Protocol of the Session on September 8, 2005

(Frau Weiß, CDU, lacht)

denn ich hatte auch angeregt, Schwerpunkte, zum Beispiel schulübergreifende Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen, qualitative Aspekte der Unterrichtsarbeit und der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und auch - dass das fehlt, macht mich stutzig - das Landesinteresse an der Hochbegabtenförderung bzw. Studienvorbereitung durch zusätzliche Stunden für Landesförderschüler, die diesen Namen als Auszeichnung tragen könnten, aufzunehmen. Das habe ich damals auch vorgeschlagen. Das sind Punkte, die Sie in Ihrer Mitschrift offensichtlich nicht notiert hatten.

Da wir in der Sache insgesamt weitgehend übereinstimmen, wünsche ich mir, dass wir wie schon bei dem ersten Musikschulgesetz einen fraktionsübergreifenden Konsens erreichen. Dazu kann ich nur sagen: Warum nicht?

Ich empfehle daher die Überweisung des Gesetzentwurfes an den zuständigen Ausschuss. Dann können wir beide Gesetzentwürfe ergänzen und noch in dieser Legislaturperiode - ich denke, sogar noch in diesem Kalenderjahr - zu einem ordentlichen Gesetz auf der Grundlage der von mir unterbreiteten Vorschläge gelangen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, können Sie bitte sagen, welchen Ausschuss Sie für zuständig erachten?

Ich kann das nur empfehlen, weil ich kein Abgeordneter bin. Ich empfehle eine Überweisung in den Kulturausschuss zur federführenden Beratung und in den Bildungsausschuss zur Mitberatung.

Danke sehr. - Für die FDP-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Dr. Volk sprechen. Doch zuvor haben wir die Freude, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dörnitz zu begrüßen sowie Damen und Herren der Kreisvolkshochschule des Landkreises Aschersleben-Staßfurt. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Volk.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesverband der Musikschulen SachsenAnhalt verzeichnet aktuell 27 Musikschulen nach § 85 des Schulgesetzes mit fast 32 000 Schülern. Damit gibt es in jedem Landkreis mindestens eine Musikschule.

In § 85 des Schulgesetzes werden die Musikschulen in ihren Aufgaben gefasst. Man muss feststellen, dass alle staatlich bzw. kommunal geförderten Musikschulen - das ist die Konsequenz dieser gesetzlichen Fassung - den im Schulgesetz fixierten Aufgaben in vollem Umfang ge

recht werden. Insbesondere in den kleinen und mittleren Kreisstädten sind sie eine zentrale Säule des kulturellen Lebens.

Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang, ob es dazu einer gesetzlichen Regelung bedurfte. Oder anders gefragt: War Sachsen-Anhalt vor dem 29. Mai 1997, der Aufnahme der Beschreibung einer Musikschule in das Schulgesetz, eine musikalische Wüste?

Meine Zweifel werden dadurch bestärkt, dass der jetzige § 85 ausdrücklich die Anwendung aller übrigen Bestimmungen des Schulgesetzes auf Musikschulen ausschließt. Den Verfassern des Gesetzes und Frau Hein, Herrn Reck - Herr Schomburg ist heute nicht anwesend - war dies vor acht Jahren sicherlich bewusst.

(Zuruf von Herrn Reck, SPD)

Allerdings überwanden sie damals ihr ungutes Gefühl, indem sie die Diskussion vertagten und den entsprechenden Paragrafen mit einer Befristung versahen. Da die Frist im Dezember des nächsten Jahres endet und der § 85 damit außer Kraft tritt, steht das Thema erneut auf der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus meiner Sicht mehrere Handlungsoptionen. Die einfachste, aber vollkommen unbefriedigende Lösung wäre eine erneute Vertagung durch eine Verlängerung der Frist, beispielsweise bis zum 31. Dezember 2012. Damit würden wir die Aufgabe der Einordnung der Musikschulen einfach der übernächsten Abgeordnetengeneration überlassen.

