Protocol of the Session on March 3, 2005

(Zustimmung bei der PDS und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.

Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 2 eintreten, begrüßen Sie mit mir auf der Südtribüne die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck sowie Gäste der Landeszentrale für politische Bildung.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde - Drs. 4/2048 neu

Entsprechend § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ih

nen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 4/2048 neu insgesamt fünf Kleine Anfragen für diese Fragestunde vor.

Ich rufe für die Frage 1 den Herrn Abgeordneten Stefan Gebhardt auf. Es geht um die Landeskunststiftung Sachsen-Anhalt. Bitte sehr, Herr Gebhardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der Sommerpause 2004 wurde im Landtag das Gesetz zur Errichtung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet. Im Wissen um die Probleme der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aus den Stiftungserlösen im Jahr 2005 hat das Kultusministerium im Herbst des vergangenen Jahres die Antragsberechtigten aufgefordert, Anträge an die Kunststiftung auf Projektfördermittel formlos zunächst an das Landesverwaltungsamt zu richten, und hat deren zügige und sachgerechte Bearbeitung auch vor der vollen Funktionsfähigkeit der neuen Stiftung zugesichert. Entsprechende Vorkehrungen für die ununterbrochene Förderung von Kunst- und Kulturprojekten im Jahr 2005 im Umfang der bisherigen Förderung aus der Stiftung Kulturfonds seien getroffen worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der bisher gestellten Anträge?

2. Gibt es Projekte, die wegen fehlender Entscheidungen in nächster Zukunft gefährdet sein könnten? Wenn ja, welche sind das?

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung wird in Vertretung des abwesenden Herrn Kultusministers durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Errichtung der Kunststiftung Sachsen-Anhalt wurde am 15. Oktober 2004 verkündet. Am Tag darauf trat es in Kraft und wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes am 20. Oktober 2004 veröffentlicht. Unmittelbar danach ist im Kultusministerium ein kommissarischer Vorstand berufen worden, der zunächst damit begann, die Gremien aufzubauen, Strukturen zu entwickeln und die rechtlichen Voraussetzungen für die Stiftung zu schaffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die im Kultusministerium im Laufe des Jahres 2004 für das Jahr 2005 eingegangenen Förderanträge wurden ab November 2004 bearbeitet und für die Entscheidung im Stiftungsrat vorbereitet. Noch im Jahr 2004 wurden 24 Anträge gestellt, davon 15 auf Projektförderungen und neun auf Arbeitsstipendien. Im neuen Jahr waren es bis zum 23. Februar 2005 14 Anträge, davon zwölf auf Projektförderungen und zwei auf Arbeitsstipendien.

Alle eingegangenen Anträge wurden formal geprüft. Den Antragstellern wurde ein Katalog von mindestens einzureichenden Angaben mitgeteilt und die Möglichkeit ein

geräumt, den eingereichten Antrag zu komplettieren. Ein Antrag wurde bereits abgelehnt, da er nicht in den Bereich der Kunstförderung fällt. Förderentscheidungen sind ansonsten bislang nicht getroffen worden. Der künstlerische Beirat, dessen Aufgabe es sein wird, die Anträge fachlich zu bewerten, wird sich in Kürze konstituieren.

Zu 2: Die Stiftung hat nach ihrer Errichtung durch Landesgesetz Mitte Oktober 2004 über einen ehrenamtlichen kommissarischen Vorstand damit begonnen, die eingegangenen Anträge zu bearbeiten. Entscheidungen über die Förderung trifft gemäß § 7 Abs. 2 des Errichtungsgesetzes der Stiftungsrat, der sich am 2. Februar 2005 konstituiert hat. Förderentscheidungen werden in dieser ersten Sitzung noch nicht getroffen. Betroffen davon können allenfalls Projekte sein, die unmittelbar für den Anfang des Jahres geplant waren, wenn eine Mitfinanzierung der Kunststiftung fest eingeplant wurde oder ein Projekt ohne diesen Geldbetrag nicht durchfinanziert ist. Für alle anderen Projekte entsteht allein dadurch, dass eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird, keine Gefährdung.

Seitens der Stiftung hat es im Vorfeld keine Förderzusagen gegeben, sodass kein Antragsteller eine Mitfinanzierung durch die Stiftung hat fest voraussetzen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ohnehin nicht.

Welche Projekte in nächster Zeit nicht realisiert werden können, lässt sich derzeit also nicht sagen, weil der Stiftungsrat noch nicht entschieden hat, bei welchen Projekten eine Förderfähigkeit nach den Grundsätzen des Errichtungsgesetzes für einzelne Maßnahmen besteht. Diese werden im Übrigen in der noch zu verabschiedenden Satzung und in den Förderrichtlinien konkretisiert werden, deren Entwürfe derzeit im Stiftungsrat erörtert werden.

Dieses bei Förderstiftungen übliche Verfahren ist allen Antragstellern bewusst und konnte bei der Planung von Vorhaben und ihrer Finanzierung berücksichtigt werden. Die Förderanträge werden einer strengen Auswahl nach Qualitätsgesichtspunkten unterzogen. Da die Fördermittel begrenzt sind, werden naturgemäß nicht alle Anträge positiv beschieden werden. Auf jeden Fall sind die ersten Entscheidungen bis zum 30. März 2005 zu erwarten.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Gebhardt. Ich habe diese Frage zuzulassen. - Bitte sehr, Herr Gebhardt.

Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Zum einen zu der Aussage, dass sich bereits im November 2004 ein provisorischer Rat konstituiert hat, der die Anträge entgegennimmt, und dass die Arbeitsfähigkeit jetzt hergestellt ist. Wie erklären Sie sich den Umstand, dass es mehrere Kunst- und Kulturinitiativen gibt, die Anträge auf Förderung bei der Kunststiftung gestellt haben, die bisher nicht einmal einen Eingangsbescheid erhalten haben und die vom Kultusministerium auf mehrmalige Anfrage die Antwort erhielten, es wisse auch nicht, was dort los sei?

Die zweite Nachfrage, die ich habe, ist: Wie geht man aus der Sicht der Landesregierung mit Anträgen um, die sich auf Projekte, die bereits für Ende März oder Anfang

April 2005 geplant sind, beziehen? Denn Sie haben jetzt gesagt, dass die Entscheidung über eine Förderung oder eine Nichtförderung erst am 30. März 2005 gefällt werden soll.

Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Gebhardt, es ist Ihnen sicherlich klar, dass es bei einer neu eingerichteten Stiftung immer gewisse Anlaufschwierigkeiten gibt. Der kommissarische Vorstand, der berufen wurde, hatte die Aufgabe, erst einmal die Stiftung als solche arbeitsfähig zu machen. Damals gab es noch keine Geschäftsstelle und Ähnliches. Sie wissen selber, dass über die Fördervorhaben der Stiftungsrat befindet, der sich jetzt erst konstituiert hat.

Wir gehen davon aus, dass bis zum 30. März 2005 zumindest die Vorhaben, die zeitlich eng sind, die also ab April oder Mai einer Förderung bedürfen, um im Gang zu kommen, beschieden werden, sodass ich glaube, hier können insgesamt in Zukunft keine Schwierigkeiten auftreten. Wie gesagt, Anlaufprobleme treten sicherlich überall auf, aber ich glaube, in den Folgejahren können diese dann ausgeräumt werden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Frage 1 beantwortet.

Die Frage 2 zu dem Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung wird von der Abgeordneten Frau Eva von Angern gestellt. Bitte sehr, Frau von Angern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gemäß § 16 KJHG LSA soll die Landesregierung in der Mitte einer Wahlperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen.

Der Landesjugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 seine Stellungnahme zum Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung.

Auf eine Kleine Anfrage hin, wann der Bericht dem Landtag zugeleitet würde, äußerte die Landesregierung am 1. September 2004, dass sie davon ausgehe, dass der Bericht im Dezember des Jahres 2004 dem Parlament vorgelegt werden könne. Diese Antwort wiederholte Minister Kley in der Landtagssitzung am 9. September 2004.

Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt der Kinder- und Jugendbericht dem Parlament jedoch nicht vor. In Anbetracht der zeitlichen Verzögerung könnte die Vermutung aufkommen, die Landesregierung setze sich bereits kritisch mit dem Bericht und der Stellungnahme auseinander.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der Bericht dem Landtag von SachsenAnhalt nun tatsächlich vorgelegt und wie erklärt die Landesregierung die zeitliche Verzögerung der Vorlage des Berichts?

2. Welche Schritte seitens der Landesregierung sind bereits eingeleitet oder vorgesehen, um die im Be

richt und in der Stellungnahme festgestellten bestehenden Probleme von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt auszuräumen?

Vielen Dank, Frau von Angern. - Die Antwort der Landesregierung wird wiederum von dem Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Frau von Angern beantworte ich wie folgt.

Zu 1: Die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt notwendige Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses, die dieser am 1. Dezember 2004 beschlossen hatte, sowie die Gegenäußerung der Landesregierung hierzu sollen dem Landtag mit dem endgültigen Kinder- und Jugendbericht zur Kenntnis gegeben werden.

Nach dem Eingang der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses in meinem Haus war eine erneute Beteiligung der betroffenen Ressorts erforderlich. Diese ist nunmehr abgeschlossen, sodass sich die Landesregierung voraussichtlich am 15. März 2005 abschließend mit der Angelegenheit wird befassen können. Nach dem entsprechenden Beschluss wird der Bericht mit der Stellungnahme des Ausschusses und der Gegenäußerung der Landesregierung umgehend dem Landtag vorgelegt werden. Das beschriebene Verfahren hat sich länger hingezogen als ursprünglich eingeschätzt; das gebe ich an dieser Stelle zu.

Zu 2: Der Bericht der Landesregierung wird in Kürze umfänglich darüber Auskunft geben, welche Maßnahmen hinsichtlich der verschiedensten Handlungsfelder eingeleitet worden sind bzw. vorgesehen sind. Ich bitte daher um Ihr Verständnis dafür, dass ich im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage in der Fragestunde auf den Inhalt des Berichts nicht Bezug nehme.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit kommen wir zu der Frage 3. Es geht um die Personalstruktur im gemeinsamen Nationalpark Harz (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt). Die Frage wird von dem Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten gestellt. Bitte sehr, Herr Kasten.

Seit der Verabschiedung des „Vorschaltgesetzes“ für einen gemeinsamen Nationalpark Harz im Herbst 2004 besteht der Arbeitsauftrag beider Parlamente an die Exekutive, diese Fusion sachgerecht und zeitnah umzusetzen. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist die Neustrukturierung der Verwaltung. Hier gibt es durchaus noch Handlungsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurden die Stellen des Nationalparkleiters, des Stellvertreters, des Leiters Öffentlichkeitsarbeit ausgeschrieben und wann besetzt?

2. Wie begleitet und nutzt die Landesregierung diesen auch international mit erheblicher fachlicher Beach