- Das ist ja das Problem, das wir alle miteinander haben. Wir haben alle Angst vor dem Räderwerk und dem Dschungel in Brüssel. Bis ein neuer Vorschlag kommt - Herr Minister Rehberger, Sie haben es gesagt -, werden wieder ein, zwei Jahre vergehen und wir kommen nicht voran. Sie haben ja gesagt, ein schlechter Vorschlag sei besser als keiner.
Das Problem, das wir sehen, ist Folgendes: Es wird überarbeitet werden. Aber es wird das passieren, was ich angemahnt habe und dem Sie eigentlich alle zugestimmt haben, nämlich der Entwurf wird nicht mehr so aussehen, wie er jetzt ist; er wird sich grundlegend ändern. Das ist das Ziel, das wir verfolgt haben.
Frau Röder hat gerade einige Punkte genannt, die im Hinblick auf den Bürokratieabbau wichtig sind. Sie hat folgendes Beispiel genannt: Den eigentlichen Ansprechpartner zu finden, heißt, 25 Vorschriften zu kennen und 25 Sprachen zu sprechen usw. Was also die Angst angeht, Herr Minister, die Sie haben, so ist die Bürokratie, die mit dem jetzt vorliegenden Entwurf verbunden ist, sicherlich viel größer, als es vielleicht nach der Überarbeitung der Fall sein wird.
In dem Sinne freuen wir uns, dass Sie auf unser Ansinnen eingegangen sind. Ich empfehle Ihnen, entsprechend abzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Gürth hat beantragt, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu überweisen. Wenn ich Frau Röder richtig verstanden habe, soll zusätzlich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligt werden.
- Nein. Dann sind es nur die ersten drei von mir genannten Ausschüsse. Wir stimmen darüber gemeinsam ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich fast alle. - Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit zeigen sich die in der Regel zu erwartenden Probleme und Querelen, wenn Dinge neu geordnet werden. Dieses Gesetz macht dabei keine Ausnahme.
Eitelkeiten, persönliche Animositäten und eine verkürzte Sicht der handelnden Personen auf die mit der Gesetzesregelung angestrebten Veränderungen erschweren die Umsetzung und verlängern die Einführungsphase. Dies alles muss noch kein Grund zur Beunruhigung sein, wenn die gesetzlichen Neuregelungen eine zukunftsfähige Lösung darstellen. Aber genau dieses Qualitätsmerkmal - so wird es jetzt immer deutlicher - kann man diesem Gesetz nicht zuordnen.
Es ist konzeptionell nicht zukunftsfähig. Es ist handwerklich schlecht gemacht und man spürt, dass es ein ungeliebtes und ungewolltes Gesetz des Herrn Innenministers ist.
Das nach wie vor fehlende Leitbild zur Verwaltungsreform und die daraus resultierende zögernde Handlungsbereitschaft bei der Erarbeitung des Gesetzes sind auch Ursachen für Konstruktionsfehler.
So orientiert sich das Gesetz nicht an den Notwendigkeiten, den Ergebnissen und Erfordernissen einer durchzuführenden Funktionalreform; denn die steckt nach wie vor in den Kinderschuhen.
Wenn die kommunale Ebene wüsste, welche Aufgaben sie nach dem Subsidiaritätsprinzip künftig wahrzunehmen hätte, würde sich der Erkenntnisprozess vielleicht schneller vollziehen: Um das zu bewältigen, brauchen wir hinreichend qualifizierte und sachgerecht strukturierte Verwaltungen. Das können letztlich nur Einheitsgemeinden sein.
Infolge des Fehlens verbindlicher Vorstellungen zur Kreisgebietsreform ist die Chance auf eine gemeindliche Neustrukturierung so gut wie nicht gegeben. So manche Missbildung, wie sie jetzt zustande gekommen ist, hätte sich vielleicht vermeiden lassen, wenn man nicht immer an Kreisgrenzen stoßen würde.
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen etlichen Gemeinden und dem Innenministerium, die übrigens mit Teilerfolgen für die Kommunen geführt wurden, und das Fehlen einer gerichtsfesten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften bis zum heutigen Tage haben die Ankündigung des Herrn Ministers vom 3. Dezember 2004, dass die Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften bis zum 31. Dezember 2004 weitgehend abgeschlossen sei, wie eine Seifenblase zerplatzen lassen.
