Protocol of the Session on September 8, 2005

(Zuruf von Frau Bull, Linkspartei.PDS)

Dabei sitzen doch genug Ihrer Parteigenossen in den Kreistagen, in den Stadt- und Gemeinderäten in genau diesen Entscheidungsgremien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch gut an eine Diskussion in Wittenberg erinnern, in der eine Ihrer Parteigenossinnen, die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt, unser KiFöG vehement vertreten hat und auch dafür warb, die Jugendpauschale zweckgebunden über das FAG auszureichen.

Sie beschränken sich in der Debatte darauf, die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit ausschließlich an den Finanzzuweisungen zu messen. Sie lassen die Strukturveränderungen, die vielerorts zu mehr Qualität geführt haben, außen vor, was aus meiner Sicht sehr bedauerlich ist.

Natürlich gab und gibt es - das muss und das darf man auch nicht verschweigen - den Zwang, die angespannte Haushaltssituation entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, Finanzmittel in jedem Bereich ungeprüft in der ursprünglichen Höhe zu belassen. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen müssen wir genau überlegen, wie wir verantwortlich mit dem Landeshaushalt umgehen. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich, wie es effizienter geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte den eingeschlagenen Weg für richtig und werbe dafür, ihn konsequent fortzusetzen.

(Zustimmung bei der FDP und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Danke sehr, Frau Seifert. - Für die Fragestellerin hat - -

(Zuruf von Frau Dr. Weiher, Linkspartei.PDS)

- Entschuldigung. Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Dr. Weiher.

(Frau Seifert, FDP: Ich möchte keine Nachfrage beantworten!)

- Sie möchte die Frage auch jetzt nicht beantworten.

Dann frage ich, ob die Fragestellerin Frau von Angern noch einmal für eine Schlussbemerkung das Wort ergreifen möchte.

(Frau von Angern, Linkspartei.PDS: Nein!)

- Sie möchte es nicht. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage abgeschlossen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1980

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2297

Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 28. Januar 2005 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gärtner. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Innenausschuss in der 54. Sitzung des Landtags am 28. Januar 2005 zur federführenden Beratung überwiesen. Ziel dieses Gesetzes ist die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes des Bundes in Landesrecht.

Nachdem in der 48. Sitzung des Innenausschusses über den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf gesprochen wurde, fand in der 49. Sitzung eine öffentliche Anhörung dazu statt. Die Möglichkeit, sich im Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf zu äußern, nahmen die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt sowie der Ausländerbeauftragte des Landes wahr.

Die kommunalen Spitzenverbände, die künftig für die Aufnahme der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer zuständig sind, äußerten Bedenken gegen die in der Begründung dargestellte Gesetzesfolgenabschätzung bezüglich der Kosten. Sie argumentierten, dass die Kommunen für einen neuen Personenkreis zuständig würden und dass die Fallzahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden könnten.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt schlug vor, dass im Rahmen des Familiennachzugs nach Sachsen-Anhalt kommende Ausländerinnen und Ausländer, die nur bei freien Kapazitäten betreut werden können, in das Aufnahmegesetz einbezogen werden sollten.

Der Ausländerbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt begrüßte ausdrücklich die vorgesehenen Änderungen in § 2 des Aufnahmegesetzes. Dadurch werden die Beratungsangebote noch praxisgerechter gestaltet und die erfolgreiche Entwicklung wird fortgesetzt. Dies trägt zur Beruhigung sowohl bei den Ratsuchenden als auch bei den kommunalen Bediensteten bei.

Nach der Auswertung der Anhörung fand die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der 55. Sitzung des Innenausschusses am 6. Juli 2005 statt. Bei den in der Synopse vorgenommenen Änderungen fanden die rechtsförmlichen Vorschläge sowie die sprachlichen Änderungsvorschläge des GBD Berücksichtigung. Seitens der Fraktionen wurden keine Änderungsanträge gestellt.

Der Innenausschuss votierte mit zehn Jastimmen bei drei Stimmenthaltungen der Linkspartei.PDS für den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um die Annahme der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Gärtner. - Wir treten in die Debatte ein. Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat soeben signalisiert, dass sie ebenfalls auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die FDP-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Kosmehl - -

(Zuruf von der SPD: Nicht anwesend!)

- Er wird in Abwesenheit natürlich nicht sprechen. - Für die SPD-Fraktion spricht Frau Fischer.

(Frau Fischer, Naumburg, SPD: Ich verzichte!)

- Sie verzichtet auch. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Schulz. Bitte sehr, Herr Schulz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, wenn ich reden wollte, hätte ich mein Jackett angezogen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich gestatte Ihnen, die Rede zu Protokoll zu geben, auch ohne Jackett.

(Heiterkeit bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen die erforderlichen technischen Anpassungen an das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz vorsieht.

Ich möchte hier deshalb nur auf die von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich eines angemessenen Kostenausgleichs für die neu aufzunehmende Personengruppe der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer eingehen.

Der Bund hat die Verteilung illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und nicht abgeschoben werden können, durch ein bundesweites Verteilverfahren geregelt. Die finanzielle Belastung der Kommunen, die sich aus der Verpflichtung zur Aufnahme dieser Personengruppe ergibt, wird kompensiert durch die rückläufige Entwicklung bei den anderen Personengruppen, die nach dem Aufnahmegesetz aufzunehmen sind.

Der Innenminister hat dies bereits im Januar 2005 in diesem Hause an gleicher Stelle prognostiziert und die jetzt vorliegenden Zahlen geben ihm Recht. Bis dato sind sechs illegal Eingereiste im Land Sachsen-Anhalt aufgenommen und auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Weitere 13 Personen werden dem Land zugewiesen und werden demnächst aufzunehmen sein. Demgegenüber sank die Zahl der Asylantragsteller auf Bundesebene im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 23 %.

Verstärkt durch die geänderte Aufnahmequote für das Land Sachsen-Anhalt reduzierte sich die Zahl der Antragsteller auf Landesebene im ersten Halbjahr 2005 zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um nahezu 50 %. Im Spätaussiedlerbereich verringerte sich die Zahl der in das Bundesgebiet eingereisten Spätaussiedler und deren Angehörigen um ca. 20 %. In Sachsen-Anhalt sank die Zahl der Spätaussiedler unter Berücksichtigung der gesunkenen Aufnahmequote für das Land von 1 095 Personen im ersten Halbjahr 2004 um nahezu 40 %.

Die erhobenen Bedenken hinsichtlich der Auskömmlichkeit der durch das Land bereitgestellten Mittel für die

Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz sind deshalb nicht gerechtfertigt. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Damit ist die Debatte vorzeitig beendet worden. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2297 ein.

Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer diesen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Stimmenthaltung der Linkspartei.PDS sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei dem gleichen Abstimmungsverhalten ist die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der Linkspartei.PDS ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5. Den Tagesordnungspunkt 6 haben wir bereits behandelt.

Ich höre soeben, dass wir den Tagesordnungspunkt 7 zurückstellen müssen, weil Herr Minister Paqué noch auf dem Weg ist; er ist noch nicht eingetroffen.