Protocol of the Session on May 26, 2005

Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser schloss sich dann der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses ohne Änderungen mit 6 : 3 : 0 Stimmen an.

Die endgültige Beschlussfassung im Innenausschuss erfolgte in der 49. Sitzung am 20. April 2005 unter der Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. Der Innenausschuss verabschiedete mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Ich bitte um Zustimmung. - Danke schön.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Vielen Dank, Herr Madl. - Wir treten in die Debatte der Fraktionen ein. Zunächst hat Herr Minister Jeziorsky um das Wort gebeten. Er bekommt es auch gleich.

Ich will nur vorher noch Folgendes sagen: Die Zeitplanung ist so, dass wir die für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkte 7 und 8 nicht mehr schaffen können, dass wir diesen Tagesordnungspunkt und den Tagesordnungspunkt 6 noch behandeln können. Mehr ist heute nicht zu schaffen, weil wir die Teilnahme an der vorgesehenen Veranstaltung nicht gänzlich einschränken können. Wir haben 55 Minuten Rückstand und das ist genau die Zeit für diese Punkte. - Nun bitte Herr Minister Jeziorsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes sind intensive und konstruktive Beratungen im Innenausschuss und im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser vorausgegangen. Dabei wurde eines deutlich: Trotz mancher Schwierigkeiten und Probleme in Einzelfällen verlief die Bewältigung des Jahrhunderthochwassers im August 2002 insgesamt erfolgreich und wir verfügen in Sachsen-Anhalt über ein gut organisiertes und leistungsfähiges System der Katastrophenabwehr.

An diesem bewährten System des Katastrophenschutzes mit der grundsätzlichen Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Katastrophenabwehr wollen wir festhalten. Ihre Ortsnähe und Ortskenntnis, das Wissen um die jeweiligen räumlichen und personellen Verhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbewältigung. Auf dieser Verwaltungsebene können sinnvolle technische Einsatzleitungen gebildet und Kräfte mit der notwendigen Ortskenntnis geführt werden.

Die Hochwasserkatastrophe hat aber auch gezeigt, dass trotz der in der Regel gut organisierten und kompetenten Hilfe Verbesserungsbedarf und auch die Notwendigkeit klarstellender und ergänzender gesetzlicher Regelungen besteht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtig ist insbesondere, dass die Vorbereitung auf Katastrophenlagen verbessert wird, damit bei der Katastrophenabwehr möglichst wenig Reibungsverluste entstehen. Von Bedeutung sind dabei maßgeblich der Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen den Katastrophenschutzbehörden schon bei den vorbereitenden Planungen, das Bestehen geregelter Informations- und Kommunikationsbeziehungen für den Katastrophenfall sowie die Zusammenarbeit bei der Koordination von Kräften und Mitteln.

Es ist zu begrüßen, dass diese Aspekte nunmehr ausdrücklich im Gesetz genannt werden sollen und dass dabei auch die besondere Verantwortung der Aufsichtsbehörden für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich gemacht wird. Damit wollen wir letztlich die Führungskompetenzen und das Führungsverständnis der Landkreise und der kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden stärken und die Einsatzbereitschaft von Katastrophenschutzstäben verbessern.

Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe soll im Gesetz jetzt ausdrücklich verankert werden, dass in den Katastrophenschutzbehörden ein ausreichend großer Personenkreis mit den erforderlichen fachlichen und operativen Kenntnissen vorhanden sein muss, um auch Langzeitlagen zu bewältigen.

Im Hinblick auf die notwendige Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden bei großflächigen und extremen Lagen sollen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium des Innern in stärkerem Maße Steuerungs- und Lenkungsbefugnisse übertragen werden. Obere und oberste Katastrophenschutzbehörde sollen im Rahmen der Fachaufsicht die Befugnis erhalten, einzelne Aufgaben der jeweils nachgeordneten Katastrophenschutzbehörden auch ohne die bisher erforderliche Androhung und Fristsetzung an deren Stelle wahrzunehmen, soweit dies zur wirksamen Katastrophenabwehr erforderlich ist. Die Aufsichtsbehörden können damit künftig unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entscheidungen flexibel und zügig auch selbst herbeiführen.

Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist die Novellierung der Regelungen für kreisgebietsübergreifende Katastrophen. Bei großflächigen und extremen Lagen kann in besonderen Einzelfällen eine intensive Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden notwendig werden. Um in diesen Situationen angemessen reagieren zu können, erhält das Landesverwaltungsamt unter anderem die Befugnis, einer nachgeordneten Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung zu übertragen oder diese selbst zu übernehmen.

Das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde übernimmt die Gesamtleitung dann, wenn die Sorge besteht, dass die nachgeordneten Behörden nicht imstande sind, ihre Aufgaben der Katastrophenabwehr zu erfüllen. Gleichzeitig ist in der Beschlussempfehlung vorgesehen, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde unter anderem für den Länder übergreifenden Katastrophenschutz zuständig ist.

Mit diesem eindeutigen und sachgerechten Vorschlag hat der Innenausschuss den fachlich nicht vertretbaren

Forderungen nach einer generell zentralisierten Katastrophenabwehr oder nach Einführung eines Zweistufensystems, welches das Landesverwaltungsamt außen vor ließe, eine klare Absage erteilt. Ich möchte die Argumente für die Einbeziehung des Landesverwaltungsamtes angesichts der bereits mehrfach geführten Debatte zur Zwei- oder Dreistufigkeit der Katastrophenschutzbehörden nicht wiederholen. Kollege Rothe hat im MärzPlenum zum dreistufigen Modell gesagt, dass man unter vernünftigen Menschen durchaus dieser Auffassung sein könne. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vernunft nehmen wir für uns in Anspruch.

Dieses Verständnis vom Zusammenwirken der Katastrophenschutzbehörden im dreistufigen Verwaltungsaufbau deckt sich übrigens mit der Praxis in den anderen Flächenländern. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders unser Nachbarland, den Freistaat Sachsen, nennen. Dort ist gleichfalls nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 eine Novellierung der Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz in Angriff genommen und intensiv diskutiert worden. Auch in Sachsen ist im Zuge der Neufassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an der grundsätzlichen Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden festgehalten worden. Die Schaffung von Regelungen für zentrale Führungsstrukturen war kein Thema.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine erfolgreiche Katastrophenabwehr kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Behörden und Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zusammenwirken. Dabei spielen neben den Verwaltungsbehörden auch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk eine wichtige Rolle. Um deren Beitrag angemessen zu würdigen, haben die beratenden Ausschüsse empfohlen, diese Organisationen in dem neuen Gesetz ausdrücklich zu erwähnen. Damit folgt die Beschlussempfehlung einer Anregung der Hilfsorganisationen im Anhörungsverfahren. Ich halte das für eine gute Lösung, mit der die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hervorgehoben wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zu einer sachgerechten Empfehlung geführt haben. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz können wir die Abwehr von Katastrophen und vorbereitende Maßnahmen des Katastrophenschutzes auf eine noch solidere Grundlage stellen. Ich hoffe, dass alle beteiligten Katastrophenschutzbehörden für eine entsprechende Umsetzung in die alltägliche Praxis sorgen werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Wir beginnen nun mit der Debatte. Zunächst erteile ich für die FDP-Fraktion Herrn Kosmehl das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung der Novelle zum Katastrophenschutzgesetz wird ein vorläufiger Schlusspunkt des gesetzgeberischen Handelns infolge der Ereignisse des Hochwassers vom August 2002 gesetzt. Aus der Sicht der FDP-Fraktion war die Diskussion bisher geprägt von drei Dingen, die für uns einen effektiven

Katastrophenschutz ausmachen und für ihn notwendig sind: erstens Hochwasserschutz, zweitens klare gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten und drittens das Bewusstsein bei den Menschen und den Mitgliedern von Katastrophenschutzstäben, dass es ein Hochwasser geben kann.

Lassen Sie mich ganz kurz auf die drei Punkte eingehen. Der erste Punkt, der Hochwasserschutz, ist bereits unmittelbar nach dem Hochwasser im Jahr 2002 angegangen worden. Mit dem Programm zur Deichsanierung und Deichreparatur wurden Deiche und somit ein effektiver Hochwasserschutz wieder in Kraft gesetzt, ertüchtigt, saniert und das müssen wir auch in den nächsten Jahren fortführen. Insoweit sind wir heute, fast drei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe des August 2002, auf einem guten Wege, was diesen tatsächlichen Hochwasserschutz durch Deiche und Schutzwälle betrifft.

Ein anderer Punkt ist das gesetzgeberische Handeln. Ich habe in mehreren Diskussionen, die wir zu den Themen Katastrophenschutz, Hochwasser im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser geführt haben, immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht jede der Intentionen, die man in der Diskussion durchaus haben und aufgreifen kann, auch eines gesetzgeberischen Handelns bedarf.

