Protocol of the Session on November 10, 2005

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Zu diesem Thema ist eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Debatte wird durch die Fraktion der Linkspartei.PDS eröffnet. Ich erteile dazu dem Abgeordneten Herrn Gärtner das Wort. Bitte sehr, Herr Gärtner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Wir werden diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu überweisen.

Ich will allerdings auf zwei Probleme hinweisen, die nicht unbedingt etwas mit diesem Gesetzentwurf zu tun haben, sondern mit einem Gesetzentwurf, der sich zurzeit in der Beratung befindet, dem Gesetzentwurf zur Ände

rung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.

Wir befürchten, dass wir mit der Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt der Gründung der Deutschen Hochschule der Polizei nicht gerecht werden. Wir befürchten, dass ein Weg eingeschlagen wird, der letztlich dazu führt, dass keine Kompatibilität hergestellt wird und wir schlechtere Voraussetzungen für unsere Absolventen haben werden.

Es ist schon paradox, dass wir im Vergleich zum Bund den umgekehrten Weg gehen: Mit der Schaffung der Deutschen Hochschule der Polizei geht der Bund in die Richtung einer Verwissenschaftlichung, schafft er eine Hochschule, wie es der Name sagt. Demgegenüber gehen wir in Sachsen-Anhalt dahin, die Fachhochschule der Polizei zu einer Abteilung des Innenministeriums zu degradieren, was wir für grundsätzlich falsch halten.

Da sie heute aktuell eingegangen ist, möchte ich mit Ihrer Genehmigung aus der Stellungnahme von Herrn Professor Geiger, dem Rektor der Fachhochschule Magdeburg/Stendal, zitieren, der in der Bewertung der Novelle zum Gesetz zur Fachhochschule der Polizei sagt:

„Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt keine der vorstehend genannten Empfehlungen. Vielmehr wird eine auf dem Weg der Annäherung an den allgemeinen Hochschulbereich befindliche FHöD zurückgeschnitten auf eine Ressortausbildungsstätte, die von den Standards des allgemeinen Hochschulrechts weit entfernt ist und den Namen Hochschule nicht ernsthaft für sich reklamieren kann.“

Das sind Dinge, die wir im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs, der heute vorgelegt worden ist, nochmals thematisieren und diskutieren wollen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht an dieser Stelle auf Ihren Gesetzentwurf verzichten und der Fachhochschule der Polizei den Rang geben, der ihr zuzuordnen ist, damit sie eine Hochschule im wissenschaftlichen Sinn bleibt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Gärtner. - Die Debatte wird fortgesetzt mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gärtner, die Fachhochschule der Polizei soll wissenschaftlich arbeiten, sie soll vor allen Dingen aber auch eines: Sie soll unsere Polizeibeamtinnen und -beamten praxisnah für den Dienst ausbilden. Wir werden in der Novelle zum Gesetz zur Fachhochschule der Polizei sehr genau darauf achten, wie wir dieses Ziel der praxisnahen und guten Ausbildung am besten erreichen können. Darüber werden wir uns sicherlich noch in den Ausschusssitzungen streiten. Der Gesetzentwurf liegt derzeit noch im Bildungsausschuss.

Der heute vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine bloße Zustimmung des Landtags vor. Wir haben über das Abkommen nicht mitverhandeln können. Ich habe beim Lesen des Gesetzentwurfes nichts Wesentliches gefunden,

das daran auszusetzen wäre. Deshalb wird die FDPFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Herr Minister, damit es eine reibungslose Beratung im Innenausschuss geben kann, in den ich den Gesetzentwurf überwiesen haben möchte, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Fachabteilung jetzt schon über die Daten der Unterzeichnung des Abkommens Gedanken macht, die in dem Gesetzentwurf noch fehlen, damit wir, wie bei der Beratung des Gesetzentwurfes über den Oddset-Staatsvertrag, die Ausschusssitzung nicht unterbrechen müssen. Ich bitte darum, dass das noch ergänzt wird. Ich denke, dass die Bayern das Abkommen inzwischen auch schon unterzeichnet haben werden.

Ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir glauben, dass die Hochschule wie auch die Führungsakademie für den höheren Dienst eine geeignete Ausbildungsstätte ist. Wir brauchen eine solche Ausbildungsstätte für den höheren Dienst für unsere Führungskräfte von morgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Rothe das Wort. Bitte sehr, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung, der erforderlich ist, um den Staatsvertrag zu ratifizieren. Ich schließe mich dem Wunsch des Kollegen Kosmehl an, dass wir wenigstens künftig Staatsverträge immer mit allen Unterschriften vorgelegt bekommen. Es gibt zu diesem Gesetzentwurf aber Wichtigeres anzumerken.

Als der Chef der Staatskanzlei mit Schreiben vom 27. Juni 2005 dem Landtagspräsidenten den Entwurf des Abkommens übersandte, fügte er gemäß der Landtagsinformationsvereinbarung eine Begründung für die beabsichtigte Unterzeichnung durch den Innenminister bei. In dieser Begründung der Landesregierung wird auf den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 1997 Bezug genommen.

Die Weiterentwicklung zur Hochschule beruhe auf der Erkenntnis, dass aufgrund der sich wandelnden Anforderungen an polizeiliche Führungskräfte in der Praxis den Ansprüchen an die Ausbildung durch das derzeitige Bildungssystem der Polizei methodisch und organisatorisch nicht mehr vollumfänglich entsprochen werden könne. Unter anderem wird auf die Ausweitung der internationalen Bezüge der Polizeiarbeit hingewiesen. Zwischenzeitlich sei der künftige Studiengang Master of Public Administration/Police Management erfolgreich akkreditiert worden.

Zusammenfassend ist zu lesen: „Gegen den Abschluss des Abkommens sprechen aus der Sicht der Landesregierung keine Gründe.“

Meine Damen und Herren! Vorbild für die Weiterentwicklung der Polizei-Führungsakademie zu einer Hochschule ist nicht zuletzt die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Ich freue mich, dass der Kultusminister anwesend ist; denn im Hochschulgesetz ist diese staatliche Hochschule immer noch enthalten.

Manfred Püchel war als Vorsitzender der Innenministerkonferenz ein Jahr lang für die Polizei-Führungsakademie zuständig. Der Präsident der Führungsakademie äußerte sich damals im Gespräch mit Dr. Püchel neidisch über das, was sich in Aschersleben gerade vollzogen hatte; er wollte dort erst hin, wo wir schon waren. Nun entsteht in Münster eine Hochschule auch nach dem Vorbild der Einrichtung in Aschersleben. Zu derselben Zeit, Herr Innenminister, zu der Sie den Staatsvertrag unterschreiben, befassen Sie den Landtag mit einem Gesetzentwurf, durch den die Fachhochschule die akademische Selbstverwaltung und den Körperschaftsstatus verlieren soll.

Ich habe mir die Freiheit genommen, den Rektor der Fachhochschule - das war damals noch Herr Vagedes - um Stellungnahme zu dem Staatsvertrag für die Deutsche Hochschule der Polizei zu bitten. Der Rektor hat mir am 19. Juli 2005 geschrieben - ich zitiere -:

„Das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei regelt die Statusfrage, die Rechts- und Fachaufsicht und die Aufgaben (Befugnisse) des Senates gerade so, wie es die Fachhochschule der Polizei in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Fachhochschulgesetzes ausführt. Die Fachhochschule liegt demnach auch insofern richtig, indem auf die Entwicklung der internen Fachhochschulen der Polizei zu Körperschaften hingewiesen wird.“

Herr Minister, im eigenen Bundesland wollen Sie das abwickeln, was Sie in Münster unterstützen. Für mich gibt es hierbei keinen strukturellen Unterschied. Bemerkenswert ist, dass der Rektor einen Monat später - am 16. August 2005 ist das bekannt geworden - seines Amtes enthoben wurde.

Bei der Anhörung zum Fachhochschulgesetz im Bildungsausschuss am 26. Oktober 2005 war auch die Polizei-Führungsakademie geladen. Die künftigen Studenten in Münster, wo die Ausbildung für den höheren Dienst mit dem Masterabschluss erfolgt, sollten doch wohl zuvor in Aschersleben einen Bachelorabschluss erwerben dürfen. Das Innenministerium akzeptiert aber den Bologna-Prozess für seine Fachhochschule nicht.

Was der Polizeipräsident von Halle und der Direktor der Bereitschaftspolizei am 26. Oktober 2005 im Bildungsausschuss vorgetragen haben, ist nicht repräsentativ für das, was die Polizeiführer über die Fachhochschule und die Qualität der Ausbildung denken. Bedenklich finde ich, dass die Herren zwei Tage zuvor zu einer Dienstberatung im Innenministerium waren, in der die Anhörung vorbereitet wurde.

