Herr Minister, es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Oleikiewitz. - Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.
Herr Minister, Ihre Ausführungen zu Ihrer Erklärung im Mai dieses Jahres haben mich jetzt etwas verwirrt. Die Bürgerinitiative hatte Ihre Anregung im Frühjahr so aufgefasst, dass sie noch ein Angebot einreichen kann. Das hat sie am 15. September 2005 auch gemacht, wie wir eben gehört haben.
Sie sagten soeben: Das Bieterverfahren war im Jahr 2003 abgeschlossen. Wie können Sie jetzt erklären, dass Sie diese Anregung im Mai gegeben haben? - Sie haben soeben versucht, es aus Ihrer Sicht zu sagen. Die Bürgerinitiative hat es aber anders aufgefasst. Sie wussten möglicherweise, dass die Bürgerinitiative ein Angebot abgeben wird. Warum haben Sie der Bürgerinitiative nicht signalisiert, dass es keinen Sinn mehr hat, ein solches Angebot abzugeben?
Herr Oleikiewitz, die Bürgerinitiative wusste, dass das keinen Sinn hatte. Es war in einem Briefwechsel längst klargestellt. Herr Schneider, der Sprecher der Bürgerinitiative, hat das gewusst. Auch zu späteren Zeitpunkten, zu denen ich Mitgliedern der Bürgerinitiative auf anderen Veranstaltungen persönlich begegnet bin, habe ich das zum Ausdruck gebracht.
Es ist mir in der Tat nicht erklärlich, weshalb meine damalige Erklärung so aufgefasst werden konnte. Ich entsinne mich noch genau an den Zusammenhang. Vonseiten der Bürgerinitiative wurde in der Art und Weise argumentiert, dass das Land bei solchen Beträgen eine so schwerwiegende Entscheidung nicht treffen könnte. Ich habe darauf gesagt: Grundsätzlich kann sich jeder an einem solchen Bieterverfahren beteiligen. - Es war offensichtlich nicht als Aufforderung gemeint, ein solches Angebot noch in einem bereits abgeschlossenen Verfahren einzureichen.
Herr Minister, es gibt eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Oleikiewitz. - Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.
Ich hätte noch eine andere Frage. Die Beantwortung der ersten Frage ist für mich nicht ganz klar gewesen. Es wird aus Ihrem Hause gesagt: Klarheit und Wahrheit waren gegeben.
Aber eine andere Frage, Herr Minister: Sie haben dieses Gelände an das Bieterkonsortium verkauft, obwohl noch ein Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben dieser Firma läuft, das, wie wir wissen, noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zumindest gehe ich davon aus. Was passiert eigentlich, wenn dieses Genehmigungsver
fahren beim Landesverwaltungsamt für dieses Bieterkonsortium negativ ausgeht? Gibt es Hinweise darauf, wie die Firma mit dem Gelände, das sie vom Land gekauft hat, umgehen wird?
Zunächst ist völlig klar - das ist auch immer wieder betont worden -, dass das eigentliche Genehmigungsverfahren ergebnisoffen ist. Es ist auch von unserer Seite immer wieder betont worden, dass das Risiko des Ausgangs des Genehmigungsverfahrens beim Investor liegen muss und nicht mehr beim Land, weil wir diese Liegenschaft als Land nicht mehr benötigen.
Sollte es nicht zu einer Genehmigung kommen und sollte der Investor über eine alternative Verwendung des Geländes nachdenken, dann wird er ein alternatives Genehmigungsverfahren für die dann geplante Nutzung erwirken müssen. Darüber kann man jetzt natürlich nur spekulieren. An diesem Punkt erübrigen sich weitere Ausführungen.
Herr Minister, es gibt einen weiteren Wunsch, Zusatzfragen stellen zu dürfen. - Frau Abgeordnete Ute Fischer, bitte sehr.
Ich bin bereit, diese zu beantworten, würde aber darum bitten, sie zu anderen Punkten zu stellen. Diese Punkte sind in dem Verfahren längst geklärt. Es erfolgten auch im Finanzausschuss dazu bereits ausführliche Darlegungen.
