgelehnt worden.

(Beifall bei der CDU)

Wir stimmen nunmehr über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Kann ich diese Bestimmungen als Paket zur Abstimmung stellen? - Das ist der Fall. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Linkspartei.PDS. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt ihr zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Herr Reck und wenige andere Abgeordnete der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Mehrheit der Oppositionsfraktionen.

Wer gibt dem Gesetz in seiner Gesamtheit die Zustimmung? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Linkspartei.PDS. Damit ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.

(Unruhe)

- Gegen diese Unruhe kann ich jetzt nicht mehr anschreien; irgendwann geht es nicht mehr.

Wie ich angekündigt habe, werden wir jetzt den Tagesordnungspunkt 18 behandeln. Doch zuvor begrüße ich bei uns ehemalige Abgeordnete, die uns schon seit geraumer Zeit zuhören. Da einige von ihnen in der Zwischenzeit bereits gegangen sind, handelt es sich in erster Linie um die Vizepräsidentin a. D. Frau Stolfa sowie um Frau Dr. Weiher, die allen Abgeordneten hier im Haus noch bekannt ist. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18:

Beratung

Personalrechtliche Umsetzung der geplanten Forststrukturreform verschieben

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2538

Dieser Antrag wird von dem Abgeordneten Herrn Oleikiewitz eingebracht. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Anlass unseres Antrages können Sie dem Antrag selbst entnehmen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 beabsichtigt die Landesregierung, wie Sie wissen, die Umsetzung der Forststrukturreform in unserem Lande und parallel dazu deren personalrechtliche Umsetzung. Der Kabinettsbeschluss dazu datiert übrigens vom 6. September 2005, also von einem Zeitpunkt, lange be

vor der Landtag das Waldgesetz beschlossen hat, das zumindest in großen Teilen die gesetzliche Grundlage für die Forststrukturreform gewesen ist. Man war sich offensichtlich schon sehr sicher, dass man Mehrheiten für das Gesamtvorhaben bekommen würde. Es durfte also nichts schief gehen; deshalb hat man den Fahrplan, wie er ursprünglich geplant war, weiter verfolgt.

Gegen die Bedenken der Opposition und auch der Bediensteten und ihrer Vertretungen sind also diese Personaländerung und ebenso die Forststrukturreform auf den Weg gebracht worden. Einwände sind, wie ich eben schon betonte, weniger sachlich als vielmehr in recht arroganter Art und Weise abgebürstet worden.

Das scheint sich nun zu rächen, wenn man den Grund unseres Antrages betrachtet. Uns liegt ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. November 2005 vor, in dem dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bescheinigt wird, bei der personalrechtlichen Umsetzung der Neustrukturierung der Landesforstverwaltung rechtswidrig gehandelt zu haben.

Das ist eine schwerwiegende Feststellung, meine Damen und Herren. Worum geht es?

In Vorbereitung auf die Forststrukturreform hat das Ministerium zur Abwicklung der Personalfragen Fragebögen erstellt und von den Bediensteten im Forstbereich ausfüllen lassen. Das war die Grundlage der personalwirtschaftlichen Umsetzung; jedenfalls sollte es die Grundlage dafür sein.

Das hat man getan, ohne die personalrechtliche Vertretung in dem erforderlichen Maße einzubeziehen; das betone ich an dieser Stelle. Deswegen ist die Personalvertretung in diesem Falle vor Gericht gezogen. Das Ministerium hat nach Gutsherrenart und gegen alle Bedenken des gesamten Hauptpersonalrates diese Forderung ignoriert. Die personalrechtliche Vertretung hat sich das nicht gefallen lassen und ist vor das Verwaltungsgericht Magdeburg gezogen.

Wir können diese Entscheidung nachvollziehen und begrüßen, dass die Vertreter der Betroffenen in der Forstverwaltung diesen Weg gegangen sind. Ich denke, es ist die Wahrnehmung eines unverzichtbaren Arbeitnehmerrechts. Ganz besonders in den heutigen Zeiten ist das, denke ich, eine Tatsache oder eine Forderung, die man nicht hoch genug bewerten kann.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit einem Beschluss vom 23. November 2005 festgestellt, dass das Verfahren zur Neustrukturierung der Landesforstverwaltung hinsichtlich der genannten standardisierten Fragebögen zur personalwirtschaftlichen Umsetzung aufgrund mangelnder rechtzeitiger Mitteilung und Erörterung rechtswidrig ist. Damit sind die geplanten Umsetzungen auf der Grundlage der Fragebögen rechtlich angreifbar. Die personalrechtliche Umsetzung der Forststrukturreform kann also, rein logisch gesehen, theoretisch unmöglich zum 1. Januar 2006 erfolgen.

Frau Ministerin hat die Möglichkeit, von diesem Verfahren noch rechtzeitig zurückzutreten. Es sei denn, sie weist an, diese personalrechtliche Umsetzung dennoch durchzuziehen. Wenn das so ist, Frau Ministerin, muss ich Sie nicht warnen; denn Sie wissen selbst - die Juristen haben es Ihnen bestimmt schon mitgeteilt -, dass Sie eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erwarten haben, die nicht nur seitens des Hauptperso

nalrates, sondern vor allen Dingen seitens der Bediensteten im Forstbereich angestrengt werden werden.

Wir finden es wichtig und auch gut, dass den Betroffenen mit diesem gerichtlichen Urteil dieser Weg eröffnet wird. Wir glauben, dass Sie mit einer Fülle von - ich glaube, es sind insgesamt 400 infrage stehende Stelleninhaber, die möglicherweise vor Gericht ziehen, diejenigen gar nicht eingerechnet, die sich vielleicht ungerechtfertigt auf eine Stelle gesetzt fühlen, auf die sie nicht wollten - Konkurrentenklagen zu rechnen haben.

Frau Ministerin Wernicke, ich kann mir gut vorstellen, wenn das so passiert, dass nicht nur Ihr Ansehen, sondern auch das Ansehen des Landes einen enormen Schaden erleiden wird.

Es geht in unserem Antrag nicht darum, in Schadenfreude zu verfallen und zu sagen, wir haben es schon immer gewusst, sondern wir wollen mit unserem Antrag verhindern, dass das Land Schaden nimmt, nicht nur hinsichtlich des Ansehens des Landes, sondern auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss bestärkt uns in der Ablehnung der Forststrukturreform und kennzeichnet einmal mehr die brachiale Vorgehensweise der Landesregierung beim Umgang mit den betroffeneren Beschäftigten und ihrer Vertretung.

Frau Ministerin, es stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Einwendungen der Personalvertretung eingeflossen sind und in welcher Form und mit welchen Informationen Sie der Personalvertretung welche Beteiligung einräumt haben. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie unter diesen Bedingungen ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren für das Personal gewährleisten wollen - immer im Hinterkopf, dass das Ganze schon am 1. Januar 2006 laufen soll.