Protocol of the Session on May 27, 2005

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 60. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Ich erinnere daran, dass Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer sowie die Minister Becker, Jeziorsky und Dr. Daehre ganztägig entschuldigt sind und Herr Minister Professor Dr. Olbertz die Landtagssitzung um 13 Uhr verlassen muss.

Wir setzen nun die 31. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 6, der bereits gestern behandelt werden sollte. Dann werden die Tagesordnungspunkte 7 und 8 behandelt. Ich bitte das Haus darum, dass danach Tagesordnungspunkt 16 abgehandelt wird, da Minister Herr Professor Dr. Olbertz darum gebeten hat, während der heutigen Landtagssitzung so zeitig wie möglich in die Debatte eingreifen zu können. Gibt es dagegen Widerspruch?

(Herr Gallert, PDS: Nein!)

Das sehe ich nicht.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG)

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drs. 4/1618

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/2155

Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2004 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Tiedge. Frau Tiedge, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei allen bedanken, die durch sehr intensive Diskussionen dazu beigetragen haben, dass der vorliegende Gesetzentwurf heute zur Beschlussfassung vorliegt.

Zunächst einige Daten zum Werdegang. In der 42. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2004 wurde durch die PDS-Fraktion der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen.

Die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss fand am 7. Juli 2004 statt, in der auf Antrag der PDS-Fraktion eine Anhörung beschlossen wurde. Gleichzeitig wurde der Anregung des Abgeordneten Herrn Stahlknecht zugestimmt, zunächst die Änderung der Landesverfassung abzuwarten.

Die öffentliche Anhörung fand dann in der Sitzung des Rechtsausschusses am 6. Oktober 2004 statt. An dieser Anhörung nahmen Vertrauenspersonen des Volksbegehrens für ein kinderfreundliches Sachsen-Anhalt und Herr Söker als Landeswahlleiter teil. Von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg lag eine schriftliche Stellung vor, aus der hervorging, dass hinsichtlich des Gesetzentwurfs der PDS-Fraktion keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

In der Ausschusssitzung am 3. November 2004 wurde die Behandlung wiederum vertagt, da die Verfassungsänderung noch nicht beschlossen war und die schriftliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung noch nicht vorlag. Diese ging dann am 29. November 2004 ein.

Die für den 1. Dezember 2004 vorgesehene Beratung im Rechtsausschuss wurde vertagt, da seitens der CDUFraktion Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf vorgebracht wurden. Seitens der Mitglieder der PDS-Fraktion wurde die Hoffnung geäußert, einen Konsens zu finden.

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 12. Januar 2005 regte der Vorsitzende Herr Wolpert an, mit dem Landeswahlleiter über den Gesetzentwurf zu beraten. Außerdem sollte das Ergebnis des Volksentscheides vom 25. Januar 2005 abgewartet werden, um zu prüfen, inwieweit Erfahrungen daraus noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden können. Dieser Anregung wurde gefolgt.

Dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, eine Synopse zu erstellen, stimmten die Mitglieder des Ausschusses ebenfalls zu. Die PDS-Fraktion schlug vor, dass sich die rechtspolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen nach dem Erhalt der Synopse zusammensetzen sollten, um einen gemeinsamen, von allen Fraktionen getragenen Änderungsantrag zu erarbeiten. Diesem Vorschlag wurde ebenfalls gefolgt.

Zu folgenden Regelungen konnte ein Konsens erreicht werden: verfassungsrechtliche Anpassung der Quoren bei Volksinitiative und Volksbegehren, Änderung bei den Quoren nicht angenommener Volksinitiativen, Aufwertung der Volksinitiativen, die einen Gesetzentwurf zum Gegend haben, durch ein Anhörungsrecht der Vertrauenspersonen in den Ausschüssen und im Landtag, Streichung nicht verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen und des Gegenstandes eines Volksentscheides, Streichung der Erledigungserklärung durch die Vertrauenspersonen und Kostenrückerstattung nunmehr auch bei Volksentscheiden, um nur einiges zu nennen.

Am 3. Februar 2005 legte der GBD seine Stellungnahme und eine dreispaltige Synopse vor. Am 15. Februar 2005 wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verfassung der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und PDS vorgelegt. Auf dessen Grundlage wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Innenausschuss einstimmig beschlossen.

Der Innenausschuss hat sich in seiner 49. Sitzung am 20. April 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem Rechtsausschuss einstimmig die unveränderte Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung empfohlen.

Mit Schreiben vom 22. April 2005 übergab der GBD dem Ausschuss eine ergänzende Stellungnahme zum Gesetzentwurf in Form einer dreispaltigen Synopse. In der Ausschusssitzung am 27. April 2005 schlug der Aus

schussvorsitzende vor, auf der Grundlage der Synopse des GBD zu beraten. Diesem Vorschlag wurde gefolgt. In dieser Sitzung wurde in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung des Innenausschusses der einstimmige Beschluss gefasst, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion unter Berücksichtigung der aufgeführten Änderungen anzunehmen.

Hinter uns liegt kein leichtes Stück parlamentarischer Arbeit, die aber im Interesse der Stärkung plebiszitärer Elemente in unserem Land von größter Bedeutung war und ist. Die Arbeit an diesem Gesetzentwurf hat uns gezeigt, wie richtig und wichtig es sein kann und ist, Sachpolitik über Parteipolitik zu stellen. - Nochmals vielen Dank für die Zusammenarbeit.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall im ganzen Hause)

Danke, Frau Abgeordnete Tiedge, für die Berichterstattung. - Die Beschlussempfehlung wurde einstimmig beschlossen. Ich möchte in das Abstimmungsverfahren eintreten und Ihnen vorschlagen, dass wir den § 32 der Geschäftsordnung anwenden. Zuvor muss ich aber fragen - es ist nicht vorgesehen, eine Debatte zu führen -, ob dennoch jemand das Wort wünscht. - Das ist nicht der Fall.

Gibt es Einwände dagegen, dass wir den § 32 der Geschäftsordnung anwenden? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir in einem Verfahren über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

(Zustimmung bei der PDS)

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drs. 4/2045

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/2158

Die erste Beratung fand in der 55. Sitzung des Landtages am 3. März 2005 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes SachsenAnhalt wurde in der 55. Sitzung des Landtags am 3. März federführend an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen. - Jetzt ist der Ton weg. Das macht nichts. Soll ich trotzdem weitermachen?

(Zurufe: Ja!)

- Ich mache trotzdem weiter. Wir geben das dann noch zu Protokoll. Ich denke, das ist eine ganz normale Durchführung.

Der Gesetzentwurf ist zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.

Die Fraktion der PDS beabsichtigte mit dem Gesetzentwurf, Studiengebühren grundsätzlich auszuschließen und die Möglichkeit zur Erhebung weiterer Entgelte einzuschränken.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat in seiner Sitzung am 6. April 2005 zum ersten Mal über den Gesetzentwurf beraten. Die Koalitionsfraktionen sahen angesichts der derzeitigen Gesetzeslage im Land keinen Anlass für eine Gesetzesänderung und befürworteten eine zügige Beratung über den Gesetzentwurf. Demgegenüber sprach sich die PDS-Fraktion für eine zeitlich entspannte und eingehende Beratung über den Gesetzentwurf aus, in deren Rahmen eine Anhörung durchgeführt werden sollte. Dieser Intention schloss sich die Fraktion der SPD an.

Die Koalitionsfraktionen signalisierten daraufhin ihre Bereitschaft, das Thema „Erhebung von Studiengebühren“ weiterhin in die Ausschussarbeit einzubeziehen und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode dazu eine Anhörung, jedoch nicht auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs, durchzuführen. Nach kontrovers geführter Diskussion wurde die Durchführung einer Anhörung mit 7 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss votierte in der vorläufigen Beschlussempfehlung mit dem gleichen Abstimmungsergebnis dafür, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS abzulehnen.

Im Anschluss daran erörterte der Ausschuss noch einmal die Frage, wie mit dem Thema „Erhebung von Studiengebühren“ in der weiteren Arbeit umgegangen werden sollte. Letztlich kamen die Ausschussmitglieder dahin gehend überein, dass das Thema in einer der nächsten Sitzungen wieder aufgerufen wird.

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.

In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 4. Mai 2005 wurde die Empfehlung, den Gesetzentwurf der PDS abzulehnen, mit 7 : 3 : 3 Stimmen bekräftigt.

Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke für die Berichterstattung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Als erster Debattenredner wird für die PDS-Fraktion der Abgeordnete Herr Höhn sprechen. Bitte sehr.