Meine Damen und Herren! In der Anhörung ist uns eindrucksvoll vor Augen geführt worden, dass sich so genannte Kampfhunde als Begleithunde im Sinne einer Hilfe für behinderte Menschen sehr gut eignen, ja sogar, dass der allseits als Gebrauchshund beliebte Schäferhund weniger geeignet ist als ein Bullterrier, weil dem Schäferhund die notwendige Gemütsruhe immer mehr abhanden kommt. In Großbritannien gilt der Staffordshire Terrier als einer der familienfreundlichsten Hunde.
Meine Damen und Herren! Wir wissen nicht, wie viele Opfer es tatsächlich durch Unfälle mit so genannten Kampfhunden gibt. Es wird vermutet, dass für die meisten Beißunfälle der Schäferhund und andere Rassen verantwortlich zu machen sind. Alle Experten sind davon überzeugt, dass die wahre Verantwortung beim Menschen liegt. Daran gilt es also anzuknüpfen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten die meisten Unfälle auch deshalb nicht verhindert werden, weil es auf den öffentlichen Raum abstellt, die Unfälle sich aber hauptsächlich im privaten Bereich ereignen.
Das Gesetz wäre überdies ein bürokratisches Monster. Mit dem Wesenstest über den Führerschein bis hin zu dem Chip und dessen zentraler Erfassung bis hin zur Überprüfung baulicher Sicherungen sind weite Aufgabenfelder für die Bürokratie eröffnet.
Meine Damen und Herren! Das Gesetz soll auch der Prävention dienen und würde deshalb Freiheiten des Bürgers einschränken. So sehr die Prävention in manchen Fällen angebracht ist - die Freiheit ist ein zu schützendes Gut, weil ihre Existenz das entscheidende Element ist, das den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur ausmacht. Freiheit braucht den Mut, sie zu leben, weil sie auch den Raum gibt, das Schlechte zu tun. Wer Freiheit einschränkt, um das Böse zu verhindern, läuft immer Gefahr, auch das Gute zu verlieren, das er gerade schützen will. Die Folge aus diesen Gedanken ist, dass jede Einschränkung der Freiheit immer eine Rechtfertigung braucht und nicht umgekehrt die Freiheit selbst eine Rechtfertigung.
Diese Rechtfertigung hat der Gesetzentwurf nicht. Daran ändert auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichts. Es hat zwar das Urteil gefällt, dass Prävention vor den angeblich gefährlichen Hunderassen als Begründung zulässig ist. Aber eine Pflicht ergibt sich daraus nicht. Man schneidet sich auch nicht in den Finger, nur weil es rechtlich zulässig ist.
Meine Damen und Herren! Aus den vorgenannten Gründen und Erwägungen wird die FDP-Fraktion der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es heute relativ kurz machen, da aus meiner Sicht in den letzten Wochen und Monaten alles Nötige zu dieser Thematik bereits gesagt worden ist.
Die PDS-Fraktion hat sich für eine ernsthafte Beratung über den Gesetzentwurf der SPD ausgesprochen und dafür plädiert, dass eine Anhörung im Ausschuss für Inneres dazu stattfindet. Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig: Durch die Bank haben fast alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf abgelehnt und ihn für praktisch nicht umsetzbar gehalten.
Aus diesem Grund wird auch die PDS-Fraktion heute den Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor gefährlichen Hunden ablehnen. Uns ist klar geworden, dass
man, wie im Entwurf vorgesehen, einzelne Hunderassen nicht mit Verboten belegen kann. Das funktioniert nicht. Notwendig ist vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter härtere Sanktionen verhängt werden.
Das größte Manko dieses Gesetzentwurfs besteht in der überaus hohen Regelungsdichte. Wer soll das bezahlen? Das, was dem Entwurf völlig fehlt, ist eine Kostenfolgenabschätzung, insbesondere für die Kommunen. Das ist auch in der Anhörung deutlich geworden.
Meine Damen und Herren! Es ist zu überlegen, ob in der Bundesrepublik Deutschland eine für jeden Hundehalter bzw. für jede Hundehalterin obligatorische Hundeversicherung eingeführt wird, die in bestimmten Fällen auch genutzt wird. Diese sollte wirklich allgemein für alle obligatorisch sein.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir uns prinzipiell zunächst die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes anschauen sollten, die schon sehr weitreichende Festlegungen zu den uns heute hier interessierenden Fragen enthalten.
Ich wiederhole: Wir schließen uns der Beschlussempfehlung des Innenausschusses an und lehnen den Gesetzentwurf der SPD ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf der SPD weist immer noch dieselben Unklarheiten und rechtlichen Probleme wie am Tag seiner Einbringung in den Landtag auf. Dieser Gesetzentwurf schließt keine rechtlichen Lücken. Im Gegenteil: Die SPD schafft mit diesem Regelungswirrwarr nur Verunsicherung unter den Hundehaltern und den Behörden, die dann für die Überwachung zuständig wären. Das kann doch nicht zu einem Mehr an Sicherheit führen.
