Protocol of the Session on July 8, 2005

Das Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz erfährt etliche redaktionelle Klarstellungen. - Meine Damen und Herren! So viel von meiner Seite zu diesem Dritten Investitionserleichterungsgesetz.

Ich darf, wie angekündigt, noch zwei Anmerkungen zu dem Entschließungsantrag der SPD machen. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, haben das Erste und das Zweite Investitionserleichterungsgesetz Erfolge gezeitigt. Ich wundere mich aber schon ein wenig, dass wir bereits nach einem halben Jahr darüber Rechenschaft ablegen sollen. Das finde ich schon phantastisch. Wenn Sie in acht Jahren in diesem Bereich so viel auf den Weg gebracht hätten wie wir in den letzten zwei Jahren, dann wären wir froh gewesen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie eine Frage der Abgeordneten Frau Mittendorf beantworten?

Sehr gerne, selbstverständlich.

Dann bitte fragen Sie.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich das kann.

Das wird sich zeigen.

Herr Dr. Daehre, Sie können das sicherlich. Ich möchte Sie auf ein Problem aufmerksam machen und Sie danach fragen, ob Sie das auch als Problem ansehen. Es geht um öffentliche Investitionen, und zwar um die Umsetzung des Ganztagsschulprogramms in Sachsen-Anhalt.

Wir haben in den nächsten Jahren eine Menge Geld zu verbauen. Es ist alles verplant. Es gibt entsprechende Festlegungen, wann was verbaut werden soll. Es sind große Projekte, die fast alle über 500 000 € liegen, die nach der Landeshaushaltsordnung vom Landesbaubetrieb geprüft werden müssen. Dort liegt eine Menge an Unterlagen. Das dauert natürlich. Das ist gar kein Vorwurf, das ist einfach so.

Wäre es nicht sinnvoller zu überprüfen, ob man diese Mittel nicht den Kreisen überlassen könnte, in denen die Bauvorhaben stattfinden? Es gibt viele Kreise, die noch keinen Zuwendungsbescheid haben, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, und deshalb in Vorleistung gehen müssen. Könnte man das nicht im Rahmen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes überprüfen und damit öffentliche Investitionen beschleunigen?

Frau Kollegin Mittendorf, ich komme Ihnen sogar noch entgegen: Wir sind froh darüber, dass die Bundesregierung dieses Programm auf den Weg gebracht hat. Ich dachte, Sie wollten es noch einmal betonen, sodass ich es wenigstens machen möchte. Wir wollen ja fair miteinander umgehen; deshalb ist es wichtig, dieses auch zu sagen.

Das Zweite, was in diesem Zusammenhang zu sagen ist, ist Folgendes: Wir werden uns mit dem Kultusministerium zusammensetzen, um nach optimalen Lösungen in der Bearbeitung zu suchen. Das ist aber alles unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsordnung zu sehen. Wenn wir schnell zu pragmatischen Lösungen kommen und für dieses Programm die Landeshaushaltsordnung außer Kraft setzen, können wir relativ schnell mit dem Bau beginnen, Frau Kollegin. Wenn wir Ihre Zustimmung dafür bekommen - - Ich höre schon, dass jemand sagt, dass das nicht geht.

(Zuruf von der SPD)

- Nein. Wir machen das mit dem Kultusministerium zusammen und werden das aufgreifen.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Ja!)

Dann soll es zügig losgehen, damit wir bei Pisa wieder bessere Noten bekommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Frau Rogée, PDS)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Jetzt freuen wir uns, auf der Südtribüne Damen und Herren von der „Beschäftigungsinitiative des Förderkreises für Naturschutz und Ökologie“ aus dem Landkreis Merseburg-Querfurt begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun beginnen wir mit der Debatte. Es spricht zunächst für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Felke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, niemand in diesem Hause hat etwas dagegen einzuwenden, wenn es tatsächlich gelingt, Investitionen zu erleichtern, zu beschleunigen oder Wettbewerbsbeschränkungen abzubauen. Die entscheidende Frage dabei ist aber, auf welchem Weg und mit welchen Instrumenten das geschehen soll.