Ich spreche mich auch gegen die zweite Möglichkeit, die Befristung vollkommen zu streichen, aus. Dies würde eine offene inhaltliche Diskussion über den Status und die Aufgabe der Musikschulen verhindern und einen Zustand zementieren, der nur als Übergangslösung von den damaligen Abgeordneten gedacht war.

Nun schlägt die Fraktion der PDS vor - das ist die dritte Möglichkeit -, die Förderung der Musikschulen in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das Rezept, das sie dabei anbietet, ist denkbar einfach: Man nehme einfach den Ansatz des Schulgesetzes, ergänze diesen durch Konkretisierungen der entsprechenden Verordnung und würze ihn mit einigen Passagen aus der Förderrichtlinie.

Nun erwarten Sie bestimmt, dass alle diesen Brei kosten und die Köche hochleben lassen. Im Ergebnis würde eine untergesetzliche Regelung auf die Ebene eines Landesgesetzes gehoben werden. Ich muss zugeben, dieser Vorschlag stößt bei mir auf Kritik.

Aus meiner Sicht ergibt sich nämlich noch eine vierte Möglichkeit, die nahe liegt, aber vielleicht deshalb nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurde. Ich habe bisher wirklich noch kein überzeugendes Argument dafür gehört, dass es unbedingt ein Musikschulgesetz geben muss. Auch in anderen Bundesländern, die die Einordnung der Musikschulen nicht gesetzlich fixiert haben, werden musikalische Begabungen gefördert und Talente entdeckt. Ich sehe also kein Problem darin, die Fixierung im Schulgesetz bewusst auslaufen zu lassen und die Einordnung der Musikschulen in einer untergesetzlichen Regelung zu fixieren.

Unbestritten gehört eine musikalische Grundausbildung in den allgemeinen Bildungskanon. Aber der Besuch einer Musikschule ist eine außerunterrichtliche Aktivität, die der Entscheidung des einzelnen Schülers bzw. seiner Eltern obliegt. Vor diesem Hintergrund konkurrieren

die Musikschulen mit Sportvereinen, Jugendzentren und anderen Freizeitangeboten um einige freie Stunden der Schüler.

Dass eine breite musikalische Bildung eine Gesellschaft bereichert und dass Begabungen auch über den Unterricht hinaus gefördert werden müssen, ist unbestritten. Deshalb gehören die Musikschulen zur kulturellen Infrastruktur und müssen vom Land unterstützt werden. Allerdings werden sie im Unterschied zu allgemein bildenden Schulen immer nur ein Angebot unterbreiten können. Wenn wir also einfach die Regelung auslaufen lassen und die wünschenswerten Qualitätsanforderungen in die Förderrichtlinie aufnehmen, behalten wir leistungsfähige Musikschulen, ohne gleich das schwere Geschütz eines neuen Gesetzes auffahren zu müssen.

Ich freue mich deshalb auf eine Diskussion im Ausschuss. Ich stimme der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien sowie in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu und würde zudem die Überweisung in den Finanzausschuss anregen. - Besten Dank.

(Zustimmung bei der FDP und von der Regie- rungsbank)

Danke sehr, Herr Dr. Volk. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Reck sprechen. Doch zuvor begrüßen wir Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion Burg. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Hein hat bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs das Wichtige gesagt. Der Minister hat mit eigenen Worten das Gleiche wiederholt.

(Frau Dr. Kuppe, SPD, lacht)

Wir, die SPD-Fraktion, schließen uns den Ausführungen der beiden an und verzichten ausdrücklich darauf, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Ol- bertz)

Wir glauben, dass der Gesetzentwurf der PDS eine gute Grundlage für die Beratung ist und erhoffen uns in der nächsten Sitzung den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir glauben, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf für die Musikschulen brauchen und grenzen uns an dieser Stelle ganz klar von der FDP ab.

