Noch einmal Schwein gehabt, meine Damen und Herren, könnte man sagen, wenn es nicht eine Vorgeschichte zu dem ganzen Drama geben würde.
Einen kleinen Moment bitte, Herr Oleikiewitz. Der Lärmpegel ist entschieden zu hoch. Man versteht nichts.
Dann fange ich jetzt noch einmal an, oder wie? - Ich wiederhole: Herr Minister Paqué, noch einmal Schwein gehabt, kann man heute feststellen, wenn man erfährt, dass der Bund nun seiner Zahlungspflicht aus dem Generalvertrag nachgekommen ist.
Gut, dass wir diesen Generalvertrag haben, könnte man da auch sagen. Gut, dass wir zu der Zeit in der Regierung waren, Herr Tullner, als dieser Generalvertrag abgeschlossen wurde; denn ohne uns hätte es ihn nicht gegeben.
Es ist gut für das Land, gut für die Umwelt und vor allen Dingen gut für die Wirtschaft in unserem Land, dass es diesen Generalvertrag gegeben hat; denn wir wissen nicht, ob der Bund in 15 Jahren noch Gelder bereitgestellt hätte, um Sanierungsprojekte in Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das wissen wir nicht.
Jetzt besteht Klarheit. Der Bund wird seinen Pflichten weiterhin in der Art und Weise, wie es der Generalvertrag vorsieht, nachkommen, wenn auch das Land seinen Pflichten nachkommt. Damit haben wir den ersten Knackpunkt erwischt.
Es fing seinerzeit mit der Beleihung des Sondervermögens in Höhe von 150 Millionen € an. Es hat hier in diesem Hause eine angeregte Debatte dazu gegeben, die wir angezettelt hatten und in der wir uns gegen eine Beleihung ausgesprochen bzw. diese kritisiert haben, weil wir befürchteten, dass es eventuell negative Auswirkungen auf die Erfüllung des Generalvertrages durch den Bund haben könnte.
Nun hat die Beleihung nicht unbedingt direkten Einfluss darauf gehabt; aber Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben nach Ihrer Regierungsübernahme nicht nur die Beleihung vorgenommen, sondern haben ab 2003 auch die Landeszuweisungen in das Sondervermögen nicht in der Höhe vorgenommen, wie es erforderlich gewesen wäre.
Das heißt also, der Bund hat gesagt: Liebe Freunde, ich gebe euch das Geld, das noch aussteht - 128 Millionen € -, nur, wenn ihr euren Pflichten nachkommt. Das ist der Kernpunkt der Geschichte gewesen.
Hier jetzt dem Bund die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, wie Herr Professor Paqué das vorhin gemacht hat, ist, glaube ich, der falsche Ansatz, und es ist vor allen Dingen der falsche Partner, dem man die Schuld in die Schuhe schieben will.
Sie haben zum ersten Mal im Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Problem nicht gelöst hätte. Darin sind wir uns sicher alle einig. Das Vermögen in diesem Topf wäre nicht vermehrt worden. Im Gegenteil: Es wäre möglicherweise weniger geworden, als uns lieb gewesen wäre, und wir hätten die Projekte im Land, die wir noch sanieren wollen, nicht sanieren können.
Deswegen ist es gut, dass es noch einmal die Änderung in dem zweiten Gesetzentwurf gegeben hat, der nun wahrscheinlich - ich will es ganz vorsichtig formulieren - eine gewisse Sicherheit bei der Sanierung der Altlasten für die nächsten Jahre bietet. Man muss natürlich auch sagen: Er tut dies aber nur unter der Voraussetzung, dass das Land weiterhin seinen Pflichten nachkommt, die in diesem Gesetz festgeschrieben sind.
Wir hatten schon einmal Gesetze, in denen Pflichten festgeschrieben gewesen sind, die vom Land nicht erfüllt worden sind. Deswegen ist etwas Zurückhaltung bei dem Optimismus, den ich hier versprühen möchte, durchaus angebracht.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, sind aber noch lange nicht die Fragen gelöst: Wie wollen wir die 150 Millionen € Beleihung des Sondervermögens klären? Wie wollen wir diesen Betrag von 150 Millionen €, der letztendlich noch offen ist, irgendwann einmal zurückzahlen? Wir zahlen im Moment Zinsen. Wir müssen den Kredit auch irgendwann einmal tilgen.
