Protocol of the Session on July 8, 2005

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

All das sind Fragen, auf deren Beantwortung in den zuständigen Ausschüssen wir gespannt sind. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes ausdrücklich zu. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung von Frau Bud- de, SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Zum Abschluss der Debatte hören Sie den Beitrag der CDU-Fraktion. Ich erteile Herrn Schröder das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sich immer enger verknüpfende Wirtschaftsraum Mitteldeutschland verlangt nach einheitlichen Regeln. Ich erinnere Sie an die Debatte von gestern, die Aussprache zur Regierungserklärung und die Diskussion über das mitteldeutsche Luftverkehrskonzept. Wo es um Wohlstand und Arbeit geht, dürfen Landesgrenzen keine Stoppschilder sein. Ein weitgehend einheitliches Baurecht liegt deshalb im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Interesse von Investoren, Planern und Behörden.

Hier ist es nun, das Dritte Investitionserleichterungsgesetz. Vielfach angekündigt, wird es heute in den Landtag eingebracht. Der vorparlamentarische Raum, die Wirtschaft unseres Landes, alle, die sich im Vorfeld mit dem Gesetzentwurf befasst haben, haben die vorgeschlagenen Änderungen im Prinzip begrüßt. Die Richtung stimmt also. Wer den Schritt in diese Richtung für zu klein hält, ist aufgefordert, im parlamentarischen Verfahren praktikable und auch umsetzbare Vorschläge zu machen.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Wenn diese Vorschläge tatsächlich zur Erleichterung von Investitionen beitragen, wollen und werden wir sie gewissenhaft prüfen und gegebenenfalls aufnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, Sie kritisieren die Zweckmäßigkeit der bisherigen zwei Investitionserleichterungsgesetze und der darin geänderten Vorschriften. Sie fordern die Evaluierung des Ersten und des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes. Ihr Antrag atmet ein tiefes Misstrauen gegenüber Artikelgesetzen überhaupt. Gleichzeitig kritisieren Sie Auswirkungen beschlossener Änderungen, die Sie doch mittels des Antrage erst überprüft haben wollen. Meine Damen und Herren von der SPD, ob wir unser Ziel erreicht haben, wird allein durch die Praxis entschieden und nicht durch Ihr bereits vorgefertigtes Urteil heute.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der PDS: Des- halb wollen wir die Berichterstattung!)

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns selbstverständlich der Praxis stellen. Ich sehe in dieser Überlegung aber keinen Anlass, die Beratung des Dritten In

vestitionserleichterungsgesetzes solange auszusetzen, zumal die darin vorgeschlagenen Änderungen uns dem eigentlichen Ziel ein Stück näher bringen sollen.

Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt: Der § 35 der Geschäftsordnung - unserer gemeinsamen Geschäftsordnung - sieht vor, dass man Entschließungsanträge zur Schlussabstimmung eines Gesetzes einbringt und nicht bereits zur ersten Lesung. So habe ich es gerade noch einmal nachgelesen. Wir sollten also über die Frage der Evaluierung der ersten zwei Vorschaltgesetze in den Ausschüssen weiter beraten.

Meine Damen und Herren! Herzstück des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes ist die Neufassung der Bauordnung. Wir nehmen die seit langem bestehende Forderung auf, unsere Bauordnung denen der benachbarten mitteldeutschen Länder anzugleichen und die Anlehnung an die Musterbauordnung zu vollziehen. In der Baurechtsänderung erfahren wir eine Ausweitung des genehmigungsfreien Bauens. Wir haben Erleichterungen für Abrissvorhaben vorgesehen. Das Baugenehmigungsverfahren ist künftig nur noch auf spezifisch baurechtliche Anforderungen beschränkt.

Perspektivisch sollte aus meiner Sicht das so genannte Baunebenrecht insoweit modifiziert werden, als alle anlagenbezogenen Erlaubnisse, Zustimmungen oder sonstigen Gestattungen für Vorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, in der Baugenehmigung selbst enthalten sind oder zumindest durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden können. Die Aufgabe der so genannten Schlusspunkttheorie - das hat heute schon eine Rolle gespielt - sollte daher nicht sofort erfolgen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung macht ja mit den gestaffelten Vorgaben dafür einen Vorschlag.

