Nein. Der Landessportbund hat mit uns einen anderen Vertrag abgeschlossen. Danach sind andere Summen fällig. Wir versuchen auch als Haus, hier jeweils auszugleichen, wobei es über das gesamte Jahr hinweg erfolgt und wir im Allgemeinen über den Jackpot und ähnliche Ereignisse bis jetzt immer den Erfolg hatten, dass die Konzessionsabgabe doch noch stieg.
Aber auch hier - das muss ich in dieser Runde so sagen - sind noch Ausgleichszahlungen des Landes anhängig, die wir dem Landessportbund darüber hinaus vorübergehend zugewiesen haben, um finanzielle Engpässe auszugleichen, und die eigentlich zurückgezahlt werden müssen. Wir werden in dem aktuellen Vertrag bezüglich der Engpässe auch versuchen, diese über zusätzliche Einnahmen aus der Konzessionsabgabe langfristig auszugleichen, sobald der Finanzminister dem zugestimmt hat.
Die Frage 4 betrifft die finanzielle Ausstattung der Jugendarbeit. Sie wird durch die Abgeordnete Frau Grimm-Benne gestellt. Bitte sehr, Frau Grimm-Benne.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der gleichen Problematik. - Am 5. April 2005 fand in Magdeburg auf Einladung des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt e. V. ein jugendpolitischer Stammtisch zum Thema „Ohne Moos nix los!“ statt. Neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mitgliedsverbände nahmen auch Vertreter des Sozialministeriums, des Finanzministeriums und des Landesverwaltungsamtes teil.
Dabei wurde insbesondere über die 100-prozentige Abhängigkeit der Kinder- und Jugendarbeit des Landes von Lotto-Toto-Mitteln diskutiert. Im Februar 2005 wurden nur 87 % der den Verbänden und Vereinen vertraglich zugesicherten Mittel ausgereicht. Das führt dazu, dass einige Träger von Projekten in ihrer Existenz bedroht sind.
1. Wie gedenkt die Landesregierung die von ihr selbst propagierte Trägervielfalt zu erhalten und zu unterstützen?
2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die fehlenden Mittel aus dem Landeshaushalt zu ersetzen und wenn ja, wie?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Die fast 100-prozentige finanzielle Abhängigkeit der Kinder- und Jugendarbeit von den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe betrifft die Ausgaben der Titelgruppe 61. Das ist in den Erläuterungen zu dem vom Landtag beschlossenen Haushaltsansatz festgeschrieben worden. Ausgenommen davon sind Investitionen.
Es ist richtig, dass damit Auszahlungen erst bei Verfügbarkeit der Mittel, das heißt rückwirkend für die Vormonate, möglich sind. Darüber wurden die Träger informiert. Unabhängig von der aktuellen Situation bei den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wird jedoch das Sozialministerium die monatlichen Raten in Höhe der anteiligen Jahressumme an die Träger der Jugendarbeit auszahlen. Damit ist deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet.
Zu 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die geplanten Einnahmen aus der Konzessionsabgabe über das Jahr gerechnet erreicht werden. Sollte dieses wider Erwarten nicht so sein, wird zu prüfen sein, inwieweit Landesmittel aus deckungsfähigen Titeln der Titelgruppe 62 oder Ausgabenreste der Hauptgruppe 4 für die Jugendarbeit eingesetzt werden können.
Ich habe zwei Nachfragen. Die eine Frage ist ganz einfach. Wann haben wir im Gleichstellungsausschuss während der Haushaltsberatungen über den Paradigmenwechsel bei der Kinder- und Jugendbildungsarbeit debattiert, und können Sie mir sagen, wann der Vermerk in den Haushaltsplanentwurf hineingekommen ist, dass die Kinder- und Jugendarbeit zu 100 % von den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe abhängig ist?
Meine zweite Frage betrifft die Finanzierung über die Titelgruppe 62. Nach meinem Kenntnisstand hat die Vertreterin des Landesverwaltungsamtes bei dem jugendpolitischen Stammtisch gesagt, dass man nicht mehr als
100 000 € aus der Titelgruppe 62 herausnehmen kann, weil sonst bereits bestehende Projekte nicht mehr finanziert werden können. Deswegen muss hier noch einmal die Frage gestellt werden: Woher werden die fehlenden Mittel dann genommen? Denn es geht anscheinend nicht über die Titelgruppe 62.
