(Herr Bullerjahn, SPD: Frau Wernicke, was Sie sich für Gedanken über uns machen! Das ist für- sorglich! - Unruhe)
Jetzt zur Sache: Für das konkrete Vorhaben wie im Übrigen für andere auch - ich sehe Mahlwinkel - ist bekanntlich ein Raumordnungsverfahren und ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung sind dabei jeweils unselbständige Teile der vorgeschriebenen Verfahren.
Es wissen eigentlich alle, die hier im Raum sitzen, dass sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Genehmigungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, die gesetzlich genau geregelt ist. Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde in der Tagespresse und im Amtsblatt.
In der Bekanntmachung wird angegeben, wo und wann die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt werden, zu welchem Termin schriftliche Einwendungen eingereicht werden können und wann der öffentliche Erörterungstermin stattfindet. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, sich einzubringen, sich mit ihren Bedenken am Verfahren zu beteiligen und letztlich am Erörterungstermin teilzunehmen.
Herr Schröder hat zum gegenwärtigen Stand schon einiges gesagt. Der für das Vorhaben in Allstedt notwendige Genehmigungsantrag ist noch nicht gestellt worden. Ein Genehmigungsverfahren ist noch nicht begonnen worden. Es ist lediglich ein Scoping-Termin zur Abstimmung der erforderlichen Unterlagen Ende 2003 durchgeführt worden. Damals sind 95 000 Schweineplätze angegeben worden. Vor einigen Tagen hat man lesen können, dass man die Tierzahl reduziert hat. Aber auch dazu sind die entsprechenden Fragen an den Kollegen Rehhahn, der Berater des Investors ist und sich damit ein wenig Geld verdient, zu stellen. Die Antragstellung bleibt also abzuwarten.
Aufgrund der angrenzenden Schutzgebiete - was ein besonderes Problem vor Ort darstellt und die Sensibilität deutlich macht - wird die Bewertung der Auswirkungen von Ammoniak ein wesentlicher Punkt für die Entscheidung der Genehmigungsfähigkeit sein. Die Genehmigung wird sich an diesen Kriterien ausrichten.
Zur Genehmigung selbst wäre zu sagen: Die Genehmigung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist eine gebundene Entscheidung, das heißt, wenn alle rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen und alle
für das Vorhaben geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, ist die Genehmigung zu erteilen. Unabhängig davon, wer regiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es so. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können, muss die Genehmigung versagt werden. Auch das ist unabhängig von politischen Mehrheiten.
Ich erinnere an die Mehrheit im Bund, also Rot-Grün, die bis vor einigen Tagen Verantwortung getragen hat. Ich glaube, das darf ich durchaus in Erinnerung bringen, Herr Bullerjahn; denn Ihre Partei hatte eine deutliche Beteiligung in dieser Regierung. Es fällt mir schon schwer, Ruhe zu bewahren, wenn eine Frau Kurth von den Grünen oder eine Frau Schmidt von der SPD vor Ort erklären, dass die Politik den Bau der Anlage verhindern müsse.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn diese beiden Damen als Vertreterinnen ihrer Fraktionen im Bundestag in ihrer Regierungsverantwortung eine rechtliche Chance gesehen hätten, die Genehmigungshürden für Tierhaltungsanlagen höher zu setzen, dann hätten sie dieses tun und umsetzen können.
Warum haben sie es denn nicht getan? - Sie haben es nicht getan, weil sie wissen, dass die EU-Regelungen im Artikelgesetz das nicht hergeben und der europäische Wettbewerb dadurch nicht eingeschränkt werden darf. Das wissen diese beiden Damen und ihre Parteien natürlich auch. Aber nein, wider besseres Wissen stellt man sich dort hin und suggeriert, die Politik könne die Genehmigung dieser Anlage verhindern.
Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir bereit, die kritische Begleitung des Verfahrens im Ausschuss sicherzustellen und als Landesregierung zu berichten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, dann überlegen Sie auch, wie weit Sie sich als Agrarausschuss oder als Wirtschaftsausschuss jedes nach Immissionsschutzrecht vorgegebene Verfahren vorlegen lassen. Wenn das der Fall sein sollte, denke ich, wird die parlamentarische Arbeit erschwert. Aber in diesem konkreten Fall sind wir dazu gern bereit. Ich denke, Frau Ministerin Wernicke wird Ihnen im gesamten nächsten Jahr noch als Ministerin für diesen Bereich darüber Rechenschaft ablegen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin hatte gesagt, dass sie Fragen nicht beantworten wollte. Es wäre jetzt die Gelegenheit für Zwischenbemerkungen, aber es hat jede Fraktion noch die Gelegenheit, eine Rednerin oder einen Redner nach vorn zu schicken. Als Erste bitte Frau Ute Fischer.
Ich hätte der Frau Ministerin gern eine Frage gestellt; jetzt gebe ich eine Kurzintervention ab. Ich bin in großer Sorge, weil der Ministerpräsident heute früh bei seinem Gespräch mit Herrn Schneider zugesagt hat, dass Herr Schneider ihm noch alle Unterlagen von anderen Investoren bringen möge und er dann die Angelegenheit prüfen würde. Ich habe große Sorge, dass das vielleicht
Es bestand keine Möglichkeit, Frau Fischer Fragen zu stellen. Deswegen möchte ich gern zwei Feststellungen treffen.