Allerdings - das hat sich an der Novelle zum Katastrophenschutzgesetz festgemacht - gibt es auch beim bestehenden Katastrophenschutzgesetz durchaus Möglichkeiten, dieses noch zu verbessern. Ich teile an dieser Stelle die Auffassung meines Kollegen Madl, der gesagt hat: „Was lange währt, wird hoffentlich gut.“ Ich hoffe, dass wir mit der Regelung, die wir getroffen haben, ein verbessertes und ein gutes Katastrophenschutzgesetz für Sachsen-Anhalt haben.

Herr Kollege Rothe, weil Sie das in der Debatte im März aufgeworfen haben: Ich möchte vermeiden, dass der Eindruck entsteht, dass wir bisher ein Katastrophenschutzgesetz in Kraft hätten, das nicht geeignet wäre, Katastrophen abzuwehren, und nicht geeignet wäre, in einer Katastrophe zu handeln. Das weise ich entschieden zurück. Aber wir haben den Handlungsbedarf, das noch etwas zu verbessern und etwas zu straffen, und diesen Handlungsbedarf haben wir jetzt durchgeführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe auf einen Vorwurf von Herrn Gärtner auch aus der Sitzung im März ein: Ja, es hat verdammt lange gedauert. Ich bitte an dieser Stelle um Verständnis, dass sich die Koalitionsfraktionen die Zeit genommen haben, eine Regelung zu finden, von der wir glauben, dass sie unser Katastrophenschutzrecht besser macht und dass sie auch für die Praxis tauglich ist.

Für die FDP waren eine klare Zuweisung von Zuständigkeiten und eine klare Gesetzessprache wichtig. Diese Forderungen, die wir mehrfach erhoben haben, sehen wir mit der Novelle als erfüllt an, insbesondere mit der Neufassung der §§ 2a und 4 des Gesetzes.

Lassen Sie mich darauf vielleicht im einzelnen kurz eingehen. Der neu eingefügte § 2a ist eine Klarstellung dahin gehend, dass der Katastrophenschutz grundsätzlich weiterhin den unteren Katastrophenschutzbehörden obliegt. Es war in der Diskussion immer eine Frage, die im Raum stand, ob man den Katastrophenschutz den Leuten vor Ort entziehen will. - Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass das weiterhin vor Ort geschieht. Wir haben ergänzend dazu allerdings Zuständigkeiten für

einen Fall normiert, in dem es Länder übergreifenden Katastrophenschutz aufzubauen gilt. In diesem Fall soll das Ministerium des Innern zuständig sein. Ich denke, diese Ergänzung ist notwendig. Auch das ist eine Erkenntnis aus dem Hochwasser des Jahres 2002.

Für den Fall, dass zu besorgen ist, dass der Katastrophenschutz nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, haben wir die Möglichkeit gefunden, es an sich zu ziehen. Die Regelung dazu lautet, dass die Gesamtleitung der Abwehrmaßnahmen an sich gezogen werden kann, und zwar vom Ministerium des Innern, wenn zu besorgen ist, dass die nachgeordneten Katastrophenschutzbehören nicht imstande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese beiden Regelungen führen aus unserer Sicht dazu, dass tatsächlich eine Verbesserung des bestehenden Katastrophenschutzgesetzes eintreten kann und dass es sich auch als praxistauglich erweisen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich auf Punkt 3 kurz eingehen, der mir auch sehr wichtig ist. Wir müssen in der zukünftigen Politik tagtäglich - und jeder Einzelne auch - dafür Sorge tragen, dass die Ereignisse des Jahres 2002, die aufgrund der fortschreitenden Zeit auch ein Stück weit verblassen, trotzdem immer noch in den Erinnerungen der Menschen bleiben, weil sonst aus meiner Sicht die Gefahr besteht, dass man sich zu sicher fühlt und die Bedrohung, die durch ein Hochwasser beispielsweise auftreten kann, nicht mehr ernst nimmt.