Mit dem Gesetzentwurf werden Gebäudeklassen neu definiert, sodass es deutlich differenzierte Brandschutzauflagen gibt. Der Gesetzentwurf sieht die Aufführung von Sonderbauten vor, womit für einige Vorhaben im Genehmigungsverfahren die Eingriffsmöglichkeit der Bauaufsichtsbehörde entfällt. Das Abstandsflächenrecht wird ausschließlich auf bauordnungsrechtliche Zielsetzungen zurückgeführt. Die Reduzierung auf 0,4 H - Herr Felke hat es angedeutet - bedeutet natürlich eine Verringerung des Abstandes. Wir gleichen hier an die Musterbauordnung an. Es bleibt jedoch beim Mindestabstand von 3 m.

Im Übrigen sah das Baurecht bisher schon zahlreiche Detailbestimmungen vor, nach denen von der bisherigen Abstandsfläche abgewichen werden konnte, sodass das Recht einem Bauwilligen kaum verständlich war. Wir alle können ja einmal versuchen, das so genannte Schmalseitenprivileg der Bauordnung zu erklären. Dann werden Sie merken, dass es durchaus sinnvoll ist, sich hierbei an der Musterbauordnung zu orientieren. Das macht also Sinn. Im Übrigen gelten für Sonderbauten wie Windkraftanlagen andere bauaufsichtliche Abstandsflächen fort.

Die bautechnischen Nachweise zur Einhaltung der Standsicherheit und des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes können losgelöst von den Bestimmungen zu den bauaufsichtlichen Verfahren und den Bauvorlagen getroffen werden.

Das Zustimmungsverfahren wurde nach dem Modell des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ausgestaltet. Es werden durch die obere Bauaufsichtsbehörde nur noch das Bauplanungsrecht und zugewiesenes anderes

öffentliches Recht geprüft. Das Zustimmungsverfahren entfällt zukünftig ganz, wenn die Gemeinde nicht widerspricht, Nachbarn zugestimmt haben oder wenn es bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu keiner Erweiterung des Bauvolumens kommt.

Der Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zu nicht überbauten Flächen eines bebauten Grundstückes sowie zur Erhaltungspflicht für Bäume und Sträucher bei der Bebauung eines Grundstückes.

Der zulässige Rahmen für örtliche Bauvorschriften - auch das ist erwähnt worden - soll erheblich eingeschränkt werden und nur noch gelten, wenn sich aus dem vorhandenen Ortsbild eine entsprechende Gestaltung ableiten lässt und die Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Gemeinde im Einklang mit den baugestalterischen Absichten steht. Darüber hinaus verzichtet der Gesetzentwurf auf die Ermächtigung zum Erlass von Satzungen über Kinderspielplätze, Freizeitflächen, Gemeinschaftsanlagen, Lagerplätze, Camping- und Zeltplätze oder über Abstellplätze für Fahrräder und anderes mehr.

Wichtig ist auch, dass der Gesetzentwurf eine Unverzüglichkeit vorsieht. Beispielsweise dann, wenn Bauaufsichtsbehörden Bauwilligen sagen müssen, dass deren Antragsunterlagen unvollständig sind, hat dies nunmehr unverzüglich zu erfolgen. Das ist auch ein rechtsbestimmter Begriff.

Vielen Kann- und Sollvorschriften des jetzigen Baurechts werden in Zulässigkeitstatbestände, also klare Rechtspflichten, überführt. Auf diesem Gebiet gibt es viele Detailregelungen, die von Einzelnen, die sich damit befasst haben, schon im Vorfeld begrüßt worden sind.

Auf das Denkmalschutzgesetz will ich nur noch kurz eingehen. Bei der Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist es sinnvoll, auch für die öffentliche Hand auf die Pflicht zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude dann zu verzichten, wenn diese eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bedeutet. Das ist keinesfalls eine Besserstellung der öffentlichen Hand, sondern eine Gleichbehandlung im Hinblick auf die Regelungen, die es bereits jetzt für private Bauherren gibt.

Beim Naturschutzgesetz - das ist schon angedeutet worden - wird für die nach den europarechtlichen Vorgaben ausgewiesenen Vogelschutzgebiete durch die Sicherung dieser Flächen nach Landesrecht Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. Wir wollen, dass die Veränderungssperre durch ein moderates Verschlechterungsverbot abgelöst wird. Es ist schlichtweg unzumutbar, in Vogelschutzgebieten überhaupt keine Nutzung mehr zu erlauben. Lassen Sie es mich so ausdrücken: Die Ausweisung und klare Bezeichnung der Gebiete ist ein Gebot der Rechtsprechung, um Totalreservate zu verhindern.