Ich weiß aber, dass im Finanzausschuss nicht ausreichend über den Kaufvertrag gesprochen wurde. Ich frage Sie: Ist in diesen Kaufvertrag eine Rückfallklausel aufgenommen worden für den Fall, dass die jetzigen Besitzer das Gelände nicht wie vorgesehen nutzen?
Eine zweite Frage. War Ihnen bei dem Verkauf bewusst, dass dieses Gelände Flughafen Allstedt nicht sehr weit von dem touristisch erschlossenen Gebiet um Goseck unweit des Fundortes der Himmelsscheibe entfernt liegt?
Frau Fischer, ich wiederhole noch einmal die vorherige Aussage, die auch im Finanzausschuss gemacht wurde: Das Risiko des Ausgangs des Genehmigungsverfahrens liegt beim Investor. Es gibt keine Rückfallklausel für das Land. Das ist im Finanzausschuss klar gesagt worden. Es ist über diese Punkte ausführlich gesprochen worden. Es gab auch schon eine Anfrage zu diesem Thema.
Selbstverständlich ist mir bewusst, wo das Gelände liegt. Das ist allen Beteiligten bewusst. Aber die Entscheidung ist gleichwohl so getroffen worden. Das Genehmigungsverfahren, in dem auch die ökologischen Gesichtspunkte berücksichtigt werden, steht noch aus.
Herr Minister, dieses Thema ist mehrfach auch im Agrarausschuss behandelt worden. Damals ist auch gesagt worden: In Abhängigkeit von dem Ausgang des Genehmigungsverfahrens steht bei einem Negativbescheid eine Reduzierung des Kaufpreises in Rede. Was ist vereinbart worden?
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des Vertrages und der Realisierung des entsprechenden Projektes. In dem Vertrag ist lediglich eine Pönale vereinbart worden für den Fall, dass die Arbeitsplätze nicht geschaffen werden. Das ist völlig unabhängig von dem eigentlichen Genehmigungsverfahren für die Anlage. Das ist eine ganz klare Aussage. Es ist auch im Finanzausschuss so schon deutlich angesprochen worden.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes
Die erste Beratung fand in der 57. Sitzung des Landtages am 14. April 2005 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schrader.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 57. Sitzung des Landtages am 14. April 2005 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Inneres sowie für Finanzen zur Mitberatung überwiesen worden.
Eine Änderung des bestehenden Gesetzes war erforderlich, um die notwendigen Rechtgrundlagen sowohl für die Erweiterung des Aufgabenbestandes und die Änderung der Organisationsstruktur der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt als auch für die Umsetzung der Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes zum Einsatz von Landesmitteln bei Tierseuchenkassenleistungen zu schaffen.
Die erste Beratung im Ausschuss fand am 3. Juni 2005 statt. In der allgemeinen Aussprache zu dem Gesetz
- ohne Punkt - Fragen zur Entwicklung der Höhe der Gebühren der Tierseuchenkasse, zur möglichen Fusion verschiedener Tierseuchenkassen und zum Tiergesundheitsdienst aufgeworfen.
Am Ende der Diskussion folgte der Ausschuss dem Regierungsentwurf unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Der Ausschuss stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 6 Stimmen zu.
Der Innenausschuss und der Finanzausschuss folgten der vorläufigen Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses in unveränderter Fassung.
Die abschließende Beratung im Agrarausschuss fand am 16. September 2005 statt. Die Fraktion der CDU beantragte in dieser Sitzung, die Regelung zum In-KraftTreten des Gesetzes zu konkretisieren, und schlug als Termin den 1. Januar 2006 vor. Der Ausschuss folgte diesem Antrag mehrheitlich.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Schrader. - Meine Damen und Herren! Man hat sich darauf verständigt, hierzu keine Debatte zu führen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir treten in die Mittagspause ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drs. 4/2399 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung teilweise bei der SPD-Fraktion, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der Fraktion der Linkspartei.PDS und bei einem Großteil der SPD-Fraktion. Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Nun treten wir in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 14 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5 - Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes - fort.