Protocol of the Session on March 3, 2005

Vollzug von Aufgabenprivatisierung und -verlagerung

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2043

Einbringer dieses Antrags ist die Abgeordnete Frau Krimhild Fischer. Bitte sehr, Frau Fischer.

Danke, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag in der Drs. 4/2043 wollen wir die Landesregierung zur Erstattung eines Berichtes über den Vollzug der Aufgabenprivatisierung und der Aufgabenverlagerung auffordern.

Unter Punkt 1 unseres Antrags erwarten wir von der Landesregierung Aussagen dazu, wie die Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Funktionalreform mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Praxis aussieht, wie der Personalübergang und die Kostenerstattung an die Kommunen erfolgen.

Wir fragen nicht von ungefähr danach; denn auch Ihnen dürfte nicht verborgen geblieben sein, dass es mit der Umsetzung der Funktionalreform wohl nicht so recht klappen mag.

(Zustimmung von Frau Bull, PDS)

Das Erste Funktionalreformgesetz sieht die Übertragung von Aufgaben im Umweltbereich vom Land auf die Kommunen, also auf die Kreise und die kreisfreien Städte, vor. Dieses Gesetz wurde in der 52. Sitzung des Landtages am 17. Dezember 2004 in zweiter Lesung beraten und verabschiedet. Die Landesregierung schloss mit den kommunalen Spitzenverbänden am 13. Dezember 2004 eine Rahmenvereinbarung ab - das war übrigens noch vor der Verabschiedung des Ersten Funktionalreformgesetzes -, in der die Kostenerstattung bei der Aufgabenübertragung geregelt ist.

Herr Rothe hat in seinem Redebeitrag in der Dezembersitzung gleich zu Beginn darauf hingewiesen, dass die SPD-Fraktion sehr genau hinschauen werde, ob und wie die 48 Vollbeschäftigteneinheiten, also die Personen, die mit den entsprechenden Stellen verbunden sind, tatsächlich mit den Aufgaben auf die Kommunen übergehen.

Wir haben mit Interesse vernommen, dass die Rahmenvereinbarung keine gesetzliche Regelung des Personalübergangs vorsieht, dass der Übergang also auf der Basis der Freiwilligkeit vollzogen werden soll. Eines ist allerdings ganz klar geregelt: die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen, die in den ersten fünf Jahren zu 100 % erfolgt. Wenn es so wäre, dass die Beschäftigten mit den Aufgaben in die Kreisverwaltungen ziehen, ist das durchaus gerechtfertigt. Was geschieht aber, wenn das Land die 100 % zahlt und das Personal beim Land verbleibt? Warum ist den Kommunen der volle Kostenersatz auch für den Fall zugesichert worden, dass das Personal nicht übergeht?

Wir wollen in den Ausschüssen wissen, wie es sich tatsächlich mit der Umsetzung des Ersten Funktionalreformgesetzes, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, verhält. Eine Aufgabenverlagerung ohne die Regelung des Personalübergangs mit der Folge, dass das Land die Kosten trägt und das Personal trotzdem im Landesbestand verbleibt, findet bei uns keine Akzeptanz. Das sind halbherzige Beschlüsse, die erneut zeigen, dass die Landesregierung reformunfähig ist und, anstatt Kosten einzusparen, zusätzliche verursacht und obendrein auf dem Personal sitzen bleibt.

Wir wollen uns außerdem vergewissern, ob es zutrifft, dass Landkreise nunmehr Stellen für Spezialisten ausschreiben, die in der Landesverwaltung vorhanden sind und dort nicht mehr gebraucht werden. So kann das, denke ich, nicht gehen.

Zu Punkt 2 unseres Antrages. Hierbei geht es um eine ähnliche Situation: Das Land verlagert staatliche Aufgaben. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit Gesetz vom 3. August 2004 den § 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes neu formuliert. In Absatz 2 ist nun geregelt, dass die Liegenschaftsvermessungen grundsätzlich den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des

Landes obliegen. Die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde führt Liegenschaftsvermessungen durch, soweit dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist.

Die Reduzierung der Zuständigkeit der staatlichen Vermesser war schon im Rahmen des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes Ende 2002/Anfang 2003 geplant. Die Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes ist damals jedoch aus dem Verfahren herausgelöst worden und erfolgte erst im Jahr 2004.