Sehr geehrte Frau Grimm-Benne, ich bin im Moment leider nicht in der Lage, Ihnen den genauen zeitlichen Ablauf der Haushaltsberatungen ad hoc nachvollziehbar zu machen. Ich bitte mir zu gestatten, dieses später schriftlich nachzureichen.
Ich hatte auch schon ausgeführt, dass sowohl aus Mitteln der Titelgruppe 62 als auch aus Ausgabenresten bei der Hauptgruppe 4 eine eventuelle Nachfinanzierung möglich sein müsste, sofern die veranschlagte Konzessionsabgabe nicht erreicht wird. Die gegenwärtigen Zahlen lassen darauf hoffen, dass die eingeplante Höhe wieder erreicht wird, zumal - das sehen Sie, wenn Sie den Gesamthaushalt betrachten - die Konzessionsabgabe im Doppelhaushalt 2005/2006 nach langer Zeit wieder sehr realistisch angesetzt wurde, was früher nicht so war.
Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Die erste Beratung fand in der 55. Sitzung des Landtages am 3. März 2005 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr wird die Abgeordnete Frau Weiß sein. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dem Hohen Haus liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zum Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vor. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 55. Sitzung des Landtages am 3. Mai 2005 zur Beratung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen. Einen mitberatenden Ausschuss bestimmte der Landtag nicht.
Die Beratung und Beschlussfassung zu der Gesetzesnovelle fand in der 40. Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 6. April 2005 statt. Änderungsanträge und Empfehlungen des
Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lagen dem Ausschuss nicht vor. Nach der Erläuterung des Gesetzentwurfes durch den Staatssekretär Herrn Dr. Gottschalk beschloss der Ausschuss einstimmig, die Ihnen vorliegende unveränderte Beschlussempfehlung. Konsens bestand im Ausschuss auch darüber, bei der zweiten Lesung im Landtag auf eine Debatte zu verzichten.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat die Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie, dieser zuzustimmen. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss war 12 : 0 : 0 Stimmen. - Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete Weiß. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in der Drs. 4/2122. Ich gehe davon aus, dass einer Abstimmung über die gesamte Beschlussempfehlung nicht widersprochen wird. Oder wünscht jemand die Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen worden.
Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise (Kommunalneuglie- derungs-Grundsätzegesetz - KomNeuglGrG)
Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 28. Januar 2005 statt. Frau Weiß, Sie hätten gleich vorn bleiben können, da Sie auch hierzu die Berichterstatterin sind. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf wurde in der 54. Sitzung des Landtages am 28. Januar 2005 von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überweisen.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Grundsätze zur Regelung der Stadt-Umland-Problematik und die Grundsätze der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt festgeschrieben werden. Es gilt, die Stadt-Umland-Probleme, die durch ein sehr dichtes Netz von Verflechtungsbeziehungen entstanden sind, zu lösen.
Nicht immer zeigten sich bezüglich einer Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Ergebnis positive Ansätze. Deshalb ist es notwendig, gesetzliche Regelungen für die weitere kommunale Entwicklung zu schaffen. Durch die angestrebte Bildung von Zweckverbänden oder durch andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit zwischen den kreisfreien Städten, den angrenzenden Landkreisen und den Gemeinden im Umfeld der Städte soll erreicht werden, dass Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden.
Um alle Beteiligten zu dieser Problematik anzuhören, haben die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Inneres beschlossen, zwei Anhörungen durchzuführen. Die erste Anhörung fand am 23. Februar 2005 statt; zu dieser wurden die Städte und die Gemeinden eingeladen. Am 2. März 2005 fand die zweite Anhörung statt; zu dieser wurden die Landkreise, die kreisfreien Städte, die kommunalen Spitzenverbände und die Kammern eingeladen.
Im Rahmen der Anhörungen wurden unterschiedliche Positionen der Kommunen dargelegt: Der Gesetzentwurf wurde überwiegend begrüßt; von einigen wurde jedoch auch Ablehnung deutlich gemacht.