Protocol of the Session on December 8, 2005

Frau Ministerin, es stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Einwendungen der Personalvertretung eingeflossen sind und in welcher Form und mit welchen Informationen Sie der Personalvertretung welche Beteiligung einräumt haben. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie unter diesen Bedingungen ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren für das Personal gewährleisten wollen - immer im Hinterkopf, dass das Ganze schon am 1. Januar 2006 laufen soll.

Ich glaube, dass bei den vielen Personalmaßnahmen, die geplant sind, nicht klar ist - insgesamt sind es 1 150 Personalmaßnahmen, die zum 1. Januar 2006 realisiert werden sollen -, wie das Ganze funktionieren soll. Sie werden uns sicherlich heute darauf eine entsprechende Antwort geben. Ich bin sehr gespannt darauf. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Oleikiewitz, für die Einbringung. - Für die FDP-Fraktion wird die Abgeordnete Frau - - In meinen Unterlagen steht, dass Frau Ministerin Wernicke am Ende sprechen möchte. - Sie haben natürlich den Vortritt. In meinen Unterlagen steht, dass Sie zum Schluss reden möchten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD stellt den Antrag, die Landesregierung durch den Landtag aufzufordern, die für den 1. Januar 2006 geplante personalrechtliche Umsetzung der Forststrukturreform zu verschieben.

Es freut mich, Herr Kollege Oleikiewitz, dass die SPD mittlerweile die Reform an sich akzeptiert zu haben scheint.

(Zustimmung bei der CDU)

Ihnen geht es nur noch um eine Verschiebung der Umsetzung. Ein herzliches Dankeschön für die Akzeptanz.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der SPDFraktion, Sie begründen Ihren Antrag mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. November 2005. Derzeit liegt lediglich der Beschlusstext vor. Eine schriftliche Begründung fehlt noch. Die Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.

Aber worum geht es: Das Verwaltungsgericht führt in einem personalvertretungsrechtlichen Verfahren aus, dass die Ausgabe oder Nutzung der im Zusammenhang mit einem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 15. September 2005 mit der Überschrift „Neustrukturierung der Landesforstverwaltung SachsenAnhalt - personalwirtschaftliche Umsetzung“ stehenden standardisierten Bewerbungsbögen ohne vorherige rechtzeitige Mitteilung und Erörterung mit dem Personalrat rechtswidrig gewesen sei. Schon diese Formulierung auch des Verwaltungsgerichtes beschreibt, dass es hierbei um ein Beteiligungsrecht, nicht um ein Mitbestimmungsrecht geht.

Ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern - ich habe das in einer Debatte hier im Landtag schon einmal getan und habe auch die interessierten Kollegen des Landtages darüber informiert -: Die Beteiligung der Personalräte war immer gegeben. Ich will auf die Weigerung des Hauptpersonalrates hinweisen, an Lenkungsausschüssen, an Informationsgesprächen und an ähnlichen Beratungen teilzunehmen. Ich will auf die Verweigerungshaltung, um - ich zitiere - „nicht als Feigenblatt zu gelten“, nicht weiter eingehen.

Unser Hauptpersonalrat versteht es gut - das muss ich zugeben -, öffentlichen Protest zu organisieren. Die SPD-Fraktion hat hier in diesem Landtag - da muss ich meine Kollegen anschauen - weder über personalrechtliche Angelegenheiten der Polizisten noch über die des Landesverwaltungsamtes diskutiert. Also, der HPR versteht es ganz gut, die Parlamentarier zu gewinnen. Da muss ich ihm ein Kompliment machen.

Zu dem konkreten Beteiligungsrecht wäre zu sagen, dass am 23. September 2005 eine Erörterung zum Erlass vom 15. September 2005 stattfand. Demzufolge gab es auch eine Erörterung zu dem standardisierten Bewerbungsbogen zwischen Vertretern des Hauptpersonalrates und dem stellvertretenden Leiter der Zentralabteilung des Hauses.