In der Rede von Frau Fischer wurden Fragen zur Begründung des Antrages aufgeworfen. Unter anderem ging es um die Frage des Verkaufserlöses. Das geschah natürlich ohne Erwähnung der daran gekoppelten Arbeitsplatzverpflichtung. Ich stelle hiermit fest, dass Fragen im Landtag wiederholt werden, die bereits vor Wochen im Finanzausschuss geklärt worden sind.
Zweite Feststellung: Herr Höhn hat in seiner Rede gesagt, er vermute, dass ein Alternativangebot nicht abgegeben worden wäre, wenn man gewusst hätte, dass die Landesregierung in der rechtlichen Bewertung eine solche Möglichkeit nicht gesehen habe. Ich habe, weil ich bei der Veranstaltung mit dem Finanzminister nicht zugegen war, bei einer Veranstaltung der Tierschutzpartei im August zugesichert, mich um eine Klärung dieser Frage zu bemühen. Als örtlicher Landtagsabgeordneter habe ich daraufhin eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gestellt.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort Nr. 4 auf diese Anfrage dargelegt und auch begründet, warum sie keine rechtliche Möglichkeit sieht, nach erteiltem Zuschlag weitere Alternativangebote zu berücksichtigen. Diese Antwort habe ich sofort, nämlich am 6. September 2005, und damit zwei Wochen vor der Abgabe des Alternativangebotes der Bürgerinitiative schriftlich zur Verfügung gestellt und in der Lokalpresse eine Mitteilung gemacht. Ich möchte darüber informieren, weil ich nach dem Vortrag von Herrn Höhn unterstellen muss, dass er diese Drucksache nicht gelesen hat.
Vielen Dank, Herr Schröder. - Zunächst etwas ganz anderes: Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des Winckelmann-Gymnasiums aus Seehausen in der Altmark. Herzlich willkommen!
Jetzt wird abgestimmt. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/2498 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die anderen beiden Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Wir stimmen abschließend über den so geänderten Antrag ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - SPD-Fraktion und Fraktion der Linkspartei.PDS.
- Ein Teil hat zugestimmt, ein Teil hat abgelehnt. - Der Tagesordnungspunkt 19 ist damit beendet. Wir haben jetzt eine Mittagspause bis 14 Uhr. Ich hoffe, die Zeit reicht aus.
Meine Damen und Herren! Ich denke, keines der Reformgesetze der vergangenen Jahre hat so viele Wellen ausgelöst wie die Sozialgesetzgebung II, zunächst natürlich bei den Betroffenen, weil mit einem Einkommen in der Höhe der Regelsätze oder etwas darüber auszukommen tatsächlich kein Zuckerschlecken ist. Wir haben heute mehrfach darüber diskutiert.
Nunmehr haben die Wellen die Seiten gewechselt. Gestatten Sie mir die Bemerkung: Genau diejenigen, die sich damals über überzogene Forderungen und Entgleisungen - da zu Recht - echauffiert haben, bedienen sich nun annähernd der gleichen rhetorischen Qualität. Ich will es einmal etwas spitz sagen: Ich bin davon überzeugt, dass Herr Daehre, als er den Bericht von Wirtschaftsminister Clement gelesen hat, mit Sicherheit ebenso verärgert und geradezu reflexartig von seinem Stuhl aufgestanden ist, als er gesehen hat, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger zumindest in die Nähe parasitärer Verhaltensweisen geschoben wurden.
Meine Damen und Herren! Das neue System hat keine Kosteneinsparungen gebracht, im Gegenteil. Für Kosteneinsparungen - unter anderem zumindest - war es eigentlich gedacht. Es ist - das ist heute schon gesagt worden - annähernd 6 Milliarden € teurer.
Nun geht bei öffentlichen Debatten über die Ursachen offenbar jedes Augenmaß verloren. Man bekommt den Eindruck, schuld sei massenhafter Missbrauch, schuld seien Leute, die maßlos in ihren Ansprüchen seien, die unflexibel seien und manchmal eigentlich überhaupt bloß zu faul zum Arbeiten. Ich will es klar sagen: Ich habe wenig Sympathie für Menschen, die auf Kosten von anderen leben, habe aber den Eindruck, dass diese relativ gleichmäßig verteilt sind,
allerdings im Einzelnen, finanziell gesehen, in außerordentlich unterschiedlichen Dimensionen. Ich weiß nicht,
wo das kriminelle und kreative Potenzial anfängt, wenn es darum geht, Chancen zu nutzen, das eigene Salär aufzubessern, ob es nun bei 331 € beginnt oder bei 4 200 € oder bei noch mehr.
Meine Damen und Herren! Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat sich im Jahr 2000 - zugegeben noch unter dem alten Recht des Bundessozialhilfegesetzes - dieser Problematik gewidmet. Danach hatten im Jahr 1999 etwa 2,3 % - Klammer auf, Ausrufezeichen, Klammer zu - der Sozialhilfehaushalte nicht die Arbeitseinkommen angegeben, die anzugeben waren. Das betrifft von den 1,4 Millionen Sozialhilfeempfängern ungefähr 33 000 Personen, meine Damen und Herren. Das macht die Dimension oder auch die Nichtdimension, die man auch gern gesellschaftlich vergleichen kann, deutlich.
Menschen handeln in der Regel rational, wägen ihre Vor- und Nachteile ab. Ganze Berufsgruppen leben davon, gesetzliche Möglichkeiten randvoll auszuschöpfen. Ich würde Ihnen vorschlagen: Lassen Sie die Kirche an dieser Stelle im Dorf und lassen Sie uns wieder auf das Wesentliche kommen.