Darüber hinaus - das muss ich offen sagen - können wir nur auf das Prinzip Hoffnung setzen. Die SPD kann hoffen, dass wenigstens irgendetwas von den Dingen, die sie in den letzten Jahren angepackt hat, endlich einmal funktioniert.
Alle anderen Fraktionen hier im Landtag hoffen, dass sich bei den Bundestagswahlen in Berlin etwas ändert und dass es danach besser wird. - Ich danke Ihnen.
Frau Dr. Hüskens, mit der Hoffnung ist das manchmal so eine Sache. Sie kann manchmal ganz schnell getrübt werden. Sie wissen, zwischen 18 % und 5 % ist ein Unterschied.
Frau Dr. Hüskens, ich habe eine Frage. Es ist von meinem Vorredner Herrn Laaß dargestellt worden, dass er sich vorstellen könnte, dass den Kommunen ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer zugebilligt wird.
Ich frage Sie auch vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung, die Sie als Fraktion mittragen und in der Sie eine Erhöhung des Steueranteils der Kommunen fordern: Wie wollen Sie das letztlich erreichen? Gehen Sie davon aus, dass der Bund bereit sein wird, zugunsten der Kommunen auf Steuereinnahmen zu verzichten? Ist sogar das Land Sachsen-Anhalt bereit, zugunsten der Kommunen Verzicht zu üben? Oder können Sie dem Hohen Hause erklären, dass sich zum Beispiel die FDPFraktion für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder für anderes im Bund stark machen wird, um dadurch unseren Not leidenden Kommunen zu helfen?
Herr Doege, ich beantworte das einmal mit einer Gegenfrage: Können Sie sich wirklich vorstellen, dass die Bundesregierung bereit wäre, zugunsten unserer Kommunen auf Einnahmen zu verzichten? - Ich mir nicht. Trotzdem werden wir nicht nachlassen, dies zu fordern. Denn das ist tatsächlich eines der Dinge, die man machen könnte.
Es wäre wundervoll von dieser Bundesregierung, wenn sie sagen würde: Wir verzichten auf viele von unseren hübschen Programmen, die in der Gegend herumwabern und den einen oder anderen Wert - oder auch nicht - haben, und geben die Gelder tatsächlich für die Kommunen aus. Ich glaube, dies würde tatsächlich in vielen Regionen der Republik, nicht nur in SachsenAnhalt, zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Zu dem anderen Punkt. Sie führten eingangs die Prozentzahlen an, die die Parteien bei den Wahlen erreicht hätten. Ich könnte jetzt ein paar wunderschöne Ergebnisse der SPD bei den Wahlen in den letzten Jahren anführen. Ich muss sagen: Wir sind als FDP schon ein
bisschen stolz darauf, dass sich die SPD inzwischen an uns misst. Das habe ich vor vielen Jahren gar nicht zu glauben gewagt. - Ich danke Ihnen.
Frau Abgeordnete Dr. Hüskens, Ihr werter Fraktionskollege Herr Kosmehl hat noch eine Frage. Ich lasse sie ausnahmsweise zu.
dass die FDP die einzige Partei im Deutschen Bundestag ist, die ein Steuerkonzept in Gesetzesform einschließlich einer Gemeindefinanzreform vorgelegt hat? Wissen Sie, wie sich die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu verhalten haben?
Herr Kosmehl, ich stimme Ihnen zu. Ich muss sagen, dass ich es außerordentlich bedauerlich fand, dass alle großen Parteien - ich zähle die FDP einmal mit dazu -
vor einem entsprechenden Konsens standen und sich plötzlich nach den Äußerungen von Herrn Müntefering wieder davon verabschiedet und alle Reformen in diesem Bereich - die tun wirklich dringend Not - auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben haben, weil man einfach nicht den nötigen Mut dazu hatte. - Danke.
Für die PDS-Fraktion erteile ich nun zum Schluss der Abgeordneten Frau Dr. Weiher das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag gern mit einem Zitat der Präsidentin des Deutschen Städtetages Frau Petra Roth beginnen, wenn Sie gestatten, Herr Präsident:
„Drei traurige Rekorde bereiten den Städten besonders große Sorgen: Ein Rekordtief bei den Investitionen sowie ein Rekordhoch bei den Kassenkrediten und den Sozialausgaben. Diese Fakten machen deutlich, dass die ausgefallene Gemeindefinanzreform nachgeholt werden muss.“
Diese Worte sind nicht etwa vor einem Jahr nach dem Scheitern der Gemeindefinanzreform gefallen, sondern vor einigen Tagen, am 9. Februar 2005. Das macht auf der einen Seite die Aktualität der Feststellungen und Forderungen sowohl unseres Ursprungsantrages als auch der Beschlussempfehlung deutlich, die offenbar heute genauso zutreffend sind wie vor einem Jahr. Auf der anderen Seite macht es die Ohnmacht der Politik
deutlich, dass sich bis heute, nach einem Jahr, fast gar nichts an der prekären Situation in Bezug auf die kommunale Finanzausstattung geändert hat.
Herr Doege, Sie können mir glauben, dass mich als Kommunalabgeordnete das Defizit unseres Kreises wirklich bewegt und ich nicht gewillt bin, Schaufensteranträge in das Parlament einzubringen.
Die Abhängigkeit vom Bund und den Ländern bezüglich der Finanzausstattung, der Steuergesetzgebung und der Zuweisungen ist nach dem Scheitern der Gemeindefinanzreform und der Föderalismusreform geblieben. Die Kommunen sind nach wie vor faktisch außen vor. Die schriftliche und mündliche Anhörung als Instrument der Teilhabe an den Prozessen der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabengestaltung sind ungenügend. Kompetenzen allein für die Länder reichen eben nicht aus.
Die Feststellungen von Frau Roth gelten im Übrigen genauso für Landkreise und die kleineren Städte und Gemeinden, obwohl sich die Einnahmesituation der Kommunen zumindest steuerseitig im Jahr 2004 etwas gebessert hatte. Der Minister hat schon darauf hingewiesen. Immerhin sind im letzten Jahr bundesweit die Gewerbesteuereinnahmen gestiegen; diese wurden zusätzlich erhöht durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage. So waren in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 die Gewerbesteuereinnahmen um 45 % höher als im vergleichbaren Zeitraum im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt. Damit sind aber die Probleme der Kommunen in keiner Weise gelöst worden.
Im Jahr 2004 hatten in Sachsen-Anhalt gerade noch zwei Landkreise ausgeglichene Haushalte. Das bundesweite Defizit ist zwar auf 4,1 Milliarden € gesunken. Aber - so die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände - es wird befürchtet, dass es im Jahr 2005 insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 7 Milliarden € ansteigen wird.
Als Ursachen lassen sich sicherlich mehrere Problemkreise ausmachen, etwa das geringe Wirtschaftswachstum, die hohe Arbeitslosigkeit, die Absenkung des Spitzensteuersatzes und natürlich die Probleme um Hartz IV. Insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV könnten dazu führen, dass auch der zweite Teil der Gemeindefinanzreform als gescheitert betrachtet werden muss, da die Kommunen dadurch auf der Ausgabenseite stärker als angenommen und prognostiziert belastet werden.
Nach den ersten Wochen und Monaten mehren sich die Forderungen der Kommunen an den Bund, dass unbedingt nachgesteuert werden muss, da ihrer Meinung nach die Entlastung geringer ausfallen wird als die Summe von 2,5 Milliarden €, die ihnen versprochen worden ist. Der Bund dagegen meint, dass die Unterkunftskosten viel zu hoch angesetzt sind, und will seinen Anteil von 29,1 % drastisch senken. Die Verlierer dieses Hin und Her sind in jedem Fall die von ALG II betroffenen Menschen, auf deren Rücken dieser Streit ausgetragen wird.
Insofern ist auch die Forderung nach weiteren Regelungen bezüglich Hartz IV, die höhere Belastungen der Kommunen ausschließen, durchaus aktuell und keineswegs einfach mit dem Hinweis auf die Annahme einer Revisionsklausel aus dem Antrag zu streichen.
Das betrifft nach unserer Auffassung auch die Frage eines kommunalen Investitionsprogramms. Wir wissen, dass dieses Thema in anderen Parteien umstritten ist. Es wird aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert und wäre notwendig angesichts der Tatsache, dass Investitionen im kommunalen Bereich kaum mehr möglich sind, es sei denn, das Land schafft über Landeszuweisungen auch noch die Möglichkeit der Kofinanzierung, so geschehen, wie wir alle wissen, in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 bei der Kofinanzierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes durch Vorwegabzug von Investitionshilfen aus dem Finanzausgleich.
Damit wird eine ganz neue und noch stärkere Abhängigkeit der Kommunen von Landeszuweisungen geschaffen. Selbstbestimmtes Handeln bleibt auf der Strecke.
Auch ein bundesweites Investitionsprogramm erfüllt nicht alle Wünsche der Kommunen, aber damit wäre es möglich, die in den letzten Jahren stetig gesunkenen Investitionszuweisungen des Landes zu ergänzen oder zu kofinanzieren und eigene sinnvolle Akzente zu setzen.
Nach fast einem Jahr bleibt mir heute nur die Feststellung, dass zwei unserer Forderungen in der Beschlussempfehlung nicht mehr enthalten sind. Gleichwohl ist die Grundforderung nach einer Gemeindefinanzreform aktueller denn je. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2026 ein.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, die im Benehmen mit dem Innenausschuss erarbeitet worden ist, ab. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der SPDFraktion. Enthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 19 ist somit abgeschlossen.