Durch die Änderung der Gaststättenverordnung sollen die Beschränkungs- und Mitteilungspflichten beim Betrieb von Straußwirtschaften abgeschafft werden. Es ist für mich unerklärlich, warum Winzer nicht auch mehr als 40 Gästen ihren Wein anbieten können sollen. Über das insoweit geäußerte Misstrauen und den Vorwurf der Schattenwirtschaft bzw. der Schwarzarbeit sollten wir im Ausschuss diskutieren. Ich sehe diese Probleme an dieser Stelle nicht.

Bei der Sperrzeitverordnung geht es um die Änderung der Öffnungszeiten für Spielhallen, die künftig bis 1 Uhr geöffnet haben können sollen.

Beim Marktstrukturgesetz geht es schlichtweg darum, dass zumindest an der Stelle, an der es erwähnt wurde, die Gewerbefreiheit nicht übermäßig eingeschränkt wird und der gewerbliche Konkurrenzschutz zumindest an dieser Stelle nicht Gegenstand des Gewerberechtes ist.

Im Abwassergesetz werden die Verrechnungsmöglichkeiten für die Abgabepflichtigen nicht unerheblich erweitert. Die Verrechnung der Abwasserabgabe mit getätigten Gewässerschutzinvestitionen, beispielsweise im Leitungsbau, wirkt insoweit als Förderung von Investitionen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bauen und damit Investitionen sollen einfacher, schneller und billiger werden. Für die Entbürokratisierung nehmen wir auch geringfügige Einnahmeverluste der öffentlichen Hand in Kauf. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Ziel.

Wie mein Kollege Herr Schrader beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres, für Kultur und Medien sowie für Wirtschaft und Arbeit. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Schröder. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab.

Ich darf zunächst einmal etwas klarstellen, weil die Geschäftsordnung angesprochen wurde: Änderungs- und unselbständige Entschließungsanträge - um einen solchen handelt es sich hier - können jederzeit bis zum Abschluss der Beratungen eingereicht werden. Sie werden, ohne dass es einer zusätzlichen Abstimmung bedarf, mit überwiesen, wenn der Gegenstand überwiesen wird, auf den Sie sich beziehen, aber beschlossen werden sie erst am Ende. - Deshalb stimmen wir jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse ab. Damit ist der Entschließungsantrag mit überwiesen.

Beantragt wurde die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Umwelt, für Kultur und Medien, für Wirtschaft und Arbeit, für Inneres und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zu einer Überweisung in den Finanzausschuss hat niemand etwas gesagt? - Herr Bischoff, bitte.

Eigentlich war von uns die Überweisung in alle ständigen Ausschüsse außer den Petitionsausschuss beantragt worden. Wir beantragen aber, dass das Thema auf jeden Fall im Gleichstellungsausschuss behandelt wird, weil die Bauordnung betroffen ist. Dabei geht es insbesondere um Dinge, die den Bereich der Gleichstellung Behinderter betreffen. Das Thema würden wir also auch gern dort behandeln, weil es dabei um wesentliche Aspekte geht.

Finanzen war nicht beantragt worden, nein?

(Minister Herr Dr. Daehre: Finanzen auch?)

- Ich habe jetzt nur gefragt.

(Minister Herr Dr. Daehre: Ach so, Entschuldi- gung! Das habe ich nicht gehört!)

- Ich habe nur gefragt, weil eine Aufzählung fast aller Ausschüsse erfolgt. Ich wollte sichergehen.

Spricht etwas gegen eine Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung an alle genannten Ausschüsse zusammen ab. Die Federführung ist klar; die weiteren sechs aufgezählten Ausschüsse werden mit der Mitberatung beauftragt. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind nahezu alle. Ist jemand dagegen? - Natürlich nicht. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist abgeschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2258

Ich bitte die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke, als Einbringerin das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften in den Landtag ein. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die zum 1. Januar 2006 angestrebte Reform der Landesforstverwaltung.

Es verändert das Landeswaldgesetz hinsichtlich der Vorschriften über Behördenzuständigkeiten. Demgegenüber soll das materielle Forstrecht, etwa die Vorschriften über die Funktionen des Waldes oder die Leistungen der Forstverwaltung, inhaltlich nicht verändert werden. Damit macht die Landesregierung deutlich, dass es sich um eine Reform der Verwaltung handelt. Eine Einschränkung von Qualitätszielen oder gar eine Reform des Waldes, wie sie uns in den letzten Monaten gelegentlich unterstellt wurde, ist damit in keiner Weise verbunden.

Wir werden den Nachweis führen, dass deutliche Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen erreicht werden, ohne dass hierfür qualitative Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen.