Protocol of the Session on November 10, 2005

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Einen Überweisungsantrag habe ich nicht vernommen; also stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt zu? - Die PDS-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 2 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 4/2474

Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Für die Fragestunde liegen zwei Kleine Anfragen in der Drs. 4/2474 vor.

Wir kommen zur Frage 1. Sie betrifft den Nationalpark Harz - Stand der Fusion - und wird von dem Abgeordneten Ulrich Kasten, Fraktion der Linkspartei.PDS, gestellt. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Wernicke! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil das Thema Nationalparkgesetz von der Tagesordnung abgesetzt worden ist, denke ich, dass die Kleine Anfrage zum Thema „Nationalpark Harz - Stand der Fusion“ sehr wichtig ist.

Seit geraumer Zeit wird an der äußeren und inneren Fusion der beiden Nationalparke im Harz zum „Nationalpark Harz“ gearbeitet. Im Zuge dieses Prozesses, verbunden mit einem engen Zeitplan, gibt es noch einige ungelöste bzw. zwischen den Ländern konträr diskutierte Probleme.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die sachsen-anhaltische Landesregierung den von Niedersachsen geforderten zweiten Staatsvertrag für erforderlich und, wenn ja, wie würde sich der entsprechende Zeitplan verändern und welche Entscheidungen im Fachgesetz würden dann von der Legislative auf die Exekutive übertragen?

2. Seit fast zwei Jahren läuft die Ausschreibung der Planstellen für die gemeinsame Nationalparkleitung. Nach der Besetzung der Planstellen des Nationalparkleiters und seines Stellvertreters sind vier Abteilungsleiterstellen zu besetzen. Welche wurden bisher mit welcher Person besetzt und wie soll mit den bisher nicht besetzten Stellen weiter verfahren werden?

Seitens der Landesregierung wird Frau Ministerin Wernicke antworten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Ulrich Kasten beantworte ich wie folgt.

Seit dem Bestehen der beiden Nationalparke im Harz wurde deren Zusammenführung in jeder Legislaturperiode zum Ziel erklärt. Sogar in den beiden bestehenden Nationalparkgesetzen findet sich diese Zielstellung wieder. Dabei ist es in der Vergangenheit aber auch geblieben. Erst in dieser Legislaturperiode wurde die Zusammenführung von den beiden Landesregierungen konkret und konsequent in Angriff genommen.

Ein Beweis für erfolgreich geführte Verhandlungen ist der Abschluss des ersten Staatsvertrages vom 28. August 2004, in dem der gemeinsame Wille der beiden Landesregierungen festgeschrieben ist. Neben der Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltung sieht der Vertrag die Schaffung weitgehend gleich lautender Nationalparkgesetze vor.

Eine gemeinsame Nationalparkleitung ist bereits etabliert. Die Entwürfe der Nationalparkgesetze befinden sich in beiden Länden im parlamentarischen Verfahren. Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben den Zeitplan also eingehalten. Ein Dankeschön gilt auch dem konstruktiven und zügigen Beratungsverfahren im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Kasten wie folgt.

Zu Frage 1: Nach der Zuleitung des Gesetzentwurfs über den Nationalpark Harz in Niedersachsen an den Niedersächsischen Landtag hat dessen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Diese werden im Wesentlichen damit begründet, dass sich die Gesetzgebungsbefugnis eines Bundeslandes auf sein eigenes Territorium beschränkt. Daraus folge, dass in den Nationalparkgesetzen keine Regelungen getroffen werden könnten, die Auswirkungen in dem jeweils anderen Land hätten. Somit müssten alle Bestimmungen, die die Einrichtung gemeinsamer Institutionen beträfen, in einem Staatsvertrag geregelt werden. Hiervon seien die gemeinsame Verwaltung, der Nationalparkbeirat, der wissenschaftliche Beirat sowie der Nationalparkplan und der Wegeplan betroffen.

Das niedersächsische Parlament hat sich diese Bedenken zu Eigen gemacht. Der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages hat auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einen Gesetzentwurf erarbeitet und diesen den mitberatenden Ausschüssen vorgelegt.

Zudem hat der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages einstimmig die Beschlussempfehlung angenommen, dass es zur Verwirklichung des Zieles, die beiden Nationalparke zusammenzuführen, zusätzlich zur Verabschiedung des jeweiligen Nationalparkgesetzes eines weiteren Staatsvertrages der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bedürfe. Das Verfahren zur Schaffung gleich lautender Nationalparkgesetze wird damit wesentlich komplizierter.

Der geänderte niedersächsische Gesetzentwurf und ein von Niedersachsen vorgelegter Rohentwurf eines zweiten Staatsvertrages werden zurzeit von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt geprüft. Es wird weitere Abstimmungen und Verhandlungen zwischen beiden Ländern geben müssen, von deren Ergebnis der weitere Zeitplan abhängen wird.

Obwohl die niedersächsische Argumentation nicht für zwingend gehalten wird, hat die Landesregierung ihre Bereitschaft zum Abschluss eines entsprechenden Staatsvertrages erklärt. Es kann von der niedersächsischen Seite nicht verlangt werden, ein Gesetz zu verabschieden, das in Niedersachsen für verfassungswidrig erachtet wird.