(Zustimmung bei der SPD und bei der Linkspar- tei.PDS)

Meine Damen und Herren! Wir unterstützen die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien und fordern eine Mitberatung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. Wir bitten Sie zu überlegen, ob dieses Thema nicht auch im Innenausschuss mitberaten werden muss. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Reck. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Schröder. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Spätestens mit der gesetzlichen Regelung der Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt in § 85 des Schulgesetzes wurde die Bedeutung dieser Bildungseinrichtungen in unserem Land allgemein anerkannt. Da diese Regelung - darauf wurde mehrfach hingewiesen - am 31. Dezember 2006 außer Kraft treten wird, begrüßt es die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass wir uns heute im Landtag über eine Anschlussregelung unterhalten. Letztlich dient ein eigenständiges Musikschulgesetz genau diesem Zweck.

In Anbetracht der im nächsten Jahr bevorstehenden Landtagswahlen danken wir der Opposition, dass sie zumindest den Zeitpunkt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben gut gewählt hat.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle möchten, dass dort, wo Musikschule draufsteht, auch Musikschule drin ist. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir keine Schnellschüsse machen, sondern ein solides Gesetz zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen in Sachsen-Anhalt erarbeiten, das die Gewähr für Rechtssicherheit und staatliche Förderung in diesem Bereich tatsächlich bietet.

Dies setzt jedoch ein Mindestmaß voraus im Sinne klarer Regelungen des Landesinteresses an den Musikschulen sowie der Qualitätskriterien von Musikschulen im Gesetzentwurf, anhand deren über die Förderung der einzelnen Einrichtungen entschieden werden kann. Nur so wird es möglich sein, eine qualitativ hochwertige Arbeit in den staatlich anerkannten Musikschulen zu erreichen.

Solche Vorgaben sind jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht bzw. nicht hinreichend berücksichtigt worden. Darauf hat der Kultusminister hingewiesen. Es fehlen insbesondere konkrete Aussagen zum Landesinteresse bei der Förderung von Musikschulen, die jedoch erforderlich sind, um Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen, mit finanziellen Mitteln aus dem Landeshaushalt unterstützen zu können.

Aber auch die Frage der Förderung musikalisch besonders begabter Kinder und Jugendlicher durch die Musikschulen, die Weiterbildung von Musikschullehrkräften und anderes finden in de Gesetzentwurf keinen oder wenig Anklang. Aus diesem Grund ist seitens der Landesregierung signalisiert worden, eine eigenständige Alternative zu diesem Gesetzesvorhaben schnellstmöglich in den Landtag einzubringen - wir haben heute gehört, das soll bereits in der Oktobersitzung der Fall sein -, in der die genannten Kriterien enthalten sind.

Meine Damen und Herren! Ich beantrage deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, - Herr Reck, Sie haben Recht - für Inneres und für Finanzen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Schröder. - Frau Dr. Hein hat noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann das jetzt nicht so stehen lassen. Ich werde mich aber hü

ten, hier die gesamte Geschichte des Musikschulgesetzes abzuarbeiten. Herr Volk, Sie haben davon schlicht und ergreifend keine Ahnung. Ich nehme Ihnen das deshalb auch nicht übel. Sie waren damals nicht dabei. Wären Sie nämlich im Landtag gewesen, hätten Sie gewusst,

(Herr Tullner, CDU: Keine Abqualifizierung! - Zu- ruf von Herrn Dr. Volk, FDP)

- nein, ich habe gesagt, ich nehme es ihm nicht übel, aber er hat wirklich keine Ahnung - dass die PDS-Fraktion damals in der Drs. 2/1975 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hatte, der ein eigenständiges Gesetz zur Förderung der Musikschulen beinhaltete. Dieser Gesetzentwurf ist auch in den Ausschüssen beraten worden. Er enthielt viele Bestimmungen