Protocol of the Session on July 8, 2005

Sie haben einleitend gesagt, dass die Überweisung unstrittig sei. Das ist nicht so. Wir stimmen einer Überweisung nicht zu. Ich sage das deshalb, damit bei der Abstimmung keine Verwunderung aufkommt.

Ich hätte korrekt sagen müssen: Wenn der Gesetzentwurf überwiesen wird, dann ist es unstrittig, dass er zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wird. Darüber stimmen wir jetzt erst einmal ab. Wer ist für den Landwirtschaftsausschuss? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Gesetzentwurf ist zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen worden.

Wer ist für die Überweisung zur Mitberatung in den Finanzausschuss? - Die Koalitionsfraktionen. Dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Das Erste war die Mehrheit. Weitere Anträge zu Überweisungen an mitberatende Ausschüsse sind nicht gestellt worden. Dann ist das so beschlossen und die Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Zweite Beratung

Verbesserung der ethischen und religiösen Bildung an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1678

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/2204

Die erste Beratung fand in der 44. Sitzung des Landtages am 9. Juli 2004 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bevor Sie Bericht erstatten, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen Quedlinburg zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Dr. Schellenberger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wald hat uns viel Zeit gekostet.

Aber ethische und religiöse Bildung sollte uns auch ein bisschen Zeit kosten. Ich denke, das ist ganz wichtig. Aber ich versuche dennoch, mich recht kurz zu fassen.

Wie wir gerade gehört haben, ist der Antrag der Fraktion der SPD in der Landtagssitzung am 9. Juli 2004 an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden. Wir haben uns am 8. Dezember 2004 im Ausschuss mit diesem Antrag beschäftigt. Das Kultusministerium hat über seine Bemühungen berichtet, die Versorgung mit Ethik- und Religionsunterricht an den Schulen des Landes weiter voranzutreiben und die Situation entsprechend zu verbessern.

Ich sage meistens, auch wenn manche sagen, es stimmt nicht ganz so, wir waren uns im Ausschuss einig - -

(Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

- Von mir aus auch ausnahmsweise - - Wir waren uns im Ausschuss darüber einig, dass der Werte vermittelnde Unterricht sehr wichtig ist. Darüber freut man sich immer. Wir haben mit großem Interesse das entsprechende Gutachten von Professor Gehrmann zur rechtlichen Situation des Religionsunterrichtes zur Kenntnis genommen. Darin wurde die entsprechende Praxis beschrieben.

Wir haben uns dann auf der Grundlage des Gutachtens mit der neuen Situation befasst und haben eine gewisse Zeit für intensive Beratungen verstreichen lassen. Wir haben dann in der Ausschusssitzung am 8. Juni 2005 vom Kultusministerium von aktuellen Maßnahmen erfahren, mit denen spezifisch die Situation im Bereich des Werte vermittelnden Unterrichts verbessert werden soll. Das heißt, die Zahl der erteilten Stunden soll erhöht werden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Tag heute noch sehr lang ist, verzichte ich auf die Nennung der verschiedenen Maßnahmen.

Auf jeden Fall war der Ausschuss der Meinung, dass das Kultusministerium einen guten Weg beschreitet, um den Intentionen des Antrags und den Intentionen des Ausschusses gerecht zu werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nach der Sommerpause noch einmal einen aktuellen Bericht des Kultusministeriums entgegennehmen, in dem der jetzige mit dem dann neuen Stand verglichen wird.

Wir sind der Meinung, dass damit dem Antrag Genüge getan ist. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen, diesen Antrag für erledigt zu erklären. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Dr. Schellenberger, für die Berichterstattung. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2204 ein. Es geht darum, den Antrag in der Drs. 4/1678 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es wird einstimmig zugestimmt. Damit ist die Behandlung des Tagesordnungspunktes 17 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zweite Beratung

Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1517

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 4/2221

Die erste Beratung fand in der 39. Sitzung des Landtages am 6. Mai 2004 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schrader. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD ist in der 39. Sitzung des Landtages am 6. Mai 2004 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand am 11 März 2005 statt.

Der Antrag der Fraktion der SPD zielte darauf ab, den vom Land Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine zu unterstützen.

In der Begründung erklärte die einbringende Fraktion, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Gesetzgeber zu einem effektiven Schutz der Tiere verpflichte. Der Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein sehe vor, dass nach einem Anerkennungsverfahren Tierschutzvereinen das Verbandsklagerecht eingeräumt werde. Damit würde Tieren ein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen und dementsprechend die Interessen der Tiere geltend machen könne. Die Verbandsklage würde zudem den Sachverstand zum öffentlichen Wohl in gerichtliche Verfahren und damit in die Entscheidungsfindung einbringen.

Die Landesregierung machte in den Beratungen deutlich, dass der Bundesrat am 5. November 2004 auch mit den Stimmen Sachsen-Anhalts beschlossen hat, den vom Land Schleswig-Holstein eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine nicht in den Bundestag einzubringen. Diesem Votum sei in verschiedenen Ausschüssen des Bundesrats die parteiübergreifende Äußerung erheblicher Bedenken vorausgegangen, insbesondere im Hinblick auf eine Behinderung der Entwicklung des Forschungsstandortes Deutschland. In den Ausschussberatungen des Bundesrats sei mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein Verbandsklagerecht auch deshalb entbehrlich sei, weil bereits jetzt der Schutz der Tiere bei Beachtung der bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen erreichbar sei.