Mit meiner Meinung stehe ich nicht alleine. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mehr als deutlich auf die eklatanten Schwächen des Gesetzentwurfs hingewiesen. Sogar - ich nenne nur ein Beispiel - die Deutsche Kinderhilfe direkt e. V. als Vertreterin der am schlimmsten betroffenen Opfergruppe, nämlich der Kinder, hat zu dem Gesetzentwurf gesagt - ich zitiere -:
„Es fehlt jedoch an sachgerechten und vollziehbaren Regelungen, die die weitaus größere Zahl der Hunde beträfen, die auch in den Beißstatistiken vorne liegen.“
Wenn ich mir § 3 Nrn. 4 bis 6 anschaue, dann habe ich den Eindruck, dass die SPD alle Hunde als gefährliche Hunde einstufen will. So sollen nach Nr. 5 Hunde, die einen anderen Hund gebissen oder verletzt haben, oder nach Nr. 6, Hunde, die unkontrolliert zum Beispiel Katzen hetzen oder beißen, gefährlich sein. Herr Rothe, dann sind alle Hunde gefährlich. Ich kenne keinen Hund, der mit anderen Hunden zusammenlebt und nicht schon einen anderen Hund gebissen hätte oder hinter einer Katze herrennen würde.
Nun haben Sie diese Punkte im Innenausschuss wieder zurückgezogen. Aber es zeigt mir doch, mit welcher hundefeindlichen Gesinnung Sie an diesen Gesetzestext herangegangen sind.
Vielleicht ist es weniger ein Gesetzentwurf der SPDFraktion als mehr ein Gesetzentwurf des Kollegen Rothe.
Ich frage mich besorgt, wie eine Partei in einer Zeit der ständigen Bemühungen um eine Entbürokratisierung ein solches bürokratisches Monster in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen konnte. Ich habe einmal nachgezählt und insgesamt 26 verschiedene Zuständigkeiten von Behörden in diesem Gesetzentwurf gefunden.
Es ist sicherlich unstreitig, dass sich die meisten Hundehalter ihrer großen Verantwortung bewusst und entsprechend handeln. Gleichwohl kam es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu teilweise dramatischen Beißvorfällen, die in den meisten Fällen auf das mangelnde Verantwortungsbewusstsein und grob fahrlässiges Verhalten einzelner Hundehalter zurückzuführen waren. Dies hat - das ist uns allen bekannt - zu einer Vielzahl von neuen, sehr verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen war vielfach umstritten. Häufig hatten die Regelungen vor Gericht keinen Bestand.
Erst im Januar dieses Jahres musste sich erneut ein Gericht mit diesem Thema beschäftigen. Eine Verordnung der Stadt Hemmingen, welche den generellen Leinenzwang auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie in Grün- und Parkanlagen vorschrieb, wurde durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt.
Ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen, dass es für die Lebenssachverhalte, über die wir uns heute wieder einmal den Kopf zerbrechen, schon seit Jahrzehnten eine Vielzahl von bundesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, gibt und das Gefahrenabwehrrecht unseres Landes den Sicherheitsbehörden Handlungsbefugnisse einräumt, um verantwortungslose und grob fahrlässig handelnde Hundehalter zu hinreichenden Sicherheitsmaßnahmen zu zwingen.
Das von der SPD vorgeschlagene extrem verwaltungsaufwendige und auf unser Bundesland beschränkte Erlaubnisverfahren ist, auch wenn andere Länder zum Teil ähnliche Erlaubnisverfahren installiert haben, nach meiner festen Überzeugung nicht dazu geeignet, die wenigen verantwortungslosen Hundehalter hinreichender als mit den bestehenden Regelungen zu mehr und wirksamerer Gefahrenvorsorge zu bewegen.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass dieses Gesetz keine zusätzliche Sicherheit für unsere Bürger bringt, nur zu mehr Bürokratie führt und insgesamt von mir als reine Stimmungsmache der SPD zu bewerten ist.
Dem Vorwurf des Kollegen Rothe, die Koalition sei vor der Kampfhundelobby eingeknickt, kann ich nur entgegenhalten, dass wir vielleicht so manches Mal mehr oder weniger vor einer Lobby einknicken, aber sicher nicht vor der Kampfhundelobby, Herr Rothe.
Somit möchte ich an den Landtag appellieren, den Gesetzentwurf abzulehnen und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen. - Vielen Dank.
(Minister Herr Dr. Daehre: Jetzt kommt der Kat- zenfreund! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde mir wünschen, dass manches andere Thema mit der gleichen Leidenschaft in diesem Hohen Hause behandelt würde, wie das eben hier der Fall war.
Sie sehen mich ganz gelassen. Ich werde mich kurz fassen. Der Herr Vorsitzende des Innenausschusses hat schon den Gang der Verhandlungen beschrieben. Herr Wolpert hat aus dem Thema die liberale Programmatik insgesamt hergeleitet.
Aber wissen Sie, Sie lassen damit den Herrn Innenminister allein. Er muss nämlich damit umgehen, dass dieser Landtag kein Gesetz zu diesem Thema beschließt, obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig darauf hingewiesen hat, dass ein innerstaatliches Zuchtverbot der Gesetzesform bedarf.
- Die Verordnung in Sachsen-Anhalt, Herr Kosmehl, ist ähnlich wie in vielen anderen Bundesländern gemacht worden und ist mit der gleichen Begründung aufgehoben worden, nämlich dass der so genannte Vorbehalt des Gesetzes verletzt ist. Das heißt, es bedarf eines Parlamentsgesetzes, um eine solche materiell völlig verfassungskonforme Regelung praktisch werden zu lassen.
- Herr Minister, Sie haben in der Innenministerkonferenz am 8. Juli 2004 in Kiel mit Ihren Amtskollegen beschlossen, dass eine Ergänzung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden um das Verbot der Zucht von Hunden zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit erforderlich ist, soweit eine solche Regelung noch nicht vorhanden ist.