Der Hauptpersonalrat hat jedoch bei den Anhörungsterminen in dem obigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg geltend gemacht, dass dies mangels einer entsprechenden Vertretungsbefugnis gemäß § 7 des Personalvertretungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt keine Erörterung im Sinne des § 60 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gewesen sei. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier lediglich um die Frage, ob der stellvertretende Abteilungsleiter 1 befugt war, in Vertretung der Ministerin und des Staatssekretärs dieses Gespräch zu führen. - So weit zum vertrauensvollen Umgang eines Personalrates mit einer Hausleitung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wegen dieser Frage hat der Hauptpersonalrat das Verwaltungsgericht angerufen. In der Beurteilung dieses Schrittes stellt sich auch die Frage, ob der Hauptpersonalrat gegen seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen hat; denn die Personalvertretung ist nach dem

Personalvertretungsgesetz zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Dies hätte eigentlich bedeutet, dass vor einem Anruf des außenstehenden Verwaltungsgerichtes die Dienststelle auf einen mutmaßlichen Fehler hingewiesen wird. Ich habe dies so ausführlich geschildert, damit Sie wissen, aus welchen Gründen Gerichte angerufen werden.

Meine Damen und Herren! Aber die Landesregierung und insbesondere Frau Ministerin Wernicke, die einen kooperativen, partnerschaftlichen Führungsstil verfolgt, ist lernfähig. Ich habe die Mitarbeiter meines Hauses angehalten, künftig über jedes Gespräch, zumindest mit den Herren Behrendt und Heldt vom Hauptpersonalrat, mag es auch noch so unverbindlich erscheinen, Protokolle oder Vermerke anzufertigen. Ich habe meine Mitarbeiter angehalten, vor jedem Gespräch und vor Beginn einer Beteiligung oder einer Erörterung nachzufragen, ob der Vertreter der Hausleitung vom Hauptpersonalrat auch in diesem Sinne anerkannt wird. Es ist schlimm, dass das so ist, meine Damen und Herren.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein paar Bemerkungen an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion. Beim Chef der Denkfabrik der SPD auf der Bundesebene scheint der Blick für aktuelle Notwendigkeiten hier und heute im Land in der Schublade verschwunden zu sein. Ihre Visionen, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD, bis 2020 - ich habe dieses Zukunftspapier gut gelesen - und die Absicht, jährlich netto 1 760 Stellen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen, mag auch die neu gewählte CDU-FDP-Regierung übernehmen. Aber wenn Landespolitiker Ihres Profils diese Art von Personalvertretung gut heißen, wird es nicht gelingen, diese Personalabbaurate umzusetzen. Oder sie wird nur zum Schaden oder zur Verunsicherung der Beschäftigten führen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Zum Ablauf der Forststrukturreform ist Folgendes zu sagen: Mit der sich auf die Vergangenheit beziehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht keine Verschiebung der für die Zukunft geplanten Umsetzung der Forststrukturreform einher. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass ein in der Vergangenheit liegender Vorgang rechtswidrig war. Unabhängig davon wurde die in Rede stehende Erörterung mit dem Hauptpersonalrat am 6. Dezember 2005 durch den Staatssekretär nachgeholt. Die Erörterung ist nachgeholt worden.

In dieser Erörterung konnte der Hauptpersonalrat keine Argumente vorbringen, die eine Abweichung von der bisher vorgesehenen Verfahrensweise zur personalwirtschaftlichen Umsetzung der Forststrukturreform rechtfertigen oder als notwendig erscheinen lassen. Die langfristig angelegte personalwirtschaftliche Planung sieht vor, dem Forstpersonal zum 1. Januar 2006 die neuen Aufgaben zunächst kommissarisch im Wege der Abordnung bzw. im Wege der befristeten Umsetzung zu übertragen. Es handelt sich folglich lediglich um vorübergehende personalrechtliche Maßnahmen. Bis zum 16. Dezember 2005 wird die Versendung der Personalverfügungen erfolgt sein.

Ich bin der Meinung, dass das von mir gewählte Verfahren, in das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstverwaltung sehr konstruktiv einbringen konnten und auch eingebracht haben, für alle Betroffenen das praktikabelste ist. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand wird das in den meisten Fällen - sicherlich gibt es gewisse

persönliche Betroffenheiten - zu respektablen Lösungen führen.