Auch dazu ist es notwendig, dass Katastrophenschutzstäbe üben. Aus meiner Kleinen Anfrage ergibt sich allerdings, dass die Intensität der Katastrophenschutzübungen bereits nach drei Jahren nachlässt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten darauf achten, dass unsere Stäbe weiterhin ordnungsgemäß üben, dass sie weiterhin gut vorbereitet sind und dass die Menschen immer damit rechnen, auf ein Ereignis vorbereitet zu sein, von dem wir alle hoffen, dass es nicht wieder eintritt. Trotzdem sollten wir darauf vorbereitet sein. Das Gesetz gibt heute eine gute Grundlage. Ich bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Wir haben die Freude, auf der Südtribüne Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Halle-Neustadt begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun geht es weiter mit der Debatte. Es spricht Herr Gärtner für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Beratungen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes trifft - da widerspreche ich meinen Kollegen Madl und Kosmehl - die alte Weisheit „Was lange währt, wird gut“ ausdrücklich nicht zu. Monatelang lag das Gesetz im Ausschuss und wurde von der Koalition vor sich hergeschoben. Bereits vor einigen Wochen haben wir - Kollege Kosmehl verwies darauf - im Hohen Haus darüber geredet.

Das, was nun bei den Beratungen herausgekommen ist, ist mehr als spärlich. Fast drei Jahre nach der furchtbaren Hochwasserkatastrophe in unserem Land wird mit diesem Gesetz aus unserer Sicht in keiner Weise auf die neuen Herausforderungen reagiert. Die PDS-Fraktion hat sich seit der Katastrophe im Sommer 2002, im Zuge der Beratungen im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser und den Bereisungen vor Ort schon immer für eine Straffung der Führungsebenen im Katastrophenschutzmanagement ausgesprochen. Aus der Sicht der PDS sollte ein zweistufiges Modell des Katastrophenschutzmanagements eingeführt werden.

Eine Zentralisierung der Zuständigkeiten sollte nicht - wie jetzt im Gesetz vorgesehen - im Landesverwaltungsamt, sondern direkt im Innenministerium erfolgen. Untere Katastrophenschutzbehörden sollten die Landkreise bleiben. Damit könnten Fehler - wie beim Management des Deichbruches in Seegrehna geschehen - durch klare Kompetenzzuweisung vermieden werden. Bei kreisübergreifenden und Länder übergreifenden Katastrophen muss aus unserer Sicht eine zentrale Führung erfolgen.

Meine Damen und Herren! Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe werden mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes nur halbherzige Konsequenzen gezogen. Die von der Landesregierung in diesem Bereich gezogenen Schlussfolgerungen aus der Hochwasserflut im Jahr 2002 sind demnach ungenügend. Die PDS lehnt die Beschlussempfehlung in dieser Form ab, da sie an dem dreistufigen ineffizienten Modell festhält. Aus diesem Grund hatten die Mitglieder der PDS-Fraktion bereits in den Ausschussberatungen einen Änderungsantrag gestellt, welcher in der Konsequenz den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Aufbau des Katastrophenschutzmanagements beinhaltete. Ich will nochmals klar sagen: Katastrophenschutz muss Chefsache sein. Das Innenministerium darf sich dabei nicht hinausmogeln.

(Zustimmung bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Ich kann mir an dieser Stelle einen kleinen Seitenhieb in die Richtung der FDP-Fraktion nicht verkneifen. Sie waren es, die, noch bevor der zeitweilige Ausschuss Hochwasser seine Arbeit richtig aufgenommen hatte, in einer Hochglanzbroschüre im Zuge von Anhörungen Schlussfolgerungen gezogen hatten. Eine davon war, dass der Aufbau des Katastrophenschutzes in Richtung Zweistufigkeit - so habe ich das zumindest gelesen - erfolgen muss. Dies war auch immer wieder der Wille, der von der FDP-Fraktion in den Ausschüssen vertreten worden ist.

Offensichtlich konnte sich man sich gegen das Innenministerium nicht durchsetzen. Wenn ich mir die Hochglanzbroschüre noch einmal anschaue, dann muss ich sagen: Was daraus geworden ist, sehen wir heute. Wie ist das mit dem Tiger und dem Bettvorleger?

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

Wie bereits erwähnt, hat die PDS-Fraktion in den Ausschussberatungen hinsichtlich der Zweistufigkeit entsprechende Anträge gestellt, welche von der CDU und der FDP abgelehnt worden sind. Wir halten dieses auch weiterhin für sachgerecht, um künftig auf Katastrophen wie das Hochwasser 2002 besser reagieren zu können.

Aus diesem Grund werden konsequenterweise dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion heute unsere Zustimmung geben. Sollte der Änderungsantrag nicht be

schlossen werden, werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.