Wenn wir, wie Herr Paqué es vorhin gesagt hat, als eine Klausel in dem neuen Vertrag stehen haben, wir müssen die Beleihung aufheben und können künftig keine Beleihungen mehr aufnehmen, dann müssen wir das Geld irgendwoher nehmen. Das stelle ich mir aber schwierig vor.
Ich habe nur die Angst, dass uns die ganze Kiste auf die Füße fällt, wenn wir die Regierung im März des nächsten Jahres übernehmen.
Das würde uns sehr weh tun. Wir hätten es sicher anders gemacht. Aber der Weg, der jetzt beschritten werden soll, ist, denke ich, erst einmal ein Weg in die richtige Richtung, um Sicherheit im Land zu schaffen.
Wir werden dem Gesetzentwurf zwar nicht zustimmen, wir werden ihm aber auch nicht entgegenstehen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Oleikiewitz. - Frau Dr. Hüskens verzichtet auf einen Redebeitrag für die FDP-Fraktion. Daher können wir die Debatte beenden und in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2512 eintreten.
Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. Darüber können wir sicherlich im Paket abstimmen. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.
Zur Gesetzesüberschrift. Wer stimmt ihr zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 7.
Die erste Beratung fand in der 61. Sitzung des Landtages am 7. Juli 2005 statt. Die Berichterstatterin steht schon hier vorn. Es ist die Abgeordnete Frau Weiß. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde in der 61. Sitzung des Landtages am 7. Ju
li 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat sich erstmals in seiner 44. Sitzung am 30. September 2005 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.
In der 45. Sitzung am 24. Oktober 2005 hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt erarbeitet. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage einer insbesondere rechtsförmlich zwischen der Landesregierung und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages abgestimmten Synopse.
Des Weiteren lagen dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung vor. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP sah eine Korrektur des neu eingefügten § 18a vor.
Hiernach wählt die Regionalversammlung ihren Vorsitzenden oder ihre Vorsitzende aus dem Kreis der ihr angehörenden Landrätinnen und Landräte sowie der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Diese Änderung war notwendig, da der Vorsitz in der Regionalversammlung durch einen Hauptverwaltungsbeamten von einem der Träger der Regionalplanung wahrgenommen werden soll.
Entsprechend dem Entwurf könnten auch Oberbürgermeister von kreisangehörigen Städten dafür infrage kommen. Diese Städte sind jedoch nicht Träger der Regionalplanung. Ihre Hauptverwaltungsbeamten sollten daher in das Amt des Verbandsvorsitzenden nicht berufen werden.
Zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD - er liegt heute in etwa der gleichen Fassung wieder vor - wurden seitens der CDU Bedenken angemeldet. Er verfolgt die Absicht, dem Landesentwicklungsplan wieder den Status eines Gesetzes zu verleihen. Erst im Rahmen des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war dieser Status geändert worden.
Die CDU vertrat die Meinung, dass Verordnungen in der Normenhierarchie zwar unterhalb von Gesetzen stünden, aber genauso verbindlich seien wie diese. Darüber hinaus böten Verordnungen die Möglichkeit, weitaus flexibler auf Veränderungen zu reagieren, als dies bei Gesetzen der Fall sei. Der Einfluss des Gesetzgebers auf die Raumordnung sei aus der Sicht der CDU-Fraktion durch das Verfahren der Stellungnahme zur Verordnungsänderung und durch die jederzeit bestehende Möglichkeit zur Änderung des Landesplanungsgesetzes weiterhin gewährleistet. - Mit dieser Begründung wurde der Änderungsantrag der SPD bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 6 : 3 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt.
In der 48. Sitzung am 25. November 2005 wurde der Gesetzentwurf zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag wieder im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr thematisiert. Dazu lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt vor,
So verabschiedete der federführende Ausschuss die Ihnen in der Drs. 4/2515 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dieser zuzustimmen. - Danke schön.