Nach den beiden ersten Investitionserleichterungsgesetzen aus den Jahren 2002 und 2003 legen Sie uns nun heute das Dritte Investitionserleichterungsgesetz vor. Unsere Position hat sich seit dem ersten Gesetz nicht verändert. Wir halten Ihre Herangehensweise für falsch und werten viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen als Placebo oder schlichten Populismus.

(Beifall bei der SPD)

Auch wir haben natürlich mit Bürgern des Landes gesprochen; aber offensichtlich waren das andere als diejenigen, mit denen Herr Minister Daehre gesprochen hat. Wir wissen, in welche große Zwickmühle Sie sich selbst gebracht haben. Große Versprechungen und Ankündigungen wurden in die Welt gesetzt, Blockaden sollten gelöst und Hemmnisse beseitigt werden. Verbände und Vereine wurden aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu machen. Da dies nicht so richtig half und offensichtlich wenig Hinweise eingingen, bemühte man sich dann sogar schon einmal, das Geschäft mit ausgelobten Bierkästen zu beschleunigen.

Nun will ich nicht so weit gehen und sagen, dass manche Ihrer Vorschläge den Eindruck erwecken, als seien sie im selbst herbeigeführten Rausch entstanden. Es muss aber die Frage erlaubt sein, was Teile dieses Gesetzes eigentlich bezwecken sollen. Vier der elf Artikel beziehen sich auf Verordnungen und damit auf Regierungshandeln, womit Sie in keiner Weise das Parlament hätten befassen müssen. Im Übrigen hätten Sie es damit viel schneller durchsetzen können, was zweifellos auch eine Investitionserleichterung darstellt.

(Beifall bei der SPD)

Rechtstechnisch werden stattdessen Klimmzüge erforderlich wie der Artikel 10 mit der so genannten Entsteinerungsklausel, um spätere Änderungen wieder in der Rechtsform der Verordnung durchführen zu können. Wie hierbei von Erleichterungen und Vereinfachungen gesprochen werden kann, ist mir schleierhaft. Um eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit zu er

reichen, missbraucht man die Parlamentarier als AbnickAugust.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind der Überzeugung, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesberatung über die Ergebnisse und die Treffsicherheit der beiden ersten Gesetze berichtet werden muss. Eine saubere Evaluierung sollte darstellen, inwieweit damaliger Anspruch und Realität zusammenpassen. Zudem sollte die Zweckmäßigkeit der gewählten Gesetzesform überprüft werden.

Da an einem derartigen Bericht von verschiedenen Seiten großes Interesse bestehen dürfte, gingen wir davon aus, dass unser Entschließungsantrag eigentlich eine breite Mehrheit finden sollte. Nach den Ausführungen des Ministers haben wir nun doch berechtigte Zweifel. Aber eines bleibt festzuhalten: Wir haben die Investitionserleichterungsgesetze 1 und 2 nicht erst seit einem halben Jahr, sondern wir haben sie seit zwei bzw. drei Jahren.

(Zustimmung von Herrn Dr. Thiel, PDS)

Wenn Sie vom Erfolg so überzeugt sind, dürfte es ein Leichtes sein, den Ausschüssen einen entsprechenden Bericht zu übermitteln.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Artikel des vorliegenden Gesetzentwurfes noch näher eingehen. Ich möchte mit Artikel 2, der geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes, beginnen.

Meine Damen und Herren! Schaut man in die Historie dieses Gesetzes, muss man feststellen, dass es darüber hier im Haus einmal einen breiten Konsens gab. In der ersten Wahlperiode im Jahr 1993 in großer Einmütigkeit und mit unserer Unterstützung verabschiedet, wurde es seitdem neunmal verändert, davon allein viermal in der laufenden Wahlperiode. Zieht man die Rechtsbereinigungen ab, bleiben insbesondere die beiden Investitionserleichterungsgesetze übrig. Ich denke, dass Sie damit den breiten Konsens über das Gesetz aufgekündigt haben.

(Beifall bei der SPD)

Auch uns ist klar, dass es keine Ewigkeitsgarantie für Gesetze gibt und dass alles auf den Prüfstand gestellt und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. Aber der Eindruck, der hierbei erweckt wird, ist fatal. Verkürzt heißt das: Denkmalschutz nur weit genug zurückfahren, dann klappt es auch mit den Investitionen.

