Aufbauend auf den landwirtschaftlichen Rohstoffen, entwickeln sich die Ernährungs- und die Nahrungsmittel verarbeitende Industrie sowie die sich darum rankenden Wirtschaftsbereiche im Dienstleistungs- und Handwerkssektor zu mittelständischen Clustern. Es gibt also nicht nur in den Ballungszentren Cluster, sondern auch im ländlichen Raum. Die Landwirtschaft ist ein solcher.
Die Entwicklung der Rohstoffkennzahlen kann in vielen Regionen als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung be
obachtet werden. Wenn wir den ländlichen Raum erhalten und entwickeln wollen, gilt es, auf diesen Potenzialen aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Auch vor dem Hintergrund des nachhaltigen Wirtschaftens, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, muss es auf der Basis des Anbaus von Energiepflanzen, von nachwachsenden Rohstoffen und ihrer Verarbeitung gelingen, regionale Wirtschaftskreisläufe entstehen zu lassen, die wiederum die Attraktivität von Investitionen in der Region verbessern.
Für Sachsen-Anhalt kann dies nur bedeuten, dass die Entwicklung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, die mit hoher Ressourceneffizienz und unter Nutzung der Regenerationsfähigkeit natürlicher Ressourcen arbeitet, vorrangig gefördert werden muss, um Arbeit, Einkommen und Lebensqualität zu gewährleisten. Wir sind dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Naturschutz handelt und damit Zukunft sichert. Positive Beispiele hierfür sind unter anderem die grüne Gentechnik, die Biomassenutzung, die Energiebereitstellung sowie die vielfältigen Initiativen im Bereich nachwachsender Rohstoffe.
Von diesem Verständnis der Nachhaltigkeit müssen nachhaltige Wirtschaftskreisläufe sowie die Nutzung und Veredlung auch humaner regionaler Ressourcen ausgehen. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft, die Bildung von Netzwerken der Kooperation und Kommunikation und ein ausgewogenes Verhältnis von regionalen und überregionalen Produkten sind die Basis für die Entwicklung und Zukunft ländlicher Regionen.
Vorteilhaft ist die Ressourcen schonende Verwendung von heimischen Rohstoffen. Hierbei ist auch Holz zu nennen. Wir hatten das heute Morgen ja schon einmal.
Grenzen liegen in dem für die Gesamtentwicklung zu geringen Wachstum und in dem geringen Eigenkapital der Akteure vor Ort. Dies ist tatsächlich ein Problem. Eigenkapital ist ein knappes Gut in diesem Land.
Beispiele für nachhaltige Wirtschaftskreisläufe im ländlichen Raum, die von landwirtschaftlichen Betrieben getragen werden, zeigen sich in der Milch- und in der Zuckerindustrie, in der Kombination landwirtschaftlicher Erzeugung einschließlich der Emissionsminderung sowie im Anbau und in der Verarbeitung von Rohstoffen. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher Motor und Garant der Entwicklung und auch Garant der Entwicklung von Kommunen. Sie müssen in die Erarbeitung und Festlegung von Entwicklungskonzepten in der Region besonders einbezogen werden.
Aufgrund der vorhandenen natürlichen und betriebswirtschaftlichen Bedingungen haben wir in Sachsen-Anhalt mit den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft eine gute wirtschaftliche Basis, auf der wir aufbauen können und sollten.
Alle Landkreise und Regionen weisen in struktureller Hinsicht Stärken und Schwächen auf. Diese treten in Abhängigkeit von der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und von deren Einfluss auf Teilebenen der Wirtschaft stärker oder auch schwächer zutage. Auch regionale Aktivitäten und Besonderheiten wirken sich hierbei besonders aus. Jedes Regionenranking ist deshalb subjektiv, weil die entsprechenden Indikatoren subjektiv gewählt sind bzw. subjektiv gewichtet werden. Objektive Rück
Die enge Verflechtung der Landkreise und Regionen untereinander sowie die Abhängigkeit von gesamtwirtschaftlichen und internationalen Entwicklungen lassen eine weit von einander abweichende regionale Entwicklung in unserem Lande nach unserer Auffassung prinzipiell nicht zu. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterscheidet sich jedoch anhand der Regionalindikatoren und hat für Sachsen-Anhalt die Fördergebiete A und B definiert. Für die strukturschwächeren Fördergebiete gelten höhere Fördersätze, in den Ballungsräumen Magdeburg und Halle natürlich entsprechend geringere.
Zukünftig kommt es darauf an, nachhaltige und bessere Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Regionen zu schaffen. Schwerpunkte sollten hierbei die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Ressourcen einschließlich der Stärkung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sein. Hierzu gehört auch die Erleichterung von Investitionen.
Manchmal muss man den Eindruck haben, schon leicht belächelt zu werden, wenn man Wirtschaftsförderung für den ländlichen Raum fordert, weil Förderung des ländlichen Raumes als sozialpolitische Maßnahme betrachtet wird und nicht als Förderung von Wirtschaft. Sie ist aber unbedingt notwendig.
Außerdem gehören dazu die Angleichung der Rahmenbedingungen in Europa sowie die Vermeidung nationaler Alleingänge. In diesem Zusammenhang muss man noch einmal darauf hinweisen, dass die Bundesregierung durch die Ministerien für Landwirtschaft und für Umwelt gerade in den ländlichen Regionen massiv daran arbeitet, Entwicklungspotenziale der ländlichen Räume zu verhindern oder fast unmöglich zu machen.
Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende. Ich will aber noch darauf hinweisen, dass wir alle gemeinsam - weil, wie ich schon anfangs gesagt habe, die große Masse der Menschen in Sachsen-Anhalt in den ländlichen Räumen lebt - den Auftrag haben, diese ländlichen Gebiete nicht zu vergessen, sondern sie aktiv zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass wieder mehr Menschen in die ländlichen Räume einwandern, damit auch Schulen und andere Infrastruktureinrichtungen wieder eine Zukunft haben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Daldrup. - Herr Abgeordneter Krause, jetzt haben Sie noch einmal sieben Minuten für ein Schlusswort.
Herr Präsident, ich möchte die sieben Minuten nicht gebrauchen, nur eine Anmerkung machen. - Es gab nicht so viel Dissens. Ich wünsche mir, dass wir bei der Bearbeitung dieses Themas, um die Aufgaben zu bewältigen, vielleicht doch ein bisschen mehr Schwung zeigen, als ihn der Redner zum Schluss erkennen ließ.
Denn die Probleme im ländlichen Raum - ich denke, niemand unter uns, der in einem Kreistag oder Gemeinderat Kommunalpolitiker ist, kann das übergehen - sind vorhanden. Wir haben Probleme in der Frage der Schulentwicklung. Wir haben Probleme beim ÖPNV. Wir haben Probleme im ländlichen Raum, wenn es darum geht, Ansiedlungen zu realisieren, Synergieeffekte zu nutzen, und wir haben Probleme - das muss ich auch sagen - aufgrund der Neuausrichtung der Politik, der Zentralisierung von öffentlichen Behörden, Stichwort Katasterämter oder Landesverwaltungsamt. Auch in dieser Hinsicht wird der ländliche Raum ausgedünnt.
Also zum Schluss: Ich wünsche mir, dass wir an einem Strang ziehen, aber mit mehr Elan und mit klarer Zielstellung.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Ich wurde gebeten, Folgendes bekannt zu geben, bevor wir in die Mittagspause eintreten: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales trifft sich entsprechend der herausgegebenen Einladung jetzt unmittelbar nach Beginn der Mittagspause im Raum B1 07 zu einer kurzen Ausschusssitzung. Hinzugeladen sind auch die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Ich weiß, dass das mit einem Termin der CDU-Fraktion kollidiert, die sich jetzt ebenfalls gleich trifft, aber vielleicht kann man sich beide Dinge teilen.
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 4/2121 insgesamt vier Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Ich rufe zu der Frage 1 den Abgeordneten Herrn Dr. Eckert auf. Es geht um die Frühförderung in Sachsen-Anhalt.
Bevor jedoch Herr Dr. Eckert seine Frage verlesen wird, habe ich die Freude, Seniorinnen und Senioren der Volkssolidarität Langenweddingen bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Ebenso herzlich begrüße ich Auszubildende des Berufsbildungs- und Rehabilitationszentrums Aschersleben. Seien Sie willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit unseren Recherchen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder wurde von den Leistungserbringern teilweise Kritik an der Praxis der Erstattung der Entgelte geäußert.
2. In welchem Zeitrahmen erhalten die Frühförderstellen nach Abrechnung der Fördereinheiten die Kostenerstattung und wo gibt es aus welchen Gründen Rückstände in welcher Höhe?
Danke, Herr Dr. Eckert. - Die Antwort der Landesregierung wird vom Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley gegeben. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Die Erstattung erfolgte seit Juli 2004 durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe, das heißt durch die Sozialämter als herangezogene Gebietskörperschaften im Namen und im Auftrag des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Im Herbst 2004 begann die Sozialagentur durch die schrittweise Einbeziehung aller Landkreise die Zahlung auf das IT-Verfahren LÄMMkom umzustellen. Diese Umstellung war Anfang März 2005 abgeschlossen. Seitdem veranlassen alle örtlichen Träger als herangezogene Gebietskörperschaften die zur Begleichung der Vergütung erforderlichen Zahlungen direkt über den Landeshaushalt.
Zu Frage 2: Die ganzheitliche Sachbearbeitung zur Frühförderung einschließlich der Auszahlung obliegt den Landkreisen als herangezogene Gebietskörperschaften. Sie werden namens und im Auftrag des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe tätig. Im Zeitraum der Umstellung auf das IT-Verfahren LÄMMkom mag es in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten Umstellungsschwierigkeiten gegeben haben, die bei der Einführung eines so komplexen Systems üblicherweise zu erwarten sind.
Diese Schwierigkeiten bei der Auszahlung sind nach meinem Kenntnisstand jedoch mittlerweile behoben. Die Zahlungen gegenüber den Frühförderstellen erfolgen entsprechend den geltenden Festlegungen ebenso zeitnah wie vorher. Rückstände bezogen auf die bewilligten Leistungen sind nicht bekannt.
Es bedürfte einer Landkreisumfrage, um verbindlich sagen zu können, ob es in einzelnen Fällen noch Rückstände gibt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes erscheint eine solche Abfrage jedoch nicht vertretbar. Im Übrigen werden derartige Einzelfallprobleme mittlerweile durch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen zum Rahmenvertrag gegenüber dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe genannt und durch diesen einer Lösung zugeführt.