Protocol of the Session on December 8, 2005

würden durch solche präventiven Maßnahmen wirtschaftliche Verluste verhindert werden. Es besteht also ein erhebliches Potenzial, mit dem die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts beim präventiven Verbraucherschutz untermauert werden könnte.

Verbraucherschutz darf nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängen; darin stimmen wir der PDS zu. Der Bund wird daher gebeten, in den Anstrengungen zur Koordinierung der Lebensmittelkontrollen der Länder nicht nachzulassen. Verbraucherschutzminister Seehofer hat dankenswerterweise bereits erste Schritte eingeleitet.

Ein einheitliches Durchführungsrecht und eine bessere Koordination und Kommunikation zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen dem Bund und der EU ist notwendig, da ein nationales Vorgehen ohne Abstimmung nur eine scheinbare Sicherheit geben würde. Die EU-Verordnung über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen vom 29. April 2004, die eine Harmonisierung der nationalen Kontrollsysteme zum Ziel hat und ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden ist, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen.

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die beinahe sämtliche Bereiche der politischen Agenda betrifft, und keine losgelöste Aufgabe einer einzelnen Behörde oder eines einzelnen Ministeriums. Neben Fragen der Lebensmittelsicherheit, dem klassischen Kernbereich der Verbraucherpolitik, haben viele andere rechtliche und wirtschaftliche Verbraucherbelange an Bedeutung gewonnen. Die zunehmende Globalisierung und der technische Fortschritt stellen die Verbraucherpolitik gerade in diesen Bereichen vor neue Herausforderungen.

Aufgrund des Querschnittscharakters berührt und betrifft Verbraucherpolitik jeden von uns, sei es als Käufer, Konsument oder Patient. Für die CDU-Fraktion ist Verbraucherpolitik daher eines der zentralen Anliegen einer bürgernahen Politik.

Eine besondere Verantwortung tragen wir als Land im Hinblick auf die Produktion von Nahrungsmitteln. Unser wesentliches Ziel ist es, das Recht der Menschen auf gesunde, einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel zu gewährleisten. Die Kontrolle von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist ein hochsensibler Bereich, da der menschliche Körper über die Nahrung oder über den Hautkontakt unerwünschte Stoffe aufnehmen kann, die die Gesundheit des Menschen schädigen können.

Die Arbeit der amtlichen Lebensmittelkontrolleure liegt in Sachsen-Anhalt in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte. Nach festgelegten Kriterien und Kontrollintervallen suchen die Kontrolleure vor Ort nach möglichen Schwachstellen und sorgen gegebenenfalls dafür, dass diese abgestellt werden. Sie sind gut ausgebildete Spezialisten, die die hygienischen Verhältnisse vor Ort ebenso kritisch überprüfen wie die Qualität der Produkte und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Die Sachsen-Anhalter wissen, dass sie sich auf die Arbeit dieser Spezialisten verlassen können und dass hier kein Interessenkonflikt zwischen dem staatlichen Untersuchungsauftrag und privatwirtschaftlichen Monopolen vorliegt. Umso wichtiger ist es, dass eine ausreichende Anzahl dieser Lebensmittelkontrolleure tätig ist, um einen vorsorgenden Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Unter der CDU-FDP-Landesregierung haben die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte ihren Personal

bestand an Lebensmittelkontrolleuren deutlich verjüngt und aufgestockt. In den vergangenen Jahren sind neue Mitarbeiter ausgebildet und eingestellt worden, sodass wir personell gut aufgestellt sind. Mittlerweile haben wir - wie es der Minister schon erwähnte - eine jährliche Kontrollquote in Höhe von etwa 80 %. Damit liegen wir weit über dem Bundesdurchschnitt und die Quote ist so hoch wie nie zuvor.

Nun mag mancher reden, die Bürokratie sei an dieser Stelle übertrieben; aber gerade die Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt keine Verdachtsfälle in dem Gammelfleischskandal vorliegen, beweist uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Die Kontrollen geschehen in enger Kooperation mit der heimischen Landwirtschaft, die sich traditionell auf die Produktion hochwertiger Lebensmittel orientiert. Vom Acker bis zur Ladentheke werden innovative Qualitätssicherungssysteme eng miteinander verzahnt. Regionale Kreisläufe, kurze Transportwege, artgerechte Tierhaltung, gesunde Futtermittel, hochwertige Lebensmittelverarbeitung, betriebliche Eigenkontrollen und ein schlagkräftiges staatliches Kontrollsystem mit zeitgemäß ausgestatteten Laboren sind die wesentlichen Stützpfeiler der sachsen-anhaltischen Verbraucherpolitik.