Dies konterkariert alle Anstrengungen privater Investoren und vieler Kommunen, mit dem Pfund denkmalgeschützter Bausubstanz auch wirtschaftlich zu punkten, was in zunehmendem Maße auch von Erfolg gekrönt ist.

Meine Damen und Herren! Der Artikel 3, die Einfügung des § 44a samt Anhang in das Naturschutzgesetz, findet unsere Unterstützung. Die EU sieht für die gemeinschaftlich zu schützenden Gebiete das Verschlechterungsverbot vor. Mit der Konkretisierung der zu schützenden Lebensraumtypen und der Tier- und Pflanzenarten erfolgt insofern die Umsetzung von EU-Recht. Da die Landesregierung in der Begründung zu dem Gesetzentwurf 20 Vorhaben aufführt, die von der derzeitigen Veränderungssperre betroffen sind, sollte sie diese benennen und näher erläutern, um durch Transparenz für

die geplanten Änderungen und die gewünschten Investitionsvorhaben zu werben.

Meine Damen und Herren! Einige wenige Worte zum Artikel 4, der Änderung der Gaststättenverordnung und der Sperrzeitenverordnung. Auch dabei können wir Ihnen folgen, auch wenn dies, wie gesagt, bei einer Änderung im Verordnungswege nicht erforderlich wäre. Mit Hinweis auf die vorgesehene Verlängerung der Öffnungszeiten für Spielhallen können wir dann nicht nur sagen: „Wir stehen früher auf“, sondern auch: „Wir sorgen für ein spannenderes Nachtleben“.

(Herr Dr. Thiel, PDS: Wir fallen besoffen ins Bett!)

Meine Damen und Herren! Auf die Artikel zur Aufhebung landwirtschaftlicher Marktverordnungen möchte ich nicht eingehen, obwohl mich die Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz für Sonnenblumenkerne schon reizen würde.

(Zustimmung bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Mit Artikel 8 soll eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vorgenommen werden. Damit werden Wege eröffnet, die zu erheblichen Mindereinnahmen bei der Abwasserabgabe führen werden. Nun hat die Abwasserabgabe neben der Lenkungswirkung für die Pflichtigen auch eine Lenkungswirkung im Hinblick auf Investitionszuschüsse aus der Titelgruppe 81 im Einzelplan 15. Mindereinnahmen beim Land werden zwangsläufig zu geringeren Investitionszuschüssen auf der Ausgabenseite führen. Über diese Problematik muss im Umweltausschuss insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienteren Mitteleinsatzes diskutiert werden.

Mit Artikel 9 soll eine Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesbodenschutzgesetz vorgenommen werden. Geplant ist eine Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt. Wir gehen davon aus, dass der Verordnungsentwurf dem Umweltausschuss im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Beurteilung zur Kenntnis gegeben wird.

Gestatten Sie mir abschließend, noch auf einige Punkte der geplanten Novellierung der Landesbauordnung einzugehen. Genehmigungsverfahren sollen damit vereinfacht und Investitionen erleichtert werden. Zudem soll eine Abstimmung mit der Musterbauordnung und den Vorschriften der Länder Sachsen und Thüringen hergestellt werden. - So weit die Aussagen der Landesregierung.

Tatsächlich wird klar, dass eine Reihe von Punkten diesem Anspruch in der Praxis kaum gerecht wird. Ein Dreh- und Angelpunkt auch in den Stellungnahmen vieler Verbände ist die Aufgabe der so genannten Schlusspunkttheorie. Auch wenn dies mit einer Einlaufkurve, einer Übergangszeit von zwei Jahren und einer weiteren Übergangszeit von drei Jahren auf Antrag des Bauherrn versehen wird, drängt sich der Verdacht auf, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Wer das tatsächlich will, der muss gravierende Änderungen im Baunebenrecht vornehmen, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf bisher nicht einmal ansatzweise dargestellt worden sind.

Zweifellos gilt die strikte Schlusspunkttheorie aufgrund vorangegangener Novellen nicht mehr uneingeschränkt.