Die zum Teil kommissarische Einsetzung von Verwaltungsamtsleitern ist gesetzlich nicht gedeckt. Reisepässe und Personalausweise können nicht gedruckt werden, solange über den endgültigen Namen von Verwal
Verwaltungsgemeinschaften von Bismarck und Kläden, der Bereich Bad Lauchstädt, Delitz am Berge, Knapendorf und die hoch verschuldete Stadt Bad Kösen sind ein offenes Problem. Ich halte es auch für eine Notlösung, die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener auf den Weg zu bringen - diese Verwaltungsgemeinschaft hat gerade einmal 8 200 Einwohner -, obwohl die Chance auf Bildung einer Einheitsgemeinde mit Genthin bestanden hat. Diese Chance ist vergeben worden.
Egeln, Derenburg, Kötzschau und Landsberg - es gibt derzeit noch viele weitere Baustellen im Land - sind derzeit noch offene Fälle. Eigentlich sollte es ab dem 1. Januar 2005 richtig laufen.
Dazu sage ich Ihnen, Herr Minister: Wir empfinden nicht klammheimlich Freude hinsichtlich der Probleme bei der zwangsweisen Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften, obwohl von dem hoch und heilig versprochenen Freiwilligkeitsprinzip so gut wie nichts mehr übrig geblieben ist. Wir orientieren uns an einem nachhaltigen Erfolg von Reformen.
Deshalb möchte wir, dass wir uns im Innenausschuss mit den Problemen bei der Umsetzung dieses Gesetzes und den erkennbaren Unzulänglichkeiten befassen. Vielleicht bringt der Innenausschuss die Kraft auf, Impulse, Anregungen zu geben und Änderungsvorschläge zu erarbeiten, die dem grundsätzlichen Reformanliegen letztlich dienen, und diese dem Plenum zu unterbreiten.
Meine Damen und Herren! Ihnen ist gewiss nicht entgangen, wie in der letzten Zeit sowohl im Bereich der Katholischen Kirche des Bistums Magdeburg als auch im Bereich der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen im Einvernehmen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens auf die sich verändernden Rahmenbedingungen reagiert wurde.
Sie haben Verwaltungsaufgaben konzentriert, organisieren die Gemeindearbeit zunehmend regional und erbringen soziale Leistungen und seelsorgerliche Beratung in Kooperation. Dabei sind allerdings auch die nicht mehr in ausreichendem Umfang vorhandenen Finanzmittel der Zuchtmeister, übrigens derselbe Zuchtmeister, meine Damen und Herren, von dem der Herr Ministerpräsident im Herbst 2002 in Halle vor dem Städte- und Gemeindebund gesprochen hat, als er meinte, der Zuchtmeister auf kommunaler Ebene wird das richten, was wir uns zu richten bemühen. Das erfolgt, wenn überhaupt, leider nur ansatzweise und dann oftmals zeitlich viel zu spät.
Ich möchte konstatieren, dass im Bereich der Kirchen offensichtlich der Heilige Geist ein wenig wirkt.
Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der Koalition, ich stelle zunehmend die Wirkung des Heiligen Geistes bei der SPD-Fraktion fest.
Meine Damen und Herren! Wir ringen bei dem Thema der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform um die Schlüsselreform Sachsen-Anhalts. Unsere weiterentwickelten und zeitgerechten Vorschläge sollen dazu dienen, diesem Land die Zukunft zu sichern.
- Wir können ja darüber streiten. Aber Sie treten doch gar nicht in den Streit ein. Mit Ihrer Mehrheit gehen Sie zur Tagesordnung über.
Wenn ich mich in den Medien informiere, Herr Schomburg, dann lese und höre ich die Äußerung von Kollegen der Koalitionsfraktionen, die beste Lösung für die Kommunalebene wäre die Bildung von Einheitsgemeinden.
Dieser Meinung sind wir auch. Das sind wir alle. Aber warum tun wir es denn dann nicht? Warum wird die Gelegenheit nicht genutzt? Wir haben seit 1994 Verwaltungsgemeinschaften. Die Phase müsste jetzt überwunden werden. Wir hätten in die Bildung von Einheitsgemeinden längst einsteigen müssen. Aber wir tun es nicht.