2. Wie begleitet und nutzt die Landesregierung diesen auch international mit erheblicher fachlicher Beach
tung bedachten Prozess der Fusion durch eine Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des gemeinsamen Nationalparkes Harz, dessen Verwaltungssitz bekanntlich Wernigerode ist?
Vielen Dank, Herr Kasten. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird in Vertretung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt wiederum der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley geben. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Frage 1: Die Stelle des Leiters des Nationalparks wurde am 12. Mai 2004 ausgeschrieben und zum 18. Oktober 2004 besetzt. Die Stelle des Stellvertreters wurde am 18. Oktober 2004 ausgeschrieben und zum 21. Januar 2005 besetzt. Die Stelle des Leiters Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde am 12. Mai 2004 ausgeschrieben; das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 2: Sowohl durch die Pressearbeit des Nationalparks Hochharz als auch durch die des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt wurde der Nationalpark mit seinen typischen und wertvollen Biotopen und Lebensgemeinschaften auch schon vor der Fusion einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Mit der Benennung des Leiters Öffentlichkeitsarbeit soll die Voraussetzung für ein gemeinsames Öffentlichkeitskonzept geschaffen werden, das dann übergreifend die Interessen beider Teile des Nationalparks vertreten wird. Die Öffentlichkeitsarbeit findet in starkem Maße im Nationalpark selbst statt.
Herr Minister, würden Sie eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Kasten beantworten? - Bitte sehr, Herr Kasten.
Herr Minister, im Staatsvertrag - das vorausgeschickt - gibt es dazu eine gesonderte Regelung. In Artikel 1 Abs. 2 steht:
„Die Funktionen des einheitlichen Leiters und des Pressesprechers werden bereits vor der Errichtung der künftigen einheitlichen Nationalparkverwaltung von Wernigerode aus wahrgenommen.“
Wir haben jetzt von Ihnen gehört, dass eine Ausschreibung der Stelle des Leiters Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Bildungsarbeit, der zugleich Pressesprecher des Nationalparks Harz ist, am 12. Mai 2004 stattfand. Die Unterlagen sollten bis zum 31. Mai 2004 eingereicht werden. Wie können Sie sich erklären, dass eine so wichtige Stelle auch nach zehn Monaten noch nicht aus den eigenen Kräften besetzt ist? Es gab doch fünf Bewerbungen. Ich will nicht weiter in die Erläuterung eindringen.
Meine zweite Frage. Herr Minister, wir haben schon einmal eine solche Stagnation der beiden Länder erlebt, nämlich als es um das gemeinsame Nationalparkhaus
ging. Damals gab es am Anfang ein forciertes Wirken und dann Stagnation. Nach meinen Informationen schieben sich auch bei dieser Besetzung die beiden Landesregierungen, also die Exekutiven, wieder gegenseitig die Schuld an der noch nicht erfolgten Besetzung zu. Wie das national und international wirkt, können Sie sich vorstellen. Welchen Kenntnisstand haben Sie zu dem zweiten Punkt, den ich angesprochen habe?
Herr Kasten, ich kann Ihre Kritik an einer Verzögerung nicht nachvollziehen. Die wesentlichen Leitungspositionen wurden frühzeitig besetzt, bereits im Jahr 2004 und im Januar 2005. Dass es bei der Stelle des Leiters Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegenwärtig noch Entscheidungsbedarf gab, ist Ihnen besser bekannt als mir. Aber ich gehe davon aus, dass die Stelle in Kürze besetzt werden kann.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Nationalparks selbst hat darunter nach unserer Ansicht nicht gelitten. Die Vermarktung findet intensiv statt. Wir freuen uns natürlich, dass die gegenwärtige Witterung dazu beiträgt, den Nationalpark auch aus anderer Sicht positiv erscheinen zu lassen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir bei einem Blick in die Reihen eine Zwischenbemerkung. Wir werden in Kürze die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz vornehmen. Ich erinnere daran, dass es hierfür einer Zweidrittelmehrheit bedarf.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu der Frage 4 zu dem Thema Zeitplan Gesetzesvorhaben zur Kreisgebietsreform. Diese Frage wird von dem Abgeordneten Herrn Bernward Rothe gestellt. Bitte sehr, Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Vernehmen nach plant die Landesregierung, noch in diesem Jahr die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung über ein Gesetz zur Kreisgebietsreform herbeizuführen.
1. Von welchem Zeitplan für das Gesetzesvorhaben ist nach den Vorstellungen der Landesregierung auszugehen? Bitte die Zeitpunkte der Freigabe des Gesetzentwurfs zur Anhörung, der Einbringung in den Landtag, der zweiten Lesung im Landtag und des InKraft-Tretens benennen.
2. Soll die nach Artikel 90 der Landesverfassung vorgeschriebene Anhörung der betroffenen Kommunen und Einwohner vor oder nach der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag erfolgen und welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rothe. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister des Innern Herrn Klaus-Jürgen Jeziorsky erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Rothe namens der Landesregierung wie folgt.
Die Landesregierung plant noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung zur Kreisgebietsreform. Zunächst soll das durch ein Gesetz über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neuregelung der Landkreise, das KommunalneugliederungsGrundsätzegesetz, im Rahmen der Kreisgebietsreform vorgegeben werden. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
Am 2. März 2005 fand dazu die zweite Anhörung im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und für Inneres statt. Für den 7. März 2005 wird nach Auswertung der Ergebnisse der Anhörung mit einer vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses gerechnet.
Derzeit wird im Ministerium des Innern ein Gesetzentwurf über die Kreisgebietsreform erarbeitet. Die Ergebnisse der ersten Beratung im federführenden Ausschuss zum Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz sollen aber berücksichtigt werden. Deshalb soll noch im ersten Quartal des Jahres 2005 die Erarbeitung des Entwurfs abgeschlossen sein. Für das zweite Quartal ist die Anhörung zum Gesetzentwurf durch die Landesregierung und die Einbringung in den Landtag geplant.
Herr Rothe, ohne einer Entscheidung dieses Hohen Hauses vorzugreifen, geht die Landesregierung davon aus, dass über das Kreisgebietsreformgesetz noch im Jahr 2005 im Landtag ein Beschluss gefasst werden kann.
Wir kommen zu der Frage 5 zum Thema der Aus- und Fortbildung in den „Grünen Berufen“ in SachsenAnhalt. Sie wird von der Abgeordneten Frau Gabriele Brakebusch gestellt. Bitte sehr, Frau Brakebusch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für ein erfolgreiches Berufsleben ist eine fundierte Berufsausbildung eine Grundvoraussetzung. Berufliche Bildung bedeutet aber nicht nur, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten in Theorie und Praxis vermittelt werden. In den Berufen der Agrarwirtschaft gehört hierzu in immer stärkerem Maße, dass sich jeder Einzelne als Person, Mitarbeiter und Führungskraft in seinem Umfeld engagiert, sich verantwortungsvoll in seinem Wirkungskreis einbringt und dabei seine Belange in Berufsstand, Wirtschaft und Gesellschaft vertreten kann. Die Erstausbildung ist hier der Einstieg in die berufliche Entwicklung und ein lebenslanges Lernen.
1. Wie unterstützt die Landesregierung die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Berufen der Agrarwirtschaft und in welchem Umfang erfolgt in den
einzelnen Berufen die Aus- und Fortbildung? Dabei bitte ich, die Anzahl der Betriebe, die derzeit in den agrarwirtschaftlichen Berufen ausbilden, sowie die Entwicklung der Ausbildungszahlen in der Landwirtschaft seit 1992 zu benennen und die Entwicklung der Fort- und Weiterbildungszahlen in der Agrarwirtschaft an den Einrichtungen der LLG zu bewerten.
2. Wie erfolgt die Zusammenarbeit in der Ausbildung in den agrarwirtschaftlichen Berufen mit den anderen Bundesländern?
Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird wiederum in Vertretung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Brakebusch namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die bisherigen Ergebnisse in der agrarwirtschaftlichen Berufsbildung zeigen, dass wir in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg sind. Wir haben mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten und der Fachschule Bildungseinrichtungen geschaffen, denen es immer besser gelungen ist, den Anforderungen der landwirtschaftlichen Praxis gerecht zu werden. Die in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau vernetzten Abteilungen ermöglichen einen effektiven Einsatz der Mittel.
Unsere Konzepte haben auf Bundesebene überzeugt. Dies kommt auch in der Länder übergreifenden Zusammenarbeit sowie in der Förderung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Ausdruck. Im Jahr 2004 haben wir 749 Jugendlichen eine Ausbildung in Agrarberufen ermöglicht. Das sind 7,8 % mehr als im Jahr 2003. Damit zeigt die enge Zusammenarbeit zwischen den Berufsverbänden und der Agrarverwaltung bei den bildungspolitischen Aktivitäten ihre Wirkung.
Das mit der Förderung bzw. der Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im August 2004 gestartete Projekt „Landwirtschaftliche Berufsorientierung und Beratung zu Einkommensalternativen im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts“ wird ebenfalls seinen spezifischen Beitrag bei der Fortführung der Ausbildungsinitiative leisten.
Derzeit bestehen vom ersten bis zum dritten Lehrjahr insgesamt 1 990 Ausbildungsverhältnisse. Dagegen befanden sich im Jahr 1992 nur 1 419 Jugendliche in einer agrarwirtschaftlichen Ausbildung. Damit ist die Zahl der Auszubildenden im Zeitraum von 1992 bis 2004 um 40 % gestiegen. Gerade in den ländlichen Gebieten, in denen die Agrarwirtschaft der größte Arbeitgeber ist, wiegt dieser Trend doppelt schwer.
Gegenwärtig bilden 503 Betriebe in den Agrarberufen aus. Die berufliche Fortbildung der Neu- und Wiedereinrichter von landwirtschaftlichen Betrieben begann in den 90er-Jahren an der Agrarwirtschaftlichen Fachschule. Die berufsbegleitenden Bildungsgänge berücksichtigen schulorganisatorisch die Belange der Betriebsleiter.
Die höchste Anzahl von Klassen in der berufsbegleitenden Fachschulbildung wurde im Schuljahr 1994/95 mit 19 Klassen verzeichnet. Damit hat die Agrarwirtschaftliche Fachschule die Strukturprozesse bildungsseitig begleitet. In der Folgezeit reduzierte sich der Bedarf. Derzeit sind drei Klassen berufsbegleitend in der Ausbildung.
Dagegen wird die zweijährige Fachschule mit Vollzeitunterricht auf stabilem Niveau geführt. Jährlich werden sowohl in den landwirtschaftlichen als auch in den gartenbaulichen Fachschulbildungsgängen jeweils zwei neue Eingangsklassen eröffnet. Gegenwärtig befinden sich insgesamt 282 Fachschülerinnen und Fachschüler in der Ausbildung.
Im Rahmen der Anpassungsfortbildung für die Unternehmer und Unternehmerinnen und für Beschäftigte des Agrarbereichs werden an der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Vortragsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge sowie Feldtage durchgeführt. Im Jahr 2004 fanden 131 Veranstaltungen statt, an denen 4 387 Personen teilnahmen.
Zu 2: Kooperationen zwischen einzelnen Bundesländern im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung tragen zu einer qualitativen Verbesserung der Ausbildung und zu einem sparsamen Einsatz von öffentlichen Mitteln bei. In diesem Zusammenhang wurden Vereinbarungen zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur gemeinsamen Nutzung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden getroffen. Auszubildende der Berufe Landwirt/Landwirtin und Tierwirt/ Tierwirtin aus den drei Ländern absolvieren dort die überbetrieblichen Lehrgänge.
Auszubildende der milchwirtschaftlichen Berufe aus Sachsen-Anhalt nutzen die überbetriebliche Ausbildungsstätte in Oranienburg. Auszubildende in dem Beruf Fischwirt/Fischwirtin absolvieren die überbetriebliche Ausbildung in Königswartha in Sachsen. In diesen Ländern erfolgt auch der Berufsschulunterricht. SachsenAnhalt spielt in der Länder übergreifenden Beschulung im Berufsfeld Agrarwirtschaft ebenfalls eine herausragende Rolle.
Sachsen-Anhalt ist aufnehmendes Land für die Beschulung der Auszubildenden im Beruf Tierwirtin und Tierwirt. In den Schwerpunkten Rinderhaltung und Schweinehaltung werden an den berufsbildenden Schulen des Landkreises Wittenberg Auszubildende aus neun Bundesländern und in den Schwerpunkten Geflügelhaltung und Schafhaltung Auszubildende aus 13 Bundesländern an den berufsbildenden Schulen des Saalkreises beschult.
Unter der Federführung der zuständigen Stelle Sachsen-Anhalts arbeiten drei Länder übergreifende Prüfungsausschüsse im Beruf Tierwirt und Tierwirtin in den Schwerpunkten Geflügelhaltung, Schafhaltung und Schweinehaltung.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Eine weitere Frage liegt nicht vor. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.