Die Fraktionen von CDU und FDP bekräftigten die Aussage der Landesregierung und wiesen darauf hin, dass Sachsen-Anhalt im Nutztierbereich bezüglich der Kontrolle sehr fortgeschritten sei, und beantragten, den Antrag für erledigt zu erklären.

Die Fraktion der SPD erwiderte, obwohl in Deutschland keine Mehrheit für ein Verbandsklagerecht für Tier

schutzvereine zustande gekommen und der Antrag der Fraktion der SPD damit an sich erledigt sei, bleibe das Anliegen als solches unerledigt. Deshalb könne die SPD-Fraktion einer Erledigung nicht zustimmen. Die Fraktion der PDS schloss sich dieser Auffassung an.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärte den Antrag in seiner vorläufigen Beschlussempfehlung mit 5 : 3 : 0 Stimmen für erledigt. Der Ausschuss für Umwelt schloss sich dieser Beschlussempfehlung am 27. April 2005 mit 6 : 4 : 0 Stimmen an.

In der 47. Sitzung des Ausschusses am 3. Juni 2005 fand die abschließende Beratung statt. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschloss in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt, den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/1517 für erledigt zu erklären. Die Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen angenommen.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke sehr.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Dr. Schrader, für die Berichterstattung. - Als erster Redner wird für die PDS-Fraktion der Abgeordnete Herr Krause sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn sich der Bundesrat dieser Initiative von Schleswig-Holstein nicht angeschlossen hat und dort keine Mehrheit dafür vorhanden ist, ist dieses Thema für uns als PDS-Fraktion nicht abgeschlossen. Das Tierschutzverbandsklagerecht wird auf der Tagesordnung bleiben. Wir meinen, es ist längst überfällig, das Mitwirkungsrecht der Verbände, so auch der Tierschutzvereine, in dieser Hinsicht stärker auszugestalten.

Es geht auch nicht, wie in der Debatte immer wieder deutlich gemacht wurde, um die Behinderung des Verwaltungshandelns. Es wurde gesagt, es gehe um pausenlose Beschäftigung der Gerichte oder es sollten gar Investitionen verhindert werden. Man sollte hier nicht den Teufel an die Wand malen.

Es geht darum, dass das Tierschutzrecht, das in Artikel 20a des Grundgesetzes enthalten ist, gesetzlich ausgefüllt wird. Das heißt, dass das Tierschutzrecht und die Rechte der Tierschutzvereine klar formuliert werden, dass Instrumentarien geschaffen werden, dieses Grundrecht konkret mit Leben zu erfüllen, und dass letztlich ein Schritt in Richtung von mehr Bürgerbeteiligung, mehr Bürgerdemokratie, wie wir alle das wollen, gegangen wird. Wie wichtig das ist - machen wir uns doch nichts vor -, zeigen die Debatten, die Umfragen. Sie zeigen, dass die Mitwirkungsrechte, dass die Wahrung von Bürgerdemokratie regelrecht im Keller dieser Gesellschaft liegt.

Ich meine, auch entgegen der in der damaligen Debatte - nun ist der Justizminister nicht da - vorgebrachten Auffassung von Herrn Minister Becker - -

(Zuruf: Er ist doch da!)

- Ach, hier ist er. - Herr Minister, Sie stellten damals fest, dass es etwas Positives ist, dass das Individualklage

recht als Norm in der Verwaltungsgerichtsordnung enthalten ist. Wir meinen doch, dass es auch Zeit ist, diese Grundsätze etwas zu hinterfragen.

Ich denke da konkret an das aussichtslose Bemühen der Tierschützer in dem kleinen Dorf Danebeck, als es um eine Putenmastanlage ging, die in Ortsnähe errichtet werden sollte. Nach diesen Grundsatzregelungen ist ihr Bemühen, vor Ort mitzusprechen, völlig ins Leere gelaufen. Es half keine Petition an den Petitionsausschuss des Landtages, es half auch keine Klage vor Gericht. Ich muss für mich und so auch für die Betroffenen feststellen, dass das gemeindliche, das allgemeine gesellschaftliche Interesse einfach hinter das Individualinteresse, das Individualrecht gestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Auch wenn die Einführung eines Verbandklagerechts im Bundesrat und auch der Antrag zu diesem Thema heute keine Mehrheit gefunden haben, bleiben wir optimistisch. Denken wir an all die Debatten der letzten Jahrzehnte - kann man ruhig sagen -, als es um die Verankerung des Artikels 20a im Grundgesetz ging. Das Grundgesetz musste 53 Jahre alt werden, bevor der Tierschutz im Grundgesetz verankert wurde.

Dass der Tierschutz verankert wurde, stimmt uns optimistisch. Hoffen wir, dass es nicht wiederum ein Jahrhundert benötigt, um dieses Recht im Sinne des Bemühens von Schleswig-Holstein wirklich mit Leben zu erfüllen. Es stimmt uns optimistisch, dass von zwei Jahren mit dem Artikel 20a der erste Schritt gegangen worden ist. Wir bleiben dran und werden in dieser Hinsicht auch die Vereine und Verbände unterstützen und werden in Gesellschaft und Politik auch für dieses Thema um Mehrheiten ringen.