Wie sich inzwischen herausstellte, sind die von den staatlichen Vermessern für das Land erzielten Einnahmen bereits vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes im August 2004 deutlich zurückgegangen. Dies wurde seitens der Koalitionsfraktionen auf konjunkturelle Einbrüche zurückgeführt.

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

- Das haben Sie, Herr Kosmehl, damals gesagt. - Mittlerweile hat - das wissen Sie - der Innenminister im Innenausschuss am 13. Oktober 2004 im Rahmen der Haushaltsberatungen zu Einzelplan 03 eingeräumt, dass bereits in Erwartung der Gesetzesnovelle auf die Akquise von Aufträgen für die staatlichen Vermesser verzichtet worden sei. Damit hat das Land möglicherweise auf die Hälfte der Aufträge und folglich auf entsprechende Einnahmen verzichtet, obwohl die Vermesser beim Land verbleiben. Können wir uns in Sachsen-Anhalt so etwas leisten? Kann es sich überhaupt jemand leisten, auf Einnahmen zu verzichten, ohne dass es dafür akzeptable Gründe gibt?

Die Landesregierung sollte die Einnahmeentwicklung seit 2002 in monatlichen Schritten darstellen, damit der Umfang des Einnahmeverlustes für uns Parlamentarier transparent wird. In der zweiten Beratung zur Novelle am 9. Juli 2004 ist diese Frage aufgeworfen worden, sie wurde aber noch nicht beantwortet. Mittlerweile müssten wohl genügend Zahlen vorliegen, um die Einnahmeentwicklung nachvollziehen zu können.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. April 2004 war das Thema ebenfalls behandelt worden. Professor Paqué hatte damals behauptet, jede Aufgabenverschlankung sei ein Teil des langfristigen Personalkonzepts. - Herr Paqué, ich bin gespannt, wie das bei uns in Sachsen-Anhalt weitergehen soll.

Zu Punkt 3 unseres Antrages. In einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2004 teilte Wirtschaftsminister Dr. Rehberger mit, dass die geplante Privatisierung des Landesmaterialprüfamtes gescheitert sei. Für die 55 Bediensteten bedeute dies, dass sie anderweitig in der Landesverwaltung eingesetzt werden würden, um Aktenberge abzuarbeiten; möglicherweise werde ein Teil der Mitarbeiter in die private Wirtschaft wechseln - so ist es der Pressemitteilung zu entnehmen.

Inzwischen hat der Wirtschaftsminister im Wirtschaftsausschuss über die gescheiterte Privatisierung des Landesmaterialprüfamtes Bericht erstattet. Unser Antrag zielt vor allem auf die Beantwortung folgender Fragen: Wie ist die derzeitige Situation? Was tun eigentlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Können sie Einnahmen für das Land erwirtschaften oder sind sie zurzeit immer noch damit beschäftigt, Aktenberge abzuarbeiten?

Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infolge des Beschäftigungssicherungstarifvertrages, der

bis zum Jahr 2009 gilt, einen Schutz genießen, der es sehr schwer macht, sie in andere Bereiche umzusetzen, wenn sie es nicht selbst wollen. Hat der Wirtschaftsminister die Situation vielleicht überschätzt, als er die Privatisierung eingeleitet hat? Hätte er womöglich damit nicht bis zum Auslaufen des Beschäftigungssicherungstarifvertrages warten müssen?

Ich stelle insgesamt fest: Es mangelt der Landesregierung an Koordination. Die Fachressorts bedenken offenbar die finanziellen Auswirkungen bei anstehenden Veränderungen nicht. Es sind nur scheinbare Reformen, bei denen das Land am Ende auch noch Verluste macht.

Aber, Herr Paqué, Sie müssten das eigentlich besser wissen und alles im Auge haben. Sie sind für den Haushaltsvollzug, für die Einnahmen, für die Ausgaben und für das Personal verantwortlich. Ihnen obliegt eine Querschnittsfunktion, in der am Ende alle Ressorts in Zahlen und Tabellen aufgereiht ihre Arbeit darstellen müssen. Man nennt das Haushaltplan. Wenn Reformen vorgesehen sind, dann muss man auch beim Abschluss eines Beschäftigungssicherungstarifvertrages genau prüfen, ob davon Personal betroffen sein wird, das im Zuge der Privatisierung abgebaut werden soll. Ich denke, das kann ich von einem Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt und auch von Ihnen, Herr Paqué, erwarten.