Im Übrigen begrüße ich ausdrücklich das Agieren das Gesamtpersonalrates, welcher im Verfahren auftretende Fragen und Probleme benennt und sich um eine gemeinsame Klärung bemüht. Das ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der SPD-Fraktion in dem Antrag angesprochene endgültige und abschließende personalrechtliche Umsetzung der Reform erfolgt, beginnend mit Januar 2006, zeitlich gestreckt bis zum Sommer 2006. Da es sich, anders als von der SPD-Fraktion behauptet, bei den zum 1. Januar 2006 vorgesehenen Maßnahmen um keine abschließenden Maßnahmen handelt, ist eine Verschiebung keineswegs erforderlich. Insofern ist der vorliegende Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Nunmehr wird die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion sprechen. Doch zuvor habe ich die Freude, Damen und Herren der Stipendiatengruppe Magdeburg der Hans-BöcklerStiftung zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich den Antrag der SPD-Fraktion leider erst heute Morgen auf meinem Tisch gefunden habe - er ist uns gestern zugefaxt worden; es stand auch leider nicht darauf, dass er heute behandelt werden soll -, habe ich anders als Herr Oleikiewitz nicht die Möglichkeit gehabt, mir selber von dem Sachverhalt, über den wir heute reden, ein Bild zu machen. Deshalb möchte ich - ich gehe davon aus, dass die Ministerin den Sachverhalt aus der Sicht der Regierung hinlänglich dargestellt hat - nur zwei persönliche Bemerkungen machen.

Zum einen war es in dem Ministerium, um das es geht, eigentlich immer üblich, dass der Personalrat, wenn er der Auffassung war, dass die Hausleitung nicht ausreichend vertreten sei, dem Kollegen - meistens war es der Referatsleiter für Personal oder der für Organisation - die persönliche Sympathie versichert hat, um ihm dann zu sagen, dass man ihn nicht als adäquaten Ansprechpartner betrachte. Dann wurde entweder ein neuer Termin angesetzt, an dem die Hausspitze, der Abteilungsleiter, der Staatssekretär oder der Minister, teilnehmen konnte.

Man hat aber auf der anderen Seite häufig Gespräche mit dem Referatsleiter für Personal oder dem für Organisation, wie in diesem Fall, geführt, ohne dass es anschließend beanstandet worden wäre. Deshalb konnte der Kollege auch nicht automatisch davon ausgehen, dass er nicht als adäquater Vertreter angesehen wird, um mit dem Hauspersonalrat oder mit dem Hauptpersonalrat Gespräche zu führen.

Ich hätte es schon als fair empfunden, wenn man vorher darauf hingewiesen oder, was auch des Öfteren vorgekommen ist, im Nachhinein auf solche Verfahrensfehler aufmerksam gemacht hätte. Das gehört auch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu ist nicht nur die Hausleitung angehalten, sondern auch der Personalrat.

Eigentlich hat man sich daran immer gehalten. So kenne ich es zumindest aus den Jahren, in denen ich Personalratsvorsitzende in diesem Ressort war. Beide Seiten sind damit gut gefahren.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Man muss auch sagen, dass die Kollegen, die betroffen sind, uns inzwischen immer wieder sagen - ich glaube, das geht Ihnen nicht anders als mir -: Nun setzt es endlich um; hört mit den Hängepartien auf; verzögert die einzelnen Aktionen nicht.

Ich glaube, an diesem Punkt muss man auch wirklich einmal an die Damen und Herren denken, die betroffen sind. Nichts ist schlimmer als solche Hängepartien im luftleeren Raum, weil man nicht weiß, was anschließend passieren wird.

Der dritte Punkt ist ein rechtlicher. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann ist das Verfahren überhaupt noch nicht zu Ende gebracht. Es gibt noch keine Begründung. Die Rechtsmittel sind nicht ausgeschöpft. Es ist eigentlich bisher in der Regel geübte Praxis, dass die Verwaltung auf erstinstanzliche Urteile nicht reagiert. Sie reagiert in einigen Fällen schon, aber normalerweise macht sie es nicht. Den Worten der Ministerin zufolge wird man die Rechtsmittel auch ausnutzen, sodass derzeit überhaupt kein Grund für eine Aussetzung der Verfahren besteht.