Wir wissen, dass Verbraucherschutz ein dynamischer Prozess ist und dass man Krisen am besten dadurch meistert, dass man ihnen zuvorkommt. Wir haben uns deshalb für die nächste Legislaturperiode vorgenommen, mit einem modernen Verbraucherschutzprogramm völlig neue Akzente zu setzen. Dann wird es erstmalig verbindliche Festlegungen für ein Verbraucherschutzprogramm in Sachsen-Anhalt geben.

Dazu gehört nicht nur, dass wir das hohe Niveau an Personal halten wollen. Vielmehr wollen wir zum Beispiel die Untersuchungsmöglichkeiten der Labore noch effektiver und zielgerichteter einsetzen. Das wird in ein aufeinander abgestimmtes Konzept über Schwerpunktlaboratorien münden. So sollen knappe Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden.

Damit wollen wir den steigenden Anforderungen bei analytischen Fragestellungen noch besser gerecht werden. Dabei sind wir im Landesamt für Verbraucherschutz bereits ein gutes Stück weitergekommen.

Mit dem Austausch von Laborkapazitäten in SachsenAnhalt, Thüringen und Sachsen werden wir Einspareffekte erschließen, ohne Abstriche an unseren Aufgaben und an unseren Qualitätsansprüchen zuzulassen.

Zurzeit vergeben wir keine Laborprüfungen an private Unternehmen. Vielmehr haben wir erst einmal dafür gesorgt, dass im Landesamt für Verbraucherschutz eine effektive Auslastung der Laborkapazitäten erfolgt. Zusätzlich werden wir in dem bereits erwähnten Verbund mit den Ländern Sachsen und Thüringen weitere Kostensenkungen realisieren.

Gegenwärtig bereiten wir die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für alle Behörden im kommenden Jahr vor. Dabei werden wir uns am hessischen Qualitätsmanagementsystem orientieren, welches bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen hat.

Für die Einführung gibt es aus dem Ministerium auch Hilfestellung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier wird ein System auf den Weg gebracht, das in anderen Bundesländern mit gutem Erfolg eingeführt wurde.

Dieses Qualitätsmanagementsystem ist so gut, dass die nicht unbedingt der CDU nahe stehende alte Landesregierung in NRW angefragt hat, ob man nicht das Know-how und das Konzept dieses Qualitätsmanagements in Nordrhein-Westfalen übernehmen könnte. Das fragte Bärbel Höhn, die Verfechterin des Verbraucherschutzes schlechthin. Also kann es bei uns doch nun wirklich nicht schlecht sein.

Heute gibt es in Sachsen-Anhalt mehr denn je Verbraucherschutz und Arbeit, die im Rahmen des Verbraucherschutzes erledigt wird. Heute wird in Sachsen-Anhalt mehr in der Lebensmittelüberwachung, in der Überwachung der Tiergesundheit und im allgemeinen Verbraucherschutz - ich meine damit auch den wirtschaftlichen Schutz der Menschen - gearbeitet.

Wir werden diesen Weg gemeinsam mit dem Minister sehr konsequent weiter beschreiten und sind froh, dass die Landesregierung zum ersten Mal die wichtigsten Zuständigkeiten in einer Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz beim Ministerium für Gesundheit und Soziales gebündelt hat. Auch das hat es vorher in Sachsen-Anhalt nicht gegeben.

Lassen Sie mich zu einem weiteren wichtigen Punkt kommen, und zwar zu der Frage: Wie können sich unsere Menschen schnell, effektiv und wirksam über die Belange des Verbraucherschutzes informieren?

Eine wichtige und immer besser verfügbare Informationsquelle für die Menschen in unserem Land sind heute Internetportale, die tagesaktuelle, wissenschaftlich fundierte und gut recherchierte Verbraucherinformationen enthalten. Neben den etablierten Beratungsstellen vor Ort sind sie ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Verbraucherinformationssystem. Sie bieten Infos, die bequem und zu jeder Tageszeit am heimischen Computer abgerufen werden können.

Wir haben einmal recherchiert und dabei herausgefunden: Das Angebot von Bund und Verbraucherschutzorganisationen ist so gut vernetzt, dass wir vielfältige Informationen auf allen Ebenen finden. Hervorheben möchte ich hier die Homepage www.Verbraucherschutz.SachsenAnhalt.de. Diese ist ein wirklicher Informationsfundus für Verbraucher. Wer einmal Zeit haben sollte, diese zu recherchieren, dem sei empfohlen: Tun Sie das ruhig einmal.

Die Verbraucherzentralen in Sachsen-Anhalt sind ein weiterer wichtiger Faktor für die unabhängige und kompetente Beratung und die Information unserer Menschen. Die Abhängigkeit von der jährlichen Haushaltslage und den entsprechenden Veränderungen bei der jährlichen staatlichen Förderung stellt allerdings - auch das sehen wir so - ein Problem für die Kontinuität der Beratungstätigkeit dar. Wir brauchen Konzepte für die Stärkung der Unabhängigkeit und die finanzielle Sicherung der Verbraucherberatung.

Wir werden dafür sorgen, dass die Existenz der Schuldnerberatungsstellen gesichert bleibt. In Deutschland - somit auch in Sachsen-Anhalt - sind immer mehr private Haushalte überschuldet oder insolvent. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigte auf, dass es Ende 1999 rund 2,77 Millionen überschuldete private Haushalte gab. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass heute fast doppelt so viele Haushalte betroffen sind.

Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich in Deutschland in nur fünf Jahren verdreifacht. Ein Ver

gleich der Zahl der Insolvenzanträge im April 2004 mit der Zahl aus dem April 2003 zeigt, dass die Zahl der privaten Insolvenzen in diesem Zeitraum um 30 % gestiegen ist.

Zunehmend geraten auch junge Menschen in die Schuldenfalle. Nach einer Studie des Instituts für Jugendforschung ist jeder zehnte Jugendliche oder junge Erwachsene bereits mit durchschnittlich 1 550 € im Minus. Eine Ursache dafür liegt in der exzessiven Nutzung des Handys.

Wir suchen nach Möglichkeiten dafür, dass Kinder und Jugendliche durch verstärkte präventive Maßnahmen schon in Kindergarten und Schule den Umgang mit Geld lernen. Darüber hinaus sollten zusammen mit der Telekommunikationswirtschaft Lösungsansätze entwickelt werden, um zu erreichen, dass die Jugendlichen mit den modernen Medien verantwortungsbewusster als bisher umgehen. Es muss aber für Betroffene aller Altersgruppen unter Beteiligung der Wirtschaft und der Kreditinstitute im Rahmen von Aufklärung und Schuldnerberatung allgemein ein Weg aus den Schulden gesucht und gefunden werden.

Auf einige Felder des gesundheitlichen Verbraucherschutzes möchte ich noch kurz eingehen und Ihnen diesbezüglich insbesondere die Ziele unserer Partei zu speziellen Aspekten der Verbraucherpolitik näher bringen.

Erstens Übergewicht und Fehlernährung. Übergewicht und Fehlernährung sind für Industriegesellschaften ein wachsendes Problem. In Deutschland sind davon vor allem Kinder und Jugendliche betroffen. Wegen der möglicherweise daraus folgenden chronischen Krankheiten und deren Behandlungskosten ist die Fehlernährung nicht nur individuell, sondern auch unter dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt zu bekämpfen. Hierbei muss es uns gelingen, Programme zu schaffen, die verschiedene Ebenen erfassen.

Zentral ist dabei die Aufklärung über Ernährung und über die Nahrungs- und Lebensmittelzubereitung. Diese muss an und durch Eltern, aber auch durch Lehrer durchgeführt werden. Eltern und Kinder müssen dafür sensibilisiert werden. Ernährung, Bewegung und Freizeitgestaltung müssen wieder zu einer gesunden Lebensführung zusammengeführt werden. Fortbildung, aber auch die Aufnahme von Ernährungskunde in die Lehrpläne sollten als Anregung für die künftige Legislaturperiode umgesetzt werden.

Zweitens Patientenrechte in der Gesundheitspolitik. Patienten und Versicherte müssen in ihrer Eigenverantwortung und Eigenbestimmung gestärkt werden. Wir wollen nicht, dass über ihre Köpfe hinweg bestimmt und gehandelt wird. Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Patienten und Versicherten in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Mitsprache bei der Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den gesetzlichen Leistungskatalog. Gerade die Betroffenen und Zahlenden müssen mitreden können, wenn es um die Qualität der medizinischen Versorgung geht.

Stärkung der Patientenrechte bedeutet aber auch systematische Information der Patienten. Nur so können Patienten auf der Basis fachlicher Beratung sinnvolle eigene Entscheidungen treffen. Patienten wollen keine Bittsteller sein, sondern als mündige Personen wahrgenommen und respektiert werden.

Der Respekt vor Patienten und Versicherten gebietet es auch, ihnen Optionen hinsichtlich des Umfangs ihres Versicherungspaketes einzuräumen. Solidarität ist auf Dauer ohne Eigenverantwortung nicht lebensfähig.

Drittens Stärkung der Verbraucher- und Patientenrechte im Bereich der Schönheitschirurgie. Fehlende oder mangelhaft ausgestaltete Patientenrechte können im Bereich Schönheitschirurgie/Schönheitsoperationen besonders gravierende Folgen für die Betroffenen haben.

Obwohl die Anzahl der Schönheitsoperationen von Jahr zu Jahr steigt - zum Beispiel ließen sich im Jahr 2002 800 000 Menschen auf diesem Gebiet operieren -, ist der Begriff „Schönheitschirurg“ in Deutschland bisher nicht rechtlich geschützt, sodass jeder approbierte Mediziner die Bezeichnung führen, mit ihr werben und entsprechende operative Eingriffe durchführen kann, ohne dafür besondere fachliche Qualifikationen zu haben. Dies reicht bis hin zu Heilpraktikern, die legal Fettabsaugungen durchführen dürfen.

Die Folgen einer mangelhaften medizinischen Qualifikation reichen von unzureichender Aufklärung der Patienten und dauerhaften Schmerzen und Fehlstellungen über lebensgefährliche Komplikationen während und nach der Operation bis hin zum Tode des Patienten.

Wir fordern daher zur Verminderung gesundheitlicher und kosmetischer Schäden in Anlehnung an europäische Initiativen auch in Deutschland die Entwicklung geeigneter Zertifizierungsverfahren für Ärzte, die so genannte Schönheitsoperationen durchführen. Darüber hinaus müssen gewerbliche Institutionen, die primär Schönheitsoperationen durchführen, stärker kontrolliert werden. Außerdem sind die Wettbewerbsbeschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes auf Schönheitsoperationen, das heißt auf medizinisch nicht indizierte Eingriffe auszuweiten. Vor allem aber sind Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu verbieten.

Viertens Gentests und Datenschutz. Der Fortschritt der humangenetischen Forschung lässt eine Fülle neuer diagnostischer Möglichkeiten erwarten. In den vergangenen Jahren war eine Zunahme sowohl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnosemöglichkeiten zu verzeichnen. Genetische Daten sind persönliche, identitätsrelevante Gesundheitsdaten mit hohem prädikativen Potenzial, die auch Informationen über Dritte, wie zum Beispiel Verwandte, offenbaren können. Zum einen sind der Umfang und ihre mögliche Bedeutung für die Betroffenen oft nicht abschätzbar, zum anderen bergen genetische Daten Risiken sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung, die deshalb ein entsprechend hohes Schutzniveau gegenüber möglichem Missbrauch erfordern.

Gerade um die positiven Chancen genetischer Diagnostik nutzen zu können, bedarf es gesetzlicher Regelungen, die das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Wissen, das Wissen auf Nichtwissen, das Recht auf Durchführung und das Recht auf Ablehnung eines Gentests sichern können.

Die Durchführung von Gentests ist von einer schriftlichen Zustimmung der Betroffenen abhängig zu machen. Für den Umgang mit gentechnischen Daten gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen; sie dürfen nicht missbraucht werden.

Meine lieben Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Bemerkung sei mir hier noch gestattet. Die

vorgezogene Bundestagswahl hat für die Agrarwirtschaft und für die Bürger Deutschlands zweifellos entscheidende Vorteile gebracht. Jetzt ist Schluss mit der grün durchtränkten Ideologie in der Agrarpolitik und mit sachfremden Entscheidungen, die viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gekostet haben.

(Zustimmung bei der FDP - Unruhe bei der SPD)

Jetzt ist Schluss mit dem Konfrontationskurs von Frau Künast gegenüber einem Berufsstand, der darin gipfelte, den Bauernverband als mafiöses Gebilde zu bezeichnen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Herr Hauser, FDP: Jawohl!)

Jetzt ist Schluss mit dem sinnlosen Verpulvern von Haushaltsmitteln für Propaganda, die den Öko-Bauern nichts gebracht hat

(Oh! bei der SPD - Zuruf von Frau Dr. Kuppe, SPD)