Exemplarisch für Ihre mangelnde Koordinationsfähigkeit haben wir diese drei Beispiele ausgewählt, die sehr wahrscheinlich schon in den anderen Fachausschüssen, und zwar jedes für sich, behandelt worden sind. Diese Landesregierung ist nicht in der Lage, notwendige Strukturmaßnahmen koordiniert zu planen und umzusetzen. Dieser strukturelle Misstand, der durchaus keinen Einfall darstellt, darf sich so nicht fortsetzen.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Wie wollen die Landesregierung und der Finanzminister künftig solche Fehlentwicklungen vermeiden? Dazu möchten wir im Innen- und im Finanzausschuss ausführlich Stellungnahmen von der Landesregierung hören.

(Herr Gürth, CDU: Das hätte man kürzer sagen können!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Fischer, für die Einbringung. - Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung der Minister des Innern Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz sind alle staatlichen Aufgaben auf ihre Verzichtbarkeit, ihre Privatisierbarkeit oder ihre Kommunalisierbarkeit hin zu untersuchen. Die im Antrag der SPDFraktion genanntere Bereiche Funktionalreform, Vermessungs- und Katasterverwaltung und Landesmaterialprüfamt sind Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der in Punkt 1 des vorliegenden Antrags angesprochenen

Funktionalreform werden nicht verzichtbare hoheitliche Aufgaben kommunalisiert. Dabei sollen die geschlossenen Rahmenvereinbarungen den auf freiwilliger Basis vereinbarten Personalübergang vom Land auf die Kommunen durch ausgehandelte Grundsätze erleichtern und sicherstellen.

Einvernehmlich wurden begleitende Festlegungen zur verfassungsgemäßen Kostenerstattung und zu den personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen. Die Kostenerstattung selbst ist, anders als es in der Begründung des SPD-Antrags dargestellt wurde, ein wesentlicher Bestandteil des Ersten Funktionalreformgesetzes.

Das Land verzichtet auf einen gesetzlichen Personalübergang für seine Bediensteten, deren Aufgaben wegfallen. Dafür haben die kommunalen Spitzenverbände namens ihrer Mitglieder erklärt, dass der Personalbedarf für Spezialaufgaben in den Bereichen Immissionsschutz und Wasserwirtschaft aus dem Kreis der Landesbediensteten gedeckt werden soll, die diese Aufgaben zurzeit in Landesdienststellen wahrnehmen. Insgesamt betrifft dies rechnerisch 48 Vollbeschäftigteneinheiten mit überwiegend ingenieurtechnischen Aufgabenprofilen.

Mit der Mehrheit der Landkreise und allen kreisfreien Städten einerseits und dem Landesverwaltungsamt andererseits bestehen positive Abstimmungen. Abordnungen und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen wurden verfügt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Selbst mit dieser Rahmenvereinbarung auf freiwilliger Basis bedarf es - darüber sind sich beide Vertragspartner einig - noch erheblicher Anstrengungen, um qualifiziertes Fachpersonal auf die kommunale Ebene zu überführen.

Landesseitig muss genügend wechselbereites Personal gefunden werden. Auch auf der Ebene der Landkreise ist noch ein gutes Stück an Überzeugungsarbeit zu leisten. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht zur kommunalen Ebene wechseln bzw. alsbald ausscheiden, werden gegebenenfalls nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen bedarfsgerecht andere Aufgaben in der Landesverwaltung übernehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend kann ich zum Thema der Funktionalreform und des Stellenabbaus anmerken, dass die Funktionalreform auch in den Bereichen, für die ein Personalübergang von vornherein nicht vereinbart ist, trotzdem zur Stellenrückführung beiträgt. Dies zeigen die Zahlen des Landesverwaltungsamtes. Über alle Aufgabenbereiche des Amtes hinweg werden dort im Zeitraum von 2003 bis 2006 in einem Umfang von 277 Vollbeschäftigteneinheiten Stellen abgebaut, die zu einem großen Teil direkt oder indirekt mit der Funktionalreform im Zusammenhang stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Punkt 2 des SPD-Antrags ist anzumerken, dass die Reduzierung der hoheitlichen Liegenschaftsvermessung mit der Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes am 9. Juli 2004 festgesetzt wurde. Sie führt auf den ersten Blick zwar im Landeshaushalt jährlich zu etwa 3 Millionen € weniger Einnahmen. Aber diese Mindereinnahmen werden auf der Ausgabenseite kompensiert.