Da der Staatsvertrag abschließende Regelungen enthält und eines Zustimmungsgesetzes bedarf, findet eine Verlagerung von der Legislative auf die Exekutive nicht statt. Es ändert sich lediglich die äußere Form der Bestimmungen, nicht aber der Inhalt oder der Handlungsauftrag.

Zu Frage 2: Herr Pusch nimmt seit Oktober 2004 die Aufgaben der gemeinsamen Leitung des Nationalparks Harz wahr. Herr Dr. Kison ist seit Januar 2005 mit der Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Leiters betraut. Er wird darüber hinaus auch den Fachbereich 2 - Naturschutz, Forschung und Dokumentation - der künftig einheitlichen Nationalparkverwaltung leiten.

Die Stelle der Leitung des Fachbereichs 4 - Information, Bildung und Erholung -, zugleich Pressesprecher, ist zunächst in beiden Landesverwaltungen intern ausgeschrieben worden. Im Ergebnis dieser Ausschreibungen hat man sich zwischen den Landesregierungen auf eine externe Ausschreibung verständigt. Bewerbungsschluss war der 3. September 2005.

Die Stelle der Leitung des Fachbereichs 1 - Allgemeine Verwaltung - ist innerhalb der betroffenen Ressorts in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; die Stelle der Leitung des Fachbereichs 3 - Weiterentwicklung und Wildbestandsregulierung - ist innerhalb beider Nationalparkverwaltungen ebenfalls bis 3. September 2005 ausgeschrieben worden.

Am 21. September 2005 fanden in Wernigerode Vorstellungsgespräche für die genannten Fachbereichsleitungen statt. Das Auswahlgremium setzte sich aus Vertretern aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einschließlich der jeweiligen Personalvertretungen zusammen. Eine einvernehmliche Entscheidung zur Besetzung der Stellen konnte noch nicht erfolgen. Weitere Gespräche zwischen den Betroffenen der zuständigen Ressorts sind geplant. - Vielen Dank.

Frau Ministerin, es gibt noch eine Nachfrage. - Bitte sehr, Herr Kasten.

Frau Ministerin, ich möchte mich zunächst für die ausführliche Antwort bedanken. Ich habe zwei kurze Nachfragen.

Stimmen Sie mir darin zu, dass verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, die Regelung auch ohne Staatsvertrag hinzubekommen, in Sachsen-Anhalt sowohl bei der Landesregierung und Ihrem Fachministerium als auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht bestehen? - Der Vorschlag war ja eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung.

Ich stimme Ihnen zu.

Die zweite Frage, die den Zeitplan betrifft: Frau Ministerin, das normale Prozedere für die Einbringung und Beratung eines Staatsvertrages nimmt sicherlich drei bis vier Monate Zeit in Anspruch. Sehen Sie auch Bedenken, dass das noch bis zum Ende der Legislaturperiode parlamentarisch behandelt werden kann?

Ich sehe die Bedenken nicht, dass es uns nicht gelingen kann, bis zum Ende der Legislaturperiode beide Gesetze zu verabschieden. Die Entwürfe der Staatsverträge werden derzeit zwischen den Landesregierungen abgestimmt. Wir rechnen mit der Einbringung und der abschließenden Behandlung im Kabinett in der ersten oder zweiten Kabinettssitzung im Dezember 2005.

Dann wird der Entwurf des Staatsvertrages dem Landtag zugeleitet werden. Der Landtag hat vier Wochen Zeit zu reagieren. Diese Zeit kann der Landtag auch verkürzen. Wenn Sie diese Zeitschiene vor sich sehen, dann ist es durchaus möglich, im Januar oder Februar 2006 den Gesetzentwurf hier im Parlament zu verabschieden.

Danke, Frau Ministerin.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Die Frage betrifft den Bericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Diskussion über das Behindertengleichstellungsgesetz im Jahr 2001 wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag, der auf Initiative der CDUFraktion in die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drs. 3/5027 aufgenommen worden war, aufgefordert, zu den in der Praxis auftretenden Problemen bei der Durchführung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes in den Ausschüssen des Landtages zu berichten. Erstmals sollte ein Bericht zum 31. Dezember 2004 erstattet werden.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe liegen vor, dass dies bisher nicht erfolgte, und wann wird diesem Antrag entsprochen? - Danke.

Danke sehr. - Die Antwort wird der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley geben. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert beantworte ich wie folgt:

Zunächst möchte ich feststellen, dass die Darstellung des Sachverhalts zutreffend ist.

Aufgrund des erwähnten Beschlusses hatte sich die Landesregierung zeitgerecht auf eine Berichterstattung in den Ausschüssen des Landtages vorbereitet und den Landtag darüber informiert. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt ist jedoch in den bisherigen Ausschusssitzungen nicht aufgerufen worden. Ein schriftlicher Bericht war nicht verlangt.

Die Landesregierung ist natürlich weiterhin gern zur Berichterstattung bereit. Sie befindet jedoch weder über die Terminierung noch über die Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse.

(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS, und Frau Bull, Linkspartei.PDS, lachen)

Danke, Herr Minister, für die Antwort. - Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.

Da wir heute früh den Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abgesetzt haben, rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2255

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales - Drs. 4/2442