Im Interesse der Mitarbeiter würde ich vorschlagen, dass man versucht, die Verfahren zügig voranzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Ressort dann auch wieder Ruhe einkehren kann. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Für die Fraktion der Linkspartei.PDS spricht der Abgeordnete Herr Czeke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen diesen Antrag ausdrücklich. Wir haben die Personalhoheit der Ministerin zu akzeptieren. Wir kritisieren aber die Methoden, mit denen sie dann angewendet wird. Wenn die Landesregierung dem eingeschlagenen Weg so folgen sollte, weil das Verwaltungsgericht Magdeburg, wie wir eben gehört haben, allerdings erst erstinstanzlich mahnend den Finger gehoben hat und einen Beschluss - wie gesagt, noch kein Urteil - gefällt hat, sind das aus meiner Sicht rechtsformale Spielchen der Landesregierung, des Ministeriums, die tatsächlich in der Sache nicht weiterhelfen.

Wir gehen davon aus, dass jetzt die immer ausdrücklich erwähnte Fürsorgepflicht für das Personal wirklich bewiesen und tatsächlich auch angewendet werden muss und dass man nicht, wie es sich jetzt abzeichnet, die Muskeln spielen lässt und doch in die nächste Instanz geht. - Es sind Steuermittel, die da wieder um- oder eingesetzt werden.

Wir empfinden es schon als mutig, gegen den Dienstherren, oder besser: gegen die Dienstherrin, zu klagen; denn es geht doch - wir haben es in den Diskussionen über die vergangene Zeit oft genug angemahnt - um die Motivierung der Beschäftigten. Es geht um ihre Existenzängste, die sich deutlich verringern würden. Ich kann mir nicht vorstellen, Frau Wernicke, dass Sie allen

Ernstes der Opposition so in die Hände spielen wollen und Ihre eigene Abwahl aktiv betreiben.

Wenn jetzt Begriffe wie „Fairness“ und „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ in den Raum gestellt werden, dann muss ich sagen, dass ich mir das für die Beschäftigten auch gewünscht hätte. Was wir in den Ausschussberatungen erlebt haben, war alles andere als faires Umgehen, nicht nur untereinander, sondern auch als Zeichen der Landesregierung gegenüber ihren Beschäftigten. Ich bin jetzt gespannt, wie diese Abstimmung ausgehen wird.

Als schade empfinde ich es nur, dass sich die Beschäftigten nur noch so wehren können und keine Klärung im demokratischen Miteinander herbeigeführt wird, so wie wir es in den Ausschusssitzungen immer wieder angemahnt haben. Wir haben auch während der Beratungen zur Änderung des Landeswaldgesetzes als der eigentlichen Grundlage - darin kann ich dem Kollegen Peter Oleikiewitz nur beipflichten - immer wieder betont, dass es an der Zeit gewesen wäre, dies zu ändern, um dann in das formale Verfahren zu gehen.

Es deutet sich aus meiner Sicht jetzt schon an, dass der von Ihnen konstatierte Erfolg zur Bauchlandung wird. Dann schadet Ihr Handeln tatsächlich dem Land Sachsen-Anhalt. Wir machen uns zum Gespött der uns Umgebenden. Es schadet dem Wald und es trägt zusätzlich zur Politikverdrossenheit bei. Wir haben es schon einmal in einer Ausschussberatung angedeutet, dass es auch rechte Kräfte auf den Plan ruft.

(Oh! bei der FDP)

- Sie werden sich noch umgucken. Wenn Sie einmal ins Internet schauen, dann sehen Sie, was von rechten Kräften geäußert wird, die sich dann um den - ich betone es ausdrücklich - „deutschen“ Wald kümmern werden. Wenn das jemand befürwortet und auch noch unterstützt, dann werden wir Probleme haben.

Frau Wernicke, damit Sie uns nicht auch unterstellen, wir haben die Strukturreform akzeptiert: Wir haben sie bis zum 25. März des kommenden Jahres zu akzeptieren. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)