Dadurch, dass die Fachverwaltung nun nicht mehr in zwölf Katasterämtern Anträge auf Liegenschaftsvermessung landesweit flächendeckend in örtlicher Präsenz entgegennehmen muss, war es möglich, sämtliche Katasterämter des Landes sowie die Landesvermessungs

behörde zu nur noch einem neuen Landesamt zusammenzufassen, dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation. In der Fläche stehen nämlich die Büros der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zur Verfügung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bedeutet, wir konnten durch diese Behördenkonzentration insgesamt 76 Stellen abbauen. Damit wird eine jährlich Einsparung von rund 2,3 Millionen € bei den Personalkosten erzielt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fachpersonal, dass infolge der Synergieeffekte bei den Querschnittsaufgaben abgebaut werden konnte.

Was die 30 immer wieder genannten Lohnempfänger angeht, die bislang als Messgehilfen im Außendienst eingesetzt waren, ist Folgendes herauszustellen: 28 von ihnen absolvieren in diesen Tagen gerade den Einführungslehrgang für die Umschulung zum Vermessungstechniker. Nach der Beendigung dieser verwaltungsinternen Umschulung im Landesamt für Vermessung und Geoinformation werden diese neuen Fachkräfte aus dem eigenen Bestand bei den Ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie im Landesamt für Vermessung und Geoinformation dringend zur Kompensation von Altersabgängen außerhalb des Stellen- und Personalabbaukonzeptes gebraucht.

Der genannte Betrag von 2,3 Millionen € ist aber nicht die einzige Einsparung. Die Landesregierung hat am 1. März dieses Jahres ein Unterbringungskonzept für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation beschlossen, das zur kurzfristigen Aufgabe der ehemaligen Standorte der Katasterämter führt. Wir sparen durch die konzentrierte Unterbringung jährlich weitere 1,75 Millionen € ein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die weitgehende Privatisierung der Liegenschaftsvermessung ist im Übrigen nicht der einzige Grund für die Mindereinnahmen bei der Fachverwaltung. Diese Maßnahme wird bei weitem von der baukonjunkturellen Entwicklung in ganz Deutschland überlagert, die auch vor SachsenAnhalt nicht halt macht und die zwangsläufig zu weniger Anträgen auf Liegenschaftsvermessungen führt.

Der obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes hat vor wenigen Tagen das neue Zahlenmaterial dazu auf den Tisch gelegt. Die jährliche Anzahl von Erwerbsvorgängen auf dem Grundstücksmarkt in Sachsen-Anhalt hat sich von 50 000 im Jahr 1997 auf knapp 30 000 im Jahr 2004 verringert. Der Geldumsatz für Grundstücke ist im Land im gleichen Zeitraum von 5,2 Milliarden € auf ein Transaktionsvolumen von nur noch 1,5 Milliarden € im Jahr 2004 gefallen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Punkt 3 des Antrags und damit zur Frage der weiteren Verwendung des Personals des Landesmaterialprüfamtes ist Folgendes zu sagen: Das Landesmaterialprüfamt sollte zunächst im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung privatisiert werden. Der Interessent hatte die Übernahme davon abhängig gemacht, dass genügend Stammpersonal in dem privatisierten Unternehmen bleibt. Diese Vorgabe konnte nicht erfüllt werden, weil ein großer Teil der Beschäftigten von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB zu widersprechen.

Nach dem Scheitern der Gesamtprivatisierung hat die Landesregierung nunmehr am 21. Dezember 2004 in Umsetzung der aufgabenkritischen Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes die Ab