Die anderen fünf Polizeipräsidenten sind nicht gefragt worden. Solch selektive Meinungserhebungen halte ich für völlig ungeeignet, einen Statusverlust unserer Fachhochschule der Polizei zu legitimieren, während gleichzeitig mit Unterschrift des Innenministers in MünsterHiltrup eine deutsche Hochschule der Polizei entsteht, die dem Vorbild der Fachhochschule in Aschersleben, wie sie jetzt besteht, nachempfunden ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei der Linkspar- tei.PDS)

Meine Damen und Herren! Bevor man eine Hochschule reformiert, gehört sie ordentlich evaluiert. Die Vertreter der SPD-Fraktion werden in der Sitzung des Bildungsausschusses am 16. November 2005 beantragen, dass

eine externe Evaluierung der Fachhochschule der Polizei durchgeführt wird.

(Oh! bei der CDU)

Notfalls werden wir nach der Landtagswahl ein Gesetz zur Wiederherstellung der akademischen Selbstverwaltung an der Fachhochschule der Polizei einbringen. Die Innenpolitiker wissen, worauf ich damit anspiele. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Für die CDU-Fraktion hat abschließend der Abgeordnete Herr Reichert das Wort. Bitte sehr, Herr Reichert.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei so viel Übereinstimmung in den Fraktionen möchte ich meinen Redebeitrag gern zu Protokoll geben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

(Zu Protokoll:)

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll dem Gesetz zu dem Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei einschließlich dem Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei als Bestandteil des Abkommens zugestimmt werden. Betrachtet man die innerhalb der Bevölkerung bestehenden berechtigten Ansprüche an eine bürgerorientierte, Sicherheit gewährleistende und jederzeit nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen agierende Polizei, so stellt man fest, dass diese Ansprüche auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung stetig steigenden Anforderungen unterliegen. Diesen Anforderungen muss gerade im Rahmen der Ausbildung unserer Polizeiführungskräfte, dem höheren Polizeivollzugsdienst, Rechnung getragen werden.

Der gehobene Polizeivollzugsdienst wird bereits seit einiger Zeit bundesweit an Fachhochschulen ausgebildet. Der Abschluss der höchsten deutschen polizeilichen Bildungseinrichtung, der Polizei-Führungsakademie, unterliegt derzeit noch keinem internationalen Standard. Dem soll auch mit der geplanten Umwandlung in die Deutsche Hochschule der Polizei Rechnung getragen werden.

Bereits am 1. Januar 1973 trat das „Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie" in Kraft. Zum 1. Januar 1992 traten alle neuen Bundesländer - auch das Land Sachsen-Anhalt - diesem Abkommen bei. Die derzeitige Polizei-Führungsakademie verfügt damit im Hinblick auf die bundesweite und bundeseinheitliche Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes von Bund und Ländern über ein Erfahrungswissen von mehr als 32 Jahren.

Diese Kontinuität der Bildungsarbeit spiegelt sich dabei auch in den durch das Land Sachsen-Anhalt seit 1992 gesammelten durchweg positiven Erfahrungen des Führungskräftenachwuchses im höheren Polizeivollzugsdienst wider. In den vergangenen Jahren wurde der Nachweis erbracht, dass sich die einheitliche Ausbildung

an einer bundesweit einzigartigen Bildungseinrichtung bewährt hat. Auf Entwicklungen, die zu Veränderungen bei den Anforderungen an die Führungskräfte in qualitativer, aber auch quantitativer Hinsicht führten, konnte jederzeit mit entsprechend angepassten Ausbildungsinhalten reagiert werden.

Im Rahmen des neuen Abkommens wird dem Aspekt der Kostenneutralität Rechnung getragen. Das Zahlungsprozedere des zu entrichtenden Landesbeitrages bleibt gleich. Damit erfolgt keine Veränderung der Haushaltsmittelbereitstellung im Verlauf des jeweiligen Haushaltsjahres.

Der Herr Innenminister bittet uns, das Ratifizierungsverfahren bis Ende Januar 2006 abzuschließen, da das InKraft-Treten des Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei einschließlich Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zum 1. März 2006 notwendig ist. Aus der Sicht der CDU-Fraktion sollte diesem Anliegen entsprochen werden.

Vielen herzlichen Dank, Herr Reichert. - Damit, meine Damen und Herren, ist die Debatte überraschend schnell abgeschlossen. Wir können in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2472 eintreten.

Eine Überweisung ist, so glaube ich, nicht strittig. Vorgeschlagen wurde die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung. Das war auch unstrittig. Herr Gärtner hat zudem die Überweisung in den Bildungsausschuss zur Mitberatung vorgeschlagen. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen? - Das ist der Fall. Es gibt keinen Widerspruch.

Wer